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Umsatzsteuer (Subject) / § 16 Änderung der BMGL (Lesson)

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  • § 16 Abs. 1 Wann und wer muss Berichtigen...   Unternehmer der den Umsatz ausgeführt hat Unternehmer an den der umsatz ausgeführt wurde im Veranlagungszeitraum an dem die Änderung eingetreten ist.  
  • § 16 Abs. 2 Wann kann die Berichtigung unterbleiben Wenn ein Dritter den auf die Minderung entallende Steuerbetrag an das Finanzamt zahlt.
  • § 16 Abs. 3 Änderung der BMGL gilt sinngemäß... Entgelt ist uneinbringlich geworden L & L nicht erbracht, Entgelt jedoch bereits bezahlt L & L werden rückgängig gemacht
  • § 16 Abs 4 Bei Einfuhrumsatzsteuer Änderung der Höhe der Einfuhrumsatzsteuer ist zu Berichtigen
  • § 16 Abs. 5 für unterschiedliche Steuersätze zb. für Jahresboni oder Jahresrückvergütungen ist dem Empfänger ein Beleg zu erteilen aus dem sich die unterschiedlichen Umsätze ergeben
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