Umsatzsteuer (Fach) / § 16 Änderung der BMGL (Lektion)
In dieser Lektion befinden sich 5 Karteikarten
Paragraphen lernen
Diese Lektion wurde von Sandjago07 erstellt.
- § 16 Abs. 1 Wann und wer muss Berichtigen... Unternehmer der den Umsatz ausgeführt hat Unternehmer an den der umsatz ausgeführt wurde im Veranlagungszeitraum an dem die Änderung eingetreten ist.
- § 16 Abs. 2 Wann kann die Berichtigung unterbleiben ... Wenn ein Dritter den auf die Minderung entallende Steuerbetrag an das Finanzamt zahlt.
- § 16 Abs. 3 Änderung der BMGL gilt sinngemäß... ... Entgelt ist uneinbringlich geworden L & L nicht erbracht, Entgelt jedoch bereits bezahlt L & L werden rückgängig gemacht
- § 16 Abs 4 Bei Einfuhrumsatzsteuer Änderung der Höhe der Einfuhrumsatzsteuer ist zu Berichtigen
- § 16 Abs. 5 für unterschiedliche Steuersätze zb. für Jahresboni oder Jahresrückvergütungen ist dem Empfänger ein Beleg zu erteilen aus dem sich die unterschiedlichen Umsätze ergeben