IT-Schutzziel: Vertraulichkeit
Wenn Funktion und Erreichbarkeit nicht auf unbefugte Weise beeinträchtigt wird. Daten und Systeme stellen konsistente und gewünschte Funktionen zur Verfügung.
IT-Schutzziel: Vertraulichkeit
Wenn Informationen nicht durch ungefugte Personen, Instanzen oder Prozesse eingesehen werden können. Bspw.: - Kommunikationsbeziehungen - Anonymität bei Transaktionen - Anonymität bei Nutz- und Vermittlungsdaten Umsetzung: - Verschlüsselung (a- und symmetrisch) - Vergabe von Zugriffsrechten
IT-Schutzziel: Integrität
Wenn Daten nicht in einer unbefugten Art und Weise verändert oder zerstört wurden. Wenn ein System unbeeinträchtigt von "außen" mit der gewünschten Leistung zur Verfügung steht. (Systemintegrität)
IT-Schutzziel: Zurechenbarkeit
Wenn Aktionen einer Instanz (Benutzer, Prozess, System, Informationen) außschließlich dieser Instanz zugeordnet werden können. Wenn Kommunikationsbeziehungen und Informationsaustausch nicht geleugnet werden können. Bspw.: - Beweissicherung bei Straftaten - Online Bestellung