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Tierernährung u -gesundheit 4.Sem (Subject) / Tiergesundheit (Lesson)

Haltungs-/TransportVO, Zoonosen, ...

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  • eingriffe an tieren eingriffe mit schemrzen: betäubung betäubung nur durch tierarzt kein kupieren von körperteilen (schnabel, ohr, rute)
  • ausnahmen betäubungspflicht8 einzelfall nicht durchführbar keine betäubung bei ähnl eingriff bei mensch kastration unter 4 wochen, schweine 8tage enthornung unter 6 wochen schwanz kupieren lämmer 8 tage, fekrel 4 tage absetzen krallentragendes zehenglied masthahnkücken zucht 1.tag abschleifen eckzähne 8 tage (nur wenn unerlässlich) ohrtättowierung, ohrmarke, schenkelbrand
  • schadtierbekämpfung2 vorrichtungen oder stoffe mit gefahr sls für wirbeltiere vorschriften jagdrecht,naturschutzrecht,pflanzenschutzrecht,seuchenrecht unberührt
  • TSchNutzTVO 7 schutz lw nutztiere und anderer zur erzeugung tier produkte gehaltene tiere bei haltung allgemeine bestimmungen, kälber, legehennen, masthähnchen, schweine, pelztier, ordnungswidrigkeiten
  • kälberhaltung allgemein,stall/ausrüstung,stallklima allgemein: kotnakt exkremente, maulkörbe, anbinden oder festlegen stall/ausrüstung: bewegung,boden,stallwände,seitenbegrenzung box,licht stallklima: schadgas,thermohygrischer komplex
  • anforderungen alter kälber bis 2.LW: nur eingesreut über 8: nur gruppenhaltung überwachung,pflege,fütterung: 2 kontrollen täglich,2x tägl füttern,kolostrum 4h,tränkwasser ab 2 wochen ungehindert, rohfaser ab 8.lebenstag ad libitum
  • gewerblicher transport5 zulassugnsnummer sachkunde nachnahme: zweiter versuch innerhalb 6h bei nichtabnahme transporteur versorgung tiere+rücktransport keine nachnahme außerhalb eu
  • transport behältnisse absenderpflichten4 richtigkeit adresse empfänger empfänger über vorr.ankunft,bestimmungsort,versandart informieren über 12h: füttern vor verladen oder zugang bei nichtabnahme sicherstellung rüctransport vor we und feiertagen
  • elektroschocker treibhilfe4 möglichst vermeiden ausgewavhsene rinder und schweine,die jede fortbewegung vermeiden und genügend freiraum zur vorwärtsbewegung haben max 1 sec in angemessenen abständen nur an muskelpartien der hinterviertel nicht wiederholen,wenn tier nicht reagiert
  • nicht transportfähig wenn8 verletzte tiere, physiolog schwächen, patholog zustände nciht schmerzfrei oder ohne hilfe bewegen große offene wunde, schwere organvorfälle fortgeschritten trächtige tiere oder tiere weniger 7tage nach neiderkunft neugeborene säugetiere mit unvollständig verheilter nabelwunde weniger 3 wochen fekrel, 1 woche lamm, 14 tage kalb über 100km weniger 8 wochen hunde katzen ohne mutter hirsche deren geweih mit bast
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  • ausnahmen transportfähigkeit4 leicht verletzt, leicht krank, keine weiteren sls für zwecke einer richtlinie oder versuchsprogramm tä überwachung zum zwecke oder nach med behandlung vollständig verheilte wunden nach üblichem tä eingriff, zB kastration
  • weitere regelungen tiertransport4 während transport verletzen erkranken: absondern, erste hilfe, TA, eventuell notschlachtung keine beruhigungsmittel (uaßer für wohlbefinden,nur von TA) maximal alle 12std melken außer registrierte equiden um hygienischere und artgerechtere bedingungen für geburt bzw neugeborene fohlen zu schaffen (nur mit betreuer)
  • transportmittel13 sls vermeiden und sicherheit gewärleisten vor wetterunbildungen,extremT,klimaschwankungen schützen leicht reinigen und desinfizieren tiere können nicht entwichen frischluftzufuhr und platz für luftzirkulation zugänglich für kontrolle,pflege bodenflöche rutschfest und ausfließen von kot und harn beschränkt lichtquelle für kontrolle tiere keine einschränkung natürl bewegungsfreiheit wildtiere und spez arten: hinweis (wild,scheu,gefährlich) und schriftliche anweisung füttern,tränken,pflege trennwände stabil und leicht vrsetzbar einstreu ferkel unter 10kg,lämmer unter 20kg,kälber bis6 und fohlen bis 4 monate see/luft/schienentransport >3h: betreuer mit sachkenntnis zur tierschutzgerechten und effizienten tötung tiere und zugang zulässiges tötungsinstrument
  • zusätzliches straßen und schinentransport3 deutlich lesbare und sichtbare beschilderung: lebende tiere mitführen ent- und verladevorrichtung ruckartige bewegungen bei rangieren etc vermeiden