7
Anlageprodukte (Subject) / Kapitel 4 (Lesson)
- Wer sind die Beteiligten eines OIF? - Kapitalanlagegesellschaft (KAG) § 7 InvG: Erlaubnis durch BAFIN, Mindestkapital 300 TEUR § 6 InvG: die KAG verwaltet das Investmentvermögen - Depotbank zuständig für die Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine und die Anteilswertermittlung ihre Zustimmung ist notwendig für Grundstücksverkäufe (Kontrolle) - Sachverständigenausschuss § 77 InvG: besteht aus mind. drei Personen und ist zuständig für die Bewertung der Immobilien - Aufsichtsrat- BAFIN
- Was weißt du über den Anlegerschutz bei OIF? treuhänderische Verwaltung der investierten Gelder in Form des Sondervermögens Trennung vom Vermögen der KAG Aufsicht durch die BAFIN gesetzliche Grundlagen [Investmentgesetz (InvG)+ Investmentsteuergesetz (InvStG)] Allgemeine und Besondere Bedingungen im Verkaufsprospekt Veröffentlichung jährlicher Rechenschaftsberichte und Halbjahresberichte
- Bewertung von Immobilienbeständen bei OIF Das InvG und die Allgemeinen Vertragsbedingungen schreiben eine Bewertung durch Sachverständige vor: vor dem Erwerb von Objekten/Grundstücksgesellschaften mindestens einmal jährlich für alle Bestandsobjekte vor dem Verkauf von Objekten soweit das jährliche Gutachten nicht mehr als aktuell anzusehen ist - Bei Immobilien sind zwei qualitativ verschiedene Wertkomponenten zu unterscheiden: Gebäudewert (Wert der baulichen Anlagen) Bodenwert (Wert von Grund und Boden) - Der durch Bewertung zu ermittelnde Verkehrswert ist gesetzlich definiert im Baugesetzbuch (§ 194 BauGB).
- Mit Hilfe welcher Methode werden die Werte für OIF ermittelt? Ertragswert- Vergleichswertverfahren in Anlehnung anWertermittlungsverordnung (WertV) und Wertermittlungsrichtlinien(WertR); ggf. Plausibilisierung des Wertes durch andere internationalübliche Wertermittlungsverfahren bei Auslandsobjekten (z.B. DCF)
- Wie werden die Ertragswertparameter beim OIF ermittelt? Analysen von Mietverträgen nach marktkonformen Mieten Feststellung der Bewirtschaftungskosten (Verwaltungskosten, nicht umlagefähige Betriebskosten, Instandhaltungskosten und Mietausfallwagnis) Mögliche Umlage von Bewirtschaftungskosten auf den Mieter Prüfung der Auswirkungen von Mietanpassungsmöglichkeiten sowie andere Einflüsse auf den zukünftigen Cashflow
- Schematische Darstellung des Ertragswertverfahrens Nachhaltig erzielbarer Jahres-Rohertrag ./. nicht umlagefähige Kosten= Jahres-Reinertrag der Liegenschaft./. Verzinsungsanteil des Bodenwertes= Gebäudereinertragsanteil* Rentenbarwertfaktor („Vervielfältiger)= Gebäudeertragswert aus nachhaltiger Miete+ Bodenwert= Ertragswert der Liegenschaft+/- Zuschläge / Abschläge ( Sondererträge, Sonderkosten, over-rented,under-rented, Leerstand, Instandhaltungsstau, …)= Verkehrswert
- Anteilswertermittlung bei OIF Berechnung des Ausgabe- und Rücknahmepreises (Anteilswert) erfolgttäglich durch die Depotbank unter Mitwirkung der KAG 1. Vermögensgegenstände- Kredite- sonstige Verbindlichkeiten= Inventarwert 2. Inventarwert / Anzahl Anteilsscheine = Anteilswert= Rücknahmekurs 3. Anteilswert + Ausgabeaufschlag = Ausgabekurs
Advertisement