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GK (Subject) / GK (Lesson)

politik

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  • allgemein jeder darf wählen
  • frei jeder darf wählen,ob und was
  • unmittelbar der wähler bestimmt den gewählten direkt
  • geheim keiner darf / muss wissen , was man gewählt hat
  • gleich jede stimme zählt gleich viel
  • partizipation (teilhabe) das volk hat teil an der politik
  • kontrolle kontrolle der regierenden, indem diese abgewählt oder wiedergewählt werden 
  • legitimation (berechtigung): politik übt Herrschaft (gewalt ) aus. dies ist gegen die wille der betroffenen. dafür braucht die politik eine berechtigung
  • zitierungsrecht regierungsmitglieder können jedezeit vom parlemen zitiert werden 
  • zitierungsrecht regierungsmitglieder konnen jederzeit vom parlement zitiert werden
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  • budgetrecht alle ausgaben und eingaben des bundes mussen vom parlement beschlossen werden
  • untersuchungsausschuss ausschus und Aufklärung eines Sachverhaltes mit rechtlichen Befugnissen
  • lobbyismus einsetzen von enquete kommussiondurchführung von Hearingssammeln von informationen/ experimentenmeinungen
  • konstrucktives misstrauensvolum/vertrauensfrage neuwahl der regierung
  • indemnität kein Abgeordnete kann wegen seine Tätigkeit als Abgeordneter zu verantwortung gezogen werden
  • immunität kan strafverfahren gegen Mdßohne dass vorher die immunität durch das parlement aufgehoben wird.gleichs gilt für verhaftungen
  • Diäten auspruch auf einkommen, dass die unabhängigkeit sicheteinzigste gruppe die ihre einkommen selbst festlegt
  • fraktionszwang alle abgeordneten eine fraktion stimmen gleich ab 
  • freies mandat ein abgeordneter ist du seinem gewissen unterworfen und nicht an Aufträge und weisungen gebunden
  • legislative gesetzgebende gewalt
  • exekutive ausführende gewalt
  • volk alle gewalt geht vom volk aus
  • judikative richterliche Gewalt
  • aktives wahlrecht recht zu wählen - 18 jahredt.staatsbürgerschaft
  • passives wählen recht gewählt zu werdenbundespräsident min.45 jahre alt
  • zentralstaat alle gewalt liegt bei der zentrale;die teilstaaten sind nur ausführende organe
  • Bundesstaat die gewalt liget zwichen zentrale und teilstaaten aufgeteilt
  • staatenbund alle gewalt liegt bei der teilstaatendie zentrale darf nur it zustimmung aber nur teilstaaten handeln
  • kompromissgesellschaften ein vielzahl von gesetzen kann nur bei zustimmung von regierung und opposition in kraft treten
  • kritik die eigenen einkünfte werden höher, wenn gleichzeitig dem volk finanzielle opfer abverlangt werden
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  • zeugnissverweigerungsrecht recht,namen von personen zu verschweigen , die als abgeordneter bekannt sind