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GK (Fach) / GK (Lektion)
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- allgemein jeder darf wählen
- frei jeder darf wählen,ob und was
- unmittelbar der wähler bestimmt den gewählten direkt
- geheim keiner darf / muss wissen , was man gewählt hat
- gleich jede stimme zählt gleich viel
- partizipation (teilhabe) das volk hat teil an der politik
- kontrolle kontrolle der regierenden, indem diese abgewählt oder wiedergewählt werden
- legitimation (berechtigung): politik übt Herrschaft (gewalt ) aus. dies ist gegen die wille der betroffenen. dafür braucht die politik eine berechtigung
- zitierungsrecht regierungsmitglieder können jedezeit vom parlemen zitiert werden
- zitierungsrecht regierungsmitglieder konnen jederzeit vom parlement zitiert werden
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- budgetrecht alle ausgaben und eingaben des bundes mussen vom parlement beschlossen werden
- untersuchungsausschuss ausschus und Aufklärung eines Sachverhaltes mit rechtlichen Befugnissen
- lobbyismus einsetzen von enquete kommussiondurchführung von Hearingssammeln von informationen/ experimentenmeinungen
- konstrucktives misstrauensvolum/vertrauensfrage neuwahl der regierung
- indemnität kein Abgeordnete kann wegen seine Tätigkeit als Abgeordneter zu verantwortung gezogen werden
- immunität kan strafverfahren gegen Mdßohne dass vorher die immunität durch das parlement aufgehoben wird.gleichs gilt für verhaftungen
- Diäten auspruch auf einkommen, dass die unabhängigkeit sicheteinzigste gruppe die ihre einkommen selbst festlegt
- fraktionszwang alle abgeordneten eine fraktion stimmen gleich ab
- freies mandat ein abgeordneter ist du seinem gewissen unterworfen und nicht an Aufträge und weisungen gebunden
- legislative gesetzgebende gewalt
- exekutive ausführende gewalt
- volk alle gewalt geht vom volk aus
- judikative richterliche Gewalt
- aktives wahlrecht recht zu wählen - 18 jahredt.staatsbürgerschaft
- passives wählen recht gewählt zu werdenbundespräsident min.45 jahre alt
- zentralstaat alle gewalt liegt bei der zentrale;die teilstaaten sind nur ausführende organe
- Bundesstaat die gewalt liget zwichen zentrale und teilstaaten aufgeteilt
- staatenbund alle gewalt liegt bei der teilstaatendie zentrale darf nur it zustimmung aber nur teilstaaten handeln
- kompromissgesellschaften ein vielzahl von gesetzen kann nur bei zustimmung von regierung und opposition in kraft treten
- kritik die eigenen einkünfte werden höher, wenn gleichzeitig dem volk finanzielle opfer abverlangt werden
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- zeugnissverweigerungsrecht recht,namen von personen zu verschweigen , die als abgeordneter bekannt sind