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Steuerrecht Semester 2 (Subject) / 3. Abgabenordnung (Lesson)

Verjährung

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  • Festsetzungsverjährung Festsetzungsverjährung § 169 AOBedeutsam hinsichtlich der Änderung von SteuerbescheidenFrist:  1 Jahr       Verbrauchsteuern u. Verbrauchsteuervergütungen 4 Jahre     ESt, USt, KSt 5 Jahre     leichtfertig verkürzte Steuern 10 Jahre   Steuerhinterziehung Beginn der Festsetzungsfrist, § 170 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, indem die Steuer entstanden ist
  • Zahlungsverjährung Zahlungsverjährung §228 AO Frist: 5 Jahre Beginn: §229 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist
  • Beginn der Verjährung Verjährung beginnt erst mit Abgabe der Steuererklärung
  • Änderungsvorschriften § 129 AO: "offenbare Unrichtigkeiten" § 173 AO: "Neue Tatsache" § 174 AO: "Wiederstreitende Steuerfestsetzung"
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