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Völkerrecht (Subject) / Völkerrecht (Lesson)
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- Was sind die Aufgaben einer diplomatischen Mission? In Art 3 WDK gib es eine exemplarische Aufzählung. Man kann diese in zwei Funktionsgruppen aufteilen: Vertretungsfunktion und Berichtsfunktion.
- Gibt es ein Recht auf diplomatisches Asyl? Diplomatisches Asyl bedeutet, dass sich jemand in die diplomatischen Räumlichkeiten im EmpfSt begibt und dort diplomatisches Asyl beantragt. Es gibt grundsätzlich kein diplomatisches Adyl. Der EmpfSt müsste garantieren, dass die Person ins Ausland geleitet wird. Dies ergibt sich nach dem bisherigen Stand der Judikatur weder aus der WDK noch aus dem VGR. Dennoch gibt es in der Praxis immer wieder Fälle des dipl. Asyls.
- Was ist die Funktion des "Agréments"? Das Agrément findet sich in Art 4 WDK. Jedes diplomatische Personal muss als Person vom EmpfSt bewilligt werden. Dies ergibt sich aus Art 4 Abs 1 WDK für den Botschafter. Nach Abs 2 darf der EmpfSt die Verweigerung ohne Gründe durchführen. Bei anderen Diplomaten ist dies nicht so (Art 7 WDK). Der SendeSt darf diese nach freiem Ermessen bestimmen. Dagegen kann durch die Erklärung zur persona non grata vorgegangen werden. Nach dem Agément folgt die Akkreditierung, dh der formelle Akt mit welchem der Chef der Mission sein Beglaubigungsschreiben an den EmpfSt überreicht. Das mit dem Agrément zum Ausdruck gebrachte Vertrauen kann auch später verloren gehen, formell wird der Betroffene eine persona non grata, worauf er die Tätigkeit ehestmöglich beenden und den EmpfSt zu verlassen hat (Art 9 WDK).
- Was ist eine ad-hoc-Gesandtschaft? Ist eine Gesandtschaft im bilateralen Verkehr aus besonderem Anlass.
- Rolle des "chargé d'affaires ad interim"? Ist der Posten des Missionschefs unbesetzt, so ist ein Geschäftsträger ad interim zu bestellen (Art 19 WDK). Dieser muss dem EmpfSt mitgeteilt werden. In der Praxis ist dies ein politisches Mittel (Herabstufung der diplomatischen Beziehungen).
- Die USA möchte die Schließung der Ständigen Beobachtermission der PLO bei den Vereinten Nationen in NY veranlassen, da sie diese für eine terroristische Vereinigung hält. Ist dies möglich? Die PLO hat Beobachterstatus da sie kein Staat ist. Die Stellung der ständigen Beobachter ist an jene der Ständigen Vertreter weitgehend angeglichen. Jeder Mitgliedstaat hat das Recht, aber nicht die Pflicht zur Errichtung einer Ständigen Mission bei einer IO, der Organisation kommt dabei kein Zustimmungsrecht zu. Die Vertretung von Mitgliedstaaten und Einrichtungen mit Beobachterstatus ergibt sich aus dem Verhältnis der IO zu dieser Einrichtung. Die Position des Sitzstaates ist die eines Dritten. --> Dreiecksverhältnis. Die USA können auf die PLO nur über die UN zugreifen und umgekehrt. Anknüpfungspunkt sind daher immer die UN. Ob Nichtmitglieder Ständige Beobachtermissionen errichtgen dürfen, hängt von der Organisation ab (Gründungsvertrag bzw. Zustimmung eines Organs der IO). Dem Sitzstaat kommt kein Mitspracherecht zu.
- Was sind die Aufgaben des Konsuls? Konsularrechtsbeziehungen gibt es nur im Einvernehmen. Die konsularischen Aufgaben finden sich in Art 5 WKK. Es gibt dabei drei Gruppen von FUnktionen: Schutzfunktion der INteressen des SendeSt und dessen Angehörigen im EmpfSt, Förderungsfunktion (inbes wirtschaftlicher und kultureller Austausch), Behördenfunktion. Konsul vertritt vor Behörden bzw sorgt für angemessene Vertretung, deshalb steht es ihm und den Angehörigen des SendeSt frei, miteinander zu verkehren und aufzusuchen. Jedermann kann den Schutz durch den Konsul auch ablehnen.
- Welche Klassen von Konsuln gibt es? Generalkonsuln, Konsuln, Vizekonsuln. Innerhalb jeder Klasse richtet sich die Rangfolge nach der Anciennität. Konsularagenten gelten nicht als volle konsularische Vertretung.
- Gibt es ein Recht auf Aufnahme konsularischer Beziehungen? Nein, die Aufnahme konsularischer Beziehungen kann nur einvernehmlich erfolgen. Die Zustimmung zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen schließt konsularische mit ein. Auch die konkrete Errichtung einer konsularischen Vertretung, dessen Sitz, EInstufung und Konsularbezirk sowie Eröffnung einer abhängigen Außenstelle bedrüfen der Zustimmung des EmpfSt. Der Leiter konsularischer Vertretungen wird von SendSt bestellt und vom EmpfSt zugelassen.
- Beendigung konsularischer Beziehungen? Einvernehmlich oder durch einseitigen Abbruch (es muss auch die Schließung der Vertretung des anderen Staates begehrt werden). Der Abbruch diplomatischer Beziehungen heißt noch nicht der Abbruch konsularischer Beziehungen.
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- Art 36 WKK und LaGrand-Fall? Art 36 WKK betrifft den Verkehr zwischen der konsularischen Vertretung und dem Staatsangehörigen. Wird ein Angehöriger des Entsendestaates im EmpfSt in Haft genommen, haben die Behörden des EmpfSt den Konsul des SendeSt zu benachrichtigen. Zweck: Konsul kann zugunsten des Individuums einschreiten. Dies kann aber nur auf Antrag des Individuums geschehen, Individuum muss auch informiert werden.
- Mit welchen Theorien wurde und wird die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Staatsvertreter im vr Vekehr begründet? Nach der exterritorialen Theorie ist das Gebiet auf dem sich die Misssion befindet Territorium des SendeSt. Nach der Repräsentationstheorie genießt der Staat gewisse Rechte, die Vertreter repräsentieren den Staat und schneiden an dieser Immunität mit. Nach der Nezessitätstheorie werden die Immunitäten der Staatenvertreter nicht wegen der Personen geschützt, sondern damit der diplomatische Verkehr funktioniert.
- Umfang von Immunitäten und Privilegien von Diplomaten? - erhöhter Schutz: EmpfSt hat alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um jeden Angriff auf die Person eines Staatenvertreters sowie dessen Freiheit und Würde zu verhindern. --> nicht bloß präventive Maßnahmen - Unverletzlichkeit, dh Exemtion von jedem faktischen Zugriff des EmpfSt. GIlt für Person des Staatenvertreters, seine Privatwohnung, Papiere, Korrespondenz, Vermögen, Räumlichkeiten der Mission, amtliche Korrespondenz, Kurier, Archite - Immunitäten ieS, dh Exemtion vom rechtlichen Zugriff des EmpfSt, Gesetzen ist man zwar unterworfen, aber Durchgriff gehemmt. Es gibt enge Ausnahmen.
- Was sind Privilegien der Diplomaten? Privilegien sind zB das Flaggenrecht (Art 20 WDK), Abgabenbefreiung mit Ausnahme von Entgelten (Art 23), Steuerprivileg nachdem die Diplomaten von direkten Steuern befreit sind (Art 34), Zollprivilegien (Einfuhr von Gegenständen für amtlichen und persönlichen Gebrauch zuollfrei), Sozialversicherungsabgaben, freier Verkehr, Kuriergepäck. Bei nichtrepräsentativen Tätigkeiten (zB Kauf eines Privatgrundstückes) unterliegen sie den normalen Steuern.
- Was sind Erleichterungen für Diplomaten? Sind sehr generelle Rechte, etwa dass Räumlichkeiten für die Mission gesucht werden. Die Person des Diplomaten genießt unbeschränkte Reisefreiheit, die Mission Kommunikationsfreiheit. Der Staat verpflichtet sich diese auch zu erleichtern.
- Unterschied zwischen der Immunität und Unverletzlichkeit des Diplomaten einerseits und des Konsuls andererseits? Die Rechte des Diplomaten sind grundsätzlich absolut. Es gibt keine funktionelle Beschränkung. Nach Art 41 WKK ist der Konsul persönlich unverletztlich. Ansonsten besteht funktionelle Immunität (Art 43).
- Was heißt absolute Immunität? Absolute Immunität genießen in Ausübung ihrer Funktionen Staatsoberhaupt, Regierungschef, Außenminister, sonstige Ressortminister, bei Fehlen anderlautender Vereinbarung die übrigen Mitglieder der ad hoc-Missionen, diplomatische Vertreter und alle Mitglieder des diplomatischen Personals. Es heißt dass die Person von jeder Gerichtsbarkeit, Verwaltungsverfahren, faktischen Amtshandlungen ausgenommen ist, soweit letztere nicht nötig sind, um einen unmittelbar drohenden strafrechtlich verpönten Erfolg zu verhindern. Das gelindeste Mittel ist anzuwenden.
- In welchen Fällen kann ein Diplomat vor den Gerichten des EmpfSt geklagt werden? Nach Art 31 WDK hat der Diplomat absolute Immunität von der Strafgerichtsbarkeit. Er kann daher nie Partei eines Strafverfahrens sein. Grundsätzlich besteht auch absolute Immunität im Zivil und Verwaltungsverfahren (Ausnahmen: dingliche Verfahren über private Gegenstände; Nachlassangelegenheiten). Auf die absolute Immunität kann verzichtet werden. Dies muss explizit erfolgen und nicht konkludent. Nach Abs 3 gibt es die Vermutung des Verzichts, wenn der Diplomat selbst klagt oder es zu einer Gegenklage kommt. Die Immunität steht dem SendSt zu, es kann auch nur dieser darauf verzichten (Art 32 Abs 1 WDK); Verzicht muss ausdrücklich sein.
- In der konsularischen Vertretung des Staates X in Wien bricht Feuer aus. Der Generalkonsul erteilt der Polizei und der Feuerwehr keine Zustimmung zum Betreten des Konsulats. Rechtslage? Grundsätzlich besteht eine Unverletzlichkeit konsularischer Räumlichkeiten nach Art 31 WKK. Nach Abs 2 dürfen auf die Räumlichkeiten nur mit der Zustimmung des Chefs der Vertretung zugegriffen werden. Die WKK schreibt jedoch eine Zustimmungsvermutung bei Feuer oder sonstigen Schutzmaßnahmen vor. Für die diplomatischen Räumlichkeiten gibt es keine solche Vermutung! Wenn der Chef explizit die Zustimmung verweigert kann man argumentieren:- dass die Feuerwehr keine Behörde iSd Abs 2 sei und somit nicht in den Anwendungsbereich falle. Die feuerpolizeiliche Tätigkeit ist jedoch auch eher hoheitlich.- Mit dem allgemeinen Rechtsgrundsatz des Verbots des Rechtsmissbrauchs, es dient dem Schutz des Verkehrs udn der Archive. - Nach dem Rechtsgrundsatz, dass man sein eigenes Eigentum nicht zum Schaden eines anderen einsetzen darf.
- Unterschiede in der Behandlung von Kuriergepäck und dem persönlichen Gepäck des Diplomaten? In Art 27 Abs 3 und 4 WDK findet sich das Kuriergepäck. Dieses darf nach Abs 3 weder geöffnet, noch zurückgehalten werden. Erlaubt ist daher jedoch das Ansetzen von Drogenhunden und das Durchleuchten. Nach Abs 4 muss das diplomatische Kuriergepäck äußerlich sichtbar als solches gekennzeichnet sein. Das Kuriergepäck darf nicht missbräuchlich verwendet werden und die Öffnung darf verlangt werden. Das persönliche Gepäck des Diplomaten ist das Reisegepäck, das nach Art 36 von der Kontrolle befreit ist (ausgenommen triftige Gründe).
- Beginn und Ende der Immunitäten und Privilegien von Diplomaten? Nach Art 29 WDK stehen Immunitäten und Privilegien ab der Einreise für den Dienstantritt zu. Sie dauern solange die Person offiziell als Diplomat im Dienst ist. Diese Privilegien und Immunitäten haben Nachwirkungen, die Immunität bleibt funktionell erhalten.
- Was ist die funktionelle Immunität? Dies genießen jene WDK-berechtigten, deren dienstliche Tätigkeit im EmpfSt beendet ist. Ist analog anwendbar auf Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Außenminister, Konsuln, verwalt. und techn. Personal, Familienmitglieder und Dienstpersonal einer MIssion, Mitglieder von ad hoc-Gesandtschaften und Missionen bei IO. Bedeutet die Immunität hinsichtlich von Handlungen in Ausübung dienstlicher Obliegenheiten.
- Immunität bei Schadenersatz für Folter? Zur systematischen Folter von einem zentralen, dem Staat zurechenbaren Staatsorgan gibt es nur Einzelentscheidungen. Fall Pinochet: Ehemalige Staatsoberhäupter genießen nur mehr funktionelle Immunität. Es ist daher zu prüfen, ob die Folter die Aufgabe des Staats war, was es nie sein kann.
- Pflichten des Diplomaten im bzw gegenüber dem EmpfSt und dem SendeSt? Der Diplomat muss sich an die Gesetze der Rechtsvorschriften des EmpfSt halten. Weiters ist er verpflichtet, sich nicht in die innerstaatlichen Angelegenheiten einzumischen. Diplomaten unterliegen daher der Jurisdiktion im Sinne der Gesetzgebung, die Durchsetzung funktioniert jedoch nicht. Diplomaten dürfen keinen freien Beruf und keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, die auf persönlichen Gewinn gerichtet ist, literarische Tätigkeit und Unterricht ist nicht erfasst.
- Was sind die Rechtsfolgen aus der Verletzung der WDK? Die WDK sieht keine echten Rechtsfolgen ihrer Verletzung vor. Der EmpfSt kann den Missionschef zu einer persona non grata erklären. Diese Person hat dann binnen angemessener Frist den osten zu räumen und auszureisen. Verstreicht die Frist ungenützt, so genießt diese Person nach Art 39 WDK nur noch funktionelle Immunität.
- Immunitäten und Privilegien in Drittstaaten? Bei Durchreise durch ein Hoheitsgebiet eines dritten Staates genießen Diplomaten Unverletzlichkeit und alle sonstigen für ihre Sicherheit notwendigen Immunitäten.
- Bedeutung der friendly-relations-declaration und der Helsinki-Schlussakte? Die FRD ist eine Resolution der Generalversammlung und per se unverbindlich. Es handelt sich um eine Art der authentischen Interpretation der Grundsätze der UN. Zu ihrer Verbindlichkeit kommt man dadurch, dass es sich um Vertragsrecht handelt und die Grundsätze nur näher interpretiert werden. Die Resolution ist außerdem ein Ausdruck der opinio iuris. Im Wege des VGR ist diese Deklaration daher verbindlich.Inhalt: Gewaltverbot, Interventionsverbot, Gebot der friedlichen Streitbeilegung, Pflicht zur Zusammenarbeit, souveräne Gleichheit der Staaten, Verpflichtung die Verpflichtung aus der SVN gutgläubig zu erfüllen. Die Helsinki-Schlussakte ist ebenfalls per se unverbindlich (soft law). SIe ist aber zumindest regional VGR.Inhalt: zusätzlich zu den Grundsätzen der FDR außerdem die Unverletzlichkeit der Grenzen, territoriale Integrität der Staaten, Achtung der MR und Grundfreiheiten
- Briand-Kellog-Pakt? Der Briand-Kellog-Pakt bedeutet die Wende vom ius ad bellum zu ius contra bellum. 1. ächtete Krieg nur im formellen Sinn, nicht aber Gewaltanwendung ohne Kriegsführungswillen. 2. keine wirksamen Sanktionen 3. mangelte an effektiven Streitbeilegungssystem als Alternative4. Großmächte gaben einschränkende Erklärungen ab.
- Unterschied zwischen ius in bello und ius ad bellum? ius ad bellum behandlet die Frage der Gewaltanwendung bzw der Drohung mit Gewalt (Recht zum Krieg). ius in bello ist das materielle Kriegsrecht und behandelt die Frage, welches Recht im Kriegsfall angewendet werden muss.
- Gewaltverbot und Ausnahmen davon? Das Gewaltverbot gilt heute universell und schützt nicht nur Staatsgrenzen, auch Waffenstillstands- und Demarkationslinien. Es findet sich in Art 2 Abs 4 SVN und ist ein dreifacher Fortschritt: Es verbietet Gewalt und nicht bloß Krieg, es schließt auch Gewaltandrohung mit ein, es gilt in internationalen Beziehungen, laso auch gegenüber Nichtmitgliedern. Ausnahmen:- individuelle und kollektive Selbstverteidigung (Art 51 SVN)- kollektive Sicherheit (Kapitel VII SVN) Gewaltanwendung ist also entweder rechtswidrig, erlaubte Selbstverteidigung oder zulässige Sanktion eines zuständigen Organs. Verboten ist auch die indirekte Agression, also Entsendung/Unterstützung von Freiheitskämpfern bzw Guerillas.
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- Lücken und Ausnahmen im Gewaltverbot? - Unterstützung von Bürgerkriegspartien: Gewaltverbot des Art 2 Abs 4 SVN gilt für internationale Beziehungen und nicht innerhalb von Staatsgrenzen. Frage der Erlaubtheit militärischer Hilfe anderer Staaten an Bürgerkriegsparteien auf deren Ersuchen - keine klare Antwort im modernen VR. 1. klassische Lösung: nur die legale Regierung darf unterstützt werden (Nicaragua-Fall)2. absolutes Eingriffsverbot --> Selbstbestimmungsrecht der Völker (stimmt nicht mit Staatenpraxis überein)3. Staatenpraxis: Unterstützung der Partei mit einer "gerechten" Sache. - individuelle und kollektive Selbstverteidigung (Art 51 SVN) - kollektive Sicherheit (Kapitel VII SVN)
- Was heißt präemptive, was präventive Selbstverteidigung? Gegen bewaffnete Gewalt darf man sich verteidigen. Präemptive Selbstverteidigung darf daher ausgeübt werden, wenn der Angriff mit Waffengewalt unmittelbar droht und bevorsteht. Präventive Selbstverteidigung ist aber nicht erlaubt.
- Was sind die Voraussetzungen der kollektiven Selbstverteidigung? Das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigungbis zum Eingreifen des SR ist durch Art 51 SVN weiterhin gewährleistet. Dies gilt jedenfalls gegen einen im Gang befindlichen Angriff. Dem SR sind die Selbstverteidigungsmaßnahmen sofot zu melden. Bei den Maßnahmen sind die Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verteidigungs- gegenüebr den Angriffshandlungen einzuhalten. Die Angriffen müssen nicht von einem Staat selbst kommen, aber die Angriffe müssen von außen (keine eigene effektive Hoheitsgewalt) kommen. Die Verteidigungshandlung muss proportional sein. Die Selbstverteidigung muss eingestellt werden, wenn der Angriff aufhört und darf auch nciht begonnen werden, wenn der Angriff bereits vorbei ist (Verstoß gegen Gewaltverbot). Gegenmaßnahmen/Repressalien mit Waffengewalt gegen bereits abgeschlossene Gewaltanwnedung durch Art 2 Abs 4 SVN verboten. Die helfenden Staaten dürfen dem angegriffenen Staat nur zur Hilfe kommen, wenn dieser Staat sie darum bittet (Nicaragua-Fall)
- Begriff und Zulässgkeit humanitärer Interventionen? Eine humanitäre Intervention ohne Waffengewalt zur Verteidigung der Souveränität anderer Staaten wird vr gedeckt sein. Bei humanitären Interventionen mit Waffengewalt ist dies problematischer. Legt dies der SR fest, handelt es sich um eine erlaubte kollektive Sicherheit.
- Kampf gegen internat. Terrorismus? Terroristen verfolgen grds politische Ziele. Aut dedere aut iudicare steht im Vordergrund. Problem: rechtliche Maßnahmen im Kampf gegen Terroristen führt zu Eingriffen in MR. Gibt eine Reihe von Konventionen und regionalen Verträgen. EU: gemeinsamer Haftbefehl, Definition von Terrorismus.
- Wie funktionert das System kollektiver Sicherheit der SVN? Die kollektive Sicherheit ist die zweite Ausnahme vom Gewaltverbot nach Art 2 Abs 4 SVN. Es geht um den internationalen Frieden, der auch regional sein kann. 4 Voraussetzungen:1. ausreichendes Sanktionspotential2. umfassendes Gewaltverbot und eindeutige Pflicht zur Beteiligung von Zwangsmaßnahmen3. handlungsfähgies Sanktionsorgan4. politisches Erfordernis Der SR bestzt bei der Entscheidung über die 5 maßgeblichen Fragen weitreichendes Ermessen:1. SR bestimmt, ob ein Anlass für Sanktionen nach Art 39 SVN vorliegt2. beschließt gegen wen3. welche Maßnahmen4. durch alle oder nur bestimmte Mitglieder5. wann zu ergreifen sind. Es handelt sich um Zwangsmaßnahmen gegen Friedensstörer aus dem Kreis der Mitglieder. Es kann eine Bandbreite nichtmilitärischer Maßnahmen festgelegt werdne (Art 41 SVN). Die Maßnahmen mit Waffengewalt (Art 42 SVN) werden heute weiter gefasst. Kollektive Sicherheit muss man von der kollektiven Selbstverteidigung unterscheiden. Beim System der kollektiven Selbstverteidigung gibt es ein Bündnis (zB NATO). Wird einer in diesem Bündnis angegriffen, helfen die anderem diesem. Bei der kollektiven Sicherheit gibt es keinen Außenstehenden mehr.
- Korea-Krise und "Uniting for Peace"-Resolution? Hier geht es um die Frage, ob auch die Generalversammlung zur Ausübung von Waffengewalt authorisieren kann. Dabei gibt es die "Uniting for Peace"-Resolution der Generalversammlung. Danach nimmt die Generalversammlung dies in Anspruch, wenn der SR nicht fähig oder nicht willens ist.
- Was heißt Interventionsverbot? Abgrenzung zwischen erlaubter Einflussnahme (Interzession) und verbotener Intervention. Kriterien zur Bestimmung: Absicht des Intervenienten, verletztes Rechtsgut, Sozialadäquanz Das Interventionsvebot ist in der SVN explizit verankert (zB Art 2 Abs 7). Es ist Folge der staatlichen Souveränität und ein eigenes Rechtsprinzip. Bei bewaffneter Intervention befindet man sich im Gewaltverbot, es geht hier nur um unbewaffnete Interventionen. Es geht um die Ausübung von Zwang um einen anderen Staat zu einem bestimmten Verhalten zu bringen, wozu der intervenierende Staat nicht berechtigt ist.
- Friedenserhaltende Operationen der VN? Die peace keeping operations haben zum Ziel sämtlichen Parteien eines Konflikts bei der Stabilisierung einer von ihnen vereinbarten Regelung zu helfen und sind strikt unparteilich. Die friedenserhaltenden Maßnahmen sind Maßnahmen, welche durch die UN autorisiert sind. Sie sind nicht explizit in der SVN enthalten und lassen sich aus der implied-powers-Lehre und den Funktionen der VN ableiten und haben eine vgr Grundlage. Heute ist der SR zustädig. Voraussetzungen:- Zustimmung der Streitparteien- freiwillige Mitwirkung- friedenserhaltende Truppen dürfen Waffen nur zur Defensive verwenden- ständige Mitglieder des SR haben früher nicht mitgewirkt. Bei der zweiten Generation der friedenserhaltenden Maßnahmen ist man von der Zustimmung der Streitparteien abgegangen. Es handelt sich um innerstaatliche Konflikte und ging um aktive Involvierung auf administrativer und humanitärer Eben. Die friedenserhaltenden (friedenserzwingenden/-schaffenden) Maßnahmen der dritten Generation werden nach Kapitel XII. erfasst, dabei wird auch Waffengewalt eingesetzt und sie sind nicht mehr weit entfernt von den Maßnahmen nach Kapitel VII.
- Grundsatz der friedlichen Streitbeilegung? Geregelt in Art 1 Abs 1 und Art 2 Abs 3 SVN. Einzelheiten finden sich in Kapitel VI SVN. Zunächst den Parteien selbst überlassen --> kein Verfahren hat Priorität. Der SR fungiert als Untersuchungs- Vergleichs- und Vermittlungsinstanz. Auch die GV der VN wirkt bei friedlicher Streitbeilegung mit --> gleiche MIttel wie SR nach Kapitel VI, SR hat Vorrang, GV ist nicht zur Verhängung von verbindlichen Sanktionen befugt. Die Handlungspflicht zur friedlichen Streitbeilegung stellt die notwendige Ergänzung der Unterlassungspflicht zum Verzicht auf Gewalt und Intervention dar.
- Unterschied Schiedsgerichtsbarkeit - Gerichtsbarkeit? Schiedsgerichtsbarkeit ist eine ad hoc Beilegung eines Streitfalls mit gerichtlichen Mitteln. - Es gibt ein richtiges Verfahren, allerdings nicht vor einem ständigen Gericht. Das Schiedsgericht wird erst von den Parteien errichtet, dh Streitparteien haben mehr Einfluss auf die Zusammensetzung von Schiedsgerichten - Die Parteien haben Einfluss auf die Zusammensetzung des Schiedsgerichtes, auf das anzuwendende Recht und das materielle Recht. - Schiedsgerichte sind ad hoc, GH auf Dauer errichtet - Die Parteien können festlegen, dass nicht im Plenum, sondern in einer Kammer aus einzelnen Richtern entschieden wird und dabei die Zusammensetzung der Richter aus dem Plenum bestimmen. - Schiedsgerichte sind meist einfacher, weniger formell, kürzer und uU billiger. Die Kosten sind allgemein im internationalen Verfahren immer selbst zu tragen.
- Zuständigkeit des IGH? Kompromiss/kompromissarische Klausel/Schiedsvertrag? Der IGH ist eines der 6 Hauptorgane der VN mit Sitz in Den Haag. Es bedarf einer gesonderten Anerkennung durch die Streitparteien für eine Zuständigkeit des IGH. Das Ausmaß der Zuständigkeit findet sich in Art 36 IGH-Statut. Das IGH-Statut bildet gemäß Art 92 SVN einen integrierenden Bestandteil der Satzung. - Kompromiss: ist die engste Form, dem Gericht wird ad hoc ein bestimmter Streitfall übertragen. - kompromissarische Klausel ("Schiedsklausel") ist eine klassische Streitbeilegungsklausel. Diese können Bestandteil des Vertrages sein oder in einem eigenen Vertrag stehen. Die Streitigkeiten beschränken sich auf Streitigkeiten aus dem Vertrag. - Unterwerfungserklärung gilt für alle Streitigkeiten mit einem Staat, der sich auch unterworfen hat (Fakultativklausel), dh der Staat unterwirft sich durch einseitige Erkärung der Jurisdiktion des IGH zur Entscheidung aller seiner Rechtsstreitigkeiten mit jedem anderen Staat, der die gleiche Verpflichtung übernimmt. Es handelt sich in diesem Fall um eine obligatorische Zuständigkeit.
- Grundzüge des streitigen Verfahrens vor dem IGH? Das Gericht hat zwei generelle Funktionen: Streitbeilegung und Rechtsdurchsetzung. Relevant ist das Statut des IGH, welches gemäß Art 92 SVN integraler Bestandteil der SVN ist. Das Verfahren ist dreigliedrig: 1. Zuständigkeit: Gerichtshof ist nur für Staaten offen, die Parteien müssen Mitglied des Status sein, es muss ein Zuständigkeitstitel bestehen. 2. Zulässigkeit Ist die Zulässigkeit und Zuständigkeit sehr kompliziert, entscheidet der IGH in einem eigenen Urteil. Es gibt zwei Inzidentalverfahren: - Mit einstweiligen Schutzmaßnahmen nach Art 41 will man die Rechtslage konservieren. Dies ist ex officio auf Antrag möglich. Beschlüsse über derarige Maßnahmen sind für Streitparteien verbindlich. - Bei der Nebenintervention geht es um ein Streitverfahren, woran ein dritter Staat ein rechtliches Interesse hat. Es bedarf keines jurisdictional links. Jede Verfahrensart ist in einen mündlichen und einen schriftlichen Teil geglieder. Nur bei den einstweiligen Schutzmaßnahmen gibt es nur Anhörungen und keinen Schrfitverkehr. Die Beweisaufnahme erfolgt insbes durch Parteienvernahme, der IGH lässt auch den indirekten Beweis zu (Korfu-Kanal-Fall). Im Abwesenheitsverfahren muss der Gerichtshof die Rechtslage objektiv überprüfen. Es gilt die Pflicht zur objektiven Wahrheitsfindung - kein Versäumungsurteil. Der IGH entscheidet in der Sache selbst, er ist streng an die Vorbringen der Parteien gebunden. Die Richter entscheiden mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet das Dirimierungsrecht des Vorsitzenden. Richter können seperate opinion bzw dissenting opinion abgeben. Urteilswirkungen wirken zivilistisch auf die Streitpartieen und nur beschränkt auf den Streitfall (Art 59 IGH Statut). Der IG hselbst besitzt keine Exekutionsgewalt. Die Partei kann sich an den SR zur Durchsetzung des Urteils wenden. Es gibt keine Berufungsmöglichkeit, das Urteil ist gem Art 60 endgültig. 2 Möglichkeiten zur Änderung: Interpretation und Wiederaufnahme. Wiederaufnahme nur möglich wenn1. alte Tatsachen hervortreten (nova reperta), die nicht Teil des Verfahrens waren und2. unverschuldet unbekannt waren,3. das Urteil anders lauten wird. Nebenintervention ist auf Antrag und nach Ermächtigung durch den IGH möglich.
- Grundzüge des Gutachtensverfahrens vor dem IGH? Im Gutachtenverfahren können die Parteien eine Stellungnahme zu einer unklaren Rechtslage bekommen. Das Rechtsgutachten ist nicht streitig, die Rechtsfrage muss daher relativ abstrakt sein. Rechtsgutachten sind per se unverbindlich, haben aber de facto sehr weite Wirkungen.
- Gutachtenverfahren als "versteckte" streitige Verfahren? Das streitige Verfahren ist nur für Staaten möglich. Es gibt aber auch Konflikte zwischen Staaten und IO. Der Sitzstaat und die IO halten dann oft fest, dass sie das Gutachten im Vorhinein als verbindlich anerkennen.
- Unterliegen Sanktionsbeschlüsse des SR der Kontrolle durch den IGH? Grundsätzlich nein. Die Rechtskonformität des Handelns des SR und jedes anderen Organs kann jedoch durch ein Rechtsgutachten oder im Wege einer Vorfrage beurteilt werden.
- Was sind "gemischte Schiedsverfahren"? Die gemischen Schiedsverfahren sind gemischt, weil- einerseits ein Staat, andererseits ein Individuum Streitpartei ist- das anwendbare Recht gemischt sit (internationales + innerstaatliches Recht) Beispiele: Iran-US-Claims Tribunal, ICSID, UN Compensation Commission. Dadurch kann eine Einzelperson selbst vr Rechte durchsetzen.
- Welches Recht hat ein internationales Schiedsgericht anzuwenden? Das anzuwendende Recht variiert im Einzelfall. - Handelt es sich um ein internationales zwischenstaatliches Schiedsgericht, hat es sowohl Verfahrensrecht als auch materielles Völkerrecht anzuwenden.- Beim gemischten Schiedsgericht ist das Verfahrensrecht meist eine vorgefertigte Verfahrensordnung.
- Inhalt des Selbstbestimmungsrechtes der Völker? Art 1 Abs 2 und 55 SVn und Art 1 beider UN MR-Pakte. Das Selbstbestimmungsrecht war die vr Grundlage für die Dekolonialisationswelle. Laut IGH im Osttimor-Fall hat das Selbstbestimmungsrecht erga-omnes-Charakter. 1. äußere Selbstbestimmung: Errichtung eines eigenen Staates. Durch den Kosovo-Fall ist die äußere Selbstbestimmung (Recht auf Sezession) nicht umfasst. 2. Innere Selbstbestimmung: freie Wahl der politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Ordnung durch ein Volk ohne Einmischung von außen. Nach westlicher Sicht ist der Grundsatz der Selbstbestimmung weltweit anwendbar.
- Was ist das Kriegsrecht? = ius in bello, dh Summe der Normen, die Kampfhandlungen auf militärische Ziele beschränken und unnötige Leiden und Schäden vermeiden sollen. Die Einhaltung der Normen wird va durch die Reziprozität gewährleistet.