Rechtssubjekte und Rechtsobjekte
Rechtssubjekte = Natürliche Personen / alle Menschen Juristische Personen / sind Vereinigungen v. Personen Rechtsobjekte = Sachen / körperliche Gegenstände Rechte / immateriele Dinge
Was ist Geschäftsfähigkeit?
Die fähigkeit Rechtsgeschäfte rechtswirksam abzuschließen. Vollgeschäftsfähig (Volljährig) Beschränkt geschäftsfähig (7-18 Jahre) Geschäftsunfähig (<7 j. + Geisteskranke)
Was ist ein Rechtsgeschäft?
Die Willenserklärung, die ein Rechtsgeschäft begründet o. aufhebt.
Einseitiges Rechtsgeschäft...
gehen von einer Person aus. KündigungTestament
Mehrseitiges Rechtsgeschäft....
min. zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Mietvertrag Kaufvertrag leasingvertrag
Wie können Willenserklärungen abgegeben werden?
mündlichschriftlichfernmündlichschlüssige Handlungen (kopfnicken)
Welche Bestimmungen enthält das BGB zu Vertretungen?
§164 Wenn eine Person eine Willenserklärung im Namen eines Anderen abgibt. §177Vertretung ohne Vertretervollmacht - die Wirksamkeit hängt hier vom Vertretenen und dessen Genemigung ab. §178Der Vertragspartner kann bis zur Genehmigung vom Vertrag zurücktreten. §179Wird die Genehmigung verweigert, kann der Vertragspartner vom Vertreter die erfüllung o. Schadenersatz verlangen.
Unterschied zwischen Nichtigkeit und Anfechten
NichtigkeitEin Rechtsgeschäft ist von vornherein ungültig! - Abgabe zum Schein - Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen AnfechtungDas Geschäft ist gültig, bis es angefochten wird. - Irrtum in der Erklärung - arglistige Täuschung (Verschweigen)
Gegenstand der Verjährung
§194Der Schuldner hat das Recht die geschuldete Leistung zu verweigern. §195Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
Hemmung der Verjährung
§209Die Hemmung der Verjährung wird nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet. -Zustellung eines Mahnbescheids-Anmeldung Insolvenzverfahren-höhere Gewalt
Neubeginn der Verjährung
§212Die Zeit der Verjährung beginnt erneut - wenn eine Teilzahlung erfolgt ist.
Hemmung und Unterbrechung der Verjährung
Hemmung = Fristlauf wird unterbrochen (nicht eingerechnet) Unterbrechung = Fristlauf beginnt neu!
Werksvetrag
§631 ff
Werklieferungsvertrag
§651 (§433 - Kaufvertrag / §631 Werkvertrag) Kombi vom Kaufvertrag und Werkvertrag das heißt: es ist sowohl die Leistung zur erbringung eines Werks, als auch der Kauf von mangelfreier Ware.
Schadenersatzforderungen aus vertraglichen- u. gesetzlichen Schuldverhältnissen
Vertraglich § 280 (persönlich bekannt) Getzlich §823 + § 249
Überhängende Früchte
§ 912
Eigentumsrecht
§903
Willenserklärungen
§§ 116-123
Zustandekommen einer Willenserklärung durch Täuschung
§123