Was regelt die Vollstreckungsverjährung?
Sie knüpft an eine in einem vollstreckbaren Urteil auferlegte Strafe an und regelt wie lang diese vollstreckt werden kann, wenn d. Vollzug zB wegen Flucht, Krankheit od. Platzmangel vorerst unterbleibt.
Verjähren Massnahmen?
Nein, sie verjähren nicht, sind aber aufzuheben, wenn ihr Zweck erreicht ist und enden mit d. Vollendung d. 22. Lj. (Art. 19 Abs. 2).
Welches sind die wichtigsten Schwachstellen d. JStGB?
Höchststrafe v. 10 T. persönl. Leistung f. Unter-15-J. ist zu knapp, insb. in Fällen, wo ein Kind Wohnsitz im Ausland hat und deshalb keine Massnahme vollzogen werden kann; Neueren entwicklungspsychologischen Untersuchungen zur Folge sollte die Altersgrenze v. 15 auf 14 J. für die verschiedenen Strafen gesenkt werden; Erweiterung Katalog in Art. 25 Abs. 2 für Schwerstverbrechen; voll bedingte Strafen im Bereich d. persönl. Leistung sind kaum sinnvoll; das Einverständnis in eine ambulante Massnahme macht keinen Sinn; problematisch ist das vikariierende Prinzip bei d. Verbindung v. Freiheitsstrafe u. Unterbringungsmassnahme; keine gesetzl. Regelung f. Electronic Monitoring
Opportunitätsprinzip im Verfahrensrecht?
Das verfahren soll in jeder Phase ein individuelles Vorgehen, Flexibilität und rasche Erledigung ermöglichen und sich nur auf das Notwendigste beschränken. Die Eltern sollen möglichst weitgehend f. d. Erziehungs verantwortlich bleiben.
Akkusations-/Inquisitionsprinzip im Strafverfahren?
Nach d. Akkusationsprinzip werden d. Funktionen d. Strafverfolgung u. d. richterli. Beurteilung personell u. organisatorisch getrennt. (Einführung d. Staatsanwaltschaft). Es erstaunt, d. das Jugendstrafverfahren weitgehenst wieder zum Inquisationsverfahren zurück gekehrt ist.
Ermittlungs- und Instruktionsprinzip im Strafverfahren?
Nach diesem Prinzip liegt die Beweislast bei den Behörden.
Welches ist die einzige Erledigungsart im Verfahren?
Das Strafbefehlsverhfahren. Dies ist problematisch, weil sogar Freiheitsstrafen u. Schutzmassnahmen per Strafbefehl erfolgen und d. ohne zwingend vorgeschriebene Einvernahme.
Wieso hat d. Beschleunigungsgrundsatz im Jugendstrafverfahren ein grösseres Gewicht als im Erwachsenenstrafrecht?
Weil Jugendl. keinen ZH mit ihrem Verhalten mehr herstellen können, wenn d. Reaktion verspätet eintritt. Die Sanktion muss unmittelbar auf d. Tat erfolgen, wenn sie präventive Wirkung haben soll.
Worauf bezieht sich die Ablehnungsbestimmung in Art. 9 JStPO und was soll bezweckt werden?
Bezieht sich ausschliesslich auf d. Jugendrichtermodell. Das Recht auf unbefangene und unabhängige Richter soll dadurch umgesetzt werden.
Örtliche Zuständigkeit nach Art. 10?
Bei Verbrechen u. Vergehen: Behörde am Ort d. gewöhnl. Aufenthalts; Bei Übertretungen: am Ort d. Begehung, ausser wenn Schutzmassnahmen in Betracht kommen.
Was ist Mediation?
Strafrechtliche Mediation, ist ein Mediationsverfahren, in dem unter Anleitung durch eine Fachperson der zugrunde liegende Konflikt zwischen Täter u. Opfer bearbeitet wird. Gelingt der Ausgleich, wird d. Strafverfahren eingestellt.
Wird die Untersuchungshaft an die Strafe angerechnet?
Ja, dies ergibt sich aus Art. 3 JStPO.
Gesetzliche Mängel bzgl. Schutzbestimmungen für 10-15 J. die länger in UH aufgenommen werden?
Keine zusätzlichen Schutzbestimmungen und keine Mindestaltergrenze für die Inhaftierung von Kindern u. keine max. Haftdauer!
Welche rechtsstaatlichen Grundsätze sind bei UH zu beachten?
Jede Form v. Freiheitsbeschränkungen auf das Notwendigste beschränken; Vorerst Ersatzmassnahmen i.S.v. Art. 237-240 StPO prüfen!
Rechtsnatur d. Strafbefehls?
Ist kein Urteil, er ist ein Vorschlag, wie das verfahren erledigt werden kann. Er wird zum Urteil, wenn d. Berechtigten keine Einsprache erhebn (Stillschweigen od. verschuldete Unkenntnis gelten als Zustimmung). Wir eine Einsprache erhoben, kommt es zu einem gerichtl. erstinstanzl. Verfahren.
Problematik d. Strafbefehls?
Im Bagatellbereich ist d. Strafbefehl unverzichtbar, er ist aber bei schwereren od. bestrittenen Verstössen bedenklich. Jugendl. sind mit dem Entscheid, ob sie d. Strafbefehl akzeptieren sollen überfordert. Ein Strafbefehl gilt auch als zugestellt, wenn die Zustellung gescheitert ist! Art. 88 Abs. 4 StPO.
Was sind die Folgen der Einsprache gegen einen Strafbefehl?
Eine Einsprach führt nicht automatisch zum gerichtlichen Verfahren! Es kommt Art. 355 StPO zum Zuge, welcher 4 Möglichkeiten vorsieht: a) Am Strafbefehl festhalten; b) das Verfahren einstellen; c) einen neuen Strafbefehl erlassen; d) Anklage beim Jugendgericht erheben (ist die Regel).
Vorteile der neuen JStPO?
Erziehungsmodell f. leichte, Justizmodell f. einschneidende Sanktionen; Stärkere Umsetzung d. Opportunitätsprinzips; In-Pflichtnahme d. Eltern; Beschränkte Beteiligung d. Privatklägerschaft als Kompromisslösung.
Kritikpunkte d. JStPO?
Fragwürdiges Jugendrichtermodell, das nicht dem öffentlichen Interesse nach Unbefangeheit d. Justiz Rechnung trägt; Jugendl. sind in UH schlechter gestellt als Erwachsene; Anwendung d, Strafbefehls ist nach oben zu weit; das fehlende Obligatorium d. Einvernahme bei ernsthaften Delikten ist problematisch.
Ist das Verfahren jugendgerecht?
Strafbefehl ist kaum jugendgerecht, v.a. wenn er nur schriftlich zugestellt wird; Persönliche Einvernahme u. Konftrontation sind beim Strafbefehl nicht zwingend vorgeschrieben; Beschleunigungsgebot ist ungenügend umgesetzt; Betr. UH bestehen zu wenig Garantien f. d. Haftprüfung u. eine jugendkonforme Durchführung, das Gesetz formuliert keine Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung d. Praktiker/innen.
Welches sind Unterschiede in d. sozialen Kompetenzen und kognitiven Fähigkeiten zw. Jugendl. u. Erwachsenen?
Hirnforschund u. pädagogische Erfahrungen bestätigen: Jugendl. nehmen Gefühle viel intensiver wahr und handeln oft impulsiv - ohne langes Abwägen v. Risiken. Ihre Entscheidungen sind also viel mehr v. Emotionen beeinflusst und verlauefen anders als bei einem Erwachsenen.
Was ist das sog. Stufenmodell in der Entwicklung?
Das Verständnis, wonach die Entwicklung in Stufen abläuft und geht va auf Jean-jacques Rousseau zurück. Die neuere Entwicklungspsychologie konzentriert sich eher auf die Entwicklung in einzelnen Dimensionen wie Motorik, Gefühlswelt, Temperament und Intellekt.
Wie sieht das Stufenmodell v. Kohlberg aus?
Er hat zur Entwicklung d. moralischen Urteils ein Stufenmodell erarbeitet (besond. Bedeutung im Jugendstrafrecht). Er unterbreitete den Versuchspersonen Geschichten, die einen moralischen Konflikt enthielten.
Ergebnisse im Hinblick auf die strafrechtliche Schuldfrage gestützt auf die Forschungen v. Kohlberg?
Vor dem 12. Lj. könne nicht von einer moralischen Verantwortlichkeit gesprochen werden. Erst zw. dem 12. u. d. 15. Lj. bilde sich die Fähigkeit zur eigenständigen Auseinandersetzung mit normativen Anforderungen heraus.
Was kann entwicklungspsychologisch zur Altersgrenze v. 10 J. im JStG gesagt werden?
Gem. Forschungsergebnissen verfügen Kinder mit 10 J. noch nicht über die f. eine Schuldfähigkeit erforderlichen VSS. Allerdings wird dieser Widerspruch dadurch entschärft, dass das JStG für d. unter 15 J. nur Erziehungsstrafen vorsieht.
Welche Risiko-Konstellationen wirken mit grösserer Wahrscheinlichkeit ungünstig auf delinquente Gefährdungen?
Risiken in der Familie: Familienklima, inkonsistente Erziehung; Multiproblem-Milieu: Familienprobleme, desintegrierter, verwahrloster od. gewalttätigen Quartiere, prekäre Verhältnisse; Schulische Faktoren: Klassenklima, Lehrkraft-Verhalten; Peer-Gruppen: der Kontakt mit delinquenten od. gewaltbereiten Kollegen ist eine der am stärksten wirksamen Gefährdungen; Frühe Auffälligkeit: gefährdete Jugendliche fallen durch neuro-psychologische Probleme auf (beschränktes Verhaltensrepertoire, neigen zu Wutanfällen u. zeigen oft ADHS-Symptome).
Besonderheiten bei allgemeinen Störungen (F 0- F7)?
Psychosen treten im Kindesalter kaum auf, doch beginnen viele nach dem 12. LJ. Im Hinblick auf d. negativen Auswirkungen v. etikettierenden Diagnosen wird unspezifisch v. Adoleszenzkrisen od. Reifungskrise gesprochen.
Welche Störungen weisen einen direkten ZH mit Delinquenz auf?
Störungen d. Sozialverhaltens u. d. Emotionen nach F 91, sie umschreiben unterschiedl. Formen jugendl. Dissozialität.
Was untersucht die Desistance-Forschung?
Sie untersucht, was dazu beiträgt, dass Intensivtäter aus der Kriminalität herausfinden und ist dementsprechend zukunftsbezogen. Sie liefert damit Hiweise, wie der Ausstieg aus der Kriminaliät unterstützt werden kann.
Ergebnisse der Altersverlaufs-Forschung?
Jederzeit kann ein Abbruch einer delinquenten Karriare eintreten , v.a. wenn neue Bindungen eingegangen werden, zB im ZH mit Arbeit, Partnerschaft oder Elternschaft.
Kriminalpolitische Konsequenzen aus Langzeitforschungen?
Ein Grossteil d. schweren Delikte werden durch eine Kerngruppe v. Intensivtätern begangen, deshalb rechtfertigt es sich, die zur Verfügung stehenden Mitell und die personellen Ressourcen v.a. auf diese Gruppe zu konzentrieren.
Welche Arten v. Jugenddelinquenz gibt es?
1. die episodenhafte Delinquenz: die fast alle Jugendl. gelegentliche begehen. Auf diese Straftaten wird jugendstrafrechtlich mit Strafen reagiert, oder es wird in leichteren Fällen von einer Bestrafung abgesehen. 2. Symptomatische Delinquenz: äussert sich oft in Mehrfachauffälligkeit und kann in eine kriminelle Karriere einmünden. Sie ist Folge der tiefer liegenden Problem und verschwindet nicht von selbst. Eine Auseinandersetzung kann am ehesten im Rahmen von erzieherischen od. therapeutischen Massnahmen geschehen, hier wird zusätzlich zu einer Strafe noch eine Massnahme angeordnet.
Was besagt die Verurteiltenstatistik aus?
Nicht über die Kriminalität sondern über die Tätigkeit d. Strafverfolgungsorgane und der richterlichen Instanzen.
Was tun gegen Jugendkriminalität?
In der Pädagogik und in der Kriminologie herrscht die Auffassung vor, dass eine Verschärfung d. Strafrechts kaum ein taugliches Mittel ist um Jugendgewalt zu begegnen. Wichtiger sei es, sich mit den zugrunde liegenden Probleme auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck müsse die Gewaltprävention verstärkt werden.
Welche Ebenen d. Prävention existieren?
Universelle Prävention: richtet sich an alle Personen einer Zielgruppe; Selektive Prävention: richtet sich an eine Teilgruppe, bei denen eine erhöte Gefährdung besteht; Indizierte Prävention: spricht Personen an, bei denen bereits ein problematisches Verhalten festzustellen ist.
Was sind Risiko- und Schutzfaktoren?
Risikofaktoren: Merkmale, die als "Ursachen" vermutet werden und damit eine erhöhte Wahrscheindlichkeit f. d. Anwendungs v. Gewalt bewirken (Bspe.: früh auffälliges dissoziales Verhalten, Impulsivität, sozio-ökonomische Benachteiligung, inkonsistenter Erziehungsstil, Elterngewalt, Schulversagen, Schwänzen, delinquente Freunde); Schutzfaktoren: Einflussgrössen, die die negativen Auswirkungen von belastenden Faktoren mildern od. aufheben (Bspe: soziale Kompetenz, klares Zeitmanagemant, stabile Beziehungen, realistische längerfristige Ziele).
Fallbearbeitung im Jugendstrafrecht?
Rechtswidrige Straftat? Alter zwischen 10 und 18 Jahre? Grobbeurteilung d. persönlichen VSS? Strafbefreiungsgründe nach Art. 21 Abs. 1 lit. b-f? Kommt ev. Mediation i.S.v. Art. 17 JStPO in Frage? Abklärung d. persönlichen Verhältnisse? Ist Schutzmassnahme notwendig? Evtl. Festlegung einer Schutzmassnahme? Festlegung und Zumessung einer Strafe (allein oder neben Massnahme) Vollzugsmodalitäten (bedingter od. teilbedingter Vollzug)? Strafbefehl oder direkte Anklageerhebung?