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BWL 2. Semester (Subject) / WPR I (5) (Lesson)
- § 965 Anzeigepflicht des Finders: - Verlorene Sache gefunden -> dem Eigentümer Anzeige machen - Eigentümer nicht bekannt -> zuständige Behörde den Fund anzeigen wenn Wert > 10 € sonst darf er es behalten
- §1 Beginn der Rechtsfähigkeit: - Vollendung der Geburt
- §104 Geschäftsunfähigkeit: - <7. Lebensjahr - krankhaft gestört etc.
- §105 Nichtigkeit der Willenserklärung: - WE eines Geschäftsunfähigen ist nichtig (§104) - WE im bewusstlosen Zustand abgegeben etc.
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