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BWL 2. Semester (Fach) / WPR I (5) (Lektion)

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  • § 965 Anzeigepflicht des Finders: - Verlorene Sache gefunden -> dem Eigentümer Anzeige machen - Eigentümer nicht bekannt -> zuständige Behörde den Fund anzeigen wenn Wert > 10 € sonst darf er es behalten
  • §1 Beginn der Rechtsfähigkeit: - Vollendung der Geburt
  • §104 Geschäftsunfähigkeit: - <7. Lebensjahr - krankhaft gestört etc.
  • §105 Nichtigkeit der Willenserklärung: - WE eines Geschäftsunfähigen ist nichtig (§104) - WE im bewusstlosen Zustand abgegeben etc.
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