Aufbau
I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand II. RW III. Schuld IV. Persönliche Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe V. Strafzumessungsgründe VI. Strafverfolgungshindernisse VII. Konkurrenzen
Objektiver Tatbestand
a) Täter b) Täuschungshandlung bb) Unterlassen der gebotenen und möglichen Handlung dd) Garantenstellung c) Irrtum d) Vermögensverfügung e) Vermögensschaden f) Kausalit (Quasikausalität)
Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz b) Bereicherungsabsicht bb) Vermögensvorteil cc) Absicht gerichtet auf Vorteil dd) Stoffgleichheit zwischen Vorteil und Schaden ee) Objektive Rechtswidrigkeit des Angestrebten Vorteils ff) Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit gg) Vorsatz bezüglich Stoffgleichheit
Abgrenzung Tun / Unterlassen
Tun = Täter hat Kausalgeschehen durch Einsatz von Energie in Gang gesetzt Unterlassen = Täter hat Kausalgeschehen durch Nichteinsatz von Energie seinen Gang gelassen
Quasi-Kausalität
Eine Unterlassung ist dann für den Erfolg Ursächlich, wenn die unterbliebene Handlung ihn verhindert hätte.
Garantenstellung
Eine Stellung des Täters, die eine Rechtspflicht zum Handeln begründet.