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Unternehmensbesteuerung II (Subject) / 3. Ansatz von Wirtschaftsgütern (Lesson)
Unterschiede HGB und Steuerbilanz
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- Aktives Wirtschaftsgut - Sachen und Rechte, die durch Aufwendungen erworben wurden - Selbstständig bewertbar - Über den Abschlussstichtag hinausreichenden Nutzen
- Schulden - Verpflichtung o In zukünftigen Wirtschaftsjahr muss Geld-, Sach- oder Dienstleistungen erbracht werden - Wirtschaftliche Verursachung vor dem Bilanzstichtag - Hinreichende Konkretisierung o Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme o Öffentlich-rechtliche Verpflichtung à Verwaltungsakt liegt vor; Gesetzliche Verpflichtung
- Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) - Grunde und Höhe nach voll entstanden à Verbindlichkeit - Grunde nach entstanden, Höhe ungewiss à Verbindlichkeitsrückstellung - Dem Grunde nach nicht voll entstanden o Hinreichend konkretisiert und in der Vergangenheit wirtschaftlich verursacht à Verbindlichkeitsrückstellung o Nicht hinreichend konkretisiert und oder in Zukunft wirtschaftlich verursacht à kein Passivum
- Persönliche Zurechnung (wirtschaftliches Eigentum) § 39 AOKriterien für wirtschaftliches Eigentum (grundsätzlich über Zeitraum der gewöhnliche Nutzungsdauer) - Tatsächliche Sachherrschaft - Kein Herausgabeanspruch des rechtlichen Eigentümers gegen den wirtschaftlichen Eigentümer - Verfügung über das Nutzenpotenzial und Übernahme der Lasten - Übernahme des Risikos von Wertverlusten bzw. –steigerungen - Auftreten nach außen wie der rechtliche Eigentümer
- Sachliche Zurechnung von aktiven Wirtschaftsgütern - Handelsbilanz o Unternehmens- vs. Privatvermögen o Bei Kapitalgesellschaften: Unternehmensvermögen = gesamtes Gesellschaftsvermögen o Bei Personengesellschaften: Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft - Steuerbilanz o Kapitalgesellschaften haben nur Betriebsvermögen o Einzelunternehmen / Personengesellschaft: Zuordnungsregeln zur Bestimmung von (Sonder) Betriebsvermögen, Privatvermögen und gewillkürten (Sonder) Betriebsvermögen oder Privatvermögen
- Sachliche Zurechnung von aktiven Wirtschaftsgegenständen (Betriebsvermögen oder Privatvermögen) Einzelunternehmen Personengesellschaft Kapitalgesellschaft Wirtschaftsgegenstände, die Eigentum des Unternehmens sind - Betriebsvermögen (Gesamthandsbilanz) Personengesellschaft Betriebsvermögen (Gesellschaftsbilanz) Wirtschaftsgegenstände, die Eigentum des Unternehmers /Gesellschafters sind und betrieblich genutzt werden Betriebsvermögen (Bilanz des Einzelunternehmers) Steuerrechtliches Betriebsvermögen (SBV des Gesellschafters) Privatvermögen Wirtschaftsgegenstände, die Eigentum des Unternehmers /Gesellschafters sind und privat genutzt werden Privatvermögen Privatvermögen Privatvermögen
- Sachliche Zuordnung von aktiven Wirtschaftsgütern - Notwendiges Betriebsvermögen (Ansatzpflicht) à Betriebsvermögen - Neutrales Vermögen o Gewillkürtes Betriebsvermögen à Betriebsvermögen o Gewillkürtes Privatvermögen à Privatvermögen - Notwendiges Privatvermögen (Ansatzverbot) à Privatvermögen
- Zuordnungsregeln für gemischt genutzte Wirtschaftsgegenstände (mobile Wirtschaftsgegenstände) Betriebliche Nutzung: 0-10 % à Privatvermögen10-50 % à gewillkürtes Betriebsvermögen oder Privatvermögen (Wahlrecht)50-100 % à notwendiges Betriebsvermögen
- Zuordnungsregeln für gemischt genutzte unbewegliche Wirtschaftsgegenstände: Grund und Boden und Gebäude sind im Steuerrecht eigenständige Wirtschaftsgegenstände - Aufteilung des Gebäudes in Gebäudeteile, deren Zuordnung von ihrer Nutzung abhängig ist o Eigenbetrieblich genutzter Grundstücksteil: notwendiges Betriebsvermögen o Fremdbetrieblich genutzter Grundstücksteil: gewillkürtes Betriebsvermögen/Privatvermögen o Zu wohnzwecken an Dritte vermietetes Grundstück: gewillkürtes Betriebsvermögen/Privatvermögen o Zu eigenen Wohnzwecken: Privatvermögen
- Zuordnungsregeln für Schulden - Schulden können nur notwendiges Betriebsvermögen oder notwendiges Privatvermögen sein - Sie müssen betrieblich veranlasst sein o Verbindlichkeit/Rückstellung unmittelbar aus betrieblicher Tätigkeit o Verbindlichkeit dient zur Finanzierung von laufenden Betriebsausgaben o Verbindlichkeit dient dazu dem Betrieb Mittel zuzuführen
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- Steuerliche Wirkung der Zuordnung - Veräußerungsgewinne o Im Betriebsvermögen steuerpflichtig, im Privatvermögen steuerfrei - Wertverluste o Im Betriebsvermögen grundsätzlich steuerlich geltend machbar o Wirtschaftsgut im Privatvermögen durch Afa (Miethäuser) geltend machbar § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG o Sonstige Wertverluste im Privatvermögen nur ausnahmsweise absetzbar (§§17, 20 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2, 23 EStG)
- Bilanzierung von Leasingfinanzierungen Bilanzielle Behandlung Zuordnung zum Leasinggeber Leasingnehmer Leasing-Geber - Aktivierung mit AHK - Afa nach betriebsgewöhnlicher ND - Leasingraten sind Betriebseinnahmen - Aktivierung einer Forderung gegen den Leasing-Nehmer in Höhe der AHK - Aufteilung der Leasingrate in einen Zins (Betriebseinnahme) und Tilgungsanteil (neutral) - Annuitätische Tilgung Leasing-Nehmer - Leasingraten sind Betriebsausgaben - Aktivierung der AHK des Leasing-Gebers - Afa nach betriebgewöhnlicher ND - Passivierung einer Verbindlichkeit gegen den Leasing-Geber in Höhe der AHK - Aufteilung der Leasingrate in einen Zins (Betriebsausgabe) und Tilgungsanteil (neutral) - Annuitätische Tilgung
- Steuerlicher Effekt beim Leasing Steuerliche Zuordnung Zuordnung zum Leasinggeber Leasingnehmer Leasing-Geber - Leasingraten sind steuerpflichtig (ESt, KSt, GewSt, SolZ) - Zinsanteil der Leasingrate ist steuerpflichtig (ESt, KSt, GewSt, SolZ) - Tilgungsanteil der Leasingrate ist erfolgsneutral Leasing-Nehmer - Leasingraten sind abziehbar - Gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 lit. d - Zinsanteil der Leasingrate ist abziehbar - Gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 lit. a - Tilgungsanteil der Leasingrate erfolsneutral