Was sind Steuern?
Geldleistungen ohne Anspruch auf Gegenleistung Einnahmebeschaffung für den Staat fiskalisch: Einnahmenbeschaffung nicht fiskalisch: Allokation, Stabilisierung, Wachstum entscheidungsrelevant
Andere Einnahmen des Staates
Gebühren: für in Anspruch genommene Leistungen Beiträge: für öffentlich Einrichtungen; Leistungen werden nicht unbedingt in Anspruch genommen Einfuhrabgaben: Zölle Nebenleistungen: Verspätungszushlag, Zinsen, Säumniszuschlag, Zwangsgelder
Prinzipien der Besteuerung
Rechtliche Prinzipien Ökonomisches Prinzip: Leistungsfähigkeitsprinzip (Berücksichtigung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen) [Grenznutzentheorie] Gestaltungsprinzipien (Steuern haben Lenkungsfunktion [Tabaksteuer]) Effizienzprinzip
Rechtsverordnungen
... haben auch Gesetzeskraft
Rechtsprechung
höchstrichterliche Rechtsprechung hat auch Gesetzeskraft Verwaltungsanweisungen, Richtlinien, Erlasse & Verfügungen binden NUR die Verwaltungsbehörden im Bundessteuerblatt werden Gesetze, Verordnungen, Erlasse & Entscheidungen des BFH eröffentlicht
Wem stehen Steuereinnahmen nach Art. 106 GG zu?
Bund: Mineralöl, Tabak, ... Ländern: Kfz, Erbschaft, Bier, ... Gemeinden: Grundsteuer, Gewerbesteuer
Steuerträgerschaft
direkte Steuern unmittelbar vom Steuererschuldner (hier = Steuerträger) Erhoben Bsp: ESt, Lohnsteuer, KSt, Kfz-Steuer, Hundesteuer indirekte Steuern leistet nicht der eigentliche Steuerschuldner sondern andere Steuerträger, die die Belastung an den Steuerschuldner weitergeben Bsp: USt, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer
Steuergegenstand
Ertragsteuern knüpfen an einen Ertrag an (ESt, KSt, GewSt) Subastanzsteuer ist vom Gehalt/Ertrag UNabhängig (Grundsteuer)
1. Steuern auf Hinzuerwerb
Die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wird abgeschöpft. ESt & KSt Zuschlagsteuern Gewerbesteuern Erbschaft- & Schenkungsteuern
Einkommensteuer
Erfasst das am Markt erwirtschaftete Einkommen eines Individuums. Erhebungsformen der ESt: Lohn- und Kapitalertragsteuer.
Körperschaftsteuer
Erfasst das am Markt erwirschaftete Einkommen einer juristischen Person.
Zuschlagsteuer
Soli, Kirchensteuer
Gewerbe(ertrag)steuer
Belastet die Erträge gewerblicher Unternehmen ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse Steuerpflichtiger. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaft und Schenkung bewirkt einen Vermögenszuwachs, der nicht am Markt erwirtschaftet wurde.
Überblick über das Steuersystem
Steuern auf Hinzuerwerb Steuern auf Vermögensbestand Steuern auf die Verwendung von Einkommen und Vermögen Steuerreformmodelle
2. Steuern auf Vermögensbestand
Sollen potentielle Ertragskraft erfassen: Vermögensteuer Grundsteuer
Vermögensteuer
Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der Wert des GESAMTvermögens. Z.Z. ruht das Gesetzesverfahren
Grundsteuer
Steuergegenstand ist der im Gebiet einer Gemeinde belegene Grundbesitz. Unterscheidung zwischen Grundstücken der L&F und den übrigen Grundstücken.
3. Steuern auf die Verwendung von Einkommen und Vermögen (Einkommensverwendungsteuern)
Ausschlaggebendes Merkmal: Konsum Verbrauchsteuern Aufwandsteuern Verkehrsteuern
Verbrauchsteuern
Belasten den Verbrauch oder Verzehr von VERbrauchsfähigen Wirtschaftsgütern. Verbrauchsteuern werden idR beim Hersteller, aber grundsätzlich NICHT beim Endverbraucher erhoben. USt, Mineralölsteuer, Tabaksteuer
Aufwandsteuer
Belastung dient der Aufrechterhaltung eines Zustandes Hundesteuer, Kfz-Steuer
Verkehrsteuer
Nicht an einen tatsächlichen Vorgang, sondern an einen Akt des Rechtsgeschäfts geknüpft. Grunderwerb, Erbschaft, Versicherung
Aufbau des Steuertatbestandes
Aus dem Steuertatbestand ergibt sich die Steuerschuld. Enthält bei allen Steuerarten notwendige Regelungen über: Das Steuersubjekt Das Steuerobjekt und Den Steuersatz
Steuersubjekt
Schuldet Steuer Person, die durch die Steuernorm verpflichtet wird
Steuerobjekt
Gegenstand, der der Besteuerung unterliegt. Das Steuerobjekt einer Steuer ist der Tatbestand, der die Steuer auslöst. Steuerobjekte sind Zustände oder Ereignisse. --> Gegenstand der Kfz-Steuer ist das Halten eines PKW
Bemessungsgrundlage
Quantifiziert den Steuertatbestand Bei ESt: "zu versteuerndes Einkommen" €, CO2, cm³
Steuersatz
Rechengröße (%), durch deren Anwendung aud die Bemessungsgrundlage sich der im Einzelfall zu zahlende Steuerbetrag ergibt. konstant (proportional) variabel progressiv (ESt)
Freigrenze
Betrag, bis zu dessen Erreichen eine Ausnahme von der Bemessungsgrundlage erfolgt. Wird eine Freigrenze überschritten, treten die Rechtsfolgen für den Gesamtbetrag, nicht nur für den die Freigrenze übersteigenden Betrag ein.
Freibetrag
Betrag, der die Steuerbemessungsgrundlage mindert. Im Gegensatz zur Freigrenze müssen bei Überschreitung des Freibetrags nicht die gesamten Einnahmen versteuert werden, sondern nur der den Freibetrag übersteigenden Teil der Einnahmen.
Steuerbarkeit
Grundsätzliches Unterfallen unter den steuerrechtlichen Tatbestand: "im Inland produziert" = steuerbar --> steuerpflichtig j/n
Steuerpflicht/Steuerfreiheit
Konkretes Unterwerfen unter steuerlichen Tatbestand