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Staatsrecht (Subject) / Grundlagen (Lesson)

- Definition - Staatsangehörigkeit - Staatsgebiet - Staatsgewalt - GG - Gliederung GG

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  • Definition Staat Eine politische Einheit von Menschen (Staatsvolk), bestimmtes Gebiet (Staatsgebiet) unter obersten Herrschaft (Staatsgewalt). -  Drei-Elementen-Lehre
  • Staatsvolk Alle Menschen mit derselben Staatsangehörigkeit (Staatsbürger) bilden das Staatsvolk (durch Geburt oder Einbürgerung).
  • Abstammungsprinzip - Staatsangehörigkeit richtet sich nach der der Eltern
  • Territorialprinzip (Bodenprinzip) - Kind erhält die Staatsangehörigkeit des Staates, auf dessen Gebiet es geboren wurde (z.b. USA, Australien)
  • Staatsgebiet Das Staatsgebiet ist ein bestimmbarer, abgrenzbarer Ausschnitt der Erdoberfläche.
  • Staatsgewalt Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus (Art 20 Abs. 2 GG)
  • Grundgesetz Das GG ist die Verfassung der BRD.  Es trat mit Ablauf des 23.05.1949 in Kraft.
  • Gliederung GG 0. Präambel (Vorwort) 1. Grundrechtekatalog 2. Organisationsnormen des Staates 3. diverse weitere Regelungen
  • Schutz Grundgesetz Art. 1 GG fasst alles zusammen was in den folgenden GG näher definiert wird. Art. 20 GG fasst zusammen was in den folgenden näher definiert wird. Art. 1 und Art. 20 GG sind besonders geschützt über Art. 79 Abs. 3 GG. Sie können NICHT geändert werden. Art. 79 Abs. 3 GG wird geschützt über Art. 20 Abs. 4 GG.
  • Der Bundestag - kontrolliert die Bundesregierung - wählt seinen Präsidenten - beschließt Gesetze   Wahlfunktion, Kontrollfunktion, Gesetzgebungsfunktion
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  • Kann das GG geändert werden? Das GG kann nur durch eine 2/3 Mehrheit im Bundestag geändert werden.