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Staatsrecht (Fach) / Grundlagen (Lektion)
- Definition
- Staatsangehörigkeit
- Staatsgebiet
- Staatsgewalt
- GG
- Gliederung GG
Diese Lektion wurde von michele1989 erstellt.
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- Definition Staat Eine politische Einheit von Menschen (Staatsvolk), bestimmtes Gebiet (Staatsgebiet) unter obersten Herrschaft (Staatsgewalt). - Drei-Elementen-Lehre
- Staatsvolk Alle Menschen mit derselben Staatsangehörigkeit (Staatsbürger) bilden das Staatsvolk (durch Geburt oder Einbürgerung).
- Abstammungsprinzip - Staatsangehörigkeit richtet sich nach der der Eltern
- Territorialprinzip (Bodenprinzip) - Kind erhält die Staatsangehörigkeit des Staates, auf dessen Gebiet es geboren wurde (z.b. USA, Australien)
- Staatsgebiet Das Staatsgebiet ist ein bestimmbarer, abgrenzbarer Ausschnitt der Erdoberfläche.
- Staatsgewalt Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus (Art 20 Abs. 2 GG)
- Grundgesetz Das GG ist die Verfassung der BRD. Es trat mit Ablauf des 23.05.1949 in Kraft.
- Gliederung GG 0. Präambel (Vorwort) 1. Grundrechtekatalog 2. Organisationsnormen des Staates 3. diverse weitere Regelungen
- Schutz Grundgesetz Art. 1 GG fasst alles zusammen was in den folgenden GG näher definiert wird. Art. 20 GG fasst zusammen was in den folgenden näher definiert wird. Art. 1 und Art. 20 GG sind besonders geschützt über Art. 79 Abs. 3 GG. Sie können NICHT geändert werden. Art. 79 Abs. 3 GG wird geschützt über Art. 20 Abs. 4 GG.
- Der Bundestag - kontrolliert die Bundesregierung - wählt seinen Präsidenten - beschließt Gesetze Wahlfunktion, Kontrollfunktion, Gesetzgebungsfunktion
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- Kann das GG geändert werden? Das GG kann nur durch eine 2/3 Mehrheit im Bundestag geändert werden.