Recht (Subject) / Rechtliche Grundlagen (Lesson)

There are 35 cards in this lesson

Rahmenstoffplan

This lesson was created by Lorraine.

Learn lesson

This lesson is not released for learning.

  • Benenne die Rechtssubjekte Natürliche Personen  Juritische Perosnen Sachen
  • Dienstvertrag/ Werkvertrag Dienstvertrag ab 611-30  Zeitbestimmt z.B. Arbeitsvertrag Werkvertrag ab 631      Erfolgsbestimmt Z.B Reparatur
  • BGB Schuldrecht Schuldverhältniss (241-853) Grundsatz Treue und Glauben 242 Gerichtsstand und Gerichtbarkeit 139
  • Leistungsstörungen 280 immer 1.Verzug 280,281,286 2.Unmöglichkeit 243 3.Schlechterfüllung-defekt 4. Aktive Vertragsverletzung 5. Schuld bei Vertragsanbahnung   6. Gläubigerverzug
  • Treue und Glauben 242
  • §§ für die Anspruchsgrundlage Verzugsschaden §280 Zahlung des Kaufrpeises §433 Herrausgabeanspruch § 985 
  • Lernpass: Willenserklärung Willenserklärung § 130 Zugang § 130 Angebot und Annahme Pflichten 433 - Anwesenden $ 147 Abs1 -Abwensenden §147 Abs2 Vertrag 145 ff Stillschweigen Nichtigkeit -105 Geschäftsfähigkeit -117 Scheingeschäft -Fomängel  125 -Sittenwidrig 138 -Anfechtung 142 Formängel Schenkung 518
  • Lernpass: Geschäftsähigkeit WE Zustimmung gesetzliche Vertreter § 107 Taschengeld § 110 Arbeitsvertrag §113 Gemeinschaftliche Verfügung § 1629
  • Anfechtung ab § 119 im Zusammenhang mit § 142 -> von Anfang an nichtig Sie erfogt durch § 143 durch Erklärung des Gegners Frist ist hier 10 Jahre § 122 Schadenersatz bei Anfechtung
  • Unterschied zwischen § 119 und § 120 Erklärungsirrtum handelt es sich um reines Verschreiben, und Versprechen.  Kurz gesagt beim Erklärungsirrtum stimmt das gewollte und das wie es erklärt wird nicht überein.   Der Inhaltsirrtum ist dagegen im §119 I 1 Alternative BGB angesprochen. Ein Inhaltsirrtum liegt vor denn jemand etwas erklärt und das auch will aber er irrt sich über die Bedeutung dessen was er erklärt. Das ist genau so wie im, hier schon mal beschriebenem Fall, über Cogniac und Weinbrand. Der Student bestellt Cogniac und ohne dabei zu wissen, dass Cogniac ein origineller Weinbrand aus Frankreich ist und auch dem entsprechend teurer ist als herkömmlicher Weinbrand. Er dachte, dass Cogniac ein ganz normaler billiger Weinbrand wäre. Es gibt aber noch weitere Irrtümer im BGB und zwar: - § 119 II BGB Eigenschaftsirrtum/Erklärungsirrtum - § 120 BGB Irrtum wegen der falschen Übermittlung, - § 123 BGB Irrtum wegen der arglistigen Täuschung oder Drohung Und hier noch mal kurz zum Wiederholen: Insgesamt 5 Irrtümer: - § 119 I 1 Alt. BGB - Inhaltsirrtum - § 119 I 2 Alt. BGB - Erklärungsirrtum - § 119 II BGB - Eigenschaftsirrtum - § 120 BGB falsche Übermittlung - § 123 BGB arglistige Täuschung oder Drohung.    
  • Stellververtung Bote 133/157 Auslegung der WL Bote überbringer der WL ->  Ist der Bote noch so klein, kann er überbringer sein. Keine Eigene WL  Stellvertretung: Eigene WL   Offenkundigkeitsprinzip im Unternehmensbezug Vertrag kommt immer mit den Boss zustande auch im Saturn. Verkäuferin vertritt Ihn.   Prüfen: 1.Ist die Stellvertretung Zulassig 2.Eigene oder Fremde Offenkundigkeitsprinzip nicht erfüllt aber Unternehmen deshalb greift weil Unternehmem
  • Stellvertretung § 164 Stellvertretung Wirkung-> als ob ich das Selbst gemacht hatte § 166 Vollamchte-> Rechtsgeschäftliche Vertreungsmacht § 167 Erteilung § 168 Widerruf 1.Bestand und Umfang > Abstraktheit der Vollacht siehe unten Umfang z.B Prokura  §§48 ff HGB Prüfung  1 Handeln: persönliches Rechtsgeschäft Eheschließung? 2  WL Bote oder Stellvertreter 3 Offenkundigkeitsprinzip -> für wen Handele ich 4 Vertretungsmacht ( gesetzlich oder rechtsgeschäftlich)   Ohne Vertretungsmacht ist das Geschäft schwebend Wirksam durch Genehmigung wirksam § 177 Ein Vertreter ist ein Vertreter wenn er als solcher Auftritt § 179 Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht Abtraktkeit der Vollmacht Außenvollacht: Gilbt unbeschränkt im Außenverhältniss auch bei beschränkungen im Innebverhältnis.
  • Verjährung Lernen: Hemmung der Verjährung § 204 Fristen 
  • Verjährung Teil 2 195 Verjärungsfrist drei Jahre Berechnung :Beispiel 21.03.2012 auf 31.12.2012 jahreszahl um 3 Jahre weiter 31.12.2012 ist die Verjährung da. Einrede der Verjährung( Klage ich bekomm noch Geld)-> Aktiv der Anspruch besteht noch ist aber Gerichtlich nicht mehr durchsetzbar. Anspruch erloschen: Anspruch Untergegangen keine Klage er existiert nicht mehr Nach Eintritt der Verjährung kann der Schuldner die Leistung verweigern 214. Gezahlte Beiträge können nicht zurück gefordert werden. 30 Jahre mit Titel Hemmung der Verjährung   Hemmung der Verjährung bedeutet, dass ein bestimmter Zeitraum in die Verjährung nicht mit eingerechnet wird. Die Verjährung wird für diesen Zeitraum quasi gestoppt. Nach Ablauf des Zeitraums läuft sie normal weiter. Der Lauf der Verjährung wird u. a. gehemmt durch Klageerhebung Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides 204 Anmeldung des Anspruchs im Insolvenzverfahren Einreichung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger 203 Letzterer Hemmungsgrund ist besonders hervorzuheben: Schweben zwischen Schuldner und Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch, so ist die Verjährung gehemmt bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Wichtig: Der Gläubiger muss diese Verhandlungen natürlich beweisen können!  
  • Schuldverhältnisse besteht zwischen Gläubiger und Schulnder der von anderen eine Leistungen (Tun oder Unterlassen verlagen kann. Man Unterscheidet: Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse Gesetzliche Schuldverhältnisse Unerlaubte Handlung §§ 823 ff ungerechtfertigte Bereicherung § 812 ff Abtraktionsprinzip-> Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäfte sind unabhänig in der wirkung voneinander.
  • Leistungsstörungen Anspruch auf Schadensersatz §280 für Haupt und Nebenleistungspflichten Vertreten müssen 276
  • Leistungsstörung Schadensersatz statt der Leistung  Prüfen :§ 280 Abs. 1 / §280 Abs. 3/ §283
  • Konkretisierung -> Unmöglichkeit § 275 Abs1. Unmöglichkeit § 243 Abs.2 Konkretisierung Gattung zu Stückschuld -> Schuldner hat alles Mögliche getan   Anfängliche Unmöglichkeit 311a Vertrag wurde geschlossen obwohl unmöglich vertreten müssen kenntniss auf die Eigene Leistungsfähigkeit ich habe gewusst das das Pferd tot ist und habe trotzdem    Prüfen 1. was passiert noch mit der Leistungspflichz 2. was passiert mit der Gegenleistungsplicht 3. Schadensersatz statt der Leistung 243 Gattungschuld 275 wann wird der Schuldner Frei? Gattung untergegangen , Konkretisierung - Hohlschuld zur Abholdung bereit - schickschuld- auf dem weg schuld -Bringschuld- beim Gläubiger ankommt -> Leistungsort 263  269 es wurde nichts genau vereinbart im zweifel  hol oder schick aber nicht bring
  • Schadensersatz statt der Leistung Vertreten müssen !  
  • Schuldrecht -> Ersatz-> §284 BGB Aufwendungen Für alle Wenn du schadensersatz statt der Leistungs verlangen kannst, dann kannst du Gläubiger entweder - postive Interesse aus dem Geschäft - Aufwendungen
  • Rechtsfolgen der Unmöglichkeit wenn es umöglich erlischt die Leistungspflcith und gegenleistungsplficht außer ich bin selber daran schuld kann der Gläubiger evt. satt der Leistungs etwas verlagen - vertren müssen-> schadensersatz statt er Leistung .- immer Frustierte Aufwendungen -       
  • Stellvertrende commodum Wenn ich was bekomme ich als schuldner muss ich das dem gläubiger weitergeben.
  • Leistungsstoröung Fall 6e Prüfen  Anspruchsgrundlage 433 Pflichten beim Kaufvertrag 2 WL-> Anspruch ist mit dem Vertrag entstanden umöglichkeit -> ja Schadensersatz statt der Leistung 283 280 Abs 1 + Abs 3. + Nachträgliche Unmöglichkeit 276 Postives Interesse 10 Euro  285 -> Herausgabe an den Schuldner -> Ersatz ja 433 Abs 2. Anspruch auf dem Kaufpreis a) ja b) 326 Gegenleistungspflicht? C) 326 abs 3. wenn der glaubiger ersatz verlangt bleibt der anspruch auf gegenleistung besteht verrechnet 40 Euro      
  • 275 Abs 2 + 3 Leistungs nicht zumutbar, Leistung verweigern missverhältniss kosten leistung
  • Verzug Nichtleistung trotz möglichkeit Fälligkeit Leistungszeit Gläubiger bekommt eine Frist (zweite Chance) vertreten müssen prüfen wenn er schadensersatz will Pflichtverletzung mit prüfen 1). Wir brauchen ein Schuldverhältnis 280 Abs.1 2) Verspätung- Fälligkeit 271/281 3)Pflichtverletzung-> nichtleitung trotz möglichkeit 4)Schadensersatz statt der Leistung erst nach der zweiten Chance -Fristsetzung 281 Abs.1 281 Abs 2. ( keine Fristsetzung möglich) 5) Vertreten müssen 280 abs1 + 281 /276! 6) Positives Interesse     Gibt es ein Schuldverhältniss? Ja) 433 Kaufvertrag und welche Vorschrift sagt mir das ein Kaufvertrag auch ein Schuldverhältniss mit sich bringt 311 
  • Fall- Verzug Nichtleistung trotz möglichkeit Festplatte bei ebay gekauf nicht bekommen Der Typ möchte 21 Euro Schadensersatz statt der Leistung a
  • 323 Rücktritt Prüfungsschema: 1)  Vertrag? 2) Fälligkeit 271 3) Nichtleistungs trotz möglichkeit / Pflichtverletzung - 3.1 Wurde bei Fälligkeit nicht geleistet? -3.2 Hätte er noch leisten können? Unmöglichkeit? 4) Fristsetzung/Entbeerlichkkeit (Verweigerung)  - Hier gehts um treue und glauben 5) Rücktrittserklärung 6) Folgen   Anspruchsgrundlage 346
  • Richtiger Verzug § 286,2801, Abs 2 Von Verzug redet mann:  Schaden -> Gewinnauswahl-> Verzögerungsschaden keinen weiterkauf tätigen-> Verzögerungsschaden oder Zinsen verlangen sind mit der Mahnung oder nach dem Kalender    Schuldner durch die Mahnung in Verzug ..... Mahnung und Verzug sind ein Paar   Prüfungsschema: 280 Abs1 /286 1) Schuldverhätniss 2) Fälligkeit 3) Pflichtverletzug= Leistungsstörung nichtleistung trotz möglichkeit 4) Mahnung 5) vertretn müssen ->6 VERZÖGERUNGSSCHADEN Schadensersatz neben der Leistung Fristsetzung  ist höher als Mahnung = Mahnung aber wer eine Fristsetzt ist eine Mahnung
  • Schlechtleistung Schlechtleistung Mangel(bei gefahrenübergang) 476 Gewährleistung Die Leistung ist nicht vertragsgemäß gesetzlich 434 z.b. Sachmangel 633, Mietmangel 536 474 Verbrauchsgüterkauf B to C 453/651 Prüfen 433 Liegt eimn Mangel vor 434 3 Dinge -1) Beschaffenheitsvereinbarung? 2)dU KANNST DICH DARAUF BERUFEN DAS DIE ÜBLICHE BESCHAFFEN ERWARTEN Performance 2.1.verlassen auf die Werbung 3.Montage  Rechtsfolgen 1. Nur 439 Nacherfüllung mit Fristsetzung 323,281 verkäufer wahl Neu-> Lieferung Repapiert er hat eine 2te  chance nacherfüllung kann ausgeschlossen werden wegen unzumutbarkeit 439 abs 3 wurde  der zweite versucht verweiger oder fehlgeschlagen kann man zurück tretten 440 Was braucht man zum Rücktritt( oder erheblichen Mangel) Vertrag nach 323 Schlechtleistung + Mangel bei gefahrenübergang Fristsetzung/ o. entbehrlichkeit 323.2+ 440 Minderung 441/323 statt Zurückzutretten -> Rücktritt prüfen Prüfung Vertrag Pflichtverletzung/Sachmangel bei Gefahrenübergang Fristsetzung erheblichkeit des Mangels Schadensersatz im Kaufgewährleistungsrecht §§281,280,437,434 Prüfen:  Pflichtverletzung-> Sachmangel bei Gefahrübergang Schadensersatz -> vertreten müssen-> Garantie 276 Fristsetzung/Entbehrlichkeite Rechtsfolge-> Schadensersatz nach der Leistungen unbehebbare mängel-> Unmöglichkeit
  • AGB Bei AGB werden die Vertragsbedienungen einseitig bestimmt evt Agb nicht versteht. Versuchen die Wirksamkeit  der Klauselnzu Untersuchen gilt der Vertrag ohne Klauseln 305 1 vorvormuliert, vielzahl von Verträgen, gestellt( fris oder stirb) keine AGB ist idividual vereinbart 1)  Sind es AGB - vorvormulier? -vielzahl? -Vertragbedingungen? 2) einbeziehungskontrolle 305 2;305C Verbot von Haustierklauseln außer es wird benannt welche tiere nicht rein dürfen 3) Inhaltskontorolle   309 7- Schadensersatz 8-mängel 9- Laufzeiten von Dauerschuldverhältnissen   b2b 307 Transparenzgebot z.b. Preis  oder benachteiligt oder schwer zu verstehen von hinten prüfen  309,308,307
  • Leistungsstörungen Anspruch auf Schadensersatz bei Pflichtverletzung+ zu vertreten hat für Haupt und Nebensleistungspflichten vertreten vorsatz und Fahrlässigkeit er haftet auch für das verschulden dritte z.B Erfüllungsgehilfen
  • Produkthaftung / ProduktHG Gefährundungshaftung §823 Fehler -> fehlende Sicherheit 1.verletzung eines objektiven Recht 2. Produktfehler § 3 -> Erwartung an die Sicherheit 3. Hersteller 4. Haftungsauschluss? §1 Abs. 5 War es objektiv möglich, den Fehler überhaupt zu erkennen. Ersetz nur Materielle Schaden , Schmerzensgeld für Immatriellen Schaden aus 251  
  • Deliktrecht ->unerlaubte Handlungen Schadensersatz wenn kein Schuldverhältniss besteht wenn ein Absoultes Recht verletzt wird § 823 ff Wer schuldhaft jemand verletzt muss haften. Hier muss ich ein recht verletzten das gilt gegenüber jedem   die zweite Stufe gilbt nur aus schuldverhältnissen. 1. Verletzung Schuldverhältniss kommen 2 Tatenbestände - Hafung gegenüberjedermann - Haftung aus Schuldverhältniss Prüfungsschema: 0) Besteht ein Schuldverhältniss 280 1)Ein Recht muss verletzt sein(gesetzlich?) 2) Widerrechtlich 3) Handlung -> kausal? 4) Verschulden  5) Rechtsfolge -> Schadensersatz( integretätsschäden)   Sachenrecht 903   sonstiges Recht: streik Vermögensschadena auch unterlassen kann eine Verletzung eines recht sein immaterilen schaden-> schmerzengeld 249 Matriellen Schaden 253 Entgangener Gewinn  252 enthät die Produkthaftung
  • Unterscheid Schuldrecht und Sachenrecht a
  • Besitz und Eigentum a