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MKom Selbitschka (Subject) / Geistiges Eigentum (Lesson)
Patent, Arbeitnehmererfindung, Marken- und Gütezeichen, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Urheberrecht, Rechtsschutz der Erzeugnisse
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- Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um ein Geschmacksmuster in die Musterrolle des DPMA eintragen zu lassen? Neuheit Eigentümlichkeit (schöpferische Eigenart) Gewerbliche Gegebenheit Musterfähigkeit
- Wer schützt ein Geschmacksmuster und wie lange ist der Schutz gültig? Anmeldung beim DPMA Schutzdauer: 5 Jahre, Verlängerung bis auf 20 Jahre möglich ohne Eintragung geschüzt: bei ausreichender Verkehrsgeltung (Osterhase mit roter Schleife und Glöckchen von Lindt&Sprüngli)
- Was versteht man unter Urheber? = Schöpfer eines Werkes im engeren Sinne: Verfasser von Texten für Bücher, Zeitschriften, Zeitungen im weiteren Sinne: Bildautoren (Fotografen, Illustratoren), Komponisten
- Wen oder was schützt das Urheberrecht? Das Urheberrecht schützt den Urheber eines Werkes (Literatur, Wissenschaft, Kunst gegen: die unbefugte wirtschaftliche Auswertung seiner schöpferischen Leistung die Verletzung seiner ideellen Interessen am Werk
- Nenne den Inhalt des Urheberrechts 1. Urheberpersönlichkeitsrecht (= persönlichkeitsrechtliche Befugnisse des Urhbers/Schöpfers) Veröffentlichungsrecht (ob, wann, in welcher Form) Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (Namensnennung) Verbieten von Werkentstellungen Rückrufrecht (wegen gewandelter Überzeugung und Nichtausübung) Unübertragbarkeit des Urheberrechts 2. Urheberverwertungsrecht (=vermögensrechtliche Befugnisse des Urhebers) Recht zu vervielfältigen (Vervielfältigungsrecht) Recht zu verbreiten (Verbreitungsrecht) Ausstellungsrecht (körperliche Verwertung des Werkes, es ausstellen zu dürfen Recht der öffentlichen Wiedergabe Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht Senderecht
- Welche Werke werden durch das Urheberrecht geschützt? Als schützenswerte Werke gelten nur persönliche geistige Schöpfungen. Dazu gehören Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, insbesondere: Sprachwerke, wie Schriften und Reden Werke der Musik Pantomimische Werke, einschließlich Werke der Tanzkunst (Choreografie) Werke der bildenden Kunst, Baukunst Lichtbildwerke Filmwerke Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art (Pläne, Karten, Skizzen und Tabellen)
- Welche Werke werden nicht durch das Urheberrecht geschützt? Gesetze, Verordnungen amtliche Erlasse, Bekanntmachungen amtliche Texte, die im Interesse der allg. Kenntnisnahme veröffentliche werden müssen
- Welche Beschränkungen und Grenzen des Urheberrechts gibt es? Das Urheberrecht ist ein sozial gebundenes Recht. Sobald ein Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht ist, unterliegt es gewissen Einschränkungen: Vervielfältigungsfreiheit zu Zwecken der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit Vervielfältigungsfreiheit zum persönlichen und eigenen Gebrauch Journalistische Wiedergabefreiheit Zitate und andere Entlehnungen (auf Quellenangabe achten!) Begrenzung der Schutzdauer Sammlungen für Kirchen-, Schul- und Unterrichtsgebrauch Werke an öffentlichen Plätzen Bildnisse Öffentliche Reden
- Wie lange ist der Schutz des Urheberrechts gültig? Schutzdauer: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers Beginn: mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Urheber verstab Anonyme Werke= aus dem Griechischen "ohne Name" statt eines Namens, Verwendung von Kürzeln (z.B. NN) Pseudonyme Werke= aus dem Griechischen "mit falschem Namen" statt bürgerl. Namen, Künstlername (z.B. Hans Bötticher=Joachim Ringelnatz)
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