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Industriefachwirt (Subject) / Jahresabschluss (Lesson)

Jahresabschluss

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  • steuerliche Bewertungen (Regelung und 2 Bsp) über den zulässigen Abschreibungen hinaus, erlaubt der Gesetzgeber aus versch. Gründen höhere steuerliche Abschreibungen. ZB. Konjunkturelle, umweltpolitische Gründe
  • Rückstellungen/ Problematik der Rückstellungen (Begriff) Während Verbindlichkeiten sich um Schulden handeln, decken Rückstellungen (RS) Risikien (in der Höhe unbekannt) ab. RS sind nach dem Vorsichtsprinzip zu bilden, RS die gebildet werden müssen (Passivierungspflicht), RS die gebildet werden dürfen (Passivierungswahlrecht), RS werden zu lasten eines Aufwandskonto gebildet
  • Zweck von Rückstellungen periodengerechte Erfassung des Aufwandes
  • Auflösen von Rückstellungen wenn der Grund für RS entfallen ist. Dies gilt auch wenn die Höhe nicht berechtigt war. Der Teilbetrag ist aufzulösen.
  • Abweichungen der Höhe von Rückstellungen, werden als …. gebucht periodenfremder Ertrag/ Aufwand gebucht
  • Möglichkeiten und Grenzen der Bilanzpolitik zur Bilanzpolitik gehören in erster Linie die Ansatz- und Bewertungswahlrechte. Durch ihre Nutzung will der Unternehmer eine für den jeweiligen Zweck günstige Wirkung erreichen. Für Banken gute EK-Quote, für die Besteuerung ein geringer Ergebnisausweis
  • Bilanzanalyse (2) Instrument zur Beurteilung von Unternehmen, Prognose/Entwicklung der Zukunft
  • Bilanzkennzahlen (4) Rentabilitätskennzahlen, Liquiditätskennzahl, Anlagendeckungsgrad 1-3
  • Grenzen der Bilanzkennzahlen/ Bilanzanalyse (2) stellt nur unvollständiges/eingeschränktes Unternehmensbild dar, da die Bilanz stark vom Management geprägt ist. Außerdem ist die Bilanz vergangenheitsbezogen.
  • Grundlagen/Zusammensetzung des Konzernabschlusses(Weltabschluss) der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der GUV-Rechnung, dem Lagebericht, Eigenkapitalspiegel (Konsolidierung)
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  • Konzern (Begriff) Konzern ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, unter einheitlicher Leitung
  • Wirtschafts- und Abschlußprüfung (Begriff/Zweck) lt. HGB sind nur mittlere und große Kapitalgesellschaften zur Prüfung des Jahresabschlusses verpflichtet. Zweck ist der Schutz der Gläubiger, Gesellschafter etc.
  • Corporate Governance-Bericht §289a Erklärung zur Unternehmensführung, 1) Unternehmensführungspraktiken 2) Beschreibung der Arbeitsweise des Vorstand und Aufsichtsrat
  • Pensionsrückstellungen (Finanzierungsart) Eigenfinanzierung
  • Modellierkosten (Begriff) Sonderkosten der Fertigung
  • Zweifelhafte Forderungen (Buchung erfolgt mit/ ohne Steuer) brutto
  • schwebendes Geschäft (Begriff) noch ohnen Leistungserstellung, ohne Waren/Geldfluss
  • Drohverlustrückstellungen (Begriff) sind nach dem Imparitätsprinzip zu bilden, am Bilanzstichtag. Entstehung aus schwebenden Geschäften, z.B. starke Marktpreisschwankung, Währungsschwankungen (HGB-Ansatzpflich, StB-Ansatzverbot)
  • allgemeine Bewertungsgrundsätze/-Prinzipien (7-9) §252, Bilanzkontinuität, Going Conzern-Prinzip, Stichtags-Prinzip (EWB), Imparitäts-Prinzip, Vorsichts-Prinzip, Realisations-Prinzip, Wertaufhellungs-Prinzip, periodengerechte Ermittlung, Bewertungsstetigkeits-Prinzip
  • Bewertungsarten/ -verfahren (10) Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen, planm. Abschreibungen, außerplanm. Abschreibungen, gemildertes NWP, strengstes NWP, Festwertverfahren (Bewertungsvereinfachungsverfahren), Einzelwertberichtigung, Pauschalwertberichtigung, gewogenen, oder gleitenden Durchschnittswert, Sammelbewertung (Verbrauchsfolgeverfahren)
  • GOB (2) Klarheit, Wahrkeit, Kontinuität
  • Erfolgskonten Konten, die sich als Aufwendungen und Erträge niederschlagen und damit den Erfolg berühren, Abschluss über die Gewinn- und Verlustrechnung
  • Bestandskonten zeichnen Bestände auf, werden über die Bilanz abgeschlossen
  • Eventualverbindlichkeiten entstehen aus Haftungsverhältnissen, es sind Rückstellungen zu bilden. Eine Eintrittspflicht muss nicht zwingend eintreten. Bsp. Gewährleistungsansprüche
  • Ertragsarten (2) betriebsbedingte Erträge, neutrale Erträge (betriebsfremd)
  • Funktionen des Anhanges Entlastungsfunktion des JA, Erläuterungsfunktion zum JA