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Industriefachwirt (Subject) / Jahresabschluss (Lesson)

Jahresabschluss

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  • Akreditiv Ein Akreditiv wird vor allem im Außenhandel verwendet. Es sichert den Vertragsparteien zu, bei Vertragserfüllung Gegenleistung zu. Der Käufer die vollständige korrekte Ware, der Verkäufer den Geldeingang
  • Einzelwertberichtigung (Begriff) ist ein Instrument der Buchhaltung um die Forderungen eines Unternehmens neu zu bewerten/ Ausfallrisiko
  • Kapitalrücklagen entsteht aus… (Begriff) entsteht aus dem Betrag der den Nennwert bei Aktienemissionen übersteigt
  • Nenne und beschreibe die Aufgaben des Rechnungswesens (3) Dokumentation aller GS, Information 3ter, Kontrolle des System/ der Wirtschaftlichkeit/ Zahlungsfähigkeit, Fazit: Im wesentlichen wird im Rechnungswesen die gesamte Unternehmensaktivität beleg- und zahlenmäßig erfasst
  • Buchführungspflicht für jeden KFM ist abhängig von (2) Rechtsform, Betriebsgröße
  • erweiterte Buchführungspflicht bei Kapitalgesellschaften (3) Inventar u. Bilanz, GuV-Rechnung, Lagebericht (Mussvorschrift), Anlagengitter (Anhang)
  • BilmoG Ein Schwerpunkt der Reform liegt in der Deregulierung und Kostensenkung zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen. Hierzu werden Einzelkaufleute von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit, wenn sie nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten. Dies soll dann der Fall sein, wenn sie 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Gewinn an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschreiten.
  • Gliederung des Rechnungswesen (3) Buchhaltung, KLAR, Controlling/Statistik/Planung
  • Bereiche/ Wesen des Rechnungswesen (3) Buchführung mit Bezug zu einem Zeitraum, KLAR mit Bezug zu Stück-/ Leistungseinrichtung, Statstik/Controlling/Planung zur Unterstützung der Unternehmensführung
  • Ziele des Rechnungswesen (2) Ziele sind abhängig von Adressat/ Vorschriften, internes Rechnungswesen - KLAR, externes Rechnungswesen - Bilanz
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  • Grundbegriffe Einzahlung-Auszahlung, Einnahmen-Ausgaben, Aufwand-Ertrag, Kosten-Leistung
  • Zu den Leistungen eines Betriebes gehören (4) Absatzl., Lagerl., aktivierte Eigenleistung, Eigenverbrauch
  • Grundsätze ordnungsgem. Inventur (3) vollst. Erfassung, Richtigkeit, Nachprüfbarkeit, Klarheit (übersichtlich, verständlich)
  • Grundsätze/ Bewertungsgrundsätze einer Bilanz (3) Summe Aktiva=Summe Passiva, Klarheit,Wahrheit,Übersichtlichkeit, geordnet nach Fristigkeiten, Schlußbilanz ist Eröffnungsbilanz
  • Warenkonto (Begriff) ein gemischtes Konto worin sämtliche Geschäftsvorfälle abgebildet werden
  • Abschreibungen (Begriff) Abschreibung für Abnutzung dient periodengerechten Verteilung der ursprünglichen AHK. Planbar abzuschreiben sind alle Vermögensgegenstände > 1Jahr
  • Regeln der Buchführung (4) keine Buchung, ohne Beleg, Jahresabschluss ist in Deutsch und in Euro auszuweisen, Aufbewahrungspflichten müssen eingehalten werden, Buchungen müssen vollständig, richtig, leserlich, nicht korrigiert sein
  • Regeln des Jahresabschlusses (4) Schlussbilanz ist Eröffnungsbilanz, Vermögenswerte und Schulden sind einzeln zu bewerten, Aufwendungen und Erträge sind der Periode abzugrenzen, die bisherigen Bewertungsmethoden sind beizubehalten
  • Buchführungspflicht nach Steuerrecht § 141 AO z.B. Erlöse > 500T€, Gewinn > 50T€
  • Gliederungsvorschriften des Jahresabschlusses/ Bilanz (3) Steigkeit in der Darstellung, Darstellung in Kontenform, Aktiva nach Liquidität, Passiva nach Fälligkeit
  • Kategorien von Kapitalgesellschaften (3) < 50 MA, < 250 MA > 250 MA
  • Veröffentlichungsvorschriften das HGB versteht unter Offenlegung, die Einreichung des JA zum Handelsregister und Veröffentlichung beim eBundesanzeiger
  • Die GuV-Rechnung bei Kapitalgesellschaften ist in welcher Form abzugeben? Nenne 2 Berechnungsverfahren In Staffelform § 275 zwingend. Nach dem GKV und UKV
  • Ergebnis nach gewöhnlicher Geschäftstätigkeit Betriebsergebnis +/- Finanzergebnis
  • Inhalt des Lagebericht (Mussvorschrift) (4) Nachtragsbericht, Risikommt-ziele, Forschungs-u. Entwicklungsbericht, Zweigniederlassungsbericht
  • Bedeutung des Anhanges (1) bessere Verständlichkeit des Lesers, genaueres Gesamtbild
  • Vermögensgegenstände bilanzierungsfähig, wenn… wenn ein Zwang zur Aktivierung/Passivierung vorliegt!
  • oberster Grundsatz der Bewertung (1) Prinzip der Vorsicht, dh. Aktiva- eher niedriger und die Passivaseite eher höher bewerten
  • Formelle Bilanzidentität darunter versteht man die Gleicheit zwischen Anfangs- und vorheriger Schlußbilanz
  • Bilanzierungsgrundsätze regeln… ob und was bilanziert wird
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  • Bewertungsgrundsätze regeln… wie bilanziert wird
  • Willkürverbot (Begriff) stille Reservien entstehen durch die Unterbewertung der Aktiva und der Überbewertung der Passiva
  • Anlage- und Umlaufvermögen sind beide mit welcher Summe zu bewerten mit den Anschafftung-/ Herstellkosten
  • 2 Arten der AfA planmäßige und außerplanmäßige (bei techn. Überalterung nur bei AV) Abnutzung
  • 2 Arten von Anlagevermögen und welches unterliegt keiner Abnutzung, in Folge keine Abschreibung abnutzbares und nichtabnutzbares AV, bei nicht abnutzbarem AV i.d.R. keine Abschreibung, außer bei Wertverlust durch Umwelteinflüsse
  • Abschreibungen (Bedeutung) planmäßig abzuschreiben sind alle Vermögensgegenstände mit einer zeitlichen Begrenzung, aber mehr als 1 Jahr, Abschreibungen dienen der periodengerechten Verteilung der ursprünglichen A/HK
  • GwG sind als Ausgabe in voller Höhe abzusetzen < 410 €
  • strenge NWP Bewertung von Umlaufvermögen, ist entsprechend zu bilanzieren. Planmäßige Abschreibungen kommen hier nicht in Frage. Das NWP kommt zum tragen, wenn am Bilanzstichtag der Marktwert niedriger ist als die ursprünglichen Anschaffungskosten
  • gemildertes NWP Bwertung bei Anlagevermögen mit dauerhafter Wertminderung - bei außerplanmäßigen AFA
  • Ausnahmen der Einzelbewertung der Gesetzgeber hat Ausnahmen geschafften bestimmte Vermögensgegenstände, wie Massengüter mit Durchschnittspreisen bzw. einem Verbrauchsfolgeverfahren zu bewerten
  • Verbrauchs-Veräußerungsfolgeverfahren (3) Lifo (steuerrechtlich zulässig), fifo, hifo
  • Bewertung nach gleitendem Durchschnitt Anzuwenden bei Umlaufvermögen, -> permanente/fortlaufende Durchschnittsbewertung
  • Bewertung nach gewogenem Durchschnitt Anzuwenden bei Umlaufvermögen, -> periodische Durchschnittsbewertung
  • gemischtes Warenkonto in der Praxis ein solche Warenkonto besteht aus Wareneinkäufe und Warenverkäufe, Rücksendungen, Nachlässe
  • Ansatzpflicht gilt für… (1) Rückstellungen zur Risikobewertung für drohende Verluste/Aufwendungen ohne feststehende Höhe
  • Ansatzwahlrechte sind… (Bewertung von (3) gesetzlich zugelassene Spielräume (Bilanzpolitik), für die Bewertung von Schulden/Verbindlichkeiten/Vermögensgegenstände
  • Festwertbewertung vereinfachtes Bewertungsverfahren für RHB mit gleichbleibender und gleichwertiger Menge, aber alle 3 Jahre muss eine körperliche Bestandsaufnahme gemacht werden
  • notwendiges Betriebsvermögen Wirtschaftsgüter > 50% betrieblich genutzt werden
  • gewillkürtes Betriebsvermögen Wirtschaftsgut >10 - 50% betrieblich genutzt werden
  • notwendiges Privatvermögen < 10% betrieblich genutzt werden