Weißbuch
einzelne Aspekte der LM-Sicherheit besser koordinieren und integrieren Erreichung eines höchstmögliche Gesundheitsschutzniveau Einrichtung neuer Behörde (EFSA) – maßgebliche wissenschaftliche Autorität für EU Gesundheitsschutz – Wiederherstellung, Aufrechterhaltung von Vertrauen Unternehmen tragen Hauptverantwortung für tagtägliche Anwendung der Vorschriften erhöhte Transparenz der Lebensmittelpolitik auf allen Ebenen (Rückverfolgbarkeit)
Kennzeichnug verpackte LM
Produktnahme Zutatenverzeichnis Mengenangaben Mindesthaltbarkeits-/Verbrauchsdatum Firmenname und Adresse deutlich sichtbar, leicht lesbar, unverwischbar, verständlich
Kennzeichnung:Ausnahmen
Aromen in eigener EU-Vo geregelt LM deren kEnnzeichnung in EU-VO geregelt ist: Eier,Milch, Milcherzeugnisse LM die in produktspezifischer VO geregelt sind: Kakao, Schoko, Honig, eingedickte Milch, Zucker Erzeugnisse des Weinsektors: Tafelwein, SChaumwein, Perlwein ,Likör
Ausnahmen Zutatenverzeichnis
Packung unterschreitet best.Größe (zb Hotel) Frischwaren: Obst, GEmüse alk Getränkt mit mehr als 1,2% Erzeugnisse aus nur einer Zutat: Käse, Butter, Naturjoghurt
Ernährungsinfos durch Logos
Keyhole (Swe): Upper limits für Problemnährstoffe Health Check (canada): von heart und Stroke organ. sensible solution(Kraft): selbst definierte Nährwerte auf Portionsbasis GDA: von LM-Industrie, %Angaben unverständlich, F&Zucker zu hoch angesetzt, Infos verschwinden in Bildern und WErbung
Ampelregelung
Expertenvorschlag Farbzuteilung pro 100g/Produkt Menge in kritischem BEreich-> rot
Verbotene Angaben auf LM
Angaben über Verhütung, Behandlung, Heilung einer Krankheit Eindruck/Hinweis für ausreichende Nährstoffzufuhr/ gesunde Ernährung eig. unmöglich Sittenwidriges und Angstmachendes, Irreführendes und Unwahres
EU-Claims-VO
EU-Vo über Nährwert und gesundheitsbezogene Angaben der LM Zweck: SChutz vor täuschung, Gewährleistung von Wahlfreiheit gültig für: verpackte Produkte, Restaurants, Schulen, Krankhenhäuser Angaben auf Etikett/in Werbung müssen verständlich, fachlich richtige nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben +ber LM sein
nährwertbezogene Angaben
erklärt, suggeriert dass LM besondere positive Eigenschaften hat.
gesundheitsbezogene Angaben
erklärt, suggeriert, deutet an dass zw. Bestandteilen und Gesundheit ein Zusammenhang besteht
Zulassungsverfahren
Komissionen legen spezifische Nährwertprofile fpr LM-/Kategorien und Ausnahmen fest: Profile stützen sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse LM müssen diesen Profilene entsprechen um NIG-Angaben tragen zu dürfen
Zulassung : Berücksichtigung
Menge best. NS ROlle und Bedeutung des LM und Beitrag zur Ernährung ges.Nährwertzusammensetzung, Vorhandensein von NS, Wirkung auf GEsundheit
verbotene Claims
x% fettfrei Diskriminierung anderer LM Aufforderung zum Mehrverzehr Hinweise auf Veränderungen von Körperfunktionen die Angstmachen Eindruck dass ohne Produkt Gesundheit beeinträchtigt ist Empfehlungen einzelner Ärzte, Vertretern medizinischer Berufe, von Vereinigungen ohne Fahleute der Bereiche Medizin, Ernährung, Diätetik
novel food verordnung
Genehmigungsverfahren: Beantragung bei nationaler BehördeBegutachtung durch andere Mitgliedsländer (max. 3 Monate)-> kein Einwand = Zulassung
Anwendungsbereiche novel food Verordnung
geänderte Molekularstruktur (synth.Fettersatzstoffe) aus MO, Algen, Pilzen (Quorn) aus Pfl/ aus Pfl, Tieren isoliert und nicht durch herkömmliche Vermehrungs-/Züchtungsmethoden entstanden nicht übliche Verfahren angewandt -> bedeutenden Veränderung von Zusammensetzung/Struktur, Auswirkung auf Nährwert, Menge unerwünschter Stoffe im LM
Functional Food
zusätzliche Inhaltsstoffe -> positiver Effekt auf GEsundheit wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert Vitamine, MOs, Bakterienkulturen, unges FS keine gesetzliche Definition in Europa-> keine Zulassungsbeschrenkung