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Rechtswissenschaft (Subject) / Lösungsblöcke (Völkerrecht) (Lesson)
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- Was ist Völkerrecht? Rechtliche Normen welche die Beziehungen zwischen Völkerrechtssubjekten regeln und nicht dem innerstaatlichen Recht angehören.
- Völkerrechtliche Konflikte Es gibt keine völkerrechtlichen Gerichte, es sei denn man unterwirft sich ihnen freiwillig (kompromissarische Klausel) das heißt man muss im Rahmen der friedlichen Streitbeilegung versuchen durch Verhandlungen den Konflikt zu lösen Geht das nicht greift man zur Selbsthilfe. Dafür gibt es zwei Arten: Repressailiegrundsätzlich vr-widriger Akt, der aber ausnahmsweise gerechtfertigt ist, wenn er der Abstellung einer völkerrechtsverletzung dient und wenn die folgenden Voraussetzungen zutreffen: Sie muss proportional zum Unrecht seindarf nicht gegen Ius cogens verstoßen: Gegen grundlegende Menschenrechtediplomaten RechtGewaltenverbotdie Mittel der friedlichen Streitbeilegung müssen ausgeschöpft sein. Retorsiongrundsätzlich vr-konformer Akt aber unfreundlichmuss nicht verhältnismäßig sein (weil harmloser)kann aber oft schwerwiegender sein. zB Abbruch von dipl.Beziehungen
- Völkerrechtsquellen ART 38 IGH Statut nennt folgende Quellen: Rechtsentstehungsquellen:VölkergewohnheitsrechtVerträgeallgemeine Rechtsgrundsätze Rechtserkenntnisquellen: LehreDoktrin Nicht in ART 38 IGH Statut genannt sind folgende Quellen: Beschlüsse Internationaler Organisationeneinseitige Rechtsgeschäfte
- Völkerrechtssubjekte Staaten Internationale Organisationen transnationale Organisationen (Multis) NGOs (zB Amnesty International) Einzelne Personen (Mensch)als Träger von Menschenrechten+ strafrechtliche Verantwortlichkeit
- Sourveränität Es gibt Souveränität nach innen: Höchte Befehlsgewalt + Autonomie außen: Gleichheit gegenüber anderen Staaten + Unabhängigkeitdaraus ergibt sich ein Staat hat im VR genau eine StimmeAußnahmen: Vetorecht im Sicherheitsrat Stimmwägung bei IWF und Weltbankhier gilt, wer mehr einzahlt hat auch mehr Gewicht man unterscheidet außerdem zwischen absoluter: VR ist äußeres Staatsrecht. Einseitiges Lösen ist möglich (Vertreter: Hegl)und relativer Souveränität: alle Staaten sind nur dem VR unterworfen heute haben wir eher relative Souveränität, aber manchmal auch absolute wo einseitiges lösen möglich ist.
- Änderung des Souveränitätsverständnisses zu Gunsten des Individuums Einzelner ist zur Durchsetzung seiner Rechte vom Heimatstaat abhängig. Er kann sie nicht verlangen und auch nicht darauf verzichten - nur der Staat kann sie wahrnehmen (calvo klausel nicht möglich). Das spielt vor allem im diplomatischen Schutzrecht eine Rolle. Juristisch gesprochen tritt man sozusagen seine Rechte ab.
- Responsibility to protect Wenn schon der Einzelne zur Durchsetzung seiner Rechte vom Staat abhängig ist, dann muss der Staat auch für Sicherheit sorgen (zB Menschenrechte)
- Was sind die politischen Voraussetzungen für VR? Mehrzahl an VR-Subjekten es muss zu einer explosion von völkerrechtlichen Sachbereichen führen gemeinsame Werte (Problem: Sozialistische Staaten und Drittewelt-Staaten haben unterschiedliche Werte)
- Kosten der VR Verletzungen: Man unterscheidet zwischen Internationalen und Innerstaatlichen Kosten: Internationale Kosten: Bilaterale Kosten: Repressalie Retorsion Multilaterale Kosten: Staaten kommen Opfer zur Hilfe (Kuwait) Sicherheitsrat ermächtigt zur Gewaltanwendung (Libyen) Gebietsgewinne werden nicht anerkannt strafverfahren wird eingeleitet Verlust von "Good-Will" (der Gute Ruf wird zerstört) negative Präzedenzwirkung (andere Staaten verletzen auf VR + Kettenreaktion) Ausschluss von IOs Innerstaatliche Kosten: Munition für pol. Opposition Widerstand von Pressure Groups (Mütter gefallener Soldaten) negative Präzedenzwirkung + Disziplinlosigkeit Kritik in Massenmedien Belastung durch außerpolitische Bürokratie NGOs
- Völkervertragsrecht (Grundlagen) Die Grundlage für VVR sind 1. das Völkergewohnheitsrecht und 2. die Konventionen Konventionen: Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge 1969 (1980 Inkraftgetreten - WVK I) Wiener Übereinkommen über die Staatennachfolge in Verträge 1978 Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge zwischen Staaten und Internationalen Organisationen oder (nur) Internationalen Organisationen 1986 WVK II
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- Anwendung der WVK I Die Wiener Vertragsrechtskonvention 1969 ist die Kodifikation vonVölkergewohnheitsrecht über das Recht der Verträge. Sie findet Anwendung auf• schriftliche,• zwischen Staaten,• nach dem Inkrafttreten der WVK geschlossene Verträge (1980 - daher nicht auf den Staatsvertrag von Östereich) Definition "Vertrag" im Sinne der WVK I: Schriftform Übereinkunft zwischen Staaten Urkunde Bezeichnung egal Arten von Verträgen: bilateral (zwischen zwei) - mulilateral (zwischen mehr) - universell (fast alle staaten sind beigetreten zB SVN) rechtsetzend - rechtsgeschäftlich offene - relativ geschlossene (je nachdem wer beitreten darf) self executing (gilt sofort und muss nicht umgesetzt werden) non self executing (muss erst ins nationale Recht umgesetzt werden - transformiert)
- Warum kann man sich auf non self-executing Verträge berufen, auch wenn diese noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde? Es ergibt sich aus Treu und Glauben und der Bona fides, dass non self-executing Verträge in nationales Recht umgesetzt werden müssen, kommt man dieser Verpflichtung nicht nach gilt das ESTOPPEL-Prinzip~ dieses besagt, dass man sich nicht auf einen Zustand berufen darf, den man selbst rechtswidrig herbeigeführt hat dh der Staat kann nicht sagen, dass der Vertrag nicht gilt, nur weil er ihn nicht zumgesetzt hat Normenkonflikte: es gilt lex posterior derogat legi priori (Ausnahme ART 103 SVN kann niemals derogiert werden)
- Wer kann völkerrechtliche Verträge abschließen? (Organe) Gemäß ART 7 WVK sind ohne Vollmacht zum Abschluss berechtigt: Staatsoberhaupt Regierungschef Außenminister Alle anderen Staatsorgane brauchen eine Vollmacht
- Wer kann Völkerrechtliche Verträge abschließen? Staatenauch die Bundesländer, wenn das in der Verfassung so vorgesehen ist Internationale Organisationennach der Implied-Powers lehre hat eine Internationale Organisation nicht nur jene Kompetenzen die ausdrücklich in der Satzung stehen, sondern auch jene Kompetenzen, die sich aus dem Ziel und Zweck der Organisation ergeben und nötig sind um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen.
- Inkrafttreten eines VR-Vertrages Inkrafttreten bedeutet dass der Vertrag anwendung auf konkrete Sachverhalte findet und daher wirksam ist. objektiv tritt er mit hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde in Kraft. subjektiv, wenn ein Staat erst später eine Beitrittserklärung abgibt Ab der Unterzeichnung gilt das Frustationsverbot (noch vor Inkrafttreten). dh es dürfen keine Maßnahmen mehr gesetzt werden, die das Ziel und den Zweck des Vertrages Verhindern.
- Weg der Vertragswerdung nach VR Verhandlungen Unterzeichnungab diesem Zeitpunkt gilt das Frustrationsverbot, dh dass keine Maßnahmen mehr gesetzt werden dürfen die das Ziel und den Zweck des Vertrags verhindern Ratifizierung Zustimmung des Staates durch den Vetrag gebunden zu sein (durch das Staatsoberhaupt) - Ab diesem Zeitpunkt ist der Vertrag verbindlich, dh er kann nicht mehr widerrufen werden. Hinterlegung beim Depositär (meist Generalsekretär der UNO. Er ist zustänig für den Austausch von Inormationen hinsichtlich des vertrages) Inkrafttreten ab diesem Zeitpunkt ist der Vertrag wirksam. Er findet anwendung auf konkrete Sachverhalte. Registrierung bei den Vereinten Nationen. Das dient der Verhinderung von Geheimverträgen.
- Vorbehalte beim völkerrechtlichen Vertrag Ein Vorbehalt ist eine einseitige Erklärung um Rechtswirkungen auszuschließen. Der Vorbehalt ist unzulässíg wenn: der Vertrag es verbietet (ART 120 ICC-Statut) der Vertrag nur bestimmte Vorbehalte erlaubt Der Vorbehalt mit Ziel und Zweck des Vertrages unvereinbar ist Reaktionsmöglichkeiten auf einen Vorbehalt: Annahme und Stillschweigen (gilt auch als Annahme)Die Bestimmung auf die sich der Vorbehalt bezieht gilt nicht (Bestimmung findet keine Anwendung) Einfacher ProtestMan kommt zu keiner Einigung hinsichtlich der Bestimmung auf die sich der Vorbehalt bezieht: Die Bestimmung, auf die sich der Vorbehalt bezieht, kommt gar nicht zur Anwendung Qualifizierter Protest: Der ganze Vertrag gilt nicht (Wenn du einen Vorbehalt machst, dann scheiß ich drauf)
- Warum sind völkerrechtliche Verträge einzuhalten? Es ergibt sich aus Treu und Glauben und der Bona fides, dass non self-executing Verträge in nationales Recht umgesetzt werden müssen, kommt man dieser Verpflichtung nicht nach gilt das ESTOPPEL-Prinzip~ dieses besagt, dass man sich nicht auf einen Zustand berufen darf, den man selbst rechtswidrig herbeigeführt hat dh der Staat kann nicht sagen, dass der Vertrag nicht gilt, nur weil er ihn nicht zumgesetzt hat Normenkonflikte: es gilt lex posterior derogat legi priori (Ausnahme ART 103 SVN kann niemals derogiert werden) Drittstaaten: Drittstaaten können nicht durch einen bilateralen Vertrag gebunden werden. Ein Vetrag zugunsten Dritter ist möglich, aber ein Vertrag zu lasten Dritter nicht. Es gilt pacta tertiis nec nocent nec prosuntBei Verträgen zugunsten Dritter wird deren Zustimmung vermutet
- Auslegungsmöglichkeiten des völkerrechtlichen Vertrags Grundsätzlich wie jeder andere Vertrag nach dem Willen der Vertragsparteien. objektive Methode - Wortlautgewöhnliche Bedeutungtextlicher Zusammenhang (systematisch)Ziel und Zweck des Vertrages (teleologisch) historische Interpretation nach den Gesetzesmaterialientravaux preperatoires (Vertragsentwürfe, Verhandlungsprotokolle)
- Clausula Rebus sic Stantibus Ein Vertrag kann aus dem allgemeinen VR beendet werden, wenn es zu einer Grundlegenden Änderung der Umstände kommt und die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Umstände zur Zeit des Vertragsabschlusses schon gegeben Änderung ist unvorhersehbar es ist eine wesentliche Änderung der Umstände Es muss zu einer Änderung der Verpflichtungen kommen die Umstände dürfen nicht selbst herbeigeführt worden sein ABER: Nicht bei Grenzverträgen, denn das Staatengefüge würde sich ändern.
- Beendigung eines VRVertrages Anfechtung (Vertrag wird ex tunc beseitigt - rückwirkend) Bei Willensmängeln:Formelle Willensmängel: innerstaatliches Verfahren wird verletztMaterielle Willensmängel: Betrug Bestechung Irrtum Zwang gegen den Staat Zwang gegen Staatenvertreter Nichtigkeit (der Vertrag ist nichtig wenn er gegen ius cogens verstößt. dh der Vertrag kommt gar nicht zustande) Ius cogens (zwingendes Recht) - Verstoß gegen: Selbstbestimmungsrecht der Völker Völkermord Gewaltenverbot grundlegende Menschenrechte Ein Staat kann einen Vertrag beseitigen bilateral durch Kündigung multilateral durch Rücktritt aus dem Vertrag: implizit aus dem Willen ergebend explizit genannt aus allgemeinem Völkerrecht: nachträgliche Unmöglichkeit erhebliche Vertagsverletzung (Beendigung durch Rücktritt oder Kündigung) clausula rebus sic stantibus
- Völkerrechtliche Vertragsverletzung beim multilateralen Vertrag zB 5 Staaten machen einen Vertrag und einer verletzt diesen 1) gegenüber einem Staat nur der betroffene Staat kann zurücktreten oder alle zusammen, einvernehmlich 2) gegenüber allen Staaten jeder Staat kann zurücktreten
- Kodifikationen (Vorteile/ Nachteile) Nicht niedergeschriebenes Völkergewohnheitsrecht wird insbesondere vom ILC (International Law Commission) in Vertragsrecht umgewandelt. Das ist eine Sonderkomission der Vereinigten Nationen. Vorteile von Kodifikationen: Recht leichter erfahrbar man kann sich besser darauf berufen, weil niedergeschrieben (besser Legitimation) Unschärfen werden überwunden Außerstreitstellung weil niedergeschrieben das Gemeinschaftsinteresse wird besser verwirklicht Nachteile von Kodifikationen: Hemmung der Rechtsentwicklung Keine Rechtssicherheit durch missglückte Kodifikationen Es kommt zu dilatorischen kompromissen man einigt sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner
- Welche Kodifikationen gibt es? Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen 1961 Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen 1963 Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge 1969 (1980 in Kraft) WVK I Wiener Übereinkommen über die Staatennachfolge in Verträge 1978 Wiener Übereinkommen über die Staatennachfolge in Vermögen, Archive und Schulden 1983 Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge zwischen Staaten und Internationalen Organisationen (WVK II) 1986 Wiener Übereinkommen über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) 1980 Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen 1982 MRK als regionale Konvention
- Abschluss von vr Verträgen gemäß österreichischem B-VG Gem ART 65 B-VG zum Abschluss berechtigt ist der Bundespräsident, er kann aber auch deligieren ART 66 / 2 B-VG: an die Bundesregierung --> das sind Regierungsabkommenan den Bundesminister und Außenminister --> Ressortabkommenoder nur an den Bundesminister --> Verwaltungsabkommen Bundesländer dürfen auch völkerrechtliche Verträge abschließen, wenn es in ihrem ausschließlichen Wirkungsbereich liegt (ART 16) Kommt es zu politischen, gesetzesändernden oder ergänzenden Verträgen dann muss der Nationalrat zustimmen bei Grundlagen Änderungen der EU braucht man ein höheres Quorum des NR und wenn die Änderung in den Wirkungsbereich der Länder fällt, dann muss der Bundesrat zustimmen Abschließend kommt es zur Ratifizierung des BP und zur Gegenzeichnung des Bundeskanzlers.
- Weg der Vertragswerdung gemäß B-VG Verhandlung Unterzeichnung Ratifikation durch den BP Übermittlung der ratifizierten Urkunde an den Depositär Inkrafttreten (wenn genügend Staaten ratifiziert haben) Verlautbarung im BGBl III: self-executing Verträge wirken automatisch; müssen nicht umgesetzt werden non-self-executing Verträge haben keine unmittelbare wirkung sondern müssen erst in österreichisches Recht transformiert werden (umgesetzt). Das ergibt sich aus Treu und Glauben und der Bona fides. Tut man das nicht so wirkt das ESTOPPEL-Prinzip dh dass man sich nicht auf einen Zustand berufen kann, den man selbst rechtswidrig herbeigeführt hat. So kann Österreich also nicht sagen, dass der Vertrag nicht wirkt nur weil er nicht umgesetzt wurde. Österreich kann aber einen Vorbehalt machen. Das nennt man Erfüllungsvorbehalt. Nur wenn ein solcher Vorbehalt vorliegt, dann wirkt der Vertrag nicht unmittelbar. Bei einem Erfüllungsvorbehalt wird eine unmittelbare Wirkung ausgeschlossen.
- Wie kann Völkergewohnheitsrecht entstehen? ART 38 IGH Statut definiert das VGR als eine allgemeine, als Recht anerkannte Übung. Es sind daher die Staatenpraxis (Verhalten) und die Rechtsüberzeugung (opinio iuris) notwendig. Staatenpraxis (Verhalten) Die Staatenpraxis zeigt sich im Handeln der Organe und im Verhalten der Behörden Die Übung muss allgemein sein. Es bedarf einer extensiven und einheitlichen Übung der jeweils Betroffenen. zB · Gerichtsentscheidungen o Wird ein Gesetz geändert so ändert sich die Praxis · Diplomatische Noten o Briefwechsel zwischen Diplomaten · Enteignungsgesetze · Militärische Kampfmaßnahmen Rechtsüberzeugung (Opinio Iuris) opinio iuris ist das Verhalten in der Praxis selbst zB · Gerichtsurteile · Gesetze · Protestnoten o Protest gegen die Verhaltensweise einer Partei oder Regierung. · Abstimmungsverhalten in IOs Fälle: Asyl-Fall, Lotus-Fall, Durchgangsrecht über das indische Staatsgebiet-Fall (Nordsee- Festlandsockel-Fälle--> daraus ergibt sich die Ausgedehnte und gleichförmige Übung) Ohne Opinio Iuris ist es bloße Höflichkeit (Courtoisie)
- Was sind die allgemeinen Rechtsgrundsätze? Festgeschrieben in ART 38 Abs 1 lit c IGH Statut Das sind allgemeine Rechtsgrundsätze in den Rechtsordnungen aller Völker. Man kann sie durch Rechtsvergleich in den Rechtskreisen nachweisen. Sie dienen der Lückenfüllung und gelten nur subsidiär nach dem Vertragsrecht und Völkergewohnheitsrecht. Beispiele: Venire contra factum proprium (Estoppel Prinzip) Schadenersatz ungerechtfertigte Bereicherung Verjährung Verzugszinsen Rechtsmissbrauch EuGH-Judikatur: Der EuGH hat aus den allgemeinen Rechtsgrundsätzen die Menschenrechte abgeleitet Menschenrechte
- Welche einseitigen Rechtsquellen gibt es? Es gibt selbstständige und unselbstständige Rechtsquellen: Selbstständige Versprechen Verzicht Protest Anerkennung Unselbstständige (nur in kombination mit einem Vertrag) Zustimmung (Beitritt, Unterzeichnung, Ratifizierung) Akte der Beendigung Suspendierung Vorbehalt
- Welche völkerrechtlichen Hilfsquellen gibt es? geregelt in ART 38 IGH Statut: JudikaturART 59 schließt Case law ausnat. und internat. Gerichte Lehre (Doktrin)Fachliteratur IDI, ILA, ILC Soft lawcodes of conducts (Sammlung von Verhaltensweisen)
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- Staaten (3 Merkmale) Für einen Staat muss vorliegen: Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt Staatsvolk (alle Staatsangehörigen und die haben das dipl. Schutzrecht) Staatsangehörige haben: Aufenthaltsrecht Rückkehrrecht Recht auf politische Willensbildung diplomatisches Schutzrecht Eine Staatsbürgerschaft kann man freiwillig oder automatisch erwerben: FreiwilligDurch Einbürgerung. Die Zustimmung des Staates ist dafür notwendig. Man braucht dafür eine Nahebeziehung (genuine link) - Nottebohm-Fall Automatischius-soli - Geburtsortius sanguinis - nach den Eltern Problemstellung: Doppelstaatsbürgerschaften vermeiden Bei Einbürgerung ist die Zustimmung des Staates notwendig man brauchte eine Nahebeziehung (genuine-Link) -- Nottebohm-Fall Eintritt in fremden Militärdienst führt zum Verlust der alten Staatsbürgerschaft Erwerb einer neuen Staatsbürgerschaft führt zum Verlust der alten Staatsgebietterritoriale Souveränität1) Endgültige Verfügungsgewalt (so wie Eigentum)2) Hoheitsgewalt über das Gebiet Staatsgewalt:1) Personalhoheit - über alle Staatsbürger weltweit2) Gebietshoheit - über alle im Staatsgebiet befindlichen Sachen und Menschen
- Diplomatisches Schutzrecht Ist das Recht des Staates seine Staatsbürger, juristischen Personen, Schiffe und Flugzeuge gegenüber anderen Staaten zu beschützen. 3 Voraussetzungen: Continuity of claimsDie Staatsbrürgerschaft von natürlichen Personen erwirbt man freiwillig (Einbürgerung) oder automatisch (ius soli; ius sanguinis)Die Staatsangehörigkeit von juristischen Personen nach dem Sitz, dem Eintragungsort bzw Gründungsortvon Schiffen und Flugzeugen nach dem Flaggenprinzip (Registrierungsort) Exhaustion of local remedies Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs Espousal of ClaimsDie Ausführung des dipl.Schutzrecht ist eine Politische Ermessensentscheidung. Der Einzelne kann weder auf das Recht verzichten, noch es verlangen dh eine Calvo-Klausel ist nicht möglich
- Prinzipien des internationalen Strafrechts Es gibt 2 Prinzipien: Territorialitätsprinzip: Straftaten die im Inland begangen wurdenStraftaten die im Ausland begangen wurden, sich aber im Inland auswirken (zB Schuss über die Grenze) - Auswirkungsprinzip (objektives Territorialitätsprinzip) Personalitätsprinzip: Aktives Personalitätsprinzip: Im Ausland von einem Staatsangehörigen begangene StraftatenPassives Personalitätsprinzip: Im Ausland gegen einen Staatsangehörigen begangene Straftaten Ausnahmen: Schutzprinzip - geschützte staatliche Interessen (Geldwäsche) Universalitätsprinzip - Ausländer im Ausland (Kriegsverbrechen) Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege: Wenn der fremde Tatortstaat den Straftäter nicht ausliefert, kann dieser in Abwesenheit verurteilt werden
- staatenähnliche Völkerrechtssubjekte Gliedstaaten Treuhandgebiete partikulare VR-Subjekte (zB PLO) Protektorate Staatenzusammenschlüsse Gebiete unter internationaler Verwaltung
- Staatennachfolge - Welche Möglichkeiten gibt es? Dismembration - Zerfall (UdSSR in Ukraine, Russische Föderation ...) Zession - Verschiebung der Grenzen (Alaska wurde von den USA gekauft) Sezession - einseitige abspaltung Fusion - Zusammenschluss zu einem neuen Staat (Tansania) Inkorporation - Eingliederung (DDR in BDR) Seperation - Einvernehmliche Abspaltung (Baltische Staaten von UdSSR) Jugoslawien: Eigentlich war es eine Sezession (einseitige abspaltung- Serbien ist geblieben, Slowenien und Kroatien haben sich abgespaltet), völkerrechtlich wurde es aber als Dismembration (Zerfall) gewertet. Bei einem Zerfall muss der Nachfolgestaat alles neu ansuchen und anerkannt zu werden. Völkerrechtlich wollte man damit ein Zeichen setzen.
- Welche Rechtsquellen gibt es in der Staatennachfolge? Wiener Übereinkommen über die Staatennachfolge in Verträge 1978 Wiener Übereinkommen über die Staatennachfolge in Vermögen, Archive und Schulden 1983 Völkergewohnheitsrecht wird angewendet
- Wie sieht die Staatennachfolge konkret aus? In Verträge: automatisch - dh der Nachfolgestaat übernimmt Automatisch clear-state Position - dh der Nachfolgestaat muss alles neu machen und anerkannt werden pick and choose Theorie - der Nachfolgestaat kann sich aussuchen was er übernimmt und was nicht radizierte/gebietsbezogene Verträge werden vom Gebietsnachfolger übernommen höchstpersönliche Verträge - zB Militärpakte werden nicht übernommen In Schulden: proportional - Schulden werden verhältnismäßig aufgeteilt radizierte Schulden die Gebietsbezogen sind, werden vom jeweiligen Gebietsnachfolger übernommen DETTES ODIEUESES - Schulden die zur Verhinderung der Unabhängigkeit eingegangen wurden, werden vom Nachfolgestaat, der die Freiheit erlang hat nicht übernommen.
- Das Gericht des Staates A erlässt eine Entscheidung im Widerspruch eines bilateralen non-self executing Vertrages mit B. Darf B Gegenmaßnahmen verhängen? Non-self executing Verträge entfalten keine unmittelbare Wirkung. Man muss sie erst in innerstaatliches Recht transformieren. Eine Verpflichtung dies zu tun ergibt sich aus Treu und Glauben und der Bona fides. Tut der Staat A das nicht, dann gilt das ESTOPPEL-Prinzip. Dieses besagt, dass man sich nicht auf einen Zustand berufen darf, den man selbst rechtswidrig herbeigeführt hat dh dass Staat A nicht sagen kann, dass der Vertrag nicht gilt nur weil er ihn nicht umgesetzt hat (venire contra factum proprium) Wenn man rechtswidrig handelt und den Vertrag nicht erfüllt, dann kommt es zur Staatenverantwortlichkeit - man kann eine Gegenmaßnahme setzen (Repressalie). Eine Repressalie ist ein grundsätzlich völkerrechtswidriger akt, der aber ausnahmsweise gerechtfertigt ist, wenn er der Abstellung einer VR-Verletzung dient. Voraussetzungen Repressalie: verhältnismäßig zum Unrecht keine friedliche Streitbeilegung möglich darf nicht gegen ius cogens (zwingendes Recht) verstoßennicht gegen grundlegende MenschenrechteGewaltverbotdiplomatenrecht
- Staatenimmunität Souveräne Gleichheit aller Staaten. Alle Staaten sind gleich und nur dem Völkerrecht unterworfen. Ein Staat darf nicht über einen anderen Staat zu Gericht sitzen (par in parem non habet imperium) wenn zB ein Österreicher Ungarn klagen will hat er ein Problem Es bestehte eine relative souveränität, keine absolute Erkenntnisverfahren (normales Gerichtsverfahren) hoheitliches handeln (acte iure imperii) - Immunität gegeben privates handeln (acte iure gestionis) - der Staat ist nicht imun. Nicht Zweck sondern Ziel des Handelns ist ausschlaggebend. Abgrenzung ob ein Staat hoheitlich handelt oder nicht. Wenn ein Staat ein Geschäft abschließt, das wir auch abschließen könnten, dann handelt er privat (Kaufvertrag, Werkvertrag) Wenn er einen Hoheitsakt setzt (Bescheid, Urteil), dann handelt er hoheitlich. Beispiel: Reperatur einer Botschaft, Kauf für die Armee - PRIVAT - Keine Immunität. Ausnahme für die Immunität (es kann trotzdem geklagt werden): Bei Widerklagen, wenn ein Staat klagt, darf der andere auch Beim Kauf einer Liegenschaft gibt es keine Immunität bei Verzicht auf die Immunität Vollstreckungsverfahren Es kommt nur darauf an welchen Zweck das Vermögen hat. zB es soll Vollstreckt werden und der Gadafi sagt, dass er das Bankkonto in Österreich für den Staat hat, dann ist immunität gegeben.
- Grundlagen für die Staatenimmunität Nationale Immunitätsgesetze, wo das innerstaatlich geregelt ist FSIA; SIA Völkergewohnheitsrecht VölkervertragsrechtEuropäische Konvention über die Staatenimmunität 1972UN-Konvention über die Staatenimmunität 2004
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede Völkerbund und Vereinte Nationen Gemeinsamkeiten: Internationale Organisationen Dienen dem Frieden System der Streitbeilegung Organe: Plenum & Rat gewählte und ständige Mitglieder Unterschiede: Völkerbund ist noch nicht universell (fast alle Staaten sind Mitglieder) Vereinte Nationen schon Völkerbund hat Einstimmigkeit Völkerbund hat kein Gewaltverbot Völkerbund 1919; Vereinte Nationen 1945
- Internationale Organisationen - NGO's Internationale Organisationen Zusammenschluss von Staaten; Rechtsgrundlage: Völkerrecht Mitglieder: Staaten Non governmental organizationsprivate, grenzüberschreitende Organisation die einem besonderen Ziel dient (zB Menschenrechte - Amnesty International) Rechtsgrundlage: nationales Recht Mitglieder: Private zB Oma; Herr NN (Umweltschutz)
- Was ist eine supranationale Organisation? Verbindliche Beschlüsse können erlassen werden effektive Durchsetzung durch Gerichtshöfe mit zwingender obligatorischer Zuständigkeit gilt mit obligatorischer Zustimmung auch bei Individuuen Parlament selbstständige Finanzierung
- Rechtsquellen bei IO's Gründungsverträge (Satzungen) Amtssitzabkommen (in dem Staat in dem die IO ihren Sitz hat macht man ein Amtssitzabkommen) multilaterale Verträge (völkerrechtlich) Staatliches Recht zB Internationales Privatrechtsgesetz IPRG
- Rechtliche Stellung von Internationalen Organisationen Sie handeln als: Völkerrechtssubjekt - dh sie können völkerrechtliche Verträge abschließen Privatrechtssubjekt - dh sie können auch Eigentum erwerben Ihre Kompetenzen: Sie haben all jene Kompetenzen die ihnen ausdrücklich in ihrer Satzung übertragen worden sind. Aber nach der Implied powers Lehre auch all jene Kompetenzen die sich aus dem Ziel und Zweck der Organisation ergeben und notwendig sind um ihre Aufgaben effektiv erfüllen zu können. Judikatur: Peace Keeping Operations - UNO darf friedenserhaltene Maßnahmen setzen - "bestimmte Ausgaben der Vereinten Nationen - Fall" IO's haben ein funktionelles Schutzrecht "Bernadette-Fall" Entschädigungen für im Dienste der Vereinten Nationen erlittene Schäden UN-Verwaltungsgerichtsfall: Auch die IOs haben hier eigene Verwaltungsgerichte
- Unterschiede zwischen Staaten und Internationalen Organisationen Staaten: relative Immunität Mitarbeiter: Diplomatendienstliche + private ImmunitätImmunität gegenüber dem Empfängerstaat Internationale Organisationen: absolute Immunität Mitarbeiter: BediensteteImmunität nur für dienstliche HandlungenImmunität gegenüber allen Mitgliedern
- Aufnahmekriterien für UNO; EU UNO (Vereinte Nationen) Verpflichtung die Satzung zu übernehmen Empfehlung des Sicherheitsrates muss erfolgen Entscheidung der Generalversammlung darüber Wer aufgenommen werden kann, ergibt sich aus den Gründungsverträgen EU: Alle Mitgliedgliedstaaten müssen zustimmen (völkerrechtlicher Vertrag) Einstimmiger Beschluss des Rates Mehrheitliche Zustimmung des Europäischen Parlaments Sonderformen der Mitgliedstaaten: Assoziationen: Mitglieder ohne volle RechteBeobachterstatus: Nicht-Mitglieder ohne Stimmrecht
- UNO (Austritt, Ausschluss) Austritt: ist nicht möglich (kurz: Indonesien, bald danach aber wieder eingetreten) Ausschluss: wenn die Satzung beharrlich verweigert wird.
- Organe der UNO (Vereinte Nationen) Plenarorgan ("Versammlung") Sekretariat Parlament Organe mit beschränkter Mitgliederanzahl (zB Sicherheitsrat) rechtsprechendes Organ: IGH
- Sicherheitsrat Er hat 15 Mitglieder 9 davon müssen Zustimmen um eine Mehrheit zu erzielen es gibt 5 ständige Mitglieder China; Russische Föderation; GB, Frankreich, Vereinigte NationenSie haben ein Vetorecht im Sicherheitsrat auch wenn sich eines der ständigen Mitglieder enthält kommt ein Beschluss zustande. das war zB im Libyen-Fall der fall~ China und die Russische Föderation haben sich enthalten.