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Zweites Semester - Rechnungswesen 2 (Subject) / Grundlagen (Lesson)
Grundlagen des Rechnungswesens und der Kosten- Leistungsrechnung im 2. Semester
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- Funktion des Rechnungswesens Informationsfunktion Das Rechnungswesen ist dafür da, der Unternehmensführung notwendige Informationen für die Entscheidungsprozesse über Produktion, Marketing sowie Investition und Finanzierung zu liefern.
- Externes Rechnungswesen Beschäftigt sich mit der Finanzbuchhaltung, der Handelsbilanz sowie der Steuerbilanz Unternehmensergebnis = Erträge - Aufwand
- Internes Rechnungswesen Beschäftigt sich mit der Kosten- & Leistungsrechnung, der Investitionsrechnung sowie der Finanz- & Liquiditätsrechnung Betriebsergebnis = Leistungen - Kosten
- Aufgaben - interne Aufgaben der KLR 1. Verhaltenssteuerung --> Wirtschaftlichkeitskontrolle, Erfolgskontrolle, Leistungsevaluierung 2. Entscheidungsunterstützung --> Beschaffung (Bezugsquellen, Beschaffungsmenge/-wege, Preisobergrenze) --> Produktion (Verfahren, Losgrößen, Reihenfolge) --> Absatz (Preisuntergrenze, Vertriebsgebiete/-wege, Kunden) --> Integration der Bereiche (make-or-buy, Produktionsprogramm)
- Aufgaben - externe Aufgaben der KLR 1. Einzelrechnungslegung --> Herstellungskosten 2. Konzernrechnungskosten --> Verrechnungskosten 3. Selbstkostenermittlung für öffentliche Aufträge
- Zielgröße Liquidität Rechengrößen: 1. Einzahlungen/Auszahlungen 2. Einnahmen/Ausgaben Teilgebiete des Rechnungswesens 1. Finanzrechnung, Investitionsrechnung 2. Finanzierungsrechnung
- Zielgröße Erfolg Rechengrößen 1. Erträge/AUfwendungen 2. Leistungen/Kosten Teilgebiete des Rechnungswesens 1. Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz 2. Kosten/Leistungsrechnung, kalkulatorische Vermögenrechnung
- Abgrenzung - Neutrale Erträge/Aufwendungen Wenn: 1. betriebsfremd 2. außerordentlich/periodenfremd 3. Anpassung der Bewertung eine dieser Eigenschaften reicht aus, damit ein Ertrag/Aufwand neutral ist
- Abgrenzung - Zweckerträge/Zweckaufwand Wenn der Ertrag/Aufwand 1. betriebsbedingt, 2. ordentlich und periodenrichtig und 3. Keine Anpassung der Bewertung ist
- kalkulierte Anderskosten Kalkulierte Abschreibungen Kalkulierte Wagnisse Kalkulierte Fremdkapitalzinsen Anderskosten stehen im Zusammenhang mit "anders bewertetem bzw. abgegrenztem" Aufwand
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- kalkulierte Zusatzkosten Kalkulierte Eigenkapitalzinsen Kalkulierter Unternehmerlohn und Kalkulierte Miete Zusatzkosten werden als Opportunitätskosten zusätzlich angesehen
- Leistung - Umsatzerlöse 1. Auf dem Markt abgesetzte Leistungen 2. Bewertet zu Verkaufspreisen
- Leistung - kalkulierte Leistungen 1. Für den Markt bestimmte Leistunge (noch im Lager) 2. Bewertet zu Herstellkosten
- Leistungen - kalkulierte Leistungen 2.0 1. Nicht für den markt bestimmte Leistungen 2. Bewertet zu Herstellkosten
- Definition - Kostenbegriff durch betriebliche Leistungserstellung verursachter Verzehr von Gütern und Diensten
- Kosten - pagatorischer Kostenbegriff Nur zahlungswirksamer Verzehr Bewertung des Verzehrs erfolgt zu Anschaffungsauszahlungen --> Externes Rechnungswesen
- Kosten - wertmäßiger Kostenbegriff inklusive Opportunitätskosten Bewertung des Verzehrs erfolgt zu Wiederbeschaffungskosten --> internes Rechnungswesen
- wertmäßige Definition - Grundkosten, Anderskosten, Zusatzkosten Kosten sind betriebsbezogene Aufwendungen einer Periode (Grundkosten) sowie ggfs. umbewertete bzw. normaliserte Aufwendungen (Anderskosten) und fiktive Aufwendungen für die von Eigentümern eingesetzte Güter und Dienste (Zusatzkosten)
- Elemente eines Systems der KLR 1. Kostenartenrechnung --> Welche Kosten sind in welcher Höhe entstanden bzw. geplant 2. Kostenstellenrechnung --> Wo sind die Kosten entstanden bzw. geplant 3. Kostenträgerrechnung --> Wofür sind die Kosten entstanden bzw. geplant 4. Kostenträgerstückrechnung --> Welche Kosten sind in welcher Höhe pro Kostenträgereinheit angefallen bzw. geplant 5. Kostenträgerzeitrechnung --> Welche Kosten sind in welcher Höhe für welche Kostenträger im Betrachtungszeitraum angefallen bzw. geplant
- Definition - Aufwand Eine Leistung oder der Einsatz, der erbracht wird, um einen bestimmten Nutzen zu erreichen
- Definition - Ausgaben Ausgaben sind Mittel, die von einem Unternehmen verwendet werden, um neue Vermögenswerte zu erhalten, bestehende zu verbessern oder eine Verbindlichkeit zu begleichen
- Definition Auszahlung Auszahlung bezeichnet einen Abfluss an Zahlungsmitteln aus einem Zahlungsmittelbestand
- Definition - neutraler Ertrag Ertrag, der nicht aus der Verfolgung des Betriebszweckes stammt. --> Hat nichts mit der Produktion und Vermarktung der Produkte zu tun. --> Wird nicht in der KLR mit aufgenommen Beispiele wären: Dividenden, Zinserträge, Steuererstattungen, Veräußerungsgewinne
- Definition - neutraler Aufwand periodenfremde/außerordentliche/betriebsfremde Aufwendungen, die in der Kostenrechnung nicht berückscihtigt werden. --> Würden Produktkalkulation und Betriebsergebnis verzerren --> Wird in der GuV verbucht Beispiele wären: Spenden, Beteiligungskäufe, Gutschriften für vergangenes Geschäftsjahr, Wasserschäden
- Definition - Grundkosten aufwandsgleiche Kosten, also Kosten deren Höhe dem in der GuV verbuchten Aufwand entsprechen. Beispiel: Rohstoffaufwendung, Löhne, Gehälter
- Definition - Anderskosten Den Kosten steht ein AUfwand entgegen, jedoch in einer anderen Höhe --> aufwandsungleiche Kosten --> Teil der kalkulatorische Kosten Beispiele wären: kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen
- Definition - Zusatzkosten Kosten, denen kein Aufwand gegenübersteht --> keine gewinnmindernde Buchung in der GuV --> Teil der kalkulatorischen Kosten Beispiele wären: Opportunitätskosten, Unternehmen verzichtet darauf Ein Grundstück zu vermieten und benutzt es selbst, dadurch entgehen dem Unternehmen 100.000 Euro jährlich
- Definition - Grundleistung Betriebliche Leistungen, denen ein betrieblicher Ertrag in gleicher Höhe enteggen steht --> Beispiel: Verkauf von Waren
- Definition - Andersleistung Andersleistungen sind Leistungen, denen ein Ertrag in andere Höhe entgegen steht. --> Der tatsächliche Preis eines Vermögengegenstandes ist gestiegen, darf jedoch wegen der Bewertungsgrundlagen des HGB nicht höher bewertet werden --> Teil der kalkulatorischen Leistungen
- Definition - Zusatzleistung Erbrachte Leistungen, denen keine Einnahmen gegenüberstehen. --> teil der kalkulatorischen Einnahmen. Beispiele wären: Patente, selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände (Software), Gebrauchsmuster, Lizenzen
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- Definition - KLR Internes Rechnungswesen --> Pendent zur Finanzbuchhaltung Beschäftigt sich mit innerbetrieblichen Leistungserstellung und verfolgt das Ziel, die Kosten und WIrtschaftlichkeit einzelner Kostenträger zu ermitteln 3 Stufen: 1. Kostenartenrechnung 2. Kostenstellenrechnung 3. Kostenträgerrechnung