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Personalmanagement (Subject) / 04_03_Arbeitsvertrag_Arten (Lesson)

04_03_Arbeitsvertrag_Arten

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  • 1. Welche 2 Arbeitsvertragsarten gibt es? - Befristeter Arbeitsvertrag - Unbefristeter Arbeitsvertrag
  • 2. Auf welche 3 Arten kann der Unbefristete Arbeitsvertrag beendigt werden? - einseitige Erklärung (Kündigung) des Arbeitgebers- einseitige Erklärung (Kündigung) des Arbeitnehmers- vertragliche Vereinbarung (Aufhebungsvertrag) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • 3. Auf welche 2 Arten kann der Befristeter Arbeitsvertrag beendigt werden? - kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrag unmittelbar (z. B. 31.12.2020) - zweckbefristeten Arbeitsvertrag mittelbar (z. B. mit Projektende)
  • 4. Wann darf ein Befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden? Sofern für die Befristung ein sach­licher Grund gegeben ist
  • 5. Was sind 8 sachliche Gründe die einen Befristeten Arbeitsvertrag zulassen? der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt die Befristung zur Erprobung erfolgtin der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.
  • 6. Wie oft können unbefristete Arbeitsverträge verlängert werden? - 3 mal ohne Grund - mehrmals nur mit Grund
  • 6. Wann können noch befristete Arbeitsverträge eingesetzt werden? - Seit 2004 ist nach dem Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt (Artikel 2) außerdem in den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig - Abweichend von der gesetzlichen Regelung kann durch Tarifvertrag die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages ist es auch möglich, dass nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.
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