2

Privatrecht (Subject) / 5. Teil (Lesson)

Sachenrecht

This lesson was created by hassoph.

Learn lesson

  • Ersitzung wenn infolge Zeitablaufes ein Recht erworben wird -> Voraussetzung: wenn man am guten Glauben eine gesetzlich festgelegte Zeit so verhält , als übe er ein Recht aus Eigentliche Ersitzung:  - rechtmäßiger, redlicher und echter Besitz - Ablauf der Ersitzungszeit: bew Sachen 3 Jahre, unbew 30 Jahre Uneigentliche Ersitzung: - nur redlicher und echter Besitz- bew und unbew Sachen 30 Jahre 
  • originärer Eigentumserwerb ursprünglicher Erwerb des Eigentums an einer Sache im Gegensatz zu einem Erwerb kraft Rechtsgeschäft deritativer Eigentumsbewerb