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Unternehmensgründung II (Subject) / #1 (Lesson)

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  • Bestandsaufnahme des Eigenkapitals - Barschaften, Sparverträge, Lebensversicherungen, Aktienpapiere, Fondsanteile- Sachmittel, welche in den Betrieb eingebracht werden- beleihbare Immobilien
  • Umsatz- & Rentabilitätsvorschau Hilft um- festzustellen, ob sich das Vorhaben lohnt- die Geldgeber von der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Vorhabens zu überzeugen- konkrete Ziele zu setzen und festzulegen, was man erreichen will- Abweichungen von Plan- & Sollzahlen festzustellen
  • Liquiditätsplan - stellt detailliert die Einzahlungen und Auszahlungen gegenüber und zeigt bei der kontinuierlichen Kontrolle der Planung frühzeitig finanzielle Engpässe auf- große Bedeutung als Teil der Finanzpläne des Geschäftsplanes- Kontrollinstrument für das arbeitende Unternehmen
  • Hausbank - Liquiditätsplan - Großbanken, Sparkassen und Volksbanken- Überwiegender Teil der kleinen und mittleren Gründungsfinanzierungen wird über Sparkassen und Volksbanken abgewickelt- Über Hausbanken können auch öffentliche Finanzierungshilfen von Bund und Ländern beantragt werden – auf Finanzierungshilfen gibt es keinen Rechtsanspruch Der Hausbank ist ein Businessplan vorzulegen: ·         Legt die Geschäftsidee in Einzelheiten dar ·         Gibt Auskunft über die Stellung im Markt: Zielgruppe, Wettbewerber,.. ·         Kern des Businessplans ist die Ertragsvorschau: Schätzung der für die ersten drei Jahre geplanten Umsätze und die Kalkulation der Kosten und Gewinne ·         Existenzgründer muss planen, welches Umsatzvolumen erreichbar ist: Wie viele Kunden pro Arbeitstag werden kommen? Wie hoch soll der durchschnittlich der Umsatz pro Kunde liegen? ·         Errechnung wie viel Gewinn erwirtschaftet werden muss, damit sich das Unternehmen rentiert: Welche Kosten sind absehbar? In welcher Größenordnung muss der Umsatz liegen?
  • Zehn Sünden in Kreditverhandlungen (1) Hektik in der Bank verbreiten (2) Schlecht angezogen erscheinen(3) In der Vergangenheit schwelgen(4) Trocken und emotionslos präsentieren(5) keine konkreten Beispiele parat haben(6) schlecht über die Konkurrenz sprechen(7) Teilnahmslos dasitzen(8) Zielgruppen nicht kennen(9) Als Bittsteller auftreten(10) Gespräch ohne nächste Schritte abschließen
  • Kleine Gründung Definition – KfW-Startgeld ein Kredit von max. 50.000€ für Gründer und kleine Unternehmen, die weniger als 3 Jahre am Markt tätig sind ·         bei geringem Kapitalbedarf kommt als Finanzierungshilfe das KfW-Startgeld in Betracht ·         dient der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln ·         Laufzeit beträgt max. 10 Jahre bei maximal 2 tilgungsfreien Anlaufjahren ·         hinzu kommen Kreditprogramme von Förderbanken der einzelnen Bundesländer für kleinere Gründungsvorhaben
  • Große Gründung Finanzierungshilfen: - KfW-Unternehmerkapital (ERP-Kapital für Gründung)- KfW-Unternehmerkredit- Kreditprogramme der Bundesländer KfW-Unternehmerkapital (ERP-Kapital für Gründung)- Höchstbetrag von 500.000 € | Laufzeit 15 Jahre | tilgungsfreie Zeit 7 Jahre- als Nachrangdarlehen stärkt es die Eigenkapitalbasis des Unternehmens und - ermöglicht die weitere Aufnahme von Fremdkapital- es sind keine Sicherheiten zustellen- wird bei Gründung oder Kauf eines Unternehmens vergeben KfW-Unternehmerkredit- Höchstbetrag von 10 Mio. € | Laufzeit bis zu 20 Jahre| tilgungsfreie Zeit 3 Jahre- wir bei Gründungs-, Festigungs- und Erweiterungsinvestitionen sowie Betriebsübernahmen vergeben- Kreditprogramme der Bundesländer- Förderbanken der Bundesländer haben jeweils gesonderte Kreditprogramme
  • Gründungszuschuss für ALG I-Empfänger o   Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss ein Restanspruch auf ALG I von mindestens 90 Tagen bestehen o   Gründer erhält für 9 Monate das zuletzt bezogene ALG I zzgl. Monatlich 300€ für die soziale Absicherung – auf diese 1. Förderphase besteht ein Rechtsanspruch o   Eine 2. Phase kann die Förderung ergänzen o   300 € monatlich können für die soziale Absicherung für weitere 6 Monate gewährt werden o   Für den Antrag ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK) über die Tragfähigkeit der Existenzgründung notwendig - diese prüft, die Tragfähigkeit bei allen gewerblichen Gründungen (außer Handwerk)
  • Einstiegsgeld für ALG II Empfänger o    im Regelfall 12 Monate o    Gewährung eines kleinen Darlehens oder ein Zuschuss zur Finanzierung von betrieblichen Investitionen sind seit 2009 möglich
  • Bürgschaftsbanken ·         sind Kreditinstitute nach §1 des Kreditwesengesetzes und Selbsthilfeeinrichtung des Mittelstandes ·         beteiligt sind an ihnen die Handwerkskammern, IHK, Kammern der freien Berufe, Wirtschaftsverbände und Innungen, Banken und Sparkassen sowie in einigen Bundesländern auch Versicherungsunternehmen ·         stehen nicht miteinander im Wettbewerb, sondern sind jeweils rechtlich und wirtschaftlich selbstständig für die mittelständische Wirtschaft in ihrem Bundesland tätig
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  • Aufgaben von Bürgschaftsbanken ·         übernehmen Ausfallbürgschaften (Bankbürgschaften) für kurz-, mittel-, und langfristige Kredite aller Art und für jeden wirtschaftlich vertretbaren Zweck wie z.B.               - Existenzgründungen               - Investitionsfinanzierungen               - Betriebsmittel (auch Kontokorrent-Kreditrahmen)               - Avale und Garantien (auch Kreditrahmen z.B. für Durchführungs- und                 Gewährleistungsbürgschaften)-> Ausfallbürgschaften können für ein einzelnes Unternehmen innerhalb eines Gesamtbetrages von 1 Mio. € (auch mehrfach) übernommen werden – Übernahme von Bürgschaften für Sanierungskredite sind ausgeschlossen
  • Antragsverfahren - Bürgschaftsbank ·         i.d.R. über Hausbanken bzw. die Beteiligungsgesellschaft ·         in entsprechenden Fällen auch über eine Bausparkasse, Versicherungen oder Leasinggesellschaften -> alle arbeiten mit den Bürgschaftsbanken zusammen und haben Merkblätter, Richtlinien sowie antragsvordrucke vorrätig
  • Standort- & Marktanalyse ·         um den passenden Standort für eine Immobilie oder die richtige Immobilien an einem Standort zu finden ·         mindert das Risiko einer falschen Standortwahl und damit einer Fehlinvestition ·         Objekte die nicht standort- oder marktgerecht sind, haben mit Leerständen zu kämpfen oder sind gar nicht vermiet- oder verkaufbar – die Fungibilität (Austauschbarkeit) ist somit stark eingeschränkt-> ausführliche Standort- und Marktanalyse ist essentiell für den Erfolg einer Immobilieninvestition ·         objektive, methodisch aufgebaute, fachliche fundierte Untersuchung der wesentlichen Rahmenbedingungen für eine Immobilieninvestition ·         Bestandteile: systematisches Sammeln, Gewichten und Bewerten von direkt und indirekt mit der künftigen Entwicklung einer Immobilie im Zusammenhang stehenden Informationen über den Standort, den möglichen Nutzermarkt und die aktuelle Situation auf den Immobilienmarkt
  • Ziele der Standort- & Marktanalyse - Identifizierung einer optimalen Nutzungsmöglichkeit für einen bestimmten Standort unter ökonomischen Gesichtspunkten - Beurteilung verschiedener Standorte auf ihre jeweilige Einigung hinsichtlich eines bestimmten Nutzungskonzepts-> Realisierungschancen, standort- und marktseitige Restriktionen sowie Erfolgs- bzw. Ertragsaussichten eines Bauvorhabens lassen sich ermitteln - Vergleich von verschiedenen Standorten und deren Märkte
  • Phasen der Standort- & Marktanalyse Phase 1: Vorlaufsphase - Die Rahmenbedingungen werden festgelegt, Ziele und Prämissen definiert Phase 2: Researchphase - Alle relevanten Informationen und Daten über das Objekt werden gesammelt Phase 3: Analysephase - Gesammelte Daten aus Phase 2 werden analysiert und ausgewechselt Phase 4: Bewertungsphase - Aus den Ergebnissen werden konkrete Empfehlungen bzw. Handlungsvorschläge formuliert
  • Informationsquellen und Methodik der Datenerhebung Desk Research(1) Datensammlung: Amtliche Statistiken, Nicht-amtliche Statistiken(2) Informationsbeschaffung: Standortbezogene Informationen, Marktbezogene Informationen(3) Empirische Erhebungen: Zahlungen, Befragungen Field Research(1) Empirische Erhebungen: Zahlungen, Befragungen(2) Standort-/Objektbegehung: Standortfaktoren, Bestandsaufnahmen(3) Fachgespräche: Verbände, Makler
  • Standortanalyse - Inhalte ·         Mittelpunkt der Analyse ist der Standort, an den die Immobilie zwangsläufig gebunden ist – dieser ist ein geographisch festgelegter Punkt mit bestimmten Eigenschaften wir Verkehrsanbindung, Baurecht und Umfeldstruktur ·         Standortanalyse dient, um die Charakteristika eines Grundstücks und dessen Umfeld in kritischer Art und Weise zu untersuchen ·         Analysen sind langfristig, da sich die Standorte sich nur über langfristige Zeithorizonte verändern ·         basiert auf den Makro- als auch Mikrostandort Lage, Größe und Zuschnitt eines Grundstücks bestimmen dessen Nutzenpotenziale – definieren dadurch den geografischen Umfang des Makro- & Mikrostandortes
  • Unterscheidung Standortfaktoren Harte / physische Faktoren: Beispiel: Grundstückgröße, Infrastruktur, Distanzen Weiche / sozioökonomischen bzw. psychologischen Faktoren: Beispiel: Adresse, Standortimage, Umfeldqualität oder Qualität der Aussicht)-> Nachteil – weiche ändern sich stärker und schneller als harte, sind aber keineswegs vom Projektentwickler leichter zu beeinflussenBeispiel: Eine Straße lässt sich schnell bauen, das negative Image eines Standortes ist mittelfristig und nur mit erheblichem Aufwand wieder umzukehren
  • Standortanalyse - Harte Faktoren (1) Grafische Lage/Grundstücksstruktur (1) Geografische Lage/Grundstückstruktur       a. Makroebene          - Lage der Stadt          - Enfernung zu Nachbarstädten          - Stadtstuktur & -entwicklung          - Zentralörtlichkeit          - staatliche Einrichtungen      b. Mikroebene          - integrierte und solitäre Lage          - Topographie          - Größe, Zuschnitt, Bausubtanz          - Ausblick
  • Standortanalyse - Harte Faktoren (1) Verkehrsstruktur (1) Verkehrsstruktur      a. Markoebene          - Flughafen, Hafen          - Bahn- & Autobahnanbindung          - Fernsehstraßennetz          - Innerstädtisches Straßennetz          - ÖVPN-Netz Mikroebene          - Straßenanbindung          - Verkehrsfrequenz          - Zugänglichkeit, Anfahrbarkeit          - Parksituation
  • Standortanalyse - Harte/Weiche Faktoren: Wirtschaftsstruktur Umfeldnutzung Wirtschaftsstruktur/Umfeldnutzungen      Makroebene:          - Charakteristik der Stadt          - Hochschule/Messen          - Wirtschaftsstruktur          - Beschäftigte und Arbeitslosenquote          - staatl. Abgaben      Mikroebene:          - Charakteristik des Umfelds          - Bebauung          - Nutzungssektor          - Agglomerationseffekt          - Infrastruktur/Gastronomie          - zentrale Einrichtungen
  • Standortanalyse - Harte/Weiche Faktoren: Wirtschaftsstruktur Umfeldnutzung Wirtschaftsstruktur/Umfeldnutzungen      Makroebene:          - Charakteristik der Stadt          - Hochschule/Messen          - Wirtschaftsstruktur          - Beschäftigte und Arbeitslosenquote          - staatl. Abgaben      Mikroebene:          - Charakteristik des Umfelds          - Bebauung          - Nutzungssektor          - Agglomerationseffekt          - Infrastruktur/Gastronomie          - zentrale Einrichtungen
  • Standortanalyse - Weiche Faktoren (2) soziodemographische Struktur (2) soziodemographische Struktur      Makroebene          - Bev. Struktur und Entwicklung          - Alterverteilung und -entwicklung          - Sozialstruktur, Ausländeranteil          - Kaufkraft, Einkommen      Mikroebene          - Wohnbevölkerung          - Einzugsgebiet          - Altersverteilung          - Sozialstruktur          - Ausländeranteil
  • Standortanalyse - Weiche Faktoren (1) Image/Investitionsklima (1) Image/Investitionsklima      Makroebene          - Image der Stadt          - Struktur Verwalt.          - politische und steuerliche Situation          - Investitionsklima          - Kultur und Freizeitangebot      Mikroebene          - Image des Standorts          - Adresse          - Neuvermietung          - Wohnqualität          - Freizeitmöglichkeiten          - Sauberkeit
  • Definition - Makrostandort der Großraum, indem sich ein Grundstück befindet sowie dessen Einzugs- und Verflechtungsbereich Beispiel: In Großstädten, die Stadt oder RegionBeispiel: in kleineren Städten, kann der Landkreis die Grenzen bestimmen-> je größer das zu realisierende Projekt, desto wichtiger die Betrachtung des Makrostandorts, da diesem eine wesentliche Rolle für den Erfolg des Vorhabens zukommt
  • Definition - Mikrostandort die unmittelbare Umgebung des Projektstandortes – Froschperspektive (detaillierte Ausschnittbetrachtung -kann auf unmittelbar angrenzende Grundstücke beschränkt sein oder auch einen Ortsteil umfassen1. Ableitung, welche Faktoren für die künftigen Mieter bzw. Nutzer der Immobilie von höchster Priorität sind2. Makro- und Mikrostandort ist in seiner Ausdehnung zu definieren und die zu untersuchenden Standortfaktoren zu selektieren
  • Marktanalyse - Inhalte - neben der Betrachtung des Standorts eine zweite wichtige Komponente, die alle einflussreichen Seiten des Angebots und der Nachfrage untersucht und die aktuelle sowie die prognostizierte zukünftige Marktlage des Nutzungssektors beurteilt - für den Erfolg eines Projektes, in Abhängigkeit von Lage und Konzeption, sind die Wettbewerbsposition bzw. die voraussichtlichen Marktchancen des Projektes zu analysieren -> Marktanalyse bildet die Grundlage für ein erfolgreiches Marketing und nur ein entsprechende den Marktanforderungen konzipiertes Objekt lässt sich nachher auch gut vermarkten
  • Aufgaben der Angebots- & Wettbewerbsanalyse - Untersuchungsgegenstände: Quantität und Qualität des Flächenangebots und der Konkurrenzsituation-> bilden die Grundlage für eine sichere Potentialeinschätzung – machen eine nutzer- und marktgerechte Projektentwicklung möglich - Zur Erfassung des Flächenangebots werden alle verfügbaren Angaben über vermietete, leerstehende, geplante und im Bau befindliche Flächen erfasst, bewertet und die mögliche Konkurrenz zum Projekt- oder Objektstandort ermittelt – sind Gesamtvolumen und Angebotsniveau aller relevanten, bestehenden und geplanten Konkurrenzobjekte als auch Art und Umfang der Nachfrage weitgehend bekannt, kann das eigene Bau- oder Umstrukturierungsvorhaben marktgerecht positioniert werden -> der Immobilienmarkt wird üblicherweise in einzelne Teilmärkte geteilt, da er aufgrund der Heterogenität seiner Nutzungsformen nicht als Gesamtmarkt untersucht wird                - Wohnimmobilien                         - Gewerbeimmobilien                - Industrieimmobilien                    - Sonderimmobilien 
  • Aufgaben der Nachfrageanalyse - das entsprechende Flächenangebot und der hierfür angemessene Miet- oder Kaufpreis wird ermittelt - wenn ermittelt wurde, wie groß der Bedarf an zusätzlicher Fläche tatsächlich ist, in welcher Zeit und zu welchem Mietpreis diese voraussichtlich vom Markt absorbiert werden kann und welches die bevorzugten Lagen sind, kann das an die Marktverhältnisse angepasste Flächenvolumen ermittelt und das projektspezifische Ertragspotential realistisch eingeschätzt werden
  • Standortvergleich - Kriterien werden bewertet/gewichtet Beispiel:- Zielgruppe         100 Punkte- Verkehrswege      80 Punkte- Fachpersoneal      70 Punkte- Miete                 100 Punkte- Konkurrenz          80 Punkte- Gebäude              60 Punkte- Umwelt                50 Punkte Zielgruppe und Miete sehr wichtig - gefolgt von Verkehrswegen und Nähe zur Konkurrenz.... 
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  • Definition - Berufsunfähigkeit es kann keinerlei Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen werden
  • Definition - Erwerbsunfähigkeit der zuletzt ausgeübte Beruf kann nicht mehr ausgeübt werden, zu anderen Erwerbstätigkeiten ist man noch in der Lage
  • Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit - Gesetzliche Absicherung selbstständige haben keine gesetzlichen Ansprüche auf BU und EU 
  • Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit - Private Absicherung - Anbieter von privaten BU schließen grundsätzlich die EU mit ein, sodass mit einem Vertrag beide Risiken abgesichert sind- zu wählende Form ist abhängig von der finanziellen Gesamtsituation- BU sollte von Beginn an mit einem Sparprodukt gekoppelt werden, da Verwaltungs- & Vertriebskosten des Versicherers nur einmal anfallen- sollte man sich die dafür hohen Beiträge noch nicht Leisten können, bieten die meisten eine Koppelung mit einer Risikolebensversicherung an, die oftmals günstiger ist als eine reine BU
  • Krankheit - Gesetzliche Absicherung - selbstständige sind vom Gesetzgeber nicht in die Krankenversicherungspflicht einbezogen – Möglichkeit sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern besteht jedoch- einnahmeorientierte Beitragseinstufung möglich – dazu wird ein Nachweis eines geringen Einkommens als der Beitragsbemessungsgrenze benötigt (unter Vorlage eines Einkommenssteuerbescheides)- Schätzung des Einkommens bei noch nicht Vorliegen eines Einkommensnachweises möglich
  • Krankheit - Private Absicherung - freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder freiwillige private Krankenversicherung (PKV)- prüfen ob:        - ausreichendes Krankentagesgeld als Verdienstausfall eingeschlossen ist -> sonst ist es                 ratsam eine private Zusatzversicherung abzuschließen - GKV kalkuliert Beiträge auf Basis des Umlageverfahrens – immer weniger junge Beitragszahler müssen den immer mehr werdenden älteren Menschen mitfinanzieren- PKV sieht vor, dass die einzelnen Altersgruppen ihre Aufwendungen selber finanzieren – Anfangs wird ein höherer Beitrag bezahlt, als zur Risikoabdeckung nötig; der darin erhaltene Sparanteil wird in der Altersrückstellung verzinslich angelegt. Wenn man älter wird, wird diese Rückstellung wieder abgebaut
  • Unfall - Gesetzliche Absicherung - für Arbeitsunfälle und anerkannte Berufskrankheiten tritt für Mitglieder der BG (z.B. Arbeitnehmer) die gesetzliche Unfallversicherung ein, jedoch nur für Personenschäden, nicht für Sach- oder Vermögensgegenstände-> Selbstständige sind von wenigen Ausnahmen (z.B. landwirtschaftliche Unternehmer) abgesehen, nicht versicherungspflichtig, haben jedoch je nach der Satzung ihrer zuständigen BG die Möglichkeit, freiwillig der Versicherung beizutreten- Beitragshöhe richtet sich nach der Satzung der jeweiligen BG, damit sichert man sich oftmals eine sehr preisgünstige und aktuell steuerfreie Unfallrente-> der BG muss binnen einer Woche die Selbstständige Eröffnung des Unternehmens mitgeteilt werden
  • Unfall - Private Absicherung - Empfehlung, sich zusätzlich privat gegen das Unfallrisiko und seine finanziellen Folgen abzusichern- Schwerpunkt der Absicherung liegt bei der Invalidität, die mit einer Einmalsumme je nach Grad entschädigt wird – Grad der Invalidität misst sich nach der Gliedertaxe, welche von Anbieter zu Anbieter variiert
  • Haftpflicht - Risiko existentielles RisikoBeispiel: Ein Ungeschick und man hat jemandem einen Schaden zugefügt, man haftet und muss zahlen – wenn es sein muss, das Leben lang - lt. Gesetz „Wer fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen  widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." (§ 823 Abs. 1 BGB)
  • Haftpflicht - Absicherung - ein Unternehmer ist für Schäden, die anderen durch seine Beschäftigten zugeführt werden haftungspflichtig – keinerlei Begrenzung- Aufgabe: berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigten Anspruch abzuwehren - Jahresbeitrag von ca. 100€ - für Existenzgründer werden die ersten Jahre Rabatte in Höhe von 10-20% angeboten
  • Schädigung des Betriebsinhalts - Risiko - Betriebsräume sind auch Selstständigkeiten von zu Hause- sollte innerhalb der Betriebsräume die Betriebsausstattung durch Feuer, Leitungswasser etc. beschädigt werden, haftet die Betriebshaftpflichtversicherung
  • Schädigung des Betriebsinhalts - Absicherung - durch Abschluss einer Betriebsinhaltsversicherung in Verbindung mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung -> zum Betriebsinhalt gehören alle Gegenstände, die man zur Ausübung benötigt Beispiel: bei einem Personaltrainer sämtliche Sportgeräte, auch solche, die man zum Kennenlernen für die Klienten bereithält (Gesundheitsanalyse (Fettwaage, Pulsuhr), komplette Gerätschaften zur Büroorganisation einschließlich PC und Büroausstattung)
  • Rentenversicherung - Gesetzliche Absicherung - Selbstständige sind nicht versicherungspflichtig Ausnahme: selbstständige Lehrer werden pflichtversichert bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
  • Rentenversicherung - Private Absicherung - für Selbstständige hat die klassische Renten- oder auch Lebensversicherung einen besonderen Reiz:-> Beiträge sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen als Vorsorgeaufwendung absetzbar- Kombination mit BU bietet sich besonders an
  • Erlaubnisse für den Wirtschaftsbereich Industrie ·         Gründer in der Industrie benötigen keine generelle Erlaubnis-> Genehmigungspflichtig oder mit besonderen Auflagen können jedoch z.B. versehen sein: o   die Errichtung und der Betrieb von Anlagen entsprechend dem Bundesimmissionsschutzgesetz, d.h. von Anlagen, von denen Störungen wie Abwasser, Abfall, Abgas, Lärm oder Erschütterungen ausgehen o   Einzelne Branchen wie bspw. die Herstellung von Lebensmitteln, Futtermitteln, Arzneimitteln, Betäubungsmitteln, Sprengstoff, Waffen oder Medizinprodukten o   Der Bodenabbau von Kies, Sand, usw. unterliegt den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes o   In der Praxis stehen eher baurechtliche und technische Fragestellungen im Vordergrund: §  ist die Errichtung und Erweiterung möglich, weil der Betrieb in gesicherter Lage (Gewerbe-, Industriegebiet) angesiedelt ist oder sind Beschwerden aus der angrenzenden Wohnbebauung zu befürchten? §  welchen technischen Voraussetzungen unterliegt der Betrieb einer Anlage z.B. in der chemischen Industrie
  • Erlaubnisse für den Wirtschaftsbereich Handel ·         Großhandel (Kauf und Verkauf von Waren an gewerbliche Abnehmer) ·         Einzelhandel (Verkauf an Endverbraucher) ·         Handelsvermittlung (Handelsvertreter, Vermittlung von Geschäften für ein anderen  Unternehmer) ·         Außenhandel ·         E-Commerce, Handel im Internet, ist von wenigen Ausnahmen abgesehen nicht an Erlaubnisse gebunden Besondere Bestimmungen gelten für: ·         Arzneimittelhandel ·         Pflanzenschutzmittel und Giftstoffe ·         Gebrauchtwaren ·         ambulanten Handel (Reisegewerbe) ·         Märkte und Wanderlager ·         Versteigerer (Auktionatoren) -> nach der Gewerbeordnung ohne weitere Genehmigungen nur mit einer einfachen Gewerbeanmeldung im Export und Import betätigen kann – Im- & Export bestimmter Waren kann jedoch genehmigungspflichtig sein
  • Erlaubnisse für den Wirtschaftsbereich Heilberufe - Berufe des Arztes, Heilpraktikers und die Heilhilsberufe (z.B. Physiotherapie) werden freiberuflich ausgeübt, also außerhalb der Zuständigkeit der IHK
  • Erlaubnisse für den Wirtschaftsbereich Detektei/Bewachung - Erlaubnis ist vorgesehen - 80 stündige Unterrichtung oder eine Sachkundeprüfung bei der IHK notwendig- eine Detektei die nur Indos sammelt, benötigt i.d.R. keine Erlaubnis, unterliegt aber der Überwachung nach §38 Gewerbeordnung
  • Erlaubnisse für den Wirtschaftsbereich Handwerk ·         selbstständige handwerkliche Tätigkeit nur zulässig, wenn der Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen ist – wird bei der Handwerkskammer geführt (Berufe der Anlage A der Handwerksordnung) – hier wird eingetragen, wer die Meisterprüfung bestanden hat oder z.B. als Altgeselle von der örtlichen Handwerkskammer anerkannt worden ist ·         für Berufe der Anlage B der Handwerkordnung ist keine Meisterprüfung erforderlich – sondern nur die Gewerbeanmeldung und der Beginn der Tätigkeit bei der Handwerkskammer ·         der Gründer wird Mitglied der Handwerkskammer und im Verzeichnis der handwerksähnlichen oder zulassungsfreien Handwerke registriert Praxisbezogen: Frage ob bestimmte Tätigkeiten unter Anlage A der Handwerksordnung fallen oder ob sie auch von Gründern ausgeübt werden dürfen, die keinen Meisterbrief haben-> Im Zweifelsfall sollte eine Klärung über die örtliche Handwerkskammer erfolgen Definition – Schwarzarbeit ein Gründer übt eine Tätigkeit der Anlage A ohne Zulassung aus
  • Businessplan - Nutzen ·         mithilfe des Businessplans stellen Unternehmensgründer unter Beweis, dass sie in der Lage sind, die vielfältigen Aspekte der Unternehmensgründung und -führung aufzuarbeiten und klar darzustellen ·         Schlüsseldokument für die Beurteilung und Steuerung der Geschäftstätigkeit ·         beschreibt im Detail das unternehmerische Gesamtkonzept für ein Geschäftsvorhaben ·         erfasst das wirtschaftliche Umfeld, die gesetzten Ziele und die aufzuwendenden Mittel ·         zwingt den Gründer, die Geschäftsidee systematisch zu durchdenken, deckt Wissenslücken auf, verlangt Entscheidungen und fördert daher strukturiertes und fokussiertes Vorgehen ·         durch die klare Analyse der Lage ist der Businessplan ein wichtiges Hilfsmittel zur Bewältigung von Problemen und trägt wesentlich zur Steigerung von Effizienz und Effektivität bei