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Personalmanagement (Subject) / 01_3_Personalplanung_Bedingungen (Lesson)
- 1. Welche 6 Bedingungen muss die Personalplanung berücksichtigen? Das Betriebsverfassungsgesetz, das dem Betriebsrat bei der Personalplanung verschiedene Mitwirkungsrechte einräumt: Unterrichtungsrecht Beratungsrecht Vorschlagsrecht Das übrige kollektive Arbeitsrecht, bei dem rechtliche Verpflichtungen bezüglich des Inhalts bzw. der Durchführung der Personalplanung aus verschiedenen Quellen kommen, z. B. Gesetzen/Verordnungen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen. Das individuelle Arbeitsrecht, das sich auf die Arbeitsverträge bezieht, in denen Vereinbarungen enthalten sind, die die Grundlage für Arbeitsverhältnisse darstellen. Es ist in der Personalplanung zu berücksichtigen. Die Personalstruktur, die bei einer gegebenen Belegschaft durch eine Vielzahl von Merkmalen gekennzeichnet und Grundlage jeder Personalplanung ist, z. B. als Altersstruktur, Qualifikationsstruktur, Tätigkeitsstruktur. Die Organisation, die als Aufbau- bzw. Prozessorganisation gegeben und besonders bedeutsam ist, z. B. in Form von Organisationsplänen, Stellenbesetzungsplänen, Stellenbeschreibungen. Die personellen Gegebenheiten, zu denen z. B. Fehlzeiten, Fluktuation, Mehrleistungen, Minderleistungen, Entwicklungsmaßnahmen und Überstundenbereitschaft zählen.