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Nienaß (Subject) / 1 Klausur (Lesson)

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  • Gliederzug Maße Motorwagen / Anhänger Motorwagen Innen Länge: 6,10m      Anhänger Innen Länge: 8,15m                            Breite: 2,44m                               Breite: 2,44Höhe : 4mZulässiges Gewicht 40 toZuladung (je nach Gewicht und Zugeinheit) : 22-25toLastzuglänge max.: 18,75m
  • Gliederzug mit Wechselbrücken (BDF norm) Motorwagen und Anhänger Innen Länge: 7,30m         Breite: 2,44m Höhe : 4m Zulässiges Gewicht 40 to Zuladung (je nach Gewicht und Zugeinheit) : 22-25to Lastzuglänge max.: 18,75m
  • Sattelzug Innen Länge (Auflieger) : 13,6m         Breite: 2,44m Höhe : 4m Zulässiges Gewicht 40 to Zuladung (je nach Gewicht und Zugeinheit) : 22-25to Lastzuglänge max.: 16,50m
  • Europalette Maße Länge 120cmBreite 80cmHöhe ca.15cm Max. Ladegewicht ca. 1500kg
  • Gitterboxpalette Gleich wie Europalette außer Höhe 97 cm
  • Industriepalette Länge 120cmBreite 100cmHöhe ca.15cmmax. 1200kg
  • Berechnung von Lademetern (Länge x Breite) : 2,4 = LademeterBsp. : (1,2 x 0,8) : 2,4 = 0,4LM
  • Lenk- und Ruhezeiten Täglich 9 Stunden (Ausnahme 2x pro Woche 10 Stunden) Pro Woche 56 StundenPro Doppelwoche 90 Stunden  Lenkzeitunterbrechung nach 4,5 Stunden 45 Minuten Pause. Teilbar in 30 und 15 MinutenTagesruhezeit Innerhalb von 24 Stunden 11 Stunden ( 3x pro Woche auf 9 Stunden verkürzbar)                      bei Blockbildung 12 Stunden, erster Block min. 1h ;letzter Block 9h Ruhezeit innerhalb einer Woche 45h zusammenhängend, zusammenhängende Pause nach 6 TagenVerkürzung auf 24h möglich, muss aber in 3 Wochen nachgeholt werden
  • Zulassungsvoraussetzungen: persönliche Zuverlässigkeit Der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person müssen die Gewähr dafür bieten, dass das Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend geführt wird und die Allgemeinheit bei dem Betrieb des Unternehmens vor Schäden oder Gefahren bewahrt bleibt.
  • Zulassungsvoraussetzungen: persönliche Zuverlässigkeit Der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person müssen die Gewähr dafür bieten, dass das Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend geführt wird und die Allgemeinheit bei dem Betrieb des Unternehmens vor Schäden oder Gefahren bewahrt bleibt.
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  • Zulassungsvoraussetzungen: finanzielle Leistungsfähigkeit Das Unternehmen muss die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen, insbesondere verkehrssicheren Führung des Unternehmens erforderlichen finanziellen Mittel verfügen.Eigenkapital von 9000 euro für den Ersten LKW, 5000 euro für jeden weiteren
  • Zulassungsvoraussetzungen: fachliche Eignung Die fachliche Leistung wird durch Fachkundeprüfung der IHK festgestellt