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Umweltökonomie (Subject) / Klausurfragen (Lesson)

Klausurfragen aus den Alt-Klausuren, die als Probeklausuren zur Verfügung gestellt wurden.

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  • Emissionshandel und CO2‐Steuer (34 Punkte) Zwei Firmen A und B produzieren ein Gut x, das Treibhausgasemissionen E in Höhe von E(x) = x verursacht. Diese Treibhausgasemissionen verursachen Grenzschäden in Höhe von GS = 10 (EA + EB). In der Ausgangssituation stoßen beide Firmen jeweils 20 Emissionseinheiten aus (E°A = E°B = 20). Die Firmen haben unterschiedliche Möglichkeiten und Kosten der Emissionsreduktion, die durch folgende Grenzvermeidungskostenfunktionen gekennzeichnet sind: GVKA(EA) = 300 – 5 EA GVKB(EB) = 400 – 10 EB a) Wie viel Emissionseinheiten sind von den beiden Emittenten A und B jeweils in einer gesellschaftlich optimalen, gesamtwirtschaftlich kosteneffizienten Lösung gegenüber der Ausgangssituation zu vermeiden? (8 Punkte) (15. Februar 2016) A vermeidet 10, B 5 Emissionseinheiten.Zu diesem Ergebnis kommt man unabhängig davon, wie man mit dem Umstellen derGleichungen beginnt. Fehler, die typischerweise gemacht wurden: Vorzeichen nicht beachtetoder falsches Einsetzen des Ergebnisses von Gleichung I in Gleichung II. Für jeden Fehlerwurden zwei Punkte abgezogen. Ein Punkt wurde abgezogen, wenn zwar richtig gerechnet,die Frage, wie viel Emissionen vermieden wurden, aber unbeantwortet blieb.
  • Emissionshandel und CO2‐Steuer (34 Punkte) Zwei Firmen A und B produzieren ein Gut x, das Treibhausgasemissionen E in Höhe von E(x) = x verursacht. Diese Treibhausgasemissionen verursachen Grenzschäden in Höhe von GS = 10 (EA + EB). In der Ausgangssituation stoßen beide Firmen jeweils 20 Emissionseinheiten aus (E°A = E°B = 20). Die Firmen haben unterschiedliche Möglichkeiten und Kosten der Emissionsreduktion, die durch folgende Grenzvermeidungskostenfunktionen gekennzeichnet sind: GVKA(EA) = 300 – 5 EA GVKB(EB) = 400 – 10 EB Wenn die kosteneffiziente Lösung durch eine Steuerlösung implementiert wird: In welcher Höhe sollte der Staat den Steuersatz festlegen? (2 Punkte) Der Staat sollte den Steuersatz in Höhe von 250 Geldeinheiten festlegen.
  • Emissionshandel und CO2‐Steuer (34 Punkte) Zwei Firmen A und B produzieren ein Gut x, das Treibhausgasemissionen E in Höhe von E(x) = x verursacht. Diese Treibhausgasemissionen verursachen Grenzschäden in Höhe von GS = 10 (EA + EB). In der Ausgangssituation stoßen beide Firmen jeweils 20 Emissionseinheiten aus (E°A = E°B = 20). Die Firmen haben unterschiedliche Möglichkeiten und Kosten der Emissionsreduktion, die durch folgende Grenzvermeidungskostenfunktionen gekennzeichnet sind: GVKA(EA) = 300 – 5 EA GVKB(EB) = 400 – 10 EB Beziffern Sie die gesellschaftliche Kostenentlastung im Vergleich zur Ausgangssituation sowie die Kostenbelastung der Firma A beim gesellschaftlich optimalen Emissionsniveau bei Implementierung dieser Steuerlösung? (8 Punkte) Die gesellschaftliche Kostenentlastung beträgt 1.500 Geldeinheiten. (2 Punkte für diekorrekte Berechnung der vermiedenen Schäden, je 2 Punkte für die korrekte Berechnung derVermeidungskosten der beiden Firmen)Die Firma A hat Kosten in Höhe von 4.750 Geldeinheiten zu tragen. (2 Punkte für dieAddition der im vorherigen Schritt errechneten Vermeidungskosten und der Steuerzahlung)
  • Emissionshandel und CO2‐Steuer (34 Punkte) Zwei Firmen A und B produzieren ein Gut x, das Treibhausgasemissionen E in Höhe von E(x) = x verursacht. Diese Treibhausgasemissionen verursachen Grenzschäden in Höhe von GS = 10 (EA + EB). In der Ausgangssituation stoßen beide Firmen jeweils 20 Emissionseinheiten aus (E°A = E°B = 20). Die Firmen haben unterschiedliche Möglichkeiten und Kosten der Emissionsreduktion, die durch folgende Grenzvermeidungskostenfunktionen gekennzeichnet sind: GVKA(EA) = 300 – 5 EA GVKB(EB) = 400 – 10 EB Argumentieren Sie stichwortartig, gerne auch unter Zuhilfenahme einer Grafik: Was spricht für die im folgenden Internetartikel formulierte These, dass das EEG abgeschafft werden und der Emissionshandel in verbesserter Form beibehalten werden soll, was spricht dagegen? (16 Punkte) Pro Abschaffung EEG und verbesserte Beibehaltung Emissionshandel: Das Cap wird beimEmissionshandel so gesetzt, dass die gesellschaftlich gewünschte Emissionsminderungeffizient erreicht wird, und zwar dort, wo GVK = GS. Dafür sorgt ein funktionierender Handel.3/6Andere Instrumente führen nur zu Marktverzerrungen. Das EEG mit seinertechnologiespezifischen Förderung führt dazu, dass relativ viel Geld aufgewendet werdenmuss, um eine Emissionsminderung zu erreichen und damit zu Wohlfahrtsverlusten.Ökologisch kommt hinzu, dass das EEG nicht zu zusätzlichen Emissionsminderungen führt.Aufgrund der Förderung der erneuerbaren Energien sind weniger Emissionsminderungen inanderen Bereichen erforderlich, beispielsweise im Kraftwerksbereich. Daher wird bei denderzeitigen Preisverhältnissen verhältnismäßig mehr Kohlestrom produziert als ohne dasEEG. Die mangelnde Effektivität und fehlende Effizienz führen letztlich auch zu einergeringeren Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen bzw. zu einer geringeren Akzeptanz dererneuerbaren Energien. Allerdings sollte der Emissionshandel generell weiter ausgedehntwerden und andere emissionsverursachende Bereiche, z. B. den Verkehrsbereich, sowieweitere Regionen einbeziehen, damit insgesamt noch effizienter gewünschteEmissionsminderungen erreicht werden. Zudem sollte das Cap kontinuierlich gesenktwerden.Contra Abschaffung EEG: Durch das EEG ist es möglich, ein restriktiveres Cap beimEmissionshandel zu setzen und daher dem sozialen Optimum näher zu kommen. Zuberücksichtigen ist das ökonomisch rationale Verhalten von Politiker/innen undWähler/innen sowie Industrieverbänden. Letztlich hat das Lobbying und der politischeDruck, die Energiepreise nicht zu sehr steigen zu lassen, Einfluss auf die Höhe des Cap. DasCap ist daher nicht effektiv und induziert keinen wirklichen Wandel. Folglich ist der Preis fürEmissionszertifikate sehr gering, ebenso die Akzeptanz des Emissionshandels. Das EEGerlaubt im politischen Verhandlungsprozess ein effektiveres Cap zu setzen und sich dadurchdem gesellschaftlich gewünschten sozialen Optimum stärker anzunähern. Dies kann u. U.auch zu höherer Effizienz führen; in jedem Fall führt das EEG nicht zwangsläufig zuWohlfahrtsverlusten. Die Verteilung der Kosten der EEG‐Umlage von der emittierendenIndustrie zu den kleineren Endkundengruppen ist der politische Preis, um mehr Klima‐schutzzu erreichen. Hinzu kommt, dass die Abschaffung des EEG kurzfristig kaum zu einer Senkungder EEG‐Umlage führt.Vgl. auch die Grafiken in der Lösung zu Übung 10. Zwei zentrale politische Instrumente der deutschen Energiewende - das erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Emissionshandel - konkurrieren miteinander und schwächen sich gegenseitig. Dies sagt zumindest Professor Achim Warmbach, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Direktor des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Universität Köln. Im Interview mit dem Magazin „Energiewirtschaftliche Tagesfragen (et)" empfiehlt der Experte deshalb die Abschaffung des EEG und gleichzeitig eine sektorale wie geographische Ausweitung des Emissionshandel. www.stromauskunft.de
  • 2) Wildbienen (18 Punkte) „Wildbienen sind in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Sie leisten einen unschätzbaren Beitrag für die Biodiversität und ihre Bestäubungsleistung sichert den Ertrag von Obst, Gemüse und Ackerfrüchten. Rund ein Drittel der weltweiten Nahrungsmittelproduktion wird durch Bestäubung beeinflusst. In Deutschland hängen 85% der landwirtschaftlichen Erträge von der Bestäubung durch Bienen ab. Ein Mangel an Bestäubern führt zu Ernteausfällen. In Europa wird der Wert der Bestäubung auf 14 Milliarden Euro im Jahr geschätzt ‐ weltweit sind es über 150 Milliarden Euro jährlich. Das Problem der Wildbienen ist ihre große Abhängigkeit vom Nahrungs‐ und Nistplatzangebot sowie ihre sehr geringe Fortpflanzungsrate. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Landschaft in weiten Teilen Deutschlands stark verändert. Neben der Intensivierung der Landwirtschaft führt der zunehmenden Siedlungsausbau und die Bodenversiegelung zu einem Verlust strukturreicher Lebensräume und einem Rückgang des Blühangebotes. Auch Sandwege, alte Hecken, Totholz‐ oder Steinhaufen sind in vielen Regionen Deutschlands verschwunden. Vor allem im Spätsommer fehlt es an Nahrungsquellen. Zusätzlich zu dem schrumpfenden Nahrungsangebot finden viele Wildbienenarten keinen geeigneten Nistplatz. In Deutschland nisten mehr als 50% aller nestbauenden Wildbienenarten im Boden und sind auf offene Bodenstellen angewiesen. Der Lebensraum der Wildbienen ist nicht nur in der Agrarlandschaft, sondern auch im urbanen Raum stark beeinträchtig. Dramatische Bestandsrückgänge sind die Folge. Von den in Deutschland vorkommenden 561 Bienenarten sind 52,2% in der Roten Liste aufgeführt.“ Quelle: http://www.deutschewildtierstiftung.de/de/schuetzen/arten‐schuetzen/wildbiene/was‐bedrohtwildbienen [Abrufdatum: 10.02.2016] Erläutern Sie stichwortartig: 15. Februar 2016 Warum kommt es aus umweltökonomischer oder institutionenökonomischer Sicht zu dem im Artikel genannten Problem in diesem Ausmaß? (8 Punkte) Zwei Argumentationslinien waren hier möglich, eine reine Wiedergabe dessen, was imArtikel steht, brachte keine Punkte; auch wurden Punkte abgezogen, wenn kein Bezugzum Artikel hergestellt wurde:1. In den Kosten des Siedlungsausbaus und der Bodenversiegelung sind die externenKosten des hierdurch verursachten Rückgangs von Wildbienen, des entsprechendenRückgangs oder höheren Aufwands für Bestäubung und entsprechenden Wirkungenauf die landwirtschaftlichen Erträge nicht enthalten.2. Die offenen Bodenstellen für Wildbienen mit dem Zweck der Bestäubung von Obst,Gemüse und Ackerfrüchten können im weitesten Sinne auch als Allmendegutverstanden werden. Es gibt konkurrierende Nutzungen für die offenen Bodenstellenund es kann kaum jemand daran gehindert werden, Böden zu versiegeln (außer inexistierenden Schutzgebieten). Die offenen Bodenstellen für Wildbienen mit demZweck der Bestäubung von Obst, Gemüse und Ackerfrüchten sind als Ressource nichtklar abgegrenzt und es gibt keine Sanktionen bei ihrer Versiegelung (außer inexistierenden Schutzgebieten); Nutzen und Kosten des Erhalts der offenen5/6Bodenstellen sind ungleich verteilt; die Nutznießer der Bestäubung sind die gesamteWeltgemeinschaft. Aus diesen Gründen ist ein weltweites kollektives Handeln zumSchutz der offenen Bodenstellen schwierig.
  • 2) Wildbienen (18 Punkte) „Wildbienen sind in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Sie leisten einen unschätzbaren Beitrag für die Biodiversität und ihre Bestäubungsleistung sichert den Ertrag von Obst, Gemüse und Ackerfrüchten. Rund ein Drittel der weltweiten Nahrungsmittelproduktion wird durch Bestäubung beeinflusst. In Deutschland hängen 85% der landwirtschaftlichen Erträge von der Bestäubung durch Bienen ab. Ein Mangel an Bestäubern führt zu Ernteausfällen. In Europa wird der Wert der Bestäubung auf 14 Milliarden Euro im Jahr geschätzt ‐ weltweit sind es über 150 Milliarden Euro jährlich. Das Problem der Wildbienen ist ihre große Abhängigkeit vom Nahrungs‐ und Nistplatzangebot sowie ihre sehr geringe Fortpflanzungsrate. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Landschaft in weiten Teilen Deutschlands stark verändert. Neben der Intensivierung der Landwirtschaft führt der zunehmenden Siedlungsausbau und die Bodenversiegelung zu einem Verlust strukturreicher Lebensräume und einem Rückgang des Blühangebotes. Auch Sandwege, alte Hecken, Totholz‐ oder Steinhaufen sind in vielen Regionen Deutschlands verschwunden. Vor allem im Spätsommer fehlt es an Nahrungsquellen. Zusätzlich zu dem schrumpfenden Nahrungsangebot finden viele Wildbienenarten keinen geeigneten Nistplatz. In Deutschland nisten mehr als 50% aller nestbauenden Wildbienenarten im Boden und sind auf offene Bodenstellen angewiesen. Der Lebensraum der Wildbienen ist nicht nur in der Agrarlandschaft, sondern auch im urbanen Raum stark beeinträchtig. Dramatische Bestandsrückgänge sind die Folge. Von den in Deutschland vorkommenden 561 Bienenarten sind 52,2% in der Roten Liste aufgeführt.“ Quelle: http://www.deutschewildtierstiftung.de/de/schuetzen/arten‐schuetzen/wildbiene/was‐bedrohtwildbienen [Abrufdatum: 10.02.2016] Erläutern Sie stichwortartig: 15. Februar 2016 Wie könnten Lösungsansätze für das im Artikel genannte Problem aussehen? Diskutieren Sie kritisch zwei verschiedene mögliche Lösungsansätze. (10 Punkte) Verschiedenste plausibel dargestellte Lösungsansätze wurden hier als richtig anerkannt,z.B. die klassischen Instrumente Auflage (Ausweitung von Schutzgebieten mit klarenSanktionen bei Versiegelungen oder Vorschriften zum Offenhalten von Bödenanteilen fürBodeneigentümer/innen), Besteuerung von Siedlungsausbau und Bodenversiegelung;festgelegte Caps mit handelbaren Zertifikaten für Siedlungsausbau undBodenversiegelung oder Subventionen zur gezielten Schaffung von Nahrungsangebotund Ansiedelung von Bienenvölkern.Es gab 4 Punkte für die bloße Nennung passender Lösungsansätze, zusätzlich 2 Punktefür deren plausible Darstellung und 4 Punkte für deren kritische Diskussion.
  • 3) Einsatz umweltpolitischer Instrumente (20 Punkte) Erläutern Sie stichwortartig anhand eines selbst gewählten Praxisbeispiels aus dem Energieoder Wasserbereich: 15. Februar 2016 a) Warum und wie greift der Staat mit Hilfe des Einsatzes dieses umweltpolitischen Instruments in das Marktgeschehen ein? (6 Punkte) Hier wurden verschiedenste plausible Argumentationen als richtig anerkannt. Sie konntenhier auch Ihre Kenntnisse aus Ihren Vorträgen einbringen. a) Letztlich geht es bei allen Instrumenten um den staatlichen Eingriff zurInternalisierung externer Kosten bzw. zur besseren Bewirtschaftung einesAllmendegutes.
  • 3) Einsatz umweltpolitischer Instrumente (20 Punkte) Erläutern Sie stichwortartig anhand eines selbst gewählten Praxisbeispiels aus dem Energieoder Wasserbereich: 15. Februar 2016 Angenommen, Sie hätten die Aufgabe, dieses umweltpolitische Instrument zu evaluieren: Nennen Sie vier Kriterien anhand derer Sie das Instrument bewerten würden? - Effektivität - statische Effizienz - dynamische Effizienz - Umsetzbarkeit bzw. Transaktionskosten.
  • 3) Einsatz umweltpolitischer Instrumente (20 Punkte) Erläutern Sie stichwortartig anhand eines selbst gewählten Praxisbeispiels aus dem Energieoder Wasserbereich: 15. Februar 2016 Wie würden Sie bei der Evaluation der gesellschaftlichen Kostenentlastung durch den Instrumenteneinsatz unter Berücksichtigung etwaiger Unsicherheiten vorgehen? (12 Punkte) Hier war der Transfer des erlernten Wissens auf diese Frage notwendig:Wenn der Staat in den Markt eingreift, um externe Kosten zu internalisieren oder einAllmendegut besser zu bewirtschaften, geschieht dies letztlich mit dem Ziel,gesellschaftliche Kosten (langfristig) zu reduzieren. Hier ging es darum, eine Methodevorzuschlagen, mit der ‐ mit Blick gerade auf die mittel‐ bis langfristig bestehendenPrognoseunsicherheiten – beurteilt werden kann, inwieweit das gewähltePolitikinstrument zu dieser Kostenentlastung beiträgt. Dabei geht es vor allem umFragen der Quantifizierung vermiedener externer Effekte (inklusive der Frage derMonetarisierung verlorener Lebensjahre), aber auch um die Effizienz desInstrumenteneinsatzes im Vergleich zu anderen Instrumenten und des Umgangs mitNeben‐ und Rückwirkungen (Free Rider, Rebound, etc.).Es gab bis zu acht Punkte für genannte relevante inhaltliche Punkte und vier Punktezusätzlich, wenn die Vorgehensweise insgesamt schlüssig erschien.
  • 1) Umweltpolitische Instrumente zur Internalisierung externer Effekte (33 Punkte) (Zeitungsartikel) 07. November 2016 a) Diskutieren Sie die im obigen Ausschnitt eines Zeitungsartikels formulierte Aussage: 1. Was könnte Löschel mit der breiteren Wirkung meinen? (2 Punkte) Die Transaktionskosten sind zu hoch, um einen Emissionshandel für alleWirtschaftssubjekte einzuführen; eine Emissionssteuer kann alle Wirtschaftssubjekteadressieren.
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  • 1) Umweltpolitische Instrumente zur Internalisierung externer Effekte (33 Punkte) (Zeitungsartikel) 07. November 2016 2. Erläutern Sie anhand einer Grafik, wie der Staat ausgehend von einem heuten Emissionsniveau E0 die Höhe einer Emissionssteuer im theoretischen Idealfall festlegen sollte und vor welchen Problemen der Staat dabei in der Praxis steht. (8 Punkte) Diagramme (GSK=GVK) Der Staat legt die Emissionssteuer in der Höhe des Schnittpunktes zwischenGrenzvermeidungskosten und Grenzschäden bzw. des Schnittpunktes zwischen sozialenGrenzkosten (inklusive externer Kosten) und sozialem Grenznutzen fest. Während derStaat relativ gute Informationen über die Grenzvermeidungskosten erlangen kann, sinddie Grenzschäden ein Ergebnis komplexer, langfristiger Ursache‐Wirkungs‐Zusammenhänge und daher nur mit sehr großen Unsicherheiten zu quantifizieren.
  • 3. Wie sind aus theoretischer Sicht die Alternativen Emissionshandel und Emissionssteuer im Idealfall vergleichend zu bewerten? (8 Punkte) 07. November 2016 Tabelle Steuer vs. Zertifikate (Bewertung der Politikinstrumente nach: Effektivität, Statische Effizienz, Dynamische Effizienz und Transaktionskosten)
  • 3 b) Angenommen, der Staat würde sich für eine CO2‐Steuer entscheiden, um Emissionsreduktionen vges in Höhe von insgesamt fünf Emissionseinheiten bei zwei Emittenten 1 und 2 zu erzielen, mit vges = v1 + v2 = 5, mit v = vermiedene Menge der Emissionen. Die Vermeidungskostenfunktionen der beiden lauten K1(v1) = 51 v1 2 + v1 + 10 und K2(v2) = 11 v2 2 + 15 v2 + 5. Welche Vermeidungsniveaus sind von den beiden Emittenten in einer kosteneffizienten Lösung zu erbringen? 07. November 2016 GVK1 = 102 v1 + 1; GVK2 = 22 v2 + 15;(1) v1 + v2 = 5 <=> v1 = 5 ‐ v2(2) 102 v1 + 1 = 22 v2 + 15<=> v2 = 102/22 v1 ‐ 14/22(1) in (2) v2 = 102/22 (5 ‐ v2) ‐ 14/22<=> 124/22 v2 = 496/22<=> v2 = 4 => v1 = 1 => t = 103
  • 1) Emissionshandel (26 Punkte) a) Durch den Schadstoffausstoß von Industrieunternehmen werden negative externe Effekte in folgender Höhe verursacht: S = 20 (E1 + E2)2 + 80 (E1 + E2); die Vermeidungskostenfunktionen der beiden Emittenten lauten: GVK1 = 960 ‐ 40 E1; GVK2 = 600 ‐ 20 E2; mit: S = Schäden (externe Effekte); E = Emissionen (Schadstoffausstoß); V = Vermiedene Emissionen; 1, 2 = zwei Industrieunternehmen. In der Ausgangssituation emittieren die beiden Emittenten E1 0 = 10 und E2 0 = 10. Der Bundeswirtschaftsminister fordert zur Internalisierung der externen Effekte die Einführung eines Zertifikatehandels. Er schlägt eine freie Vergabe von Zertifikaten vor, wobei jede Firma Zertifikate in Höhe von E*/2 verbrieft bekommt. Ermitteln Sie den Zertifikatspreis P* bei freier, kostenloser Zuteilung und vollständigem Wettbewerb auf dem Zertifikatsmarkt. Es wird vereinfacht angenommen, dass keine Transaktionskosten anfallen. Welche Emissionen stoßen die Firmen im Gleichgewicht aus (8 Punkte)? 12. Dezember 2016 a) E1* = 10 und  E2* = 2.
  • 1) Emissionshandel (26 Punkte) a) Durch den Schadstoffausstoß von Industrieunternehmen werden negative externe Effekte in folgender Höhe verursacht: S = 20 (E1 + E2)2 + 80 (E1 + E2); die Vermeidungskostenfunktionen der beiden Emittenten lauten: GVK1 = 960 ‐ 40 E1; GVK2 = 600 ‐ 20 E2; mit: S = Schäden (externe Effekte); E = Emissionen (Schadstoffausstoß); V = Vermiedene Emissionen; 1, 2 = zwei Industrieunternehmen. In der Ausgangssituation emittieren die beiden Emittenten E1 0 = 10 und E2 0 = 10. Der Bundeswirtschaftsminister fordert zur Internalisierung der externen Effekte die Einführung eines Zertifikatehandels. Er schlägt eine freie Vergabe von Zertifikaten vor, wobei jede Firma Zertifikate in Höhe von E*/2 verbrieft bekommt. Ermitteln Sie den Zertifikatspreis P* bei freier, kostenloser Zuteilung und vollständigem Wettbewerb auf dem Zertifikatsmarkt. Es wird vereinfacht angenommen, dass keine Transaktionskosten anfallen. Welche Kosten entstehen den beiden Firmen und der Gesellschaft im Gleichgewicht? (8 Punkte) 12. Dezember 2016 Tabelle Kostenart Firma Gesellschaft1 2Schadenskosten Externer Effekt Externer Effekt 3.840Zertifikatskostenbzw. ‐erlös2.240 (Kauf von 4Zertifikaten)‐2.240 (Verkaufvon 4 Zertifikaten)TransferzahlungVermeidungskosten 0 3.840 3.840SUMME 2.240 1.600 7.680
  • 1) Emissionshandel (26 Punkte) a) Durch den Schadstoffausstoß von Industrieunternehmen werden negative externe Effekte in folgender Höhe verursacht: S = 20 (E1 + E2)2 + 80 (E1 + E2); die Vermeidungskostenfunktionen der beiden Emittenten lauten: GVK1 = 960 ‐ 40 E1; GVK2 = 600 ‐ 20 E2; mit: S = Schäden (externe Effekte); E = Emissionen (Schadstoffausstoß); V = Vermiedene Emissionen; 1, 2 = zwei Industrieunternehmen. In der Ausgangssituation emittieren die beiden Emittenten E1 0 = 10 und E2 0 = 10. Der Bundeswirtschaftsminister fordert zur Internalisierung der externen Effekte die Einführung eines Zertifikatehandels. Er schlägt eine freie Vergabe von Zertifikaten vor, wobei jede Firma Zertifikate in Höhe von E*/2 verbrieft bekommt. Ermitteln Sie den Zertifikatspreis P* bei freier, kostenloser Zuteilung und vollständigem Wettbewerb auf dem Zertifikatsmarkt. Es wird vereinfacht angenommen, dass keine Transaktionskosten anfallen. c) Wie beurteilen Sie den folgenden Vorschlag des Klimaforschers Edenhofer zur Einführung eines Mindestpreises für die Versteigerung von Emissionszertifikaten vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Zertifikatspreise? (10 Punkte) 12. Dezember 2016 1 c) Die Bewertung des Vorschlags hängt von der Einschätzung der Ausgangssituation ab:1. Sollte der bisherige Emissionshandel bereits zu einem optimalen Emissionsniveauführen, dann führt der Vorschlag von Edenhofer zu einer Übererfüllung. Er ist damitnicht mehr ökologisch treffsicher, führt zu einem Überangebot an Zertifikaten, istnicht effizient und würde daher politisch den Widerstand der Unternehmenhervorrufen. Diagramme 2. Sollte das optimale Emissionsniveau durch den Emissionshandel bislang nichterreicht werden, dann kann der Vorschlag dazu führen, dass man näher an dasOptimum gelangt oder sogar das Optimum erreicht. In diesem Fall würde derVorschlag effektiv und effizient sein. Diagramme 3. Ausweichmöglichkeiten können zu Carbon‐Leakage‐Effekten führen.
  • Haftung und Versicherung (12 Punkte) Nanotechnologie kommt in den unterschiedlichsten Branchen ‐ etwa Pharma, Energie, IT, Automobil oder Textil ‐ zur Anwendung und besitzt ein erhebliches wirtschaftliches Potenzial. … In Sonnencremes wird der Schutz vor UV‐Strahlen neben der Verwendung von chemischen Produkten auch mithilfe mineralischer Stoffe wie etwa Nano‐Titanoxid oder Nano‐Zinkoxid gewährleistet. Dies führt dazu, dass die Creme transparent auf der Haut erscheint. Zwar sind in der Vergangenheit keine Auffälligkeiten am Markt beobachtet worden, jedoch sind sowohl die Auswirkungen auf den Zustand der Haut als auch die Frage, ob Nanopartikel durch Risse o. ä. in den Organismus eindringen können, ungeklärt. … Nanopartikel aus den Tonern von Kopierern und Druckern können Entzündungen der Nase und zellschädigenden oxidativen Stress … verursachen. Im Textilbereich dienen Nanomaterialien etwa dazu, Funktionskleidung herzustellen, die wasser‐ und schmutzabweisend, antibakteriell wirksam oder mit einem UV‐Schutz ausgestattet ist. Durch ihre keimtötende Wirkung vermeiden Nanoteilchen etwa das Entstehen von Körpergerüchen. Hierfür kommen zum Beispiel Silberteilchen auf Nanoebene zum Einsatz. Diesbezüglich besteht die Befürchtung, die Bakterien könnten resistent gegenüber Silber werden und dadurch negativ auf die Hautflora einwirken. … Die Risiken der Nanotechnologie sind so vielfältig wie die Einsatzbereiche dieser Technologie. … Daran zeigt sich zugleich, dass der Versicherungssektor durch die Nanotechnologie im Vergleich etwa zur Biotechnologie oder zur Gentechnik in viel breiterem Umfang betroffen ist. Zudem handelt es sich um ein Massenrisiko, das nicht nur bestimmte Bereiche – wie etwa Asbest oder Pharmarisiken – oder ein zeitlich begrenztes Ereignis, wie etwa das Millennium‐Risiko, umfasst. Quelle: E+S Rück 2013 a) Erläutern Sie stichwortartig anhand des o. g. Artikels, vor welchen Problemen der deutsche Staat steht, wenn er beabsichtigen würde, eine Gefährdungshaftung für die im Artikel genannte Nanotechnologie praktisch umzusetzen. (8 Punkte) 12. Dezember 2016 a) Beispielhafte Stichworte zur Lösung:  Wirkungen komplex; Kausalität kaum nachweisbar Monetäre Bewertung der Schäden höchstens annäherungsweise möglich Identifikation des Verursachers schwierig Wirkungen können evtl. erst nach längerem Konsum mit Zeitverzug auftreten: Ist derVerursacher dann noch greifbar? Monitoring und Vollzug kaum möglich Politische Ökonomie: Lobbyismus der Anbieter Etc.
  • Haftung und Versicherung (12 Punkte) Nanotechnologie kommt in den unterschiedlichsten Branchen ‐ etwa Pharma, Energie, IT, Automobil oder Textil ‐ zur Anwendung und besitzt ein erhebliches wirtschaftliches Potenzial. … In Sonnencremes wird der Schutz vor UV‐Strahlen neben der Verwendung von chemischen Produkten auch mithilfe mineralischer Stoffe wie etwa Nano‐Titanoxid oder Nano‐Zinkoxid gewährleistet. Dies führt dazu, dass die Creme transparent auf der Haut erscheint. Zwar sind in der Vergangenheit keine Auffälligkeiten am Markt beobachtet worden, jedoch sind sowohl die Auswirkungen auf den Zustand der Haut als auch die Frage, ob Nanopartikel durch Risse o. ä. in den Organismus eindringen können, ungeklärt. … Nanopartikel aus den Tonern von Kopierern und Druckern können Entzündungen der Nase und zellschädigenden oxidativen Stress … verursachen. Im Textilbereich dienen Nanomaterialien etwa dazu, Funktionskleidung herzustellen, die wasser‐ und schmutzabweisend, antibakteriell wirksam oder mit einem UV‐Schutz ausgestattet ist. Durch ihre keimtötende Wirkung vermeiden Nanoteilchen etwa das Entstehen von Körpergerüchen. Hierfür kommen zum Beispiel Silberteilchen auf Nanoebene zum Einsatz. Diesbezüglich besteht die Befürchtung, die Bakterien könnten resistent gegenüber Silber werden und dadurch negativ auf die Hautflora einwirken. … Die Risiken der Nanotechnologie sind so vielfältig wie die Einsatzbereiche dieser Technologie. … Daran zeigt sich zugleich, dass der Versicherungssektor durch die Nanotechnologie im Vergleich etwa zur Biotechnologie oder zur Gentechnik in viel breiterem Umfang betroffen ist. Zudem handelt es sich um ein Massenrisiko, das nicht nur bestimmte Bereiche – wie etwa Asbest oder Pharmarisiken – oder ein zeitlich begrenztes Ereignis, wie etwa das Millennium‐Risiko, umfasst. Quelle: E+S Rück 2013 b) Erläutern Sie stichwortartig eine Alternative zur Einführung der Gefährdungshaftung, die der Gesetzgeber umsetzen könnte? (4 Punkte) 12. Dezember 2016 b) Beispielhafte Stichworte zu möglichen Lösungen:  Verbot der Nanotechnologie, um die Risiken komplett zu vermeiden. Verschuldenshaftung: Vorgabe von Grenzwerten, um die Risiken zu mindern, undStrafen bei Überschreiten.  Förderung von Forschung und Entwicklung, um mehr über die Zusammenhänge undWirkungen zu erfahren und dadurch die Gefährdung besser beurteilen zu können.  Etc.
  • 1) Instrumente zur Reduktion von Treibhausgasemissionen (42 Punkte) Zwei Firmen A und B produzieren ein Gut x, das Treibhausgasemissionen E in Höhe von E(x) = x verursacht. Diese Treibhausgasemissionen verursachen Schäden in Höhe von S = (EA + EB)2. In der Ausgangssituation stoßen beide Firmen jeweils 15 Emissionseinheiten aus (EA = EB = 15). Die Firmen haben unterschiedliche Möglichkeiten und Kosten der Emissionsreduktion, die durch folgende Vermeidungskostenfunktionen gekennzeichnet sind: VKA(EA) = 64 EA– 2,5 EA 2 VKB(EB) = 144 EB – 5 EB 2 a) Wie viel Emissionseinheiten stoßen die beiden Emittenten A und B jeweils in einer gesellschaftlich optimalen, gesamtwirtschaftlich kosteneffizienten Lösung aus? (10 Punkte) 10. Februar 2017 Firma A stößt 6, Firma B 11 Emissionseinheiten aus. (je 5 Punkte)
  • 1) Instrumente zur Reduktion von Treibhausgasemissionen (42 Punkte) Zwei Firmen A und B produzieren ein Gut x, das Treibhausgasemissionen E in Höhe von E(x) = x verursacht. Diese Treibhausgasemissionen verursachen Schäden in Höhe von S = (EA + EB)2. In der Ausgangssituation stoßen beide Firmen jeweils 15 Emissionseinheiten aus (EA = EB = 15). Die Firmen haben unterschiedliche Möglichkeiten und Kosten der Emissionsreduktion, die durch folgende Vermeidungskostenfunktionen gekennzeichnet sind: VKA(EA) = 64 EA– 2,5 EA 2 VKB(EB) = 144 EB – 5 EB 2 b) Wenn die kosteneffiziente Lösung durch eine Steuerlösung implementiert wird: In welcher Höhe sollte der Staat den Steuersatz festlegen? (2 Punkte) 10. Februar 2017 Der Steuersatz beträgt 34 Geldeinheiten je Emissionseinheit.
  • 1) Instrumente zur Reduktion von Treibhausgasemissionen (42 Punkte) Zwei Firmen A und B produzieren ein Gut x, das Treibhausgasemissionen E in Höhe von E(x) = x verursacht. Diese Treibhausgasemissionen verursachen Schäden in Höhe von S = (EA + EB)2. In der Ausgangssituation stoßen beide Firmen jeweils 15 Emissionseinheiten aus (EA = EB = 15). Die Firmen haben unterschiedliche Möglichkeiten und Kosten der Emissionsreduktion, die durch folgende Vermeidungskostenfunktionen gekennzeichnet sind: VKA(EA) = 64 EA– 2,5 EA 2 VKB(EB) = 144 EB – 5 EB 2 c) Beziffern Sie die gesellschaftliche Kostenentlastung im Vergleich zur Ausgangssituation sowie die Kostenbelastung der Firma B beim gesellschaftlich optimalen Emissionsniveau bei Implementierung dieser Steuerlösung? (8 Punkte) 10. Februar 2017 Die gesellschaftliche Kostenentlastung beträgt 451,5 (4 Punkte), die Kostenbelastung derFirma B 430 Geldeinheiten (4 Punkte).
  • 1) Instrumente zur Reduktion von Treibhausgasemissionen (42 Punkte) Zwei Firmen A und B produzieren ein Gut x, das Treibhausgasemissionen E in Höhe von E(x) = x verursacht. Diese Treibhausgasemissionen verursachen Schäden in Höhe von S = (EA + EB)2. In der Ausgangssituation stoßen beide Firmen jeweils 15 Emissionseinheiten aus (EA = EB = 15). Die Firmen haben unterschiedliche Möglichkeiten und Kosten der Emissionsreduktion, die durch folgende Vermeidungskostenfunktionen gekennzeichnet sind: VKA(EA) = 64 EA– 2,5 EA 2 VKB(EB) = 144 EB – 5 EB 2 d) Erläutern Sie stichwortartig und mit Bezug auf den Preis‐Standard‐Ansatz: Vor welchen Problemen steht der Staat in der Realität, wenn er den Steuersatz so festlegen möchte, dass eine gesellschaftlich optimale, gesamtwirtschaftlich kosteneffiziente Lösung erreicht wird? (8 Punkte) 10. Februar 2017 Das gesellschaftliche Optimum ist an dem Punkt, an dem die Grenzvermeidungskostender Wirtschaftssubjekte und die Grenzschadenskosten für die Gesamtwirtschaft gleichhoch sind. (2 Punkte)Hauptproblem ist, dass die Wirkungen der vom Menschen verstärktenTreibhausgasemissionen erst mittel‐ bis langfristig spürbar und zweitens hoch komplexund vielfach nicht‐linear sind. Schon mit der Abschätzung der zu erwarteten Wirkungenin der Atmosphäre und auf das regionale Klima und Wetter sind große Unsicherheitenverbunden. Dann müssen darauf aufbauend die Wirkungen auf die Ökosysteme und denMenschen sowie darauf aufbauend die sozio‐ökonomischen Folgen abgeschätzt werden.Auch hier sind große Unsicherheiten in den Abschätzungen enthalten. (2 Punkt)Schließlich müssen die Folgen, z. B. der Verlust an Lebensjahren etc., monetärabgeschätzt werden. Hier kann es unterschiedliche Bewertungsperspektiven und ebenso3/8große Unsicherheiten geben; zudem stellt sich die Frage, mit welchem gesellschaftlichenZinssatz zukünftige Folgen diskontiert werden. (2 Punkte)Für den Staat stellt sich zudem das Problem, die Grenzvermeidungskosten derverschiedenen Wirtschaftssubjekte zu beurteilen. Diese sind jedoch heutige Kosten, dieleichter beobachtbar und z. B. mit Hilfe von Studien ermittelbar sind. Für den Preis‐Standard‐Ansatz braucht es nur das Wissen um diese Grenzvermeidungskosten. DerSteuersatz wird für ein vom Staat festgelegtes Emissionsminderungsziel bzw. ein vomStaat in Kauf genommenes Schadensausmaß (z. B. 2°C weltweite Erwärmung imVergleich zum vorindustriellen Zeitalter) in Höhe der entsprechendenGrenzvermeidungskosten festgelegt. (2 Punkte)Ein weiteres Problem ist der politische Druck durch Lobbyismus, egal ob die Steuer nachdem Pigou‐Ansatz oder dem Preis‐Standard‐Ansatz festgelegt wird. (+2 Punkte)Die Problematik konnte alternativ auch gut anhand einer Grafik veranschaulicht werden: Diagramm
  • 1) Instrumente zur Reduktion von Treibhausgasemissionen (42 Punkte) Zwei Firmen A und B produzieren ein Gut x, das Treibhausgasemissionen E in Höhe von E(x) = x verursacht. Diese Treibhausgasemissionen verursachen Schäden in Höhe von S = (EA + EB)2. In der Ausgangssituation stoßen beide Firmen jeweils 15 Emissionseinheiten aus (EA = EB = 15). Die Firmen haben unterschiedliche Möglichkeiten und Kosten der Emissionsreduktion, die durch folgende Vermeidungskostenfunktionen gekennzeichnet sind: VKA(EA) = 64 EA– 2,5 EA 2 VKB(EB) = 144 EB – 5 EB 2 e) Erläutern Sie stichwortartig anhand einer Grafik: Inwieweit unterscheiden sich eine Emissionssteuer und ein System handelbarer Emissionszertifikate im theoretischen Ideal? (6 Punkte) 10. Feburar 2016 Diagramm Bei beiden Instrumenten geht es im theoretischen Ideal darum, dass der gesellschaftlichoptimale Punkt erreicht wird, bei dem die Grenzvermeidungskosten gleich denGrenzschadenskosten sind. (2 Punkte)Bei der Emissionssteuer wird ein Steuersatz festgelegt, bei demGrenzvermeidungskosten gleich Grenzschadenskosten sind, und die Menge derEmissionsreduktion ergibt sich durch das Marktgeschehen, das diesen Steuersatzberücksichtigt. (2 Punkte)Beim Zertifikatesystem wird die notwendige Emissionsminderung („Cap“) so festgelegt,dass ein Gesamtausstoß an Treibhausgasemissionen am Schnittpunkt vonGrenzvermeidungskosten und Grenzschadenskosten erreicht wird, und derZertifikatspreis ergibt sich durch das Marktgeschehen, das diesen Cap berücksichtigt.(2 Punkte)
  • 1) Instrumente zur Reduktion von Treibhausgasemissionen (42 Punkte) Zwei Firmen A und B produzieren ein Gut x, das Treibhausgasemissionen E in Höhe von E(x) = x verursacht. Diese Treibhausgasemissionen verursachen Schäden in Höhe von S = (EA + EB)2. In der Ausgangssituation stoßen beide Firmen jeweils 15 Emissionseinheiten aus (EA = EB = 15). Die Firmen haben unterschiedliche Möglichkeiten und Kosten der Emissionsreduktion, die durch folgende Vermeidungskostenfunktionen gekennzeichnet sind: VKA(EA) = 64 EA– 2,5 EA 2 VKB(EB) = 144 EB – 5 EB 2 f) Angenommen, die Steuerlösung wird nicht umgesetzt. Stattdessen legt der Staat gleich hohe Auflagen für alle Firmen so fest, dass insgesamt nicht mehr emittiert wird als beim gesellschaftlich optimalen Emissionsniveau. Vergleichen Sie stichwortartig die Steuer‐ und die Auflagenlösung anhand der Ihnen bekannten Evaluationskriterien. (8 Punkte) 10. Feburar 2017 Tabelle mit der Bewertung nach: Effektivität, Statische Effizienz, Dynamische Effizienz, Politische Umsetzbarkeit, Transaktionskosten Der größte Unterschied liegt darin, dass die Auflagenlösung statisch nicht effizient ist unddaher zu Wohlfahrtsverlusten führt.[Wenn dies rechnerisch am o. g. Beispiel aufgezeigt wurde, gab es ebenfalls die o. g. fünfPunkte für das Kriterium der statischen Effizienz.]
  • 2) EEG und Emissionshandel (30 Punkte) Zeitungsartikel: "Regierungsberater wollen EEG abschaffen" a) Auch wenn die im EEG festgelegten Vergütungszahlungen über eine Umlage und nicht direkt aus dem staatlichen Haushalt finanziert werden, kann man im weitesten Sinne von einer Subvention sprechen, da die Umlage staatlich festgelegt ist. Erläutern Sie stichwortartig, inwieweit es theoretisch zu einem unterschiedlichen Ergebnis führt, ob Treibhausgasemissionen besteuert oder Emissionsminderungsmaßnahmen wie z. B. der Einsatz erneuerbarer Energien mit einem Subventionssatz in gleicher Höhe begünstigt werden. (8 Punkte) 10. Februar 2017 Im theoretischen Idealfall gibt es kurzfristig statisch betrachtet keinen Unterschiedzwischen Steuer und Subvention. (2 Punkte)Dynamisch betrachtet müssen Rückwirkungen über die Veränderung der staatlichenFinanzsituation, die Anreize für bisherige und neue Marktakteure und Verteilungseffektemit berücksichtigt werden.Eine Subvention belastet zunächst den Staat, während eine Steuer zunächst zuEinnahmen führt. (2 Punkte)7/8Eine Subvention senkt die Durchschnittskosten für die Marktakteure. Dies kann dazuführen, dass zusätzliche Akteure von diesem Markt angelockt werden, die sich dortMargen erhoffen. Das zusätzliche Angebot kann auch zu zusätzlichen Emissionen führen.(2 Punkte)Zudem stellt sich die Frage, wer die Steuerlast trägt bzw. die Subvention erhält. DieVerteilungswirkungen können recht unterschiedlich sein. (2 Punkte)
  • 2) EEG und Emissionshandel (30 Punkte) Zeitungsartikel: "Regierungsberater wollen EEG abschaffen" b) Diskutieren Sie kritisch die in diesem Artikel genannten Argumente zum EEG und beantworten Sie dabei stichwortartig die folgenden Fragestellungen: (12 Punkte) 1. Was ist damit gemeint, dass das Instrument nicht kosteneffizient sei und inwieweit stimmt diese These? 2. Was spricht für das Argument, dass die Klimaschutzwirkungen überschätzt würden? 3. Wie beurteilen Sie den Vorwurf der sehr geringen Innovationswirkung? 10. Februar 2017 b) 1. Wenn die Ziele die Emissionsreduktion und die Unabhängigkeit von Energieimportensind, dann trägt jede kWh aus erneuerbaren Energien gleichermaßen zur Zielerfüllungbei. Die Grenzschadensvermeidung ist also bei allen erneuerbaren Energieträgern gleichhoch. Statisch effizient wäre es daher, wenn eine kWh aus erneuerbaren Energienunabhängig von der eingesetzten Technologie (Solar‐, Wind‐, Biomassekraftwerk)denselben Vergütungssatz erhält. Tatsächlich differieren die Vergütungssätze nachTechnologie, Anlagengröße und weiteren Kriterien, z. B. Windstandort. (4 Punkte) 2. Verstärkte Einspeisungen von erneuerbaren Energien in Deutschland erlauben eskurzfristig bei gegebenem Cap im Emissionshandelssystem, mehr Emissionen in anderenLändern verursachen, z. B. mehr Kohlekraftstrom in Tschechien zu produzieren.(4 Punkte) 3. Auf der einen Seite erlauben die festen, technologiespezifischen Vergütungssätze, beiden althergebrachten Technologien zu bleiben. Auf der anderen Seite zwingt aber die fürdie Marktakteure im Prinzip, allerdings nicht in der genauen Höhe absehbare Degressionder Vergütungssätze dazu, innovative Technologien bzw. Produktionsverfahren zuentwickeln, die zu kostengünstigeren Anlagen als die bisherigen Anlagen führen.(4 Punkte)
  • 2) EEG und Emissionshandel (30 Punkte) Zeitungsartikel: "Regierungsberater wollen EEG abschaffen" c) Erläutern Sie stichwortartig, inwieweit das EEG aufgrund des vorhandenen Europäischen Emissionshandels überflüssig ist. (10 Punkte) 10. Februar 2017 2 c) Pro: Klassische Ökonomie: EEG ist überflüssig!Cap wird beim Emissionshandel so gesetzt, dass die gewünschte Emissionsminderungerreicht wird (Grenzvermeidungskosten sind dabei gleich den Grenzschadenskosten). Dadie Emissionsminderung durch zusätzliche erneuerbare Energien in der Regel teurer istals die Grenzvermeidungskosten im Optimum, führt das EEG, das zu zusätzlichem Einsatzerneuerbarer Energieträger führt, zu Wohlfahrtsverlusten. Ineffektivitäten im heutigenEmissionshandelssystem sollten durch Verbesserungen im System beseitigt bzw.vermindert werden. Zudem sollte das Emissionshandelssystem auf weitere Gruppenausgeweitet werden. Contra: Politische Ökonomie: EEG beibehalten!Ohne das EEG wird das Cap beim Emissionshandel aufgrund der asymmetrischenInformationsverteilung zwischen Staat und Unternehmen so gesetzt, dass mehr emittiertwerden darf als im gesellschaftlichen Optimum. Zudem richtet sich das EEG an alle, dasEmissionshandelssystem nur an einen Teil der Marktakteure. Das EEG erlaubt, das Cap inRichtung soziales Optimum zu verschieben. Dies führt nicht zwangsläufig zu einemWohlfahrtsverlust. Der politische Preis ist jedoch, dass die Kosten der EEG‐Umlage vorallem von den kleineren Endkundengruppen getragen werden, die nicht so stark deminternationalen Wettbewerb unterliegen wie die energieintensive Industrie, die hoheVergünstigungen erhält. Diese Verteilungseffekte sind der politische Preis dafür, dassinsgesamt mehr Klimaschutz erreicht werden kann. Ineffektivitäten und Ineffzienzensollten dadurch gemildert werden, dass die Ziele des EEG und desEmissionshandelssystems besser aufeinander abgestimmt werden und mittels (ggf. sogartechnologieneutraler) Ausschreibungsverfahren u. ä. innerhalb des EEG die statischeEffizienz erhöht wird.
  • 1) Steuern und Abgaben (22 Punkte) Zwei Firmen A und B produzieren ein Gut x, das Treibhausgasemissionen E in Höhe von E(x) = x verursacht. Diese Treibhausgasemissionen verursachen Schäden. Die Schadensfunktion wird wie folgt abgeschätzt: S = 6 (EA + EB)2. In der Ausgangssituation stößt Firma A zwölf, Firma B zehn Emissionseinheiten aus (EA = 12; EB = 10). Die Firmen haben unterschiedliche Möglichkeiten und Kosten der Emissionsreduktion, die durch folgende Grenzvermeidungskostenfunktionen gekennzeichnet sind: GVKA(EA) = 102 – 6 EA GVKB(EB) = 84 – 12 EB a) Wie viele Emissionseinheiten vermeiden die beiden Emittenten A und B jeweils in einer gesellschaftlich optimalen, gesamtwirtschaftlich kosteneffizienten Lösung? (12 Punkte) 11. August 2017 a) A vermeidet sieben, B neun Emissionseinheiten.Ermittlung Optimum:jeweils 4 Punkte für Schritte 1 und 2 (Auflösen nach Ea bzw. Eb)2Punkte für Einsetzen von 2 in 12 Punkte für die Ermittlung der Lösung
  • 1) Steuern und Abgaben (22 Punkte) Zwei Firmen A und B produzieren ein Gut x, das Treibhausgasemissionen E in Höhe von E(x) = x verursacht. Diese Treibhausgasemissionen verursachen Schäden. Die Schadensfunktion wird wie folgt abgeschätzt: S = 6 (EA + EB)2. In der Ausgangssituation stößt Firma A zwölf, Firma B zehn Emissionseinheiten aus (EA = 12; EB = 10). Die Firmen haben unterschiedliche Möglichkeiten und Kosten der Emissionsreduktion, die durch folgende Grenzvermeidungskostenfunktionen gekennzeichnet sind: GVKA(EA) = 102 – 6 EA GVKB(EB) = 84 – 12 EB b) Wenn die kosteneffiziente Lösung durch eine Steuerlösung implementiert wird: In welcher Höhe sollte der Staat den Steuersatz festlegen? (2 Punkte) 11. August 2017 t=72
  • 1) Steuern und Abgaben (22 Punkte) Zwei Firmen A und B produzieren ein Gut x, das Treibhausgasemissionen E in Höhe von E(x) = x verursacht. Diese Treibhausgasemissionen verursachen Schäden. Die Schadensfunktion wird wie folgt abgeschätzt: S = 6 (EA + EB)2. In der Ausgangssituation stößt Firma A zwölf, Firma B zehn Emissionseinheiten aus (EA = 12; EB = 10). Die Firmen haben unterschiedliche Möglichkeiten und Kosten der Emissionsreduktion, die durch folgende Grenzvermeidungskostenfunktionen gekennzeichnet sind: GVKA(EA) = 102 – 6 EA GVKB(EB) = 84 – 12 EB c) Um wie viel steigt die Kostenbelastung der Industrie insgesamt (Firma A + Firma B) durch die Implementierung dieser Steuerlösung? (8 Punkte) 11. August 2017 Tabelle: Lösung:VK_A 357 2 PunkteVK_B 162 2 PunkteT_A 360 1 PunktT_B 72 1 PunktIndustrielle Kostenbelastung 951 2 Punkte
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  • 2) CO2‐Steuer und Emissionshandel in Deutschland und in der Welt (30 Punkte) „Über 100 Umweltpreisträger aus der ganzen Welt haben auf ihrem vierten internationalen Konvent in Freiburg einen Appell unterzeichnet, in dem sie die Regierungen auffordern, eine CO2‐Emissionssteuer einzuführen … Emissions‐Steuern bergen, so die Preisträger in ihrem Appell, gegenüber dem CO2‐Handel große Vorteile. Sie sind einfach zu verwalten, kalkulierbar und bieten weniger Möglichkeiten für Betrug und Schlupflöcher. Die Einnahmen sollen teilweise dazu verwendet werden, um den internationalen Green Climate Fund zu finanzieren, um Entwicklungsländern dabei zu helfen den Klimawandel zu mäßigen und sich an diesen anzupassen und gesunde Ökosysteme zu erhalten. Um die Einführung einer solchen Steuer zu erleichtern, soll sie mit fünf Dollar pro Tonne CO2 zunächst relativ niedrig beginnen. Jedes Jahr soll sie aber um jeweils einen Dollar erhöht werden.“ Quelle: www.umweltdialog.de [17.03.2015] a) Diskutieren Sie stichwortartig anhand der Ihnen bekannten Evaluationskriterien und mit Blick sowohl auf das theoretische Ideal als auch auf die Umsetzung in der Praxis: Inwieweit stimmen Sie der Aussage der 100 Umweltpreisträger zu, dass eine Emissionssteuer große Vorteile gegenüber einem Emissionszertifikatehandel hat? (16 Punkte) 11. Februar 2017 a) Theoretisches Ideal: (4 Punkte)beide gleichwertig; beide führen zum Optimum, bei dem Grenzvermeidungskosten =Grenzschäden (effiziente Allokation); beide führen zum gewünschten Ziel (Effektivität);Transaktionskosten bzw. Fragen der Umsetzbarkeit, Verteilungsfragen und dynamischeWirkungen werden in der Idealsituation der klassischen Ökonomie dabei vernachlässigt.Praxis: (12 Punkte)Zertifikatehandel aufgrund wenig vorhandener Knappheiten bzw. zu hoher Ausstattung mitZertifikaten überflüssig; niedrige CO2‐Emissionszertifikatepreise. Effektivität in Bezug auf dasCap natürlich gegeben, aber kein Anreiz zu weitergehenden Emissionsreduktionen wie sie z.B. dann auch mit den Fondsmitteln erreicht werden.Effektivität der Steuer aber nur, wenn GS bzw. GVK dem Staat bekannt.Statisch effizient sind prinzipiell beide, wenn am Schnittpunkt von GVK und GS; Problem inder Praxis, diesen Punkt zu bestimmen.Dynamische Anreizwirkung durch jährliche Steigerung um einen Dollar/t.Steuer würde zu zusätzlicher Belastung für die Industrie führen; Problem derWettbewerbsfähigkeit, insbesondere auch für manche Entwicklungsländer.Steuer adressiert alle Emittenten, nicht nur die mit größeren Anlagen. DieVerteilungswirkungen sind also andere. Ggf. Carbon‐Leakage‐Problem.Transaktionskosten: Tatsächlich bei Steuer geringer, wenn die energiebedingten CO2‐Emissionen anhand der Brennstoffverbräuche und die prozessbedingten Emissionen anhandder produzierten Mengen erfasst werden, da beim Zertifikatehandel noch dasHandelssystem hinzukommt.Ob weniger Möglichkeiten für Betrug und Schlupflöcher vorhanden sind, hängt von derAusgestaltung ab.
  • 2) CO2‐Steuer und Emissionshandel in Deutschland und in der Welt (30 Punkte) „Über 100 Umweltpreisträger aus der ganzen Welt haben auf ihrem vierten internationalen Konvent in Freiburg einen Appell unterzeichnet, in dem sie die Regierungen auffordern, eine CO2‐Emissionssteuer einzuführen … Emissions‐Steuern bergen, so die Preisträger in ihrem Appell, gegenüber dem CO2‐Handel große Vorteile. Sie sind einfach zu verwalten, kalkulierbar und bieten weniger Möglichkeiten für Betrug und Schlupflöcher. Die Einnahmen sollen teilweise dazu verwendet werden, um den internationalen Green Climate Fund zu finanzieren, um Entwicklungsländern dabei zu helfen den Klimawandel zu mäßigen und sich an diesen anzupassen und gesunde Ökosysteme zu erhalten. Um die Einführung einer solchen Steuer zu erleichtern, soll sie mit fünf Dollar pro Tonne CO2 zunächst relativ niedrig beginnen. Jedes Jahr soll sie aber um jeweils einen Dollar erhöht werden.“ Quelle: www.umweltdialog.de [17.03.2015] b) Argumentieren Sie stichwortartig anhand der Theorie der kollektiven Aktion, welche Chancen Sie sehen, dass die Regierungen in der ganzen Welt dem Appell der Umweltpreisträger folgen und gemeinsam vereinbaren, Emissionssteuersysteme einzuführen, bzw. welche Hemmnisse bestehen, die eine solche Klimaschutzvereinbarung verhindern. (14 Punkte) 11. Februar 2017 b) Wesentliche Grundprinzipien für die Bewirtschaftung einer Allmende sind beiminternationalen Klimaschutz nicht erfüllt (2 Punkte + 8 Punkte für Details). Zudem gibt esstarke Interessengegensätze und unterschiedliche Ansichten bezüglich der Kausalitäten,Mechanismen und Risiken einer menschlichen Verstärkung des Treibhauseffektes. (2 Punkte) Ostrom' s Grundprinzipien und internationalen Klimaschutzverhandlungen (Darstellung ist im Klausurbogen mit Pfeilen versehen) 1. Gemeinschaft und Ressourcen sind klar begrenzt: Anzahl Nutzer und Ressorts nicht überschaubar: Weltbevölkerung bzw. alle Staaten der Welt / gesamte Erdatmosphäre 2. Gemeinschaftliche Entscheidung der Betroffenen: Betroffene haben kaum Einfluss; Ungleichgewicht der Stimmkraft 3. Übereinstimmung mit lokalen Gegebenheiten:grobes Global Ziel, aber Umsetzung über nationale Ziele und Pläne 4. Verteilungkosten proportional zum Nutzen:Profiteure des Klimaschutzes ungleich der Träger der Kosten 5. Monitoring:CO2-Berichtspflicht der Staaten; Kontrolle nur eingeschränkt möglich 6. Abgestufte glaubhafte Sanktionen:keine Sanktionen vorhanden 7. Schnelle, einfache, direkte Konfliktlösungsmechanismen:UN-Ebene mögliche Konfliktlösungsinstanz denkbar, aber immer wieder neue komplexe Verhandlungsrunden 8. Eingebettete Institutionen:keine globale Umweltbehörde Internation unterschiedliche wirtschaftliche Ausgangssituation und Zahlungsbereitscht undZahlungsfähigkeit. Alle Länder in der Lage, Steuern zu zahlen? (2 Punkte)
  • 3) Diesel‐Fahrzeuge: Fahrverbote oder höhere Steuern? (20 Punkte) „Der derzeit deutlich billigere Steuersatz für Diesel soll jenem von Benzin angepasst werden. Zudem sollen ältere Diesel‐Fahrzeuge in den Städten verboten werden, so die Forderung des Umweltbundesamts. Das Umweltbundesamt (UBA) fordert die baldige Verbannung älterer Dieselautos aus Deutschlands Innenstädten. Andernfalls werde sich die Luftqualität bis 2030 dort nicht wesentlich verbessern, erklärte UBA‐Chefin Maria Krautzberger am Donnerstag in Berlin. Krautzberger sprach sich dafür aus, den derzeit deutlich geringeren Steuersatz für Diesel dem für Benzin anzupassen. Pro Liter sei Diesel derzeit um 18,4 Cent niedriger besteuert als Benzin. Dadurch gingen dem Staat jährlich sieben Milliarden Euro Einnahmen verloren. Dieselfahrzeuge verursachten dabei deutlich mehr Umwelt‐ und Gesundheitsschäden als Benziner, nämlich 33 Milliarden Euro pro Jahr.“ Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten [17.12.2015] a) Erläutern Sie stichwortartig: Vor welchen Problemen steht der Staat in der Praxis, wenn er den idealen Steuersatz für Diesel ermitteln möchte? Wie sollte der Staat daher vorgehen, um den Steuersatz festzulegen? (12 Punkte) 11. August 2017 Unterschiede Theorie/Praxis bzw. praktische Probleme (8 Punkte):Theoretisches Ideal:Steuer am Schnittpunkt zwischen Grenzschadens‐ und Grenzvermeidungskosten. Marktohne Transaktionskosten; alles an einem Punkt; vollständige Information; Wettbewerb vonPlayern, die alle Preisnehmer sind und den Markt alleine nicht beeinflussen können.Praxis:Unvollständige Information über Grenzschäden und Grenzvermeidungskosten; insbesonderedie Ermittlung der Grenzschäden ist schwierig:1. Vermeidungsmöglichkeiten und –kosten2. Wirkungszusammenhänge; Kausalitäten; Zuordnung der Kosten; kurzfristig / langfristig3. Bewertung der Kosten für Gesundheit (Menschenleben), Gebäude, UmweltLobbyismus der VerbändeQuantifizierung der Transaktionskosten bei Erhebung der SteuerEmpfohlenes Vorgehen: (4 Punkte)Preis‐Standard‐Ansatz: gewünschte Dieselverbrauchsreduktion festlegen;Vermeidungskosten zum Erzielen dieses gewünschten Standards abschätzen, die einfacherabzuschätzen sind als die Grenzkosten; Steuersatz daran orientieren.
  • 3) Diesel‐Fahrzeuge: Fahrverbote oder höhere Steuern? (20 Punkte) „Der derzeit deutlich billigere Steuersatz für Diesel soll jenem von Benzin angepasst werden. Zudem sollen ältere Diesel‐Fahrzeuge in den Städten verboten werden, so die Forderung des Umweltbundesamts. Das Umweltbundesamt (UBA) fordert die baldige Verbannung älterer Dieselautos aus Deutschlands Innenstädten. Andernfalls werde sich die Luftqualität bis 2030 dort nicht wesentlich verbessern, erklärte UBA‐Chefin Maria Krautzberger am Donnerstag in Berlin. Krautzberger sprach sich dafür aus, den derzeit deutlich geringeren Steuersatz für Diesel dem für Benzin anzupassen. Pro Liter sei Diesel derzeit um 18,4 Cent niedriger besteuert als Benzin. Dadurch gingen dem Staat jährlich sieben Milliarden Euro Einnahmen verloren. Dieselfahrzeuge verursachten dabei deutlich mehr Umwelt‐ und Gesundheitsschäden als Benziner, nämlich 33 Milliarden Euro pro Jahr.“ Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten [17.12.2015] b) In den letzten Monaten wurde in den Medien verstärkt berichtet, dass Abgaswerte bestimmter Dieselfahrzeuge auf den Prüfständen durch eine entsprechende Software zur Motorsteuerung manipuliert wurden und die Abgaswerte in der Praxis geltende Grenzwerte für den Schadstoffausstoß deutlich überschreiten, obwohl es eine gewisse Wahrscheinlichkeit gab und gibt, dass die Überschreitung entdeckt und sanktioniert wird. Argumentieren Sie stichwortartig: Inwieweit war das Verhalten der Autokonzerne, die Motorsteuerung auf dem Abgasprüfstand zu beeinflussen, ökonomisch rational? (8 Punkte) 11. August 2017 b) Rational dann, wenn risikoneutraler Entscheider, der kalkuliert:(Entdeckungswahrscheinlichkeit x mögliche Schadenshöhe für den Autokonzern beiEntdeckung z. B. durch Sanktionen und Imageverlust) < (Kosten des Einhaltens derGrenzwerte auch ohne Manipulation).Von daher ist die Frage, wie Überwachung und Sanktionen und wirtschaftliche Folgen desEntdeckens aussehen wie und hoch die Kosten des Einhaltens der Grenzwerte sind. Jenachdem, wie die Funktionen aussehen, kann es rational sein oder auch nicht, mehr als denGrenzwert zu emittieren.Rational, üblicherweise mehr als den Grenzwert zu emittieren: Diagramme
  • 1) Quantifizierung und Internalisierung externer Effekte (40 Punkte) Spurenstoffe machen den Wasserentsorgern das Leben hierzulande schwer, denn die winzigen Mikropartikel überstehen jedes Klärverfahren. Eine vierte Reinigungsstufe soll das nun ändern und das Wasser von Rückständen aus der Pharmaindustrie befreien. Rund 1,2 Mrd. Euro sollen die Erweiterungen jährlich kosten. Mit der Frage, wer das bezahlen soll, hat sich die Beratungsgesellschaft Civity Management Consultants im Auftrag des BDEW befasst. Die Studie hat drei verschiedene Finanzierungsmodelle erarbeitet, wie die Kosten für Ozonung, Ultrafiltration oder den Einbau von Aktivkohlefiltern gestemmt werden können. Die einfachste Lösung wäre eine Steigerung der Abwassergebühren. Die Forscher kalkulierten eine Preiserhöhung von durchschnittlich 14 Prozent – in Bayern wären es sogar 17 Prozent. Das führt zu einem Plus von jährlich gut 15 Euro pro Gebührenzahler. Damit bleiben die Kosten an denen hängen, die am wenigsten für das Phänomen können. Von Verursachergerechtigkeit und Anreize zur Vermeidung von Spurenstoffen kann bei diesem Szenario keine Rede sein. Ähnlich sieht das Martin Weyand, DEW‐Hauptgeschäftsführer: "Das Verursacherprinzip muss gestärkt werden, die Abwasserwirtschaft ist nicht der Reparaturbetrieb unserer Gesellschaft.“ In diesem Sinne schlagen die Studienautoren daher eine Abgabe auf Arzneimittel vor. Die 1,2 Mrd. Euro, die der Ausbau einer vierten Reinigungsstufe pro Jahr verschlingen würde, sollen auf 2,5 Cent pro Tagesdosis auf rezeptpflichtige Medikamente umgelegt werden. Bezogen auf die Einnahme eines Medikaments beispielsweise über 30 Tage hinweg ergäbe sich so eine vergleichsweise geringe Belastung von 0,75 Euro. Der Vorteil an diesem Konzept wäre eine Kostenaufteilung auf Hersteller, Handel, Apotheken, Krankenkassen und Patienten. Aus Sicht von Bettina Hoffmann, umweltpolitische Sprecherin der Grünen reicht das noch nicht: „Es darf nicht sein, dass die Kosten für die Wasserwiederaufbereitung bei den Wasserbetrieben hängen bleiben oder auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt werden. Der Zugang zu Wasser darf keine Frage des Geldbeutels werden. Ein Verursacher‐Fonds kann hierzu ein guter Weg sein." Genau das ist der dritte Pfad, den die Studienautoren ausgearbeitet haben: Die Pharmahersteller würden entsprechend ihrer Umweltbelastung in einen Fonds einzahlen. Aus diesem Topf würden entsprechende Maßnahmen zur Bereinigung entstandener Umweltschäden finanziert. So liegen die Kosten voll und ganz beim Verursacher, der dadurch wiederum motiviert werden soll, erst gar keine Spurenstoffe in den Wasserkreislauf einzutragen. Prävention statt Intervention. Quelle: ZfK Zeitung für kommunale Wirtschaft, Meldung vom 22. Oktober 2018 Diskutieren Sie mit Bezug auf diesen Artikel a) die Möglichkeiten und Grenzen der Quantifizierung der externen Kosten von Arzneimittelrückständen im Trinkwasser und wie Sie bei der Ermittlung dieser externen Kosten konkret vorgehen würden; (20 Punkte) 27. November 2018 Lösung: Aufgabe a) analog zu Aufgabe 8 von Übungsblatt 2 Möglichkeiten a) - Belastung Trinkwasser ermitteln (Stichproben)- Gesamtbelastung hochrechnen (Schadenskosten)- Medizinische Langzeitstudie mit Tierversuchen (Schadenskosten)- Übertragung der Ergebnisse auf den Menschen (Schadenskosten) b) - Kosten der vierten Reinigungsstufe (Vermeidungskosten) Grenzen- komplexe Ursache-Wirkungszusammenhänge- Unsicherheit, ab welchem Niveau Wirkung eintreten (gegebenenfalls auch differenziert nach Typ Mensch) - Eventuell längere Wirkungszeiträume- technische Grenzen der Wasseraufbereitung- Eintrag nicht komplett vermieden- Erfahrung steigt mit technischen Fortschritt
  • 1) Quantifizierung und Internalisierung externer Effekte (40 Punkte) Spurenstoffe machen den Wasserentsorgern das Leben hierzulande schwer, denn die winzigen Mikropartikel überstehen jedes Klärverfahren. Eine vierte Reinigungsstufe soll das nun ändern und das Wasser von Rückständen aus der Pharmaindustrie befreien. Rund 1,2 Mrd. Euro sollen die Erweiterungen jährlich kosten. Mit der Frage, wer das bezahlen soll, hat sich die Beratungsgesellschaft Civity Management Consultants im Auftrag des BDEW befasst. Die Studie hat drei verschiedene Finanzierungsmodelle erarbeitet, wie die Kosten für Ozonung, Ultrafiltration oder den Einbau von Aktivkohlefiltern gestemmt werden können. Die einfachste Lösung wäre eine Steigerung der Abwassergebühren. Die Forscher kalkulierten eine Preiserhöhung von durchschnittlich 14 Prozent – in Bayern wären es sogar 17 Prozent. Das führt zu einem Plus von jährlich gut 15 Euro pro Gebührenzahler. Damit bleiben die Kosten an denen hängen, die am wenigsten für das Phänomen können. Von Verursachergerechtigkeit und Anreize zur Vermeidung von Spurenstoffen kann bei diesem Szenario keine Rede sein. Ähnlich sieht das Martin Weyand, DEW‐Hauptgeschäftsführer: "Das Verursacherprinzip muss gestärkt werden, die Abwasserwirtschaft ist nicht der Reparaturbetrieb unserer Gesellschaft.“ In diesem Sinne schlagen die Studienautoren daher eine Abgabe auf Arzneimittel vor. Die 1,2 Mrd. Euro, die der Ausbau einer vierten Reinigungsstufe pro Jahr verschlingen würde, sollen auf 2,5 Cent pro Tagesdosis auf rezeptpflichtige Medikamente umgelegt werden. Bezogen auf die Einnahme eines Medikaments beispielsweise über 30 Tage hinweg ergäbe sich so eine vergleichsweise geringe Belastung von 0,75 Euro. Der Vorteil an diesem Konzept wäre eine Kostenaufteilung auf Hersteller, Handel, Apotheken, Krankenkassen und Patienten. Aus Sicht von Bettina Hoffmann, umweltpolitische Sprecherin der Grünen reicht das noch nicht: „Es darf nicht sein, dass die Kosten für die Wasserwiederaufbereitung bei den Wasserbetrieben hängen bleiben oder auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt werden. Der Zugang zu Wasser darf keine Frage des Geldbeutels werden. Ein Verursacher‐Fonds kann hierzu ein guter Weg sein." Genau das ist der dritte Pfad, den die Studienautoren ausgearbeitet haben: Die Pharmahersteller würden entsprechend ihrer Umweltbelastung in einen Fonds einzahlen. Aus diesem Topf würden entsprechende Maßnahmen zur Bereinigung entstandener Umweltschäden finanziert. So liegen die Kosten voll und ganz beim Verursacher, der dadurch wiederum motiviert werden soll, erst gar keine Spurenstoffe in den Wasserkreislauf einzutragen. Prävention statt Intervention. Quelle: ZfK Zeitung für kommunale Wirtschaft, Meldung vom 22. Oktober 2018 Diskutieren Sie mit Bezug auf diesen Artikel b) den Vorschlag einer Abgabe auf Arzneimittel aus umweltökonomischer Sicht mit Blick auf die Ihnen bekannten Kriterien zur Bewertung von Politikinstrumenten. (20 Punkte) 27. November 2018 Die Lösung lassen sich nicht übertragen und müssen in den Lösungsunterlagen nachvollzogen werden! Lösung zu Übungsblatt 5 – WiSe 2019/201. Subventionierung [Theorie]a) Stellen Sie eine Pigou‐Subvention im theoretischen Ideal in einem Angebot‐Nachfrage‐Diagramm dar. Unterscheiden Sie dabei zwei Fälle, erstens die Subventionierungdes Angebots und zweitens die Subventionierung der Nachfrage.b) Stellen Sie anhand eines Diagramms dar, wie sich der Pigou‐Subventionssatz bestimmenlässt, wenn Grenzvermeidungs‐ und Grenzschadenskosten bekannt sind.c) Die beiden Firmen A und B produzieren Güter, bei deren Produktion xA bzw. xB, zusammenxGes = xA + xB Schadeinheiten verursacht werden. Es handelt sich um externeEffekte, die durch die gesellschaftliche Schadensfunktion S = 10 xGes + 0,25 xGes2 repräsentiertwerden. Die Grenzvermeidungskosten (GVK) der beiden Firmen lassensich wie folgt beschreiben: GVKA = 25 – 0,5 xA und GVKB = 40 – 0,75 xB. Angenommen,der Staat würde die Vermeidung von Umweltschäden subventionieren wollen. ErmittelnSie den Subventionssatz, der zum gesellschaftlich optimalen Niveau an Schadeinheitenführt.d) Stellen Sie anhand eines Diagramms dar, wie der Preis‐Standard‐Ansatz auf dasProblem der Bestimmung des Subventionssatzes in der Praxis übertragen werdenkann.e) Wie bewerten Sie eine Pigou‐Subvention im theoretischen Ideal?f) Was ist theoretisch besser, eine Pigou‐Steuer oder eine Pigou‐Subvention?
  • 2) Emissionshandel vs. Steuer (52 Punkte) Angenommen, es gäbe zwei Firmen A und B, die Kohle in Kraftwerken nutzen. Beide würden in der Ausgangssituation jeweils EA = EB = 5 Emissionseinheiten E [CO2‐Äquivalente] emittieren. Ihre Vermeidungskostenfunktionen VK lauten: VKA = 60 EA ‐ 0,5 EA2 VKB = 81 EB ‐ 3,5 EB2 Die gesellschaftliche Schadensfunktion lautet: S = 10 (EA + EB)2 a) Wie viele Emissionseinheiten sind von den beiden Emittenten in einer kosteneffizienten Lösung gegenüber der Ausgangssituation zu vermeiden? (10 Punkte) 27. November 2018 a) A vermeidet 5, B 2 Emissionseinheiten
  • 2) Emissionshandel vs. Steuer (52 Punkte) Angenommen, es gäbe zwei Firmen A und B, die Kohle in Kraftwerken nutzen. Beide würden in der Ausgangssituation jeweils EA = EB = 5 Emissionseinheiten E [CO2‐Äquivalente] emittieren. Ihre Vermeidungskostenfunktionen VK lauten: VKA = 60 EA ‐ 0,5 EA2 VKB = 81 EB ‐ 3,5 EB2 Die gesellschaftliche Schadensfunktion lautet: S = 10 (EA + EB)2 b) Angenommen, der Staat würde von den Firmen verlangen, für jede Emissionseinheit ein Zertifikat nachzuweisen und würde die Emissionszertifikate nach einem festgelegten Schema zunächst kostenlos an die Firmen vergeben. Wie hoch wird der Zertifikatspreis im Optimum sein? (6 Punkte) 27. November 2018 b) Der Zertifikatspreis beträgt 60 Geldeinheiten
  • 2) Emissionshandel vs. Steuer (52 Punkte) Angenommen, es gäbe zwei Firmen A und B, die Kohle in Kraftwerken nutzen. Beide würden in der Ausgangssituation jeweils EA = EB = 5 Emissionseinheiten E [CO2‐Äquivalente] emittieren. Ihre Vermeidungskostenfunktionen VK lauten: VKA = 60 EA ‐ 0,5 EA2 VKB = 81 EB ‐ 3,5 EB2 Die gesellschaftliche Schadensfunktion lautet: S = 10 (EA + EB)2 c) Wie hoch sind die Kosten, die die beiden Firmen aufgrund dieses Zertifikatesystems im Optimum tragen müssen? (4 Punkte) 27. November 2018 c) Aufgrund der kostenlosen Zuteilung fallen keine Zertifikatskosten an, aber 287,5Vermeidungskosten bei Firma A und 106 Vermeidungskosten bei Firma B.
  • 2) Emissionshandel vs. Steuer (52 Punkte) Angenommen, es gäbe zwei Firmen A und B, die Kohle in Kraftwerken nutzen. Beide würden in der Ausgangssituation jeweils EA = EB = 5 Emissionseinheiten E [CO2‐Äquivalente] emittieren. Ihre Vermeidungskostenfunktionen VK lauten: VKA = 60 EA ‐ 0,5 EA2 VKB = 81 EB ‐ 3,5 EB2 Die gesellschaftliche Schadensfunktion lautet: S = 10 (EA + EB)2 d) Wie hoch sind die gesellschaftlichen Kosten im Optimum? (4 Punkte) 27. November 2018 d) Die gesellschaftlichen Kosten im Optimum betragen 483,5.
  • 2) Emissionshandel vs. Steuer (52 Punkte) Angenommen, es gäbe zwei Firmen A und B, die Kohle in Kraftwerken nutzen. Beide würden in der Ausgangssituation jeweils EA = EB = 5 Emissionseinheiten E [CO2‐Äquivalente] emittieren. Ihre Vermeidungskostenfunktionen VK lauten: VKA = 60 EA ‐ 0,5 EA2 VKB = 81 EB ‐ 3,5 EB2 Die gesellschaftliche Schadensfunktion lautet: S = 10 (EA + EB)2 Wie hoch sind die Kosten, die die beiden Firmen tragen müssen, wie hoch sind die gesellschaftlichen Kosten und wie hoch die Einnahmen des Staates, wenn der Staat anstatt eines Zertifikatesystems eine Emissionssteuer einführen würde? (8 Punkte) 27. November 2018 e) Wenn der Staat anstatt eines Zertifikatesystems mit kostenloser Zuteilung eines mitVersteigerung der Zertifikate oder alternativ eine Emissionssteuer einführen würde,betragen die gesellschaftlichen Kosten weiterhin 483,5, die Kosten von Firma A weiterhin287,5, die Kosten von Firma B 286 und die Einnahmen des Staates 180.
  • 2) Emissionshandel vs. Steuer (52 Punkte) Angenommen, es gäbe zwei Firmen A und B, die Kohle in Kraftwerken nutzen. Beide würden in der Ausgangssituation jeweils EA = EB = 5 Emissionseinheiten E [CO2‐Äquivalente] emittieren. Ihre Vermeidungskostenfunktionen VK lauten: VKA = 60 EA ‐ 0,5 EA2 VKB = 81 EB ‐ 3,5 EB2 Die gesellschaftliche Schadensfunktion lautet: S = 10 (EA + EB)2 Diskutieren Sie u. a. auch mit Hilfe der Ihnen bekannten Bewertungskriterien anhand der Erfahrungen mit dem EU‐Emissionshandel kritisch, inwieweit das Treibhausgasemissionsoptimum mit Hilfe eines solchen Zertifikatesystems in der Realität erreicht werden kann und welche Probleme mit einem solchen System verbunden sein können. (20 Punkte) 27. November 2018 f) Vgl. die Folien 12‐14 und 32‐38 der Vorlesung vom 16.‐23.11.2018
  • 1. Emissionshandel (64 Punkte) a) Angenommen, es gäbe zwei Firmen A und B mit Anlagen, die Treibhausgasemissionen ausstoßen. Beide würden in der Ausgangssituation jeweils EA = EB = 8 Emissionseinheiten, also zusammen Eges = EA + EB = 16 Emissionseinheiten emittieren. Ihre Grenzvermeidungskostenfunktionen lauten: GVKA = 81 ‐ 3 EA GVKB = 72 ‐ 4 EB Die gesellschaftliche Grenzschadensfunktion lautet: GS = 6 Eges Wie viel betragen die Emissionen der beiden Firmen im gesellschaftlichen Optimum? [gesellschaftliches Optimum E*= EA* + EB*] (12 Punkte) 08. Februar 2019 Im Optimum emittiert A 7 und B 3 Emissionseinheiten.
  • 1. Emissionshandel (64 Punkte) b) Es wird ein Emissionshandel eingeführt, bei dem Zertifikate in Höhe der optimalen Emissionsmenge E* versteigert werden. Ermitteln Sie den Zertifikatspreis p* bei vollständigem Wettbewerb auf dem Zertifikatemarkt. (2 Punkte) 08. Februar 2019 Der Zertifikatepreis beträgt 60.
  • 1. Emissionshandel (64 Punkte) c) Um welchen Betrag reduzieren sich die gesellschaftlichen Kosten bei einer optimalen Emissionshandelslösung im Vergleich zur Ausgangssituation? (10 Punkte) 08. Februar 2019 Die gesellschaftlichen Kosten reduzieren sich um 159,5.
  • 1. Emissionshandel (64 Punkte) d) Vergleichen Sie die Emissionshandelslösung mit einer Auflage, bei der die beiden Firmen maximal jeweils die Hälfte der gesamtwirtschaftlich optimalen Emissionsmenge emittieren dürfen. Wie hoch sind die Kosten der Firmen bei einer Auflagenlösung im Vergleich zu einer Emissionshandelslösung mit Versteigerung der Zertifikate? (8 Punkte) 08. Februar 2019 Bei einer Auflagenlösung müssen die Firmen nur Vermeidungskosten tragen in Höhe voninsgesamt 322,5 tragen. Bei der Emissionshandelslösung betragen dieVermeidungskosten zwar nur 308,5, hinzu kommen aber Zertifikatskosten, so dass dieKosten der Firmen insgesamt 908,5 betragen.
  • 1. Emissionshandel (64 Punkte) e) Beantworten Sie stichwortartig und mit Bezug zur Frage der Quantifizierbarkeit externer Effekte: Vor welchen Problemen steht der Staat, wenn er die maximale Emissionsmenge („Cap“) beim Emissionshandel so festlegen möchte, dass das gesellschaftliche Optimum erreicht wird? (12 Punkte) 08. Februar 2019 e) Das gesellschaftliche Optimum ist an dem Punkt, an dem die Grenzvermeidungskostenaller Wirtschaftssubjekte und die Grenzschadenskosten für die Gesamtwirtschaft gleichhoch sind. (2 Punkte)Hauptproblem ist, dass der Staat sowohl Schwierigkeiten hat, diese Grenzvermeidungskosten als vor allem auch die Grenzschadenskosten abzuschätzen. (2Punkte).Die Wirkungen der vom Menschen verstärkten Treibhausgasemissionen sind erst mittelbislangfristig spürbar und zweitens hoch komplex und vielfach nicht‐linear sind. Schonmit der Abschätzung der zu erwarteten Wirkungen in der Atmosphäre und auf dasregionale Klima und Wetter sind große Unsicherheiten verbunden. (2 Punkte)Dann müssen darauf aufbauend die Wirkungen auf die Ökosysteme und den Menschensowie darauf aufbauend die sozio‐ökonomischen Folgen abgeschätzt werden. Auch hiersind große Unsicherheiten in den Abschätzungen enthalten. (2 Punkte)Schließlich müssen die Folgen, z. B. der Verlust an Lebensjahren etc., monetärabgeschätzt werden. Hier kann es unterschiedliche Bewertungsperspektiven und ebensogroße Unsicherheiten geben; zudem stellt sich die Frage, mit welchem gesellschaftlichenZinssatz zukünftige Folgen diskontiert werden. (2 Punkte)Für den Staat stellt sich zudem das Problem, die Grenzvermeidungskosten derverschiedenen Wirtschaftssubjekte zu beurteilen. Diese sind jedoch heutige Kosten, dieleichter beobachtbar und z. B. mit Hilfe von Studien ermittelbar sind. (2 Punkte)Ein weiteres Problem ist der politische Druck durch Lobbyismus, der dazu führen kann,dass das „Cap“ nicht im Optimum festgelegt wird. (+2 Punkte)
  • 1. Emissionshandel (64 Punkte) f) Diskutieren Sie stichwortartig vor dem Hintergrund Ihres Wissens um die Bewertung des EU‐Emissionshandels den in der u. g. ZfK‐Meldung formulierten EnBW‐Vorschlag, einen CO2‐Mindestpreis in Höhe von 25 bis 30 Euro im EU‐Emissionshandelsbereich einzuführen. (20 Punkte) 08. Februar 2019 Im Idealfall legt der Staat die Zertifikatsmenge im gesellschaftlichen Optimum fest. Dannbraucht es für diesen Markt keiner weiteren Instrumente. (2 Punkte)Der Preis ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. JederMarkteingriff würde zu einer Verzerrung führen. (2 Punkte)Ist der CO2‐Mindestpreis unter dem optimalen Preis, hat er keine Wirkung. (2 Punkte)Ist der Mindestpreis darüber, so ergibt sich ein Angebotsüberhang an Zertifikaten (2Punkte).Anlass für die Forderung nach Einführung eines Mindestpreises sind die niedrigenZertifikatspreise der letzten Jahre, die keinen Anreiz für zusätzliche Investitionen inklimaschonende Technologien geboten haben. (2 Punkte)Die Höhe des Mindestpreises möchte EnBW so festgelegt sehen, dass sich Investitionenin erneuerbare Energien und der Umstieg von Kohle auf Gas lohnen und somit mehr inklimaschonende Technologien investiert wird. (2 Punkte)Die Motivation ist verständlich, da der Emissionshandel an sich zwar effektiv ist in demSinne, dass nicht mehr Emissionen als das „Cap“ ausgestoßen werden (2 Punkte),die großzügige Zuteilung von Zertifikaten und die Wirtschafts‐ und Finanzkrise jedochnicht zu einem wirklichen Mangel an Zertifikaten geführt haben, die Preise daher niedrigwaren und der Anreiz zur Emissionsminderung gering (2 Punkte) unddie statische Effizienz des Emissionshandels zudem durch Transaktionskosten,unvollständige Konkurrenz, Carbon Leakage‐Probleme und Hortung eingeschränkt ist. (2Punkte),4/8zudem gibt es Lobby‐Einflüsse, die die Caps verwässern (2 Punkte).Die dynamische Effizienz in der Vergangenheit durch nur leichte Reduktionen des „Cap“noch nicht sehr weit gegeben war. (2 Punkte)Allerdings verändert ein CO2‐Mindestpreis in Deutschland die Gesamtmenge der imeuropäischen Emissionshandel zur Verfügung stehenden Zertifikate nicht. (2 Punkte)Was in Deutschland dann durch Umstieg auf klimaschonendere Technologien eingespartwürde, könnte an anderer Stelle in Europa mehr emittiert werden. Die Effektivität einesCO2‐Mindestpreises ist daher anzuzweifeln. (2 Punkte).
  • CO2‐Mindestpreis in Höhe von 25 bis 30 Euro .. die EnBW spricht sich für die Einführung eines Mindestpreises für CO2 aus. Dieser sollte bei 25 Euro/t bis 2025 und bei 30 Euro/t bis 2030 liegen, "um das notwendige Vertrauen in die Werthaltigkeit klimaschonender Investitionen zu schaffen", so Unternehmenssprecherin Johanna Kick. Der bisherige Preisanstieg der Handelspreise für CO2‐Zertifikate auf jüngst über 20 Euro/t "war dazu noch zu kurzfristig und zu volatil", sagte die EnBW‐Sprecherin gegenüber der ZfK. Ob sich der Trend höherer Emissionshandelspreise verstetige und nicht auf bloßen Spekulationen beruhe, lasse sich derzeit nicht belastbar abschätzen. … Höhere CO2‐Preise seien nicht zuletzt eine Voraussetzung, um Investitionen in erneuerbare Energien möglichst marktnah – also möglichst ohne Subventionen – tätigen zu können. CO2‐Preise in Höhe von circa 25 Euro/t beförderten den Umstieg von Kohle auf Gas im bestehenden Kraftwerkspark, so die EnBW. Bei einem CO2‐Preis von 20 Euro/t würden Braunkohlekraftwerke trotz ihres hohen CO2‐Ausstoßes in der Regel noch nicht unrentabel, da ihre Brennstoffkosten gering seien. In der Regel würden durch einen CO2‐Preis in Höhe von 20 Euro/t nur ältere, ineffiziente Steinkohlekraftwerke unwirtschaftlich. … Quelle: ZfK Zeitung für kommunale Wirtschaft, Dienstag, 28. September 2018, 15:18 Hohe Nitrat‐Belastung im Trinkwasser Deutschlands Bauern düngen zu viel. Der überschüssige Stickstoff aus dem Kunstdünger und der Gülle, der vom Boden und den Pflanzen nicht aufgenommen werden kann, wandert ins Grundwasser sowie in Bäche, Flüsse und ins Meer. Die Folge: Rund ein Viertel aller Trinkwasser‐Reservoirs ist weiterhin zu stark mit der gesundheitsschädlichen Stickstoffverbindung Nitrat belastet. Zudem ist die Zahl der Fließgewässer, in denen der Nitratwert zu hoch ist, in den vergangenen Jahren sogar angestiegen .... Nitrat kann schwere gesundheitliche Probleme auslösen. Bei Säuglingen kann es den Sauerstoff‐Transport im Blut behindern, und im menschlichen Magen bilden sich daraus unter Umständen Nitrosamine, die im Verdacht stehen, Krebs auszulösen. … Quelle: Joachim Wille, Frankfurter Rundschau, 03. September 2015 Düngerecht: Deutschland muss nacharbeiten Erst 2017 hat Deutschland seine Düngeverordnung überarbeitet; auf Drängen der EU muss diese jedoch erneut verschärft werden. … Neben bundesweit strengeren Vorgaben sollen die Länder mehr Spielraum für eigene Maßnahmen bekommen. Bereits im Jahr 2016 verklagte die EU Deutschland wegen der Nichteinhaltung der EUNitratgrenzwerte für Gewässer. Im vergangenen Juni bekam die Union vor dem Europäischen Gerichtshof Recht … Auch der VKU appelliert für einen Regulierungsrahmen, der das Grundwasser langfristig besser schützt: "… Dies muss im Sinne aller Beteiligten sein, die auch in Zukunft einwandfreies Grundwasser nutzen wollen", betont VKU‐Vizepräsident Karsten Specht. Ähnlich sieht das der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und ergänzt: Neben der Verschärfung der Gesetzgebung und einer besseren Kontrolle müsse die Bundesregierung den Umbau hin zu einer umweltfreundlichen und tiergerechten Nutztierhaltung sofort beginnen, anstatt ihn weiter auf die lange Bank zu schieben, so Christian Rehmer, Experte für Agrarpolitik beim Bund. Quelle: ZfK‐Mitteilung, Freitag, 1. Februar 2019, 10:23 6/8 2. Nitratbelastung von Grundwasser und Fließgewässern (36 Punkte) a) Erläutern Sie stichwortartig und mit Bezug auf die o. g. Artikelausschnitte zur Nitratbelastung von Grundwasser und Fließgewässern den Unterschied zwischen Verschuldens‐ und Gefährdungshaftung. (8 Punkte) 08. Februar 2019 2 a) Bei der Gefährdungshaftung haften die Nitrat einleitenden Wirtschaftssubjekte, also hierinsbesondere die düngenden bzw. Gülle aus der Tierhaltung ausbringenden Bauern, füralle Schäden, die durch die Nitratbelastung des Grundwassers entstehen und müssenzudem alle Vermeidungskosten tragen.Bei der Verschuldungshaftung haften sie nur für Schäden, wenn sie sich nicht an denStand der Technik oder vorgegebene Grenzwerte oder weitere Regeln (z. B.Düngeregeln, Regeln zur Nutztierhaltung bzw. zum Umgang mit Gülle) halten.
  • CO2‐Mindestpreis in Höhe von 25 bis 30 Euro .. die EnBW spricht sich für die Einführung eines Mindestpreises für CO2 aus. Dieser sollte bei 25 Euro/t bis 2025 und bei 30 Euro/t bis 2030 liegen, "um das notwendige Vertrauen in die Werthaltigkeit klimaschonender Investitionen zu schaffen", so Unternehmenssprecherin Johanna Kick. Der bisherige Preisanstieg der Handelspreise für CO2‐Zertifikate auf jüngst über 20 Euro/t "war dazu noch zu kurzfristig und zu volatil", sagte die EnBW‐Sprecherin gegenüber der ZfK. Ob sich der Trend höherer Emissionshandelspreise verstetige und nicht auf bloßen Spekulationen beruhe, lasse sich derzeit nicht belastbar abschätzen. … Höhere CO2‐Preise seien nicht zuletzt eine Voraussetzung, um Investitionen in erneuerbare Energien möglichst marktnah – also möglichst ohne Subventionen – tätigen zu können. CO2‐Preise in Höhe von circa 25 Euro/t beförderten den Umstieg von Kohle auf Gas im bestehenden Kraftwerkspark, so die EnBW. Bei einem CO2‐Preis von 20 Euro/t würden Braunkohlekraftwerke trotz ihres hohen CO2‐Ausstoßes in der Regel noch nicht unrentabel, da ihre Brennstoffkosten gering seien. In der Regel würden durch einen CO2‐Preis in Höhe von 20 Euro/t nur ältere, ineffiziente Steinkohlekraftwerke unwirtschaftlich. … Quelle: ZfK Zeitung für kommunale Wirtschaft, Dienstag, 28. September 2018, 15:18 Hohe Nitrat‐Belastung im Trinkwasser Deutschlands Bauern düngen zu viel. Der überschüssige Stickstoff aus dem Kunstdünger und der Gülle, der vom Boden und den Pflanzen nicht aufgenommen werden kann, wandert ins Grundwasser sowie in Bäche, Flüsse und ins Meer. Die Folge: Rund ein Viertel aller Trinkwasser‐Reservoirs ist weiterhin zu stark mit der gesundheitsschädlichen Stickstoffverbindung Nitrat belastet. Zudem ist die Zahl der Fließgewässer, in denen der Nitratwert zu hoch ist, in den vergangenen Jahren sogar angestiegen .... Nitrat kann schwere gesundheitliche Probleme auslösen. Bei Säuglingen kann es den Sauerstoff‐Transport im Blut behindern, und im menschlichen Magen bilden sich daraus unter Umständen Nitrosamine, die im Verdacht stehen, Krebs auszulösen. … Quelle: Joachim Wille, Frankfurter Rundschau, 03. September 2015 Düngerecht: Deutschland muss nacharbeiten Erst 2017 hat Deutschland seine Düngeverordnung überarbeitet; auf Drängen der EU muss diese jedoch erneut verschärft werden. … Neben bundesweit strengeren Vorgaben sollen die Länder mehr Spielraum für eigene Maßnahmen bekommen. Bereits im Jahr 2016 verklagte die EU Deutschland wegen der Nichteinhaltung der EUNitratgrenzwerte für Gewässer. Im vergangenen Juni bekam die Union vor dem Europäischen Gerichtshof Recht … Auch der VKU appelliert für einen Regulierungsrahmen, der das Grundwasser langfristig besser schützt: "… Dies muss im Sinne aller Beteiligten sein, die auch in Zukunft einwandfreies Grundwasser nutzen wollen", betont VKU‐Vizepräsident Karsten Specht. Ähnlich sieht das der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und ergänzt: Neben der Verschärfung der Gesetzgebung und einer besseren Kontrolle müsse die Bundesregierung den Umbau hin zu einer umweltfreundlichen und tiergerechten Nutztierhaltung sofort beginnen, anstatt ihn weiter auf die lange Bank zu schieben, so Christian Rehmer, Experte für Agrarpolitik beim Bund. Quelle: ZfK‐Mitteilung, Freitag, 1. Februar 2019, 10:23 6/8 2. Nitratbelastung von Grundwasser und Fließgewässern (36 Punkte) b) Diskutieren Sie stichwortartig: Inwieweit ist eine Verschärfung von Auflagen bezüglich des Einsatzes von Düngemitteln aus umweltökonomischer Sicht ein sinnvoller Weg, die Nitratbelastung zu reduzieren, inwieweit würden Sie alternative Politikinstrumente präferieren? (12 Punkte) 08. Februar 2019 2 b) Wirtschaftssubjekte haben unterschiedliche Grenzkosten, den Einsatz von Düngemittelnoder die Produktion von Gülle zu reduzieren bzw. auf umweltfreundlichere, wenigergrundwasserbelastende Pflanzenproduktion und Tierhaltung umzusteigen. (2 Punkte)Im gesellschaftlichen Optimum werden Wirtschaftssubjekte daher denDüngemitteleinsatz unterschiedlich stark reduzieren. (2 Punkte)Bei einer Auflage müssen alle Wirtschaftssubjekte gleich stark reduzieren, unabhängigvon ihren Grenzvermeidungskosten. Dies führ zu Ineffizienzen. (2 Punkte)Eine schrittweise, geplante Verschärfung kann allerdings dynamisch effizient sein, in demsie Anreize zu Weiterentwicklungen gibt. (2 Punkte)Zudem ist eine Auflage effektiv, wenn sie z. B. mit Hilfe von Sanktionen auchdurchgesetzt wird. (2 Punkte)Sie kann auch sinnvoll sein, um aus ethischen Gründen eine zu große Gefährdung durchNitratbelastung lokal zu vermeiden (2 Punkte).Eine Auflage kann auch effizient sein, wenn die Transaktionskostenersparnis einerAuflage im Vergleich zu Transaktionskosten alternativer Instrumente die Mehrkosten derIneffizienz übersteigen (2 Punkte).Alternative Politikinstrumente würden den Wirtschaftssubjekten ermöglichen,entsprechend ihrer Grenzvermeidungskosten unterschiedlich stark zu reduzieren unddamit die Effizienz zu steigern. (2 Punkte)Dies könnte beispielsweise durch eine Düngemittelsteuer oder die Einführunghandelbarer Düngemittelzertifikate geschehen. (2 Punkte)Bei den vielen, oft kleinen Emittenten dürften die Transaktionskosten einesZertifikatesystems sehr hoch sein. (2 Punkte)Bei einer Steuer müsste der Staat allerdings Grenzvermeidungskosten und Grenzschädengenau kennen, um die Steuer so festzulegen, dass ein Optimum erreicht wird. (2 Punkte)Dies ist allerdings nicht der Fall, so dass hier am ehesten ein Preis‐Standard‐Ansatz7/8implementiert werden könnte, um sich dem Optimum zumindest anzunähern und einegewisse Effektivität zu erreichen. (2 Punkte)Ob die entsprechende Mengenwirkung bei einem solchen preissteuernden Instrumentaber auch eintritt, ob das Instrument also auch tatsächlich effizient ist, ist aber zunächstungewiss. (2 Punkte)