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Jura (Rechtswissenschaften) (Subject) / Strafrecht (Lesson)
- bewegliche Sache Beweglich ist eine Sache, sobald sie tatsächlich fortbewegt werden kann.
- Unglücksfall § 323 c StGB Ein Unglücksfall liegt vor, wenn ein mit einer gewissen Plötzlichkeit eintretendes Ereignis vorliegt, welches eine erhebliche Gefahr für Menschen und/oder Sachen hervorruft.