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Jura (Rechtswissenschaften) (Fach) / Strafrecht (Lektion)

Delikte

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  • bewegliche Sache Beweglich ist eine Sache, sobald sie tatsächlich fortbewegt werden kann.
  • Unglücksfall § 323 c StGB Ein Unglücksfall liegt vor, wenn ein mit einer gewissen Plötzlichkeit eintretendes Ereignis vorliegt, welches eine erhebliche Gefahr für Menschen und/oder Sachen hervorruft.