AEVO (Subject) / Prüfungsvorbereitung (Lesson)
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H1-H4
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- Lerntheorien (4) Lernen durch Nachahmung Lernen am Modell Lernen durch Versuch, Irrtum, Erfolg Lernen durch Einsicht
- Lernen durch Nachahmung Bewusstes Lernen:Ausbilder plant den Lernprozess und machte dem Auszubildenden die Arbeitsschritte vor; der Auszubildende macht sie nach Unbewusstes Lernen: Personen (Verhaltensweisen, Handlungen…) oderÄußerlichkeiten werden unbewusst nachgeahmt
- Lernen am Modell Unbewusst und auch unbeabsichtigt werden Verhaltensweisen des Ausbildersoder anderer Bezugspersonen nachgeahmt
- Lernen am Versuch, Irrtum, Erfolg Bewusstes Lernen: Auszubildender löst selbstständig durch Ausprobieren Arbeits- undLernaufträge; durch intensives Auseinandersetzen und Üben kommt es zu einer erhöhtenMerkleistung Unbewusstes Lernen: „entdeckendes“ Lernen: Auszubildender probiert, wielange es gut geht, bevor er sein Verhalten ändert
- Lernen durch Einsicht Bewusstes Lernen: Auszubildender knüpft an gespeicherte Erfahrungen, Kenntnisse, Vorwissen an, erkennt Ursachen und Zusammenhänge und erhält somit einen neuen Blick aufThemen, Sachverhalte, Problemstellungen Unbewusstes Lernen: sog. Aha-Effekt: Auszubildender kommt ohne Absicht zu einerneuen Einsicht
- Führungsstile (3) autokratischer Führungsstil: Über- und Unterordnungsprinzip zwischen Ausbilder und Auszubildendemkooperativer Führungsstil: Ausbilder und Auszubildender als gleichwertige PartnerLaissez-faire Führungsstil: Ausbilder überlässt Auszubildenden überwiegend sich selbst In der Praxis finden sich diese Führungsstile selten in Reinform. Häufig findet sich hier der situativ persönliche Führungsstil. Er setzt sich aus den 3 obigen zusammen und wird jeweils situationsabhängig angewendet.Darüber hinaus ist es wichtig, was und wie man etwas und vor allem wem man etwas sagt: „Ohne Kommunikation kein Führen“.
- Zwei Arten von Motivation Die direkte (intrinsische) Motivation kommt vom Lernenden selbst (von innen), z.B. Freude, Spaß, Neugier, Ehrgeiz, Faszination, Leidenschaft, Talent u.a. Die indirekte (extrinsische) Motivation wird von außen angesteuert, indem sich der Lernende nach von ihm nicht beeinflussbaren Beweggründen richtet, z.B. Lob, Anerkennung, Belohnung, Übertragung von Verantwortung, Vermeidung von Strafe u.a.
- Womit kann die Motivation erhöht werden? Auszubildende ernst nehmen Gemeinsame Ziele vereinbaren Lob, Anerkennung aussprechen Vorgehensweise strukturieren Hilfe, Unterstützung anbieten Praxisbezogene, abwechslungsreiche Aufgaben auswählen Ins Team integrieren Freiräume für Eigenständigkeiten geben Konstruktive Kritik üben Fehler zulassen Ideen zulassen Nutzen und Sinnzusammenhänge aufzeigen Aktivierende Methoden einsetzen
- Feedback als.. Verbesserung des Lernprozesses Erkennen der zwischenmenschlichen Beziehung Anerkennung der Leistung Führungsinstrument Motivationsfaktor Hilfe zur Selbsthilf
- Feedback geben, Regeln Kommunikation von Wahrnehmungen In der „Ich-Form“ (nicht man, oder wir, oder es) Konkrete Beispiele (zeitnah) Verbesserungsvorschläge
- Feedback nehmen ( Regeln) Rechtfertigungen vermeiden Entschuldigen vermeiden Feedback als hilfreiche Informationen einstufen Selbst entscheiden, was man annehmen möchte
- Informationen am Einführungstag Vorstellung aller an der Ausbildung beteiligten Personen (Ausbildender, Ausbilder, Personalverantwortliche, Betriebsrat, JAV…) Zugang zum Unternehmen Rundgang im Betrieb und Vorstellung der weisungsgebundenen Personen undAnsprechpartner Zeigen der Sozialräume, Kantine und Büros der ausbildungsverantwortlichen Personen Absprachen zu Pausen- und Arbeitszeiten sowie dem Berufsschulunterricht Vorstellung des Ausbildungsplans Hinweis auf arbeitssicheres Verhalten und die entsprechenden Regeln dazu(Betriebsordnung, Unfallverhütungsvorschriften) Unterweisung zum Brandschutz u.a.
- Probezeit Die Probezeit muss gemäß §20 BBiG mindestens einen Monat und maximal vier Monate betragen. Sie dient in erster Linie dazu, sowohl den Auszubildenden als auch den Ausbildungsbetrieb erkennen zu lassen, ob der Auszubildende in dem erforderlichen Maße geeignet ist und auch das notwendige Interesse für den Ausbildungsberuf und auch das Ausbildungsunternehmen zeigt. Eine Verlängerung der Probezeit ist normalerweise nicht vorgesehen, im Falle einer Unterbrechung der Probezeit um mehr als ein Drittel (z.B. durch Krankheit) kann sie um den entsprechenden Zeitraum verlängert werden.
- Beurteilung nach Ende der Probezeit Lernbereitschaft und -fähigkeit Motivation Eigeninitiative Arbeitsorganisation/-qualität Integrationsfähigkeit u.a.
- Fachkompetenz Fähigkeit, fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erfüllung beruflicher Aufgaben erfolgreicheinzusetzen Bsp. Fachkenntnisse, Handwerkliches Geschick, Arbeitsqualität, EDV-Kenntnisse, Sprachkenntnisse
- Sozialkompetenz Fähigkeit, sich mit anderen Personen (Kollegen, Vorgesetzten, Kunden) auseinanderzusetzenund konstruktiv zu handeln Bsp: Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Integrationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit
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- Methodenkompetenz Fähigkeit, Arbeitsabläufe mit geeignetem methodischen Vorgehen konstruktivund effizient zu gestalten Zeitmanagement, Problemlösefähigkeit, Entscheidungsfähikgeit, Flexibilität, Lern und Arbeitstechniken, Selbstkontrolle
- Persönlichkeitskompetenz Fähigkeit, die erforderlichen inneren Einstellungen und individuellen Fähigkeiten zurBewältigung beruflicher Situationen einzubringen Lernbereitschaft, Auftreten, Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein, Kreativität
- Schlüsselkompetenzen (Sozial- + Methoden- + Persönlichkeitskompetenz) Hierbei handelt es sich um fach- und berufsübergreifende Qualifikationen. Dazu zählen u.a.: Zuverlässigkeit Pünktlichkeit Belastbarkeit Kommunikationsfähigkeit Flexibilität Freundlichkeit
- Modell der vollständigen Handlung Planen: Aufgaben und Ziele konkretisieren Arbeitsgliederung erstellen und Arbeitsschritte festlegen Zeitplan entwerfenDurchführen: Material beschaffen und Vorbereitungen treffen Ausführen Abschließende Arbeiten durchführenKontrollieren: Vollständigkeit und Qualität prüfen Zielerreichung kritisch prüfen Dokumentation durchführen
- (6-Stufen-Methode): 1. Informieren (Ausgangssituation verstehen, Informationen beschaffen…)2. Planen (Lösungsmöglichkeiten erarbeiten, Arbeitsplan entwickeln…)3. Entscheiden4. Ausführen (geplante Arbeitsschritte durchführen)5. Kontrollieren (Soll-Ist-Vergleich, Zielerreichung prüfen)6. Bewerten (Ablauf und Ergebnis bewerten, um Erkenntnisse zu transferieren)
- Ziele Hauptziel der Ausbildung ist das Erlangen der beruflichen Handlungsfähigkeit. Das Richtlernziel gibt die Richtung – das Hauptziel – an, ist allgemein formuliert und lässt damit viele Interpretationsmöglichkeiten hinsichtlich der Erreichung zu. Das Groblernziel wird aus dem Richtlernziel abgeleitet und konkretisiert dieses, lässt aber immer noch Interpretationsspielraum zu. Das Feinlernziel ergibt sich aus den Groblernzielen, beschreibt dabei ein sehr konkretes Endverhalten, das keinen Interpretationsspielraum zulässt. Feinlernziele können auf ihren erreichten Erfolg hin kontrolliert werden.
- Anwendung der Feinlernziele auf die Lernbereiche Das kognitive Feinlernziel bezieht sich auf die Veränderungen des Wissens und der intellektuellen Fähigkeiten. Bsp.: Der Auszubildende soll die kaufmännischen Bestandteile eines Schecks ohne Verwendung eines Buches fehlerfrei und vollzählig nennen können. Das psychomotorische Feinlernziel bezieht sich auf manuelle Fähigkeiten und andere körperliche Tätigkeiten. Bsp.: Der Auszubildende soll einen Personalausweis eines Kunden selbständig kopieren können. Das affektive Feinlernziel bezieht sich auf Änderungen der Interessen, Einstellungen und Werthaltungen. Bsp.: Leistungsfreude, Sachlichkeit, Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbereitschaft, Selbstbewusstsein, Kritik übenund annehmen, Kooperationsfähigkeit, eigenverantwortliches Handeln.
- SMART Formel S Spezifisch (die Lerninhalte entsprechen den Anforderungen von Feinlernzielen und beschreiben das gewünschte Endverhalten)M Messbar (das Ergebnis muss überprüfbar sein)A Aktivierend (der Azubi bearbeitet den Auftrag selbstständig)R Realisierbar (der Lernauftrag darf weder über- noch unterfordern)T Terminiert (die Bearbeitungszeit ist festgelegt)
- Didaktische Aufbereitung des Lernstoffs vom Bekannten zum Unbekannten vom Leichten zum Schweren vom Nahen zum Fernen vom Einfachen zum Zusammengesetzten vom Konkreten zum Abstrakten vom Allgemeinen zum Speziellen
- Das Prinzip der Fasslichkeit sollte mit weiteren pädagogischen Prinzipien verstärkt und unterstützt werden: Prinzip der Zielklarheit (klar und eindeutig formulierte Ziele vom Start des Lernprozesses an) Prinzip der Praxisnähe (Vorbereitung auf die späteren Praxistätigkeiten im Ausbildungsberuf) Prinzip der altersgemäßen Entwicklungsanpassung (Vermeidung von Unter- bzw. -Überforderung durch an Jugendliche bzw. junge Erwachsene angepasste Didaktik) Prinzip der Anschaulichkeit (Einsatz vielseitiger Ausbildungsmittel – Methoden, Medien etc. –erhöhen die Merkfähigkeit) Prinzip des selbstständigen Handelns (Entwicklung zu selbstständig und eigenverantwortlich handelndem Mitarbeiter) Prinzip der Erfolgssicherung (Sicherung desArbeits- und Lernerfolges durch Lernzielkontrollen, Wiederholungs- und Vertiefungszeiträume)
- Mögliche Kriterien für die Methodenwahl Handlungsorientierung Lernzielvorgabe Leistungsstand/Lerntyp des Auszubildenden Zahl der Auszubildenden Räumlichkeiten Ausbildungsmittel/Ausstattung Zeitvorgabe Rolle Ausbilder
- Ausbildungsmethoden darbietend (vormachend, vortragend, vorführend) Kurzvortrag (modifizierte) VierStufen-Methode Demonstration Präsentation dialogisch, entwickelnd (fragend oder besprechend) Rollenspiel Lehrgespräch Fragend-entwickelnde Methode Moderation Gruppenarbeit er-/verarbeitend Lernauftrag Leittext-Methode Projektmethode Planspiel Brainstorming
- Die Vier-Stufen-Methode (darbietend) Die Vier-Stufen-Methode wird bei der Unterweisung am Arbeitsplatz eingesetzt. Es geht hier um das Erlernen von Fertigkeiten/Techniken oder das Üben von Abläufen (psychomotorischer Lernbereich) in aufeinander abgestimmten Schritten 1. Stufe: Vorbereiten 2. Stufe: Vormachen und Erklären 3. Stufe: Nachmachen und erklären lassen 4. Stufe: Üben
- Lehrgespräche führen /Fragend-entwickelnde Methode (dialogisch) Das Lehrgespräch gehört zu den ausbilderkonzentrierten Unterweisungsformen und eignet sich insbesondere zur Vermittlung von kognitiven Themen, deren Inhalt zumeist eine hohe Komplexität aufweist. Dabei soll der Auszubildende zum selbstständigen Denken aktiviert, die kommunikative Fähigkeit des Auszubildenden gefördert, praktische Übungen gefestigt, Wissen vertieft und ergänzt sowie dem Auszubildenden ein Gesamtzusammenhang gegeben werden. Es stehen dem Ausbilder zwei Frageformen zur Verfügung: offene und geschlossene Fragen.Mögliche Fragearten sind: Erkundungsfragen Beurteilungsfragen Kontrollfragen Tatsachenfragen Entwicklungsfragen Alternativfragen
- Lernen in der Gruppe haben sich nach außen hin abgegrenzt und ein Wir-Gefühl entwickelt mindestens 3 Personen (max. 16 Personen) die einzelnen Mitglieder verfolgen das gleiche Ziel stellen eigene Verhaltensregeln (Gruppennormen) auf erbringen eine Gesamtleistung, die größer als die Summe der Einzelleistungen ist (Gruppendynamik) Es wird zwischen formellen – Gruppen, die von Außenstehenden gebildet werden – und informellen Gruppen – Gruppen, die sich von oder aus formellen Gruppen bilden – unterschieden
- Nach welchen Kriterien wird die Medienauswahl getroffen? je nach situativer Gegebenheit gemäß betrieblicher Rahmenbedingungen (Kosten) nach Kenntnissen und Erfahrungen des Ausbilders und des Auszubildenden angepasst an eingesetzte Methoden gemäß der Ziele der Auszubildenden und der Ausbilder laut zeitlicher Vorgaben nach ausgewählten Lernorten gemäß angestrebter Lernziele
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- Ursachen bei Lernschwierigkeiten Personenbezogene Ursachen Über-/Unterforderung KonzentrationsschwierigkeitenPrüfungsangstKrankheitEntwicklungsstörungen Situationsbezogene Ursachen Verhaltensweisen anderer, z.B. Ausbilder, Kollegen,Eltern, Azubigruppe, Freunde äußere Bedingungen, z.B. Umwelteinflüsse (Lärm,Beleuchtung u.a.), Betriebsklima (Führungsstil,Umgangston u.a.), Einhaltung von Regeln/Normen
- Konfliktarten und Konfliktursachen Konfliktarten sind Werte-, Rollen-, Beziehungs-, Methoden- und Sachkonflikte - intrapersonale und interpersonale Konflikte. Mögliche Konfliktursachen können u.a. Überforderung, gegensätzliche Überzeugungen, Kommunikationsmängel, Imponierbedürfnis sein.
- 6 Phasen des Beurteilungsgesprächs 1. Vorbereitung (rechtzeitig ankündigen; ausreichend Zeit einplanen; sorgfältige Vorbereitung; Störquellen ausschalten, Zielsetzung des Gesprächs festlegen)2. Darstellung der Beobachtungen (mit einer Aufwärmphase beginnen; zunächst positive Beobachtungen schildern, Lob und Anerkennung geben, danach die negativen Beobachtungen mitteilen; den Auszubildenden zu den Beobachtungen Stellung nehmen lassen)3. Beurteilungen mitteilen (zunächst positive Verhaltensweisen aufzeigen, danach sachlich aufbauende Kritik üben: beobachtete entwicklungsfähige Verhaltensweisen offen ansprechen und nachvollziehbar machen)4. Auszubildende Stellung nehmen lassen (Gelegenheit zur Selbstüberprüfung und Reflexion, Auszubildender stellt eigene Ansicht dar)5. Fördermaßnahmen anbieten bzw. gemeinsam erarbeiten (mögliche Maßnahmen gemeinsam entwickeln, verbindlich vereinbaren und schriftlich festhalten)6. Anspornender Ausklang (Motivation und Ideen zur persönlichen und fachlichen Entwicklung geben)
- Funktion der Abschlussprüfung Funktionen der Abschlussprüfung: Soll-Ist-Vergleich Bewertung der Qualität der Ausbildung Vergleich der Auszubildenden Voraussetzung für die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis Sicherung der beruflichen Chancen
- Prüfungsvorbereitung gestalten: Welche Prüfungsschwerpunkte gibt es? Sind noch Lücken vorhanden / Vertiefungen notwendig? Praxisaufgaben zu Prüfungsthemen Simulation von Prüfunge
- Umgang mit Prüfungsängsten: negative Motivation und Druck herausnehmen sachlich mit dem Auszubildenden über die Prüfung sprechen systematische Prüfungsvorbereitung bei Bedarf psychologische Beratung in Anspruch nehmen
- Folgende Bestandteile sind der Anmeldung zur Abschlussprüfung beizufügen: Angaben zum Prüfling und dem Ausbildungsunternehmen Bescheinigung über die Teilnahme an den vorgeschriebenen Zwischenprüfungen Vorgeschriebene Ausbildungsnachweise bzw. Bestätigung über deren ordnungsgemäße Führung undKontrolle Letztes Zeugnis der Berufsschule bzw. dessen Ergebnisse Angaben über die Schulbildung Bei vorzeitiger Prüfung eine Stellungnahme des Ausbildenden Bei externen Prüflingen Angaben über Erwerb der notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse
- Wie kann ein Ausbildungsverhältnis verlängert werden? bei Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch nehmen bei Nichtbestehen der Prüfung auf Verlangen des Auszubildenden, max. 1 Jahr – zweimaligesWiederholen der Prüfung möglich (§21 BBiG) auf Antrag des Auszubildenden, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen(§8BBiG), z.B. bei längerer Krankheit oder wenn bei einer vereinbarten Verkürzung der Ausbildungszeitdas Ausbildungsziel nicht erreicht wurde
- Zeugnisaufbau und Zeugnisbestandteile: Art der Berufsausbildung, d.h. Tätigkeit des Betriebes Betriebsgröße■ Über- bzw. außerbetriebliche AusbildungDauer der Berufsausbildung, d.h. Anfangsdatum■ EndedatumZiel der Berufsausbildung, d.h. Ausbildungsberuf■ Schwerpunkt/FachrichtungErworbene Fertigkeiten/Kenntnisse, d.h. Schwerpunkte des Ausbildungsberufs zusätzliche Fertigkeiten und Kenntnisse■ besondere Fähigkeiten
- Tägliche Arbeits- und Ruhezeiten Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren bewährten Acht-Stunden-Tag. Nach Feierabend besteht Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden.Und: Niemand darf länger als sechs Stunden ohne Ruhepause arbeiten.
- Pausenregelung Auch die Arbeitspausen der Beschäftigten sind durch dasArbeitszeitgesetz geregelt. Normalerweise stehen ihnen mindestens 30 Minuten Pause zu. Normalerweise heißt: an Tagen, an denen sie mehr als sechs und bis zu neun Stunden arbeiten.Bei einer Arbeitszeit über neun Stunden, muss die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer 45 Minuten Pause einlegen. Ob diese halbe bzw. dreiviertel Stunde am Stück oder mehrerePausen von jeweils mindestens 15 Minuten genommen werden, entscheidet im Voraus die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber, wobei der Betriebs- oder Personalrat über die Pausenregelung mitbestimmt. Fest steht: Niemand darf länger als sechs Stundenhintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden.