AEVO (Subject) / Prüfungsvorbereitung (Lesson)

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  • Definition Berufsausbildungsvorbereitung  Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerbberuflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen.
  • Definition Berufsausbildung Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sichwandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (beruflicheHandlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb dererforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen
  • Definition berufliche Fortbildung Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen.
  • Definition berufliche Umschulung Die berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen.
  • Ziel des Ausbilders die beruflichen und berufsübergreifenden Fähigkeiten eines Auszubildenden zu fördern(Erziehungsauftrag), die Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln (Ausbildungsauftrag). Sie/Er entwickelt die Sozial-, Methoden- und Fachkompetenz des Auszubildenden mit dem Ziel, die berufliche Handlungsfähigkeit des Auszubildenden zu erreichen.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen (ober sticht unter) 7 Grundgesetz Gesetze Rechtsverordnung Satzung Tarifverträge Betriebsvereinbarungen Ausbildungsvertrag
  • Aufteilung arbeitsrechtliche Vorschriften Vereinbartes Recht Gesetztes Recht Gewohnheits- und Richterrecht
  • Was beinhaltet das Vereinbarte Recht? BerufsausbildungsvertragTarifvertragBetriebsvereinbarung
  • Was beinhaltet das Gesetzte Recht? BerufsbildungsgesetzArbeitszeitgesetzJugendarbeitsschutzgesetzHandwerksordnung
  • Was beeinhaltet das Gewohnheits- und Richterrecht? Anrechnung von Pausen- und Wegzeiten der Berufsschule auf die Arbeitszeit bei erwachsenenAuszubildenden
  • Ziele der bertieblichen Berufausbildung (§§ 1 und 14 BBIG) Ausbildende haben……dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen ist, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann, … …dafür zu sorgen, dass der Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird
  • Grundstruktur Bildungssystem in Deutschland Durchlässigkeit: z.B. indem IHKPrüfungsabschlüsse den Hochschulzugang gewährleisten.Transparenz: z.B. indem erworbene berufliche Kompetenzen durch einheitliche Rechtsverordnungen nachvollziehbar sind.Gleichwertigkeit: z.B. indem betriebliche und hochschulische Bildungsabschlüssegleichberechtigt anerkannt werden.Chancengleichheit: z.B. indem keine sozialen Gruppen aus dem Bildungssystem ausgeschlossen sind
  • Das duale System der Berufsausbildung Zuammenwirkung der betrieblichen und schulischen Ausbildung Lernort (Ausbildung im Betrieb / Ausbildung in der Berufsschule) Inhaltliche Rechtsgrundlage (Bundeseinheitliche Ausbilungsordnung / Landeseinheitliche Rahmenlehrpläne) Gesetzliche Rechtsgrundlage (Berufsbildungsgesetz / Schulgesetze) Rechtsform (privatrechtliche Träger / öffentlich-rechtliche Träger)
  • Struktur der Ausbildungsberufe (4) Monoberufe  für alle Auszubildenden eines Ausbildungsberufes gelten einheitliche Berufsbilder,Ausbildungsrahmenpläne und Prüfungsanforderungen (Indstriekaufmann) Monoberufe mit Spezialisierung: hier wird nach Fachrichtungen und Schwerpunkten differenziert,die aber keine eigene Ausbildungsordnung rechtfertigen. Die Spezialisierung findet innerhalb der Fachbildung statt, die Grundbildung (1. Ausbildungsjahr) bleibt einheitlich und führt zu einem einheitlichen Berufsabschluss. Unterschiede sind in der genauen Berufsbezeichnung und im Ausbildungsrahmenplan zu erkennen.  Monoberufe mit Wahlqualifikation: Wahlqualifikationen kommen insbesondere in hoch spezialisierten Branchen in Betracht, da die Betriebe individuelle Spektren bearbeiten und eine Spezialisierung unbedingt erforderlich ist. Im 2. Ausbildungsjahr kann ein berufliches Profil individuell kombiniert werden.  Stufenausbildungsberufe: dieses Modell sieht vor, Auszubildenden ganz unterschiedlicheBerufschancen zu eröffnen, indem der Auszubildende bereits nach zwei Jahren einen Berufsabschluss erhalten kann. Nach der Grundbildung im 1. Ausbildungsjahr geht die Berufsausbildung in eine allgemeine Fachbildung (2. Ausbildungsjahr) über, die mit einem Berufsabschluss beendet wird. Entscheidet sich der Auszubildende für die Fortsetzung mit einer weiteren Fachbildung (3. Aus-bildungsjahr), endet er mit einem höherwertigen Berufsabschluss
  • Persönliche und fachliche Eignung des Ausbilders Die persönliche Eignung erfüllt, wer Kinder und Jugendliche beschäftigen darf und wer nicht wiederholt oder schwer gegen Vorschriften des BBiG verstoßen hat (§§28- 29 BBiG). Die fachliche Eignung nach §30 BBiG ist vorhanden, wenn:- berufs- und arbeitspädagogische Fähigkeiten vorhanden sind.- ein Berufsabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechender Fachrichtung absolviert wurde.- angemessene Berufserfahrung vorliegt. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus sollte eine Ausbilderin oder ein Ausbilder aber auch besondere pädagogische Eigenschaften besitzen.
  • Anforderung an die Ausbildungsstätte Für jeden Beruf, in dem ausgebildet werden soll, muss die Ausbildungsordnung vorliegen. Der Ausbildungsbetrieb hat eine Übersicht (betrieblicher Ausbildungsplan) zu führen, aus der die systematische Ausbildung hervorgeht.  Art und Umfang der Produktion und/oder der Dienstleistung müssen für die Ausbildunggeeignet sein.  Das Zahlenverhältnis zwischen Auszubildenden und den Fachkräften soll angemessen sein. Sokommen auf ein bis zwei Fachkräfte ein Auszubildender, auf drei bis fünf Fachkräfte bis zu zwei Auszubildende, auf sechs bis acht Fachkräfte bis zu drei Auszubildende und auf jeweils weitere drei Fach-kräfte je ein weiterer Auszubildender.
  • Betriebliche Lernorte (6) der Arbeitsplatzdie Lerneckedie Lerninseldie Ausbildungswerkstattdas Lernbüroder Seminarraum
  • Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung Der/Die Ausbilder/in ist neben- oder hauptberuflich für die Planung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung verantwortlich. Der/Die Ausbilder/in haftet bei bestimmten Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften persönlich. Ausbildender und Ausbilder/in sind entweder eine Person oder der Ausbildende beauftragt eine andere Person mit der Ausbildertätigkeit (§ 28 Abs. 2 BBiG). Ein bestellter Ausbilder haftetaus seinen arbeitsvertraglichen Pflichten. Auszubildender: Vertragspartner im Berufsausbildungsvertrag (§ 10 BBiG) haften für vertragliche Pflichten Ausbildungsbeauftragter: beauftragt mit Teilaufgaben, vermittelt Teilaufgaben Die zuständige Stelle überwacht die Berufsausbildung; der Ausbildende haftet für Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften.
  • Schlüsselqualifikationen des Ausbilders KooperationTeamfähigkeitKommunikationsfähigkeitVerantwortungsbewusstseinEinfühlungsvermögen etc.
  • Definition betrieblicher Ausbildungsplan Beim betrieblichen Ausbildungsplan handelt es sich um die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung entsprechend dem Berufsbildungsgesetz (§§11 und 14) und der jeweiligen AO.Es ist ein wichtiges Ausbildungsinstrument, das alle Inhalte des Ausbildungsrahmenplans enthalten muss (es darf nichts ersetzt werden). Das bedeutet, dass die zu vermittelnden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten des Ausbildungsrahmenplans als verbindliche Mindestinhalte im Ausbildungsplan aufgeführt sein müssen. Zusätzlichkönnen auch betriebsspezifische Ausbildungsziele aufgenommen werden.
  • Sachliche Gliederung des Ausbildungsplans Sachliche Gliederung Zeitliche Gliederung Lerninhalte zu Ausbildungseinheiten zusammenfassen Ausbildungseinheiten überschaubar aufteilen Probezeit überprüfbar gestalten Gliederung auf Prüfungsanforderungen abstellen Außerbetriebliche Maßnahmen und innerbetrieblicher Unterricht sinnvoll in dieGliederung integrieren
  • Zeitliche Gliederung des Ausbildungsplans Prüfungstermine berücksichtigen Zeitliche Reihenfolge des Ausbildungsrahmenplans einhalten Zeitliche Gliederung in überschaubare Abschnitte (max. 6 Monate) einteilen Berufsschul- und Urlaubszeiten berücksichtigen - dabei allgemeinepädagogische Regeln beachten Die Ausbildung soll handlungsorientiert sein
  • individueller Versetzungsplan Neben dem betrieblichen Ausbildungsplan kann ein individueller Versetzungsplan erstellt werden. Dieser berücksichtigt für den jeweiligen Auszubildenden die entsprechende Ausbildungsdauer, nennt u.a. die individuelle Reihenfolge der Lernorte mit der dazugehörigen zeitlichen Verweildauer und den Zeitpunkt des Urlaubs. Er stellt die verkürzte Version des betrieblichen (individuellen) Ausbildungsplans dar und wird auf die vorgegebene Ausbildungsdauer gemäß Ausbildungsordnung abgestimmt.
  • Mitwirkungsrecht vom Betriebsrat Bei folgenden Themen hat der Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht: Informationsrecht, z.B. über die Personalplanung Vorschlagsrecht, z.B. bei der Planung von Arbeitsplätzen Anhörungsrecht, z.B. vor jeder Kündigung Beratungsrecht, z.B. bei der Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung
  • Mitbestimmungsrecht vom Betriebsrat Zustimmungsrecht, z.B. zu Inhalten von Personalfragebögen, zu Richtlinien über diepersonelle Auswahl bei der Einstellung Initiativrecht, z.B. bei der Ausschreibung von Arbeitsplätzen im Betrieb Regelungsrecht, z.B. über Fragen der Arbeitszeit oder Betriebsordnung Auswahlrecht, z.B. bei der Einstellung von Auszubildenden 
  • JAV Die JAV vertritt die Anliegen von Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie von Auszubildenden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§60 BetrVG). Die JAV kann ausschließlich über den Betriebsrat Einfluss nehmen. Insbesondere in Fragen der Berufsbildung beantragen sie Maßnahmen, die den jugendlichen Arbeitnehmern und Auszubildenden dienen und überwachen die Einhaltung von Vorschriften, betreffend die jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildender. Auszubildende, die dem Betriebsrat oder de
  • Voraussetzung zur Wahl einer JAV Wenn ein BR existiert sowie mind. fünf Arbeitnehmer unter 18 Jahren und/oder Auszubildende unter 25 Jahren.
  • Voraussetzung Wahl BR Wenn im Betrieb mind. fünf ständige wahlberechtigteArbeitnehmer beschäftigt sind, die mindestens 18Jahre alt sind, von denen drei wählbar sein müssen.
  • Aufgaben Zuständige Stelle Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG §9 und §32) ist die zuständige Stelle bzw. jeweilige Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Ärztekammer), soweit keine anderen Vorschriften bestehen, für die Überwachung der Berufsausbildung im Rahmen des Gesetztes zuständig. Weitere Aufgaben der zuständigen Stelle: Eignung des Ausbilders, des Ausbildenden und der Ausbildungsstätte feststellen Berufsbildungs- und Schlichtungsausschüsse errichten Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einrichten und führen Prüfungsausschüsse einrichten und Prüfungen durchführen Über Anträge zur Verkürzung/ Verlängerung der Ausbildungszeitentscheiden Rechtsvorschriften zur Berufsausbildung erlassen
  • persönliche Anforderungen bei der Azubi-Wahl Persönliche Anforderungen können sein: Äußeres Erscheinungsbild Eigeninitiative Konzentrationsfähigkeit Belastbarkeit Teamfähigkeit Logisches Denken Flexibilität Freundlichkeit Lern- und Leistungsbereitschaft Zuverlässigkeit Offenheit u.a
  • Fachliche Anforderungen bei der Azubi-Wahl Wichtige fachliche Kriterien sind: Schulbesuch und Schulabschluss Zeugnisse und Notenniveau Referenzen (Praktika, Fortbildungen,Nebenbeschäftigungen, …) Alter und Wohnort
  • Instrumente des Ausbildungsmarketings Instrumente des Ausbildungsmarketings (Beschaffungswege) nutzen Annonce in der Lokalpresse /Schülerzeitung Internet Ausbildungsmessen Agentur für Arbeit / Jobbörse Praktika u.a.
  • Möglichkeiten der Eignungsfeststellung (Bewerbung)  Analyse der Bewerbungsunterlagen Tests (Intelligenztests, Fertigkeits- undKenntnistests, psychomotorische Tests,Persönlichkeitstest) Einstellungsgespräche Auswertung des Personalfragebogens Telefoninterview Arbeitsproben
  • Ausbildungsvertragsabschluss, wie kommt er zustande? Gemäß BGB kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande. Dazu gehört auch der Berufsausbildungsvertrag! Durch die rechtliche Grundlage des BGBs ist auch eine mündliche Zusage nach einem Vorstellungsgespräch ein Angebot und gilt bei Annahme als Vertragsabschluss.Mit Vertragsabschluss ist zu beachten, dass: gemäß § 11 BBiG die wesentlichen Inhalte unverzüglich, spätestens aber vor Beginn der Ausbildung schriftlich niedergelegt und vom Ausbildenden und Auszubildenden unterschrieben sein müssen. Bei minderjährigenAuszubildenden bedarf es darüber hinaus der Unterschriftsleistung durch die gesetzlichen Vertreter.Jugendliche Auszubildende dürfen zudem nur in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden (§4 Abs. 3 BBiG). Zudem dürfen jugendliche Auszubildende nur dann ausgebildet werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden sind (Erstuntersuchung) und dem Ausbildenden die von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorlegen. Eine weitere ärztliche Untersuchung (Nachuntersuchung)wird notwendig, wenn der Auszubildende ein Jahr nach Beginn der Ausbildung immer noch minderjährig ist (§32 JArbSchG).
  • Mindestinhalte des Ausbildungsvertrags: Auszubildende mit Geburtsdatum und Anschrift Ausbildende mit Rechtsform desAusbildungsunternehmens Ausbildungsberufs sachliche und zeitliche Gliederung, das exakte Eintrittsdatum in den Ausbildungsbetrieb, das Ende der Ausbildungszeit und auch diebDauer der Ausbildung müssen aufgeführt sein Genaue Ortsangabe inkl. Anschrift des Ausbildungsortes Ausbildungsmaßnahmen, die außerhalb des Ausbildungsortes durchgeführt werden die Dauer der Probezeit regelmäßige tägliche Ausbildungszeit die Angabe des Urlaubsanspruches die Höhe der Ausbildungsvergütung m Ausbildungsvertrag ist auf die in der Berufsausbildung angewandten Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen hinzuweisen.
  • Pflichten des Ausbildenden  Ausbildungspflicht Aufsichtspflicht Vergütungspflicht Freistellung für Prüfungen Freistellung für den Berufsschulunterricht Berichtsheftkontrolle Bereitstellung von Ausbildungsmitteln Urlaubsgewährung u.a.
  • Pflichten des Auszubildenden Lernpflicht Weisungsgebundenheit Teilnahme am Berufsschulunterricht Erholungspflicht Berichtsheftführung (Schriftform oderelektronisch) Teilnahme an Prüfungen u.a.
  • Unterlagen zur Eintragung bei der IHK Eintragung einzureichen: Berufsausbildungsvertrag Bescheinigung über die Erstuntersuchung (bei jugendlichen Auszubildenden) Betrieblicher bzw. individueller Ausbildungsplan Ausbilderkarte Anmeldebescheinigung der Berufsschule
  • Kündigungsgründe  Beendigung durch Zweckerreichung (Bestehen der Abschlussprüfung) Beendigung durch Zeitablauf (Ablauf des vertraglich vereinbarten Zeitpunktes) Kündigung innerhalb der Probezeit (Kündigung ohne Angabe von Gründen) Einvernehmliche Auflösung des Berufsausbildungsvertrages (zweiseitig gleich lautendeWillenserklärung zur Auflösung) Ordentliche Kündigung durch den Auszubildenden (§22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG:Aufgabe der Berufsausbildung oder Ausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf) Außerordentliche Kündigung durch den Auszubildenden oder Ausbildenden auswichtigem Grund (fristlos)
  • Ausbildungsplatz und Lernort auswählen Bei der Entscheidung für einen geeigneten Lernort sind u.a. diese Vorgaben zu berücksichtigen: Mindestinhalte des Ausbildungsrahmenplans Lern- bzw. Vermittlungsmethoden Sozialform des Lernens Betriebsgröße und –struktur Geeignete Ausbilder/Fachkräfte Ebenso sollte ein Lernort nach folgenden Kriterien ausgewählt werden: Ausstattung Unfallverhütung und Ergonomie Umwelteinflüsse und Betriebsklima Fachkräfte
  • Zentrale Lernorte Ausbildungswerkstätten kommen überwiegend in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufen vor und werden dort bei der Durchführung von ausbildungsunterst Das Lernbüro kommt vorwiegend in der kaufmännischen Ausbildung vor, welches abseits von der Praxis zur Bearbeitung von komplexen realen Aufgaben genutzt wird. In der Juniorfirma leitet eine Azubigruppe eigenverantwortlich eine Firma in der Firma und erlebt somit die gesamte Bandbreite der Unternehmenssteuerung. Diese Ausbildungsform wird in vielen Ausbildungsberufen genutzt. Schulungs- und Unterrichtsräume sind vielseitig einsetzbar, z.B. um Workshops, Vorträge und Seminare durchzuführen, aber auch z.B. für Gruppenarbeiten oder die Prüfungsvorbereitung nutzbar.
  • Vorteile von zentralen Lernorten ungestörte Ausbildung Risikominimierung gezielte Gruppen-/Projektarbeit Lernerfolgssicherungu.a.
  • Nachteile zentrale Lernorte kostenintensivwenig Praxisbezuggeringe Eigenverantwortung
  • Dezentrale Lernorte Zu den dezentralen Lernorten gehören der Arbeitsplatz und Ausbildungsecken. Nicht jeder Arbeitsplatz ist auch ein Ausbildungsplatz. Die Ausbildung am Arbeitsplatz gibt dem Auszubildenden die Chance, die betrieblichen Belange in realen Situationen kennenzulernen. Die Ausbildungsecke befindet sich nahe des Arbeitsplatzes und ermöglicht so ein ungestörtes Lernen und Arbeiten mit Unterstützung der Fachkraft bzw. des Ausbilders.
  • Vorteil dezentraler Lernort Praxisnähe/Realitätsbezug individuelle Gestaltung selbständiges Arbeiten hohe Motivation u.a. u.a.
  • Nachteile dezentrale Lernorte geringere Methodenvielfalthohe Störfaktoren keine Interaktion mit einer GruppeAlltagsstress
  • Lernbereiche (3) Kognitiv („Kopf“)…Wissen, Erkennen, Begreifen der ErkenntnisPsychomotorisch („Hand, Finger“)…manuelle Tätigkeiten, FertigkeitenAffektiv („Bauch, Herz“)…Einstellungen, Gefühle, Werte und Normen 
  • Lerntypen (3) Visueller Lerntyp…nimmt die Lerninhalte am besten über das Auge auf (Sehen). Unterstützend kann bei diesem Lerntyp mit Bildern, Fotos, Zeichnungen = Visualisierungen gearbeitet werden. Auditiver Lerntyp…nimmt die Lerninhalte am besten über das Gehör auf (Hören). Über dasgesprochene Wort werden viele Inhalte aufgenommen. Haptischer Wahrnehmungstyp…nimmt die Lerninhalte am besten über die Hände, das Tun auf(Anfassen), in dem er Dinge in die Hand nimmt, fühlt, tastet, ausprobiert. Ein möglichst hoher Wirkungsgrad beim Lernen wird erzielt, wenn im Lernprozess alle Wahrneh-mungskanäle bzw. Sinnesorgane angesprochen werden.
  • Linke Gehirnhälfte/Hemisphäre Linke Gehirnhälfte/Hemisphäre (verantwortlich für logisches und lineares Denken) RechnenLesenSchreibenSachebeneErkennen von Regeln/GesetzmäßigkeitenDenken in Worten
  • Rechte Gehirnhälfte Rechte Gehirnhälfte/Hemisphäre (verantwortlich für ganzheitliches und räumlichesDenken)Denken in BildernKreativitätFarbenEmotionenBeziehungsebene