SDL (Subject) / SDL Abschluss (Lesson)

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  • Haftung OHG Jeder Gescellschafter mit seinem gesamten Privatvermögen.
  • Haftung KG Komplementär haften voll Kommanditisten nur mit ihrer Einlage
  • Haftung GmbH Gesamtvermögen der Gesellschat Gesellschafter Risiko ist auf Stammeinlagen beschräönkt
  • Haftung AG Gesellschaftsvermögen der AG Risiko der Aktionäre auf den Wert der Aktien beschränkt
  • Geschäftsführung (Innenverhältnis) EU durch den Unternehmer
  • Geschäftsführung (Innenverhältnis) OHG jeder Gesellschafter alleine bei gewöhnlichen Geschäften gemeinschaftlich bei außergewöhnlichen.
  • Geschäftsführung (Innenverhältnis) KG durch die Komplementäre, Kommanditisten haben nur Widerspruchs und Kontrollrecht.
  • Geschäftsführung (Innenverhältnis) GmbH Durch den Geschäftsführer (bestimmt durch Gesellschafterversammlung)
  • Geschäftsführung (Innenverhältnis) AG durch den Vorstand wird für 5 Jahre vom Aufsichtsrat bestellt
  • Geschäftsführung (Innenverhältnis) AG durch den Vorstand wird für 5 Jahre vom Aufsichtsrat bestellt
  • Vertretung (Außenverhältnis) EU durch den Unternehmer
  • Vertretung (Außenverhältnis) OHG Einzelvertretungsmacht aller Gesellschafter
  • Vertretung (Außenverhältnis) KG durch die Komplementäre, Einzelvertretungsmacht
  • Vertretung (Außenverhältnis) GmbH durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich, wenn nichts anderes bestimmt ist
  • Vertretung (Außenverhältnis) AG durch alle Vorstände gemeinschaftlich, wenn nichts anderes bestimmt ist
  • Gewinnverteilung EU Gewinn(und verlust) stehen alleine dem Unternehmer zu
  • Gewinnverteilung OHG 4% auf die Einlage, Rest nach Köpfen
  • Gewinnverteilung KG 4% auf die Einlage Rest inenm angemenssen Verhältniss dem Umständen entsprechend -> dringend vertraglich regeln
  • Gewinnverteilung Gmbh Im Verhältniss der Anteile am Stammkapital(Gesellschaftsanteile)
  • Gewinnverteilung AG Dividende auf Aktien (Verhältnis der Anteile am Grundkapital)
  • Gesellschaftsorgane EU keine da natürliche Person
  • Gesellschaftsorgane OHG Keine da natürliche Personen
  • Gesellschaftsorgane KG keine da natürliche Personen
  • Gesellschaftsorgane GmbH Gesellschafterversammlung (weisungsrecht, oberste Organ) Geschäftsführer (leitendes Organ) Aufsichtsrat ( Kontrollorgan bei GmbH mit mehr als 500 Mitarbeiter)
  • Gesellschaftsorgane AG Hauptversammlung (alle Aktionäre, beschließende Organ) Vorstand (leitendes Organ) Aufsichtsrat (wird von HV für 4 jahre gewählt)
  • Finanzierungsmöglichkeiten EU EK beschränkt durch Vermögen FK beschränkt durch Kreditwürdigkeit
  • Finanzierungsmöglichkeiten OHG bessere Finanzierungsmöglichkeit als EU da mehrere Vollhafter
  • Finanzierungsmöglichkeiten KG bessere Finanzierungsmöglichkeit als EU OHG weil teilhafter zusätzl Kapital mitbringt
  • Finanzierungsmöglichkeiten GmbH EK- Vorteil Haftungsbeschränkung für Gesellschafter FK-Nachteil: Gläubiger verlangen zusätzl. Sicherheit
  • Finanzierungsmöglichkeiten AG hervorragend kleine EK anteile handel an der börse kapitalmarktzugang für FK