217
Propädeutikum (Subject) / Teil 1: Illustrative Einführung in das Recht (Lesson)
Advertisement
- Wie grenzt sich Diebstahl von Betrug (§ 263 StGB; Betrug) ab? bei einer Vermögensverfügung (welche für § 263 StGB; Betrug notwendig ist) handelt der Geschädigte eigenständig
- Was ist ein Dreiecksbetrug (§ 263 StGB; Betrug)? bei einer Vermögensverfügung muss der Verfügende und der Geschädigte nicht personenidentisch sein. Es kann auch eine Drittschädigung vorliegen.
- Voraussetzung eines Dreiecksbetruges nach der Rechtsprechung? (§ 263 StGB; Betrug) der Verfügende muss im Lager des Geschädigten stehen (Lagertheorie)
- was ist die Lagertheorie? (§ 263 StGB; Betrug) Das bedeutet, dass der Getäuschte im Vergleich zum Täter in einem besonderen Näheverhältnis zum Geschädigten stehen muss. Der verfügende Dritte muss als Beschützer oder Gehilfe wertend normativ dem Lager des Geschädigten zuzuorden sein. Beispiel: B bestellt bei der Wirtin ein alkoholisches Getränk. Nach dem Verzehr steht B auf und verlässt das Lokal, ohne das Getränk zu bezahlen. Geschädigter ist hierbei nicht die Wirtin, sondern der Lokalinhaber, sodass nur ein Betrug zu Lasten des Inhabers in Frage kommt. Die Wirtin steht in einem besonderen Näheverhältnis zum Lokalinhaber. Hier sogar vertraglich. Eine Vermögensverfügung liegt vor.
- was bedeutet dolus eventualis? bedingter Vorsatz. Wenn der Täter den Erfolg zwar nicht unbedingt will, sich damit aber ohne weiteres abfindet und den Erfolg als Nebenwirkung seines Handelns abfindet
- Was ist eine Bereicherungsabsicht? das ist die Absicht, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern
- was ist dolus directus 1. Grades? Absicht. Das ist der zielgerichtete Wille, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Dem Täter kommt es gerade darauf an, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen.
- Was ist das Stammkapital? das ist der Vermögensbetrag (in EUR), der im Gesellschaftsvertrag festgesetzt ist und der den Gesamtbetrag sämtlicher Gesellschaftereinlagen wiedergibt (Grundsatz der Kapitalaufbringung)
- Was ist die primäre Aufgabe der IHK? (§ 1 IHK-G) - das Gesamtinteresse der zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahzunehmen - für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken - und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen - weitere, meist hochheitliche Aufgaben
- Zur welcher Verwaltung gehört die IHK? die IHK gehört wegen ihrer Organisation als öffentlich-rechtliche Körperschaft zur mittelbaren Staatsverwaltung (§ 3 Abs. 1 IHK-G)
- Advertisement
- wie sind die IHK-Kammern organisiert? demokratisch
- wer wählt gem. IHK-G die Mitglieder der Vollversammlung? die Kammermitglieder
- wer beschließt über die Angelegenheit der Kammer ? (IHK-G) die Vollversammlung
- wer beschließt über die Satzung und der Beitragsordnung der Kammer? (IHK-G) die Vollversammlung
- was ist die Beitragsordnung gem. IHK-G? die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Beiträge, die die Mitglieder zahlen müssen (§ 3 Abs. 2 S. 1 IHK-G)
- Was haben Nichtgebietskörperschaften nicht und wann dürfen sie nicht tätig werden? Im Gegensatz zu Bund, Länder und Gemeinden, haben Nichtgebietskörperschaften keine Allzuständigkeit und dürfen außerhalb ihres gesetzlichen Auftrags nicht tätig werden.
- Warum sind im § 1 IHK-G (Allgemeiner Aufgabenbereich) die Absätze 1 bis 3 generalklauselartig formuliert? um der IHK (Selbstverwaltungskörperschaft) den notwendigen Freiraum für eigene Gestaltungsmöglichkeiten zu geben.
- Wie kennzeichnet die IHK den eigenen "Wirkungskreis"? organisationsrechtlich
- was ist eine Generalklausel? eine sehr allgemein formulierte Rechtsvorschrift, die von der Rechtsprechung konkretisiert werden muss
- Was geben die Generalklauseln den IHKs für Möglichkeiten? - ein weiter Spielraum bei der Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Unternehmen - die Arbeit der IHKs kann jederzeit den wechselnden wirtschaftlichen Problemen angepasst und somit neuen Aufgaben gerecht werden.
- Was spiegeln die Generalklauseln (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) wider? da die Generalklauseln der kasuistischen (befolgenden) Aufzählung der Aufgaben und Befugnisse überlegen sind, spiegeln sie das Wesen der Selbstverwaltung wider.
- was bedeutet kasuistisch? befolgend
- Beispiele für die Kammeraufgaben, die "nach außen" gerichtet sind? (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) - bei der Wahrnehmung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft wenden sich die IHKs an den Staat (in allen seinen Erscheinungsformen; also auch im Bereich der Kommunen und Kommunalverbände) - werden als Berater und Gutachter tätig - informieren die Öffentlichkeit
- Beispiele für die Kammeraufgaben, die "nach innen" gerichtet sind? (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) - wenn die IHKs die ihnen zugehörigen Unternehmen informieren, beraten und unterstützen (darin liegt der Förderauftrag der IHKs gegenüber ihren Zugehörigen) - administrative Tätigkeiten
- Warum vollzieht sich die Tätigkeit der einzelnen IHK in erster Linie in ihrem Bezirk? (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) weil die regionale Gliederung durch ihre Konzentration auf einen überschaubaren Lebenskreis die beste Grundlage für eine wirkungsvolle Selbstverwaltung ist und nur auf diese Weise die regionalen Besonderheiten und Schwerpunkte ausreichend berücksichtigt werden können.
- Die regionale Gliederung des Kammerwesens lässt sich mit der gemeindlichen Selbstverwaltung vergleichen, warum? den IHKs sind u. a. Aufgaben der Wirtschaftsförderung übertragen. Diese ergeben sich auch aus den Regelungen über die örtliche Zuständigkeit. Der Förderauftrag ist somit auf die Unternehmen des Bezirks bezogen.
- Ist die Kammerarbeit in ihrem Aktionsradius nur auf den Kammerbezirk beschränkt? (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) Nein. Die Kammerarbeit baut zwar auf den wirtschaftlichen Interessen der Bezirkswirtschaft auf, ist aber in Ihrem Aktionsradius nicht auf den Kammerbezirk beschränkt.
- In welchem Aktionsradius kann die Kammer überall tätig werden? (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) Im Rahmen der Vertretung des Gesamtinteresses und ihres Förderauftrags, kann die Kammer überall dort tätig werden, wo das Interesse der Unternehmen ihres Bezirks berührt wird. Beispiel: Wenn wirtschaftliche Entscheidungen auf Landes- oder Bundesebene entstehen, kann sie sich (meist zusammen mit anderen betroffenen Kammern) an die entsprechenden staatlichen Stellen wenden.
- Wie sollen die Kammern bei der Wahrnehmung des Gesamtinteresses wirken? (§1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) angesichts der vielfältigen wirtschaftlichen Interessen, sollen die Kammern wie ein Filter wirken
- Wozu wird die IHK, aufgrund der Pflichtzugehörigkeit der Unternehmen aller Betriebsgrößen und Rechtsformen, gezwungen? - eine umfassende Kenntnis der Wirtschaftslage und der Unternehmen des Bezirks zu entwickeln - ihre Interessen langfristig zu sehen - und für alle die gemeinsame beste Lösung zu suchen
- Advertisement
- was bedeutet divergieren? auseinanderstreben, sich unterscheiden, voneinander, von etwas abweichen
- An was ist die IHK gebunden und worin unterscheidet sie sich von staatlichen Instanzen? (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) Die IHK ist an das Gesamtinteresse gebunden und braucht nicht -wie staatliche Instanzen- auch divergierende (sich unterscheidende) Interessen anderer Lebensbereiche zu berücksichtigen (obwohl dies in der Praxis regelmäßig geschieht).
- In welchen Fragen ist die IHK als Berater tätig? (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) in wirtschaftlichen Fragen
- Die IHKs nehmen intensiv an der wirtschaftspolitischen Meinungsbildung auf allen Ebenen teil, Beispiele hierfür.... (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) - kommunale Entscheidungen - Maßnahmen der Länder - Entscheidungen der Europäischen Union und - Beschlüsse internationaler Organisationen, in denen die BRD mitwirkt
- Wann haben die IHKs die Legitimation zu einer Stellungnahme der Konjunkturumfrage? (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) wenn die Interessen der gewerblichen Wirtschaft ihres Bezirks berührt werden, auch wenn es sich um außerökonomische Lebensbereiche handelt
- Durch was wird die Meinung der IHK bei der Wahrnehmung des Gesamtinteresses gebildet? (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) durch Umfragen und Beratungen
- Was steht bei der Meinungsbildung der IHK im Vordergrund und welche Positionen sind unerlässlich? (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) die Beratungsergebnisse der Vollversammlung stehen im Vordergrund. Bei der Ermittlung wirtschaftspolitischer Grundpositionen sind diese unerlässlich
- Wichtige Instrumente der Meinungsbildung der IHK sind? (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) - Beratungen in Ausschüssen und Arbeitskreisen - Umfragen, mit denen die Anliegen und Sorgen der Kammerzugehörigen ermittelt werden - laufende und enge Kontakt der IHK mit den Kammerzugehörigen, der ihr einen breiten Überblick über die Bezirkswirtschaft verschafft.
- Wozu führt die Abwägung der Einzel- oder Gruppeninteressen? (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) die Abwägung führt häufig zu Prioritäten der Interessen, sodass nachrangige Interessen zurückstehen müssen. Beispiel: Eine Kammerstellungnahme kann deshalb im Widerspruch zu den Interessen eines bestimmten kammerzugehörigen Unternehmens stehen und wird sich oft auch nicht mit den Brancheninterssen decken
- Worin liegt der besondere Wert der Abwägung der Interessen für den Empfänger? (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) dass zwar alle Interessen ermittelt, aber auch gewichtet und erforderlichenfalls zurückgewiesen werden
- Formen der Wahrnehmung des Gesamtinteresses? (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) - in erster Linie wenden sich die IHKs an entscheidenden staatlichen Instanzen mit Berichten, Vorschlägen, Gutachten und Memoranden. - die Öffentlichkeit wird durch die IHK über ihre Auffassung zu wirtschaftlichen Fragen informiert - ggf. muss sich die IHK auch publizistisch mit anderen wirtschaftspolitischen Auffassungen auseinandersetzen. - Öffentliche Veranstaltungen, Präsidentenreden, Pressekonferenzen und Pressemeldungen - Herausgabe einer Kammerzeitschrift
- Warum ist die Organisationsform Selbstverwaltungskörperschaft für die IHKs am besten geeignet? (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) damit eine sachkundige Beratung des Staates in allen wirtschaftlichen Fragen gewährleistet werden kann
- Zu was verpflichtet der öffentlich-rechtliche Status die IHKs? (§1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) zur Wahrung des Gesamtinteresses aller Gewerbetreibenden und damit zu einer gesamtwirtschaftlichen Sicht
- Was bietet die Kammerzugehörigkeit aller Gewerbetreibenden eines Bezirks? (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) die breite Erfahrungsgrundlage, um wirklich alle wirtschaftlichen Interessen zu erfassen und zu repräsentativen Ergebnissen zu kommen
- Was sind die entscheidenden organisatorischen Voraussetzungen für die Erfüllung des gesetzlichen Kammerauftrags zur Wahrnehmung der gesamtwirtschaftlichen Interessen? (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) Pflichtzugehörigkeit und die regionale Gliederung
- Wer entscheidet in eigener Verantwortung über die Maßnahmen der Förderung der gewerblichen Wirtschaft? (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) die Kammer und ihre Organe entscheiden über die Maßnahmen, die sie dafür notwendig halten, und die Mittel, die sie dafür einsetzen wollen. Damit legen sie fest, welche wirtschaftlichen Bedürfnisse im Kammerbezirk sie für vorrangig halten.
- Die Information der kammerzugehörigen Unternehmen gehört zu welchen Aufgaben der IHK? (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) zu den Förderungsaufgaben
- Worum geht es bei der Information der kammerzugehörigen Unternehmen? (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) - Veröffentlichung der IHK über ihre eigene Tätigkeit - Information über alle wirtschaftlich relevanten Fragen, dazu gehören - Berichte über die Wirtschaftslage und - Berichte über Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie - Berichte über regionale Entwicklungen und internationale Einflüsse -
- Wobei werden die Grenzen des Kammerauftrags Förderung der gewerblichen Wirtschaft (Information) überschritten? (§ 1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) bei allgemeinpolitischen Artikeln. Auch, wenn es sich um Namensartikel handelt.
- Was kann neben der Kammerzeitschriften noch als Informationsquelle für die Kammerzugehörigen auftreten? (§1 IHK-G; Allgemeiner Aufgabenbereich) zahlreich Broschüren, welche über neue wirtschaftsrechtliche oder wirtschaftspolitische Maßnahmen und Spezialfragen wirtschaftlicher Art unterrichten.