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Wirtschaftsrecht (Subject) / Begriffe (Lesson)

Semester 1

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  • objektives Recht Rechtsordnung Rechtsnormen "Law"
  • subjektives Recht Berechtigung Anspruch "Right"
  • absolute Rechte (subjektives Recht) Persönlichkeitsrechte Immaterialgüterrechte Sachenrechte (dingliche Rechte)
  • relative Rechte (subjektives Recht) Forderungen (obligatorische Rechte) -Vertrag (Art. 1 ff. OR) -unerlaubte Handlung (Art. 41 ff. OR) -ungerechtfertige Bereicherung (Art. 62 ff. OR) -weitere
  • Rechtssubjekte -natürliche Personen -jurisitsche Personen --Körperschaften (Personenmehrheit) ---Privatrecht u. öffentliches Recht --Anstalten (Zweckvermögen) ---Prvatrecht u. öffentliches Recht
  • Rechtsfähigkeit Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben
  • Handlungsfähigkeit Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu begründen
  • Geschäftsfähigkeit Rechtsgeschäftlcihe Handlungen (Vertrag)
  • Deliktsfähigkeit unerlaubte Handlungen (Delikt)
  • Voraussetzungen der Handlungsfähigkeit Volljährig  Urteilsfähig (muss bewiesen werden)
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  • Gründe mangelnder Urteilsfähigkeit Kindesalter geistige Behinderung psychische Störung Rausch- und ähnliche Zustände
  • fehlende Urteilsfähigkeit voll handlungsunfähig
  • urteilsfähig, aber nicht volljährig beschränkt handlungsunfähig
  • urteilsfähig und volljährig voll handlungsfähig
  • Rechtsfolgen bei fehlender Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Rückerstattung (Art. 19b Abs. 1 ZGB) evt. Schadenersatzpflicht (Art. 19b Abs. 2 ZGB)
  • Erscheinungsformen Vertrag: Abschlussfreiheit, Partnerwahlfreiheit? freie Wahl
  • Erscheinungsformen Vertrag: Inhaltsfreiheit? Ich darf wirtschaftlich handeln wie ich will
  • Erscheinungsformen Vertrag: Formfreiheit? schriftlich o. mündlich (Postkarte, Bierdeckel ect.)
  • Erscheinungsformen Vertrag: Aufhebungsfreiheit, Änderungsfreiheit? von der Rechtsgebung nicht gwollt (Verstoss gegen Gesetz)
  • Schranken Vertrag: Kontrahierungszwang? Abschlusspflicht z.B Krankenhaus; Grundsachen (Daseinvorsorge), welche die Existenz fordern
  • Schranken Vertrag: Inhaltsschranken? unabänderliche Vorschriften: -die öffentliche Ordnung -die guten Sitten -das Recht der Persönlichkeit -kein unmöglicher Inhalt
  • Schranken Vertrag: Formvorschriften? Formfreiheit wird eingeschränkt, um besser beweisen zu können. zb. Arbeitsvertrag
  • Schranken Vertrag: Kündigungsschutz? Schutz der Vertragspartner
  • Gläubiger und Schuldner 1. Obligation: Vermittlung des Eigentums des Kaufgegenstands 2. Obligation: Kaufpreiszahlung
  • einseitige Verträge Testament Kündigung
  • zweiseitige Verträge Vertrag
  • mehrseitige Verträge Beschluss
  • Vollkommender zweiseitiger Vertrag Kauf
  • Unvollkommener zweiseitiger Vertrag Leihe
  • Einseitiger Vertrag Schenkung
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  • Aufbau OR OR Allgemeiner Teil (Art. 1-183 OR) --> Entstehung, Wirkung und Löschung OR Besonderer Teil (Art. 184-551 OR) --> Einzelne Vertragsverhältnisse Handles- und Wertpapierrecht (Art. 552 ff. OR)
  • Nominatkontrakte gesetzlich speziell geregelte Verträge
  • Innominatkontrakte gesetzlich nicht speziell geregelte Verträge
  • Veräusserungsverträge -Kauf -Schenkung -Tausch
  • Gebrauchsüberlassungsverträge -Miete -Pacht -Leihe -Darlehen
  • Dienstleisutngsverträge -Arbeitsvertrag -Auftrag -Werkvertrag -Verlagsvertrag -Kommission -Frachtvertrag
  • Sicherungsverträge -Bürgschaft -Garantie
  • Sonstige Verträge -Hinterlegung -Leibrente -Verpfründung
  • Abänderbarkeit des Rechts -dsipositives (abdingbar) Recht -zwingendes Recht (absolut = beidseitig o. relativ = einseitig)
  • Hauptpflichten Gegenstand gegen Geld (Nichteinhaltung = Vertragsverletzung)
  • Nebenpflichten dienen der Erfüllung der Hauptschuld (z.B. Verpackung & Versand, dass Produkt unversehrt ankommt) (Nichteinhaltung = Vertragsverletzung)
  • Obliegenheiten keine Pflichten, nur Verhaltensaufforderungen (Nichteinhaltung = Rechtsnachteil)
  • Methodik der Falllösung: Erfassen der Rechtsfragen Wer will Was von Wem Woraus Wer: Anspruchsberechtigter (Kläger) von Wem: Anspruchsgegner (Beklagter) Was: Anspruchsziel (Streitgegenstand) Woraus: Anspruchsgrundlage (--> Rechtsnorm)
  • Methodik der Falllösung: Normanalyse Tatbestand (Voraussetzungen) Rechtsfolge (Rechtswirkung)
  • Methodik der Falllösung: Rechtsanwendung Obersatz: Wenn der Tatbestand gegeben ist, soll die Rechtsfolge eintreten. Untersatz: Der konkrete Sachverhalt erfüllt alle Merkmale des Tatbestandes. Schlusssatz: Auf den konkreten Sachverhalt ist die Rechtsfolge anzuwenden.