170
Grundlagen Phytomedizin (Subject) / Fragenkatalog (Lesson)
Fragenkatalog
This lesson was created by davpet.
This lesson is not released for learning.
Advertisement
- 144. Nennen Sie die allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes gemäß Anhang III Richtlinie 2009/128/EG. 1. Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen 2. Überwachung 3. Entscheidung 4. Vorzug von nicht-chemischen Maßnahmen 5. PSM mit geringsten Nebenwirkungen verwenden 6. PSM Einsatz auf notwendiges Maß reduzieren 7. Resistenzvermeidungsstrategien anwenden 8. Erfolgskontrolle
- 145. Nennen Sie sechs wichtige auf dem Pflanzenschutzgesetz basierende Verordnungen. - Bienenschutz-VO - Sachkunde-VO - Pflanzenschutzmittel-VO - Pflanzenschutzanwendungs-VO - Pflanzenbeschau- VO - Pflanzenschutzgeräte-VO
- 146. Auf welchen Flächen dürfen Pflanzenschutzmittel grundsätzlich nur angewendet werden? Gibt es Ausnahmen und wenn ja, was müssen Sie tun, um diese Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen zu können? Pflanzenschutzmittel dürfen grundsätzlich auf allen Landwirtschaftlichen (auch Sonderkulturen), Gärtnerischen (auch Haus und Kleingärten sowie Parkanlagen) und forstwirtschaftlichen Freilandflächen angewendet werden, außer in Gewächshäusern zur Erzeugung von Pflanzen und Pflanzenprodukten. Es gibt Ausnahmen für z.B. Hofflächen, Gleisanlagen, Wege und nicht bewirtschaftete Flächen wenn man einen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht hat und dieser genehmigt worden ist, diese geschieht allerdings nur wenn der angestrebte Zweck vordringlich ist und überwiegend öffentliche Interessen nicht entgegensteht.
- 147. Definieren Sie den Begriff Indikationszulassung. PSM dürfen nur bei bestimmter Kultur ( bei bestimmten EC Stadien) und zu bestimmten Schadorganismen verwendet werden.
- 148. Definieren Sie die Begriffe Höchstgehalte und Wartezeit. Welchem Zweck dienen diese Werte? Höchstmenge: In mg Wirckstoff in Lebensmitteln, gesetzlich geduldete Menge von Stoffen, die in oder auf Lebensmitteln, pflanzlicher oder tierischer Herkunft höchstens vorkommen dürfen. Wartezeit: Zeitraum zwischen Anwendung und Ernte, damit Höchstmengen nicht überschritten werden. Sie dienen dem Zweck der Sicherheit der Verbraucher, um sicher zu stellen, dass kein Schaden durch angewandte Pflanzenschutzmittel für den Konsumenten entsteht.
- 149. Welche Bestimmungen sind in der Bienenschutz-Verordnung zu finden? Pflanzenschutzmittel dürfen wenn sie Bienengefährlich nicht an blühenden Pflanzen eingesetzt werden oder an anderen Pflanzen, die von Bienen beflogen werden. - keine Anwendung bienengefährlicher Mittel, wenn Bienenflug
- 150. Beschreiben Sie die Bienenschutz-Auflagen, die für Pflanzenschutzmittel gelten können. Einstufung Nach Biengefährlichkeit - B4 --> nicht bienengefährlich - B3 --> nicht bienengefährlich durch Art der Anwendung (z.B. Beize) - B2 --> bienengefährlich, nur nach Ende Bienenflug bis 23:00 - B1 --> bienengefährlich, nicht auf blühende oder bienenbeflogene Bestände ==> Mischungen Präparate führen meist zu Bienengefährlichkeit
- 151. Welche Bestimmungen sind in der Pflanzenschutz-Sachkunde-Verordnung zu finden? In der Sachkundeverordnung sind die Bestimmungen für den Sachkundenachweis für die Anwendung von PSM zu finden. Für die: Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft, Vorratsschutz, Versuchswecke und für andere (außergelegentliche Nachbarschaftshilfe Den Sachkundenachweis benötigen Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oderüber den Pflanzenschutz beraten (auch über den biologischen Pflanzenschutz),andere anleiten oder beaufsichtigen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden,Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen oderPflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen
- 152. Welche Bestimmungen sind in der Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung zu finden? Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel §1 Vollständiges Anwendungsverbot §2 Eingeschränktes Anwednungsverbor §3 Anwendungsbeschränkung §3a besondere Abgabebedingungen §4 Verbot der Anwendung in Naturschutz und Nationalparkgebieten §5 Einfuhrverbote
- 153. Welche Bestimmungen sind in der Mais-Pflanzenschutzmittel-Verordnung zu finden? - Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten PSM behandelten Maissaatgut - Verbote Einfuhr best. PSM behandelten Saatgut - Beschränke Verbote
- Advertisement
- 154. Welche Bestimmungen sind in der Pflanzenschutz-Getreidesaatgut-Anwendungsverordnung zu finden? -Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit best. PSM behandelten Saatgut für Wintergetreide -Verbote bzgl. Einfuhr
- 155. Definieren Sie die Begriffe eradikativ, protektiv und kurativ. Eradikativ : Schadorganismen werden auf der Wirtspflanze getötet oder vorher von ihr Ferngehalten durch vorheriges Abtöten der Schadorganismen z.B. Nematoden durch Nemadiziden zur Vorbeugung vor der Saat(Beizung, Bodenbehandlung vor der Saat) Protektiv: (vorbeugend) Das bedeutet, dass das PSM vor dem Schaderreger an der Pflanze sein muss z.B. bei Fungiziden das Kupferpreperate. Diese sind meist Kontaktmittel, es gibt aber auch mittel die systematisch bzw meist teilsystematisch sind und in die Pflanze eindringen und dann beim Befall den Schadorganismus bekämpfen. Kurativ: Es ist auch eine Wirkung da, wenn der Befall schon da ist es stoppt den weiteren Befall und tötet den vorhandenen ab. Meist handelt es sich um eine Mischung aus kurativen und protektiven Mitteln da diese eine lange Schutzwirkung haben.
- 156. Welche grundsätzlichen Anforderungen werden an ein Pflanzenschutzmittel gestellt? - hohe Aktivität gegen Schadorganismen - geringe Aktivität Kulturpflanzen - geringe Toxizität gegen Warmblüter - geringe Nebenwirkung Umwelt - geringe Kosten
- 157. Welche Grundsätze müssen Sie bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigen? IndikationszulassungWartezeitHöchstmenge: Max. Aufwandmenge nicht überschreitenUVV beachten!Sachkundenachweis vorhanden (Applikationsanforderungen) Aufwandmenge genau berechnenDüsenwahl (Flachstrahl-, Rundstrahl-, Injektordüsen)SpritzdruckeinstellungTropfengröße beachtenWindstärke unter 5m/sFahrgeschwindigkeitLufttemperatur und Feuchte
- 158. Welches sind die wichtigsten Eintragspfade für Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässer? Welche Bedeutung haben die einzelnen Eintragspfade? Punkteinträge und diffuse EinträgePunkteinträge 50 %, Reinigen und Befüllen Diffuse Einträge 50 % davon mehr als 90 % Oberflächenabfluss, weniger 10 % Drainagen, und weniger 0,1 % Drift
- 159. Beschreiben Sie Gewässertypen und geben Sie an, für welche Typen die in der Gebrauchsanleitung von Pflanzenschutzmitteln aufgeführten Abstandsauflagen gelten. Es gibt stehende Gewässer wie Weiher und Seen sowie fließende Gewässer wie Flüsse, Bäche und Gräben, Seen und Flüsse sind ständig wasserführende Gewässer, Weiher und Gräben sowie auch Bäche werden noch einmal unterteilt in ständig und periodisch wasserführende Gewässer für all diese Gewässer gibt es Absandsauflangen die in der Gebrauchsanweisung für Pflanzenschutzmittel zu entnehmen sind.
- 160. Wie groß muss bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln der Abstand zu Oberflächengewässern sein? - Bundesempfehlung 1 m Böschungsoberkante - Manche Länder höher bis 5 m
- 161. Zu welchen Aufzeichnungen sind Sie bei der Anwendung eines Pflanzenschutz-mittels verpflichtet und wie lange müssen diese aufbewahrt werden? Name des Anwenders Anwendungsfläche Anwendungsdauer Name des PSM Aufwandmenge Anwendungsgebiet (Kultur und Schadorganismus) verantwortlich ist: Betriebsleiter und beruflicher Anwender
- 162. Beschreiben Sie die Regeln der „Guten fachlichen Praxis“ zur Vermeidung der Abdrift von Pflanzenschutzmitteln. 1. Tageszeiten mit niedriger Windgeschwindigkeit nutzen (möglichst Morgens und Abends) 2. Spritz-Einsatz abbrechen, wenn: Wind über 5m/sec, Luftefeuchte über 40%, Temperatur über 25°C 3. Spritzflüssigkeit so grobtropfig zerstäuben, wie es die für die aureichende Wirkung erforderliche Benetzung der jeweiligen Zielfläche zulässt (Düsentyp und Größe, Wassermenge udn Fahrgeschwindigkeit richtig auswählen) 4. Rand-Fahrgasse (bzw. Sicherheitsabstände zu Oberflächen) gezielt grobtropfiger, mit niedrigem Druck und langsamer Fahrgeschwindigkeit behandeln (ggf. Verwendungsbestimmungen - Verzeichnis ,,Verlustmindernder Geräte'' beachten) 5. Windrichtung gezielt berücksichtigen (Oberflächengewässer, Saumstrukturen, Wohngebiete etc.) 6. Fahrgeschwindigkeit nicht größer als 6-8 km/h wählen (Abdrift- Bestandsdurchdringung) 7. Spritzgestänge so tier, wei technisch vertretbar führen (Spritzwinkel beachten) 8. Reduzierung des PSM- Aufwandes, wie es aufgrund schlagspezifischer Erfahrungen möglich ist- bis hin zu Teilflächenbehandlung
- 162. Beschreiben Sie die Regeln der „Guten fachlichen Praxis“ zur Vermeidung der Abdrift von Pflanzenschutzmitteln. 1. Tageszeiten mit niedriger Windgeschwindigkeit nutzen (möglichst Morgens und Abends) 2. Spritz-Einsatz abbrechen, wenn: Wind über 5m/sec, Luftefeuchte über 40%, Temperatur über 25°C 3. Spritzflüssigkeit so grobtropfig zerstäuben, wie es die für die aureichende Wirkung erforderliche Benetzung der jeweiligen Zielfläche zulässt (Düsentyp und Größe, Wassermenge udn Fahrgeschwindigkeit richtig auswählen) 4. Rand-Fahrgasse (bzw. Sicherheitsabstände zu Oberflächen) gezielt grobtropfiger, mit niedrigem Druck und langsamer Fahrgeschwindigkeit behandeln (ggf. Verwendungsbestimmungen - Verzeichnis ,,Verlustmindernder Geräte'' beachten) 5. Windrichtung gezielt berücksichtigen (Oberflächengewässer, Saumstrukturen, Wohngebiete etc.) 6. Fahrgeschwindigkeit nicht größer als 6-8 km/h wählen (Abdrift- Bestandsdurchdringung) 7. Spritzgestänge so tier, wei technisch vertretbar führen (Spritzwinkel beachten) 8. Reduzierung des PSM- Aufwandes, wie es aufgrund schlagspezifischer Erfahrungen möglich ist- bis hin zu Teilflächenbehandlung