Bilanzsteuerrecht (Subject) / Grundlagen (Lesson)
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Grundlagen/Paragraphen
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- § 140 AO derivative bzw. abgeleitete Buchführungspflicht
- § 141 AO originäre Buchführungspflicht Umsätze > 600.000 € Wirtschaftswert > 25.000 € Gewinn > 60.000 €
- § 238 HGB Buchführungspflicht nach Handelsrecht
- direkte Maßgeblichkeit § 5 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG Ansatz und/oder Bewertung der Handelsbilanz zulässigerweise in Steuerbilanz übernommen
- eingeschränkte Maßgeblichkeit § 5 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG durch steuerliches Wahlrecht weicht Steuerbilanz von Handelsbilanz ab Wirtschaftsgut in gesondertes Verzeichnis
- Durchbrechung der Maßgeblichkeit § 5 Absatz 6 EStG aufgrund zwingender steuerlicher Vorschrift ein von der Handelsbilanz abweichender Bilanzansatz/Bewertung zu berücksichtigen
- Bilanzidentität § 252 Absatz 1 Nr. 1 HGB Übereinstimmung Schlussbilanz des Wirtschaftsjahres mit Anfangsbilanz Folgejahr
- Going-Concern-Prinzip § 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB Bei Bewertung von Unternehmensfortführung auszugehen
- Einzelbewertung, Stichtagsprinzip § 252 Absatz 1 Nr. 3 HGB grds. Einzelbewertung zum Bilanzstichtag, Ausnahme Sammelbewertung
- Realisationsprinzip § 252 Absatz 1 Nr. 4 HGB Nicht realisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden
- Imparitätsprinzip § 252 Absatz 1 Nr. 4 HGB Nicht realisierte Verluste, die am Stichtag entstanden sind, müssen berücksichtigt werden.
- Grundsatz der Periodenabgrenzung § 252 Absatz 1 Nr. 5 HGB Erfassung von Aufwendungen/Erträgen unabhängig von der Bezahlung in dem Jahr, in das sie wirtschaftlich gehören
- Bewertungsstetigkeit § 252 Absatz 1 Nr. 6 HGB Beibehaltung von Bewertungsmethoden
- Vermögensgegenstand 1. Vorliegen eines wirtschaftlichen Vorteils 2. Einzelverwertbarkeit im Sinne von selbständiger Verkehrsfähigkeit
- Wirtschaftsgut 1. Vorliegen eines wirtschaftlichen Vorteils 2. Es müssen abgrenzbare Aufwendungen angefallen sein 3. Vorteil muss selbständig bewertbar sein
- § 39 Absatz 1 AO Zivilrechtliches Eigentum
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- § 39 Absatz 2 AO Wirtschaftliches Eigentum
- § 246 Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 1 HGB zivilrechtliches Eigentum
- § 246 Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 2 HGB Wirtschaftliches Eigentum
- § 344 HGB Betriebsvermögen nach Handelsrecht
- notwendiges Betriebsvermögen R 4.2 Absatz 1+4 EStR mehr als 50% betriebliche Nutzung
- gewillkürtes Betriebsvermögen R 4.2 Absatz 1 Satz 3 + 6 EStR mehr als 10 % aber weniger als 50% betriebliche Nutzung (Wahlrecht)
- notwendiges Privatvermögen R 4.2 Absatz 1 Satz 5 EStR weniger als 10% betriebliche Nutzung
- Anlagevermögen dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend
- § 247 Absatz 2 HGB Anlagevermögen
- § 247 Absatz 2 HGB Umkehrschluss Umlaufvermögen
- Umlaufvermögen kurzfristig dem Geschäftsbetrieb dienend
- § 255 Absatz 1 HGB Anschaffungskosten (inkl. nachträgl. Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten
- § 255 Absatz 2 HGB Herstellungskosten
- Anschaffungskosten in fremder Währung Wechselkurs Zeitpunkt Anschaffung maßgebend
- Ansatz Tausch nach Steuerrecht Gemeiner Wert hingegebenes WG +/- gezahlte Baraufgabe - in Rechnung gestellte USt = Anschaffungskosten erworbenes WG
- Ansatz Tausch Handelsrecht 3 faches Wahlrecht Buchwert, Erfolgsneutral oder Zeitwert
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- Wertuntergrenze Herstellungskosten Pflichtbestandteile: Materialeinzelkosten,Fertigungseinzelkosten, Sonderkosten der Fertigung, Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten, Werteverzehr Anlagevermögen
- Wertobergrenze Herstellungskosten Wahlrecht: allgem. Verwaltungskosten, Aufw. soziale Einrichtungen, freiwill. soziale Leistungen, Aufw. betriebliche Altersversorgung, Fremdkapitalzinsen
- Stichtagsbewertung abnutzbares Anlagevermögen AK/HK abzüglich planmäßige Abschreibung/AfA § 253 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. § 253 Absatz 3 Satz 1+2 HGB; § 6 Absatz 1 Nr. 1 EStG oder niedrigerer Wertansatz, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderung § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB (Pflicht); § 6 Absatz 1 Nr. 1 Satz 2+3 EStG (Wahlrecht)
- Stichtagsbewertung nicht abnutzbares Anlagevermögen AK/HK § 253 Absatz 1 Satz 1 HGB; § 6 Absatz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG oder niedriger Wert, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderung § 253 Absatz 3 Satz 5 (Pflicht); § 6 Absatz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG (Wahlrecht) Bei Finanzanlagen auch vorübergehende Wertminderung (Wahlrecht, nur Handelsrecht) § 253 Absatz 3 Satz 6 HGB
- Stichtagsbewertung Umlaufvermögen AK/HK § 253 Absatz 1 Satz 1 HGB; § 6 Absatz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG oder niedriger Wert § 253 Absatz 4 HGB (Pflicht); 6 Absatz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG (Wahlrecht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung)
- Teilwertaufholung Teilwert bis maximal fortgeführte AK/HK aufzuholen § 253 Absatz 5 Satz 1 HGB; § 6 Absatz 1 Nr. 1 Satz 4 EStG, § 6 Absatz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG
- GWG Sammelposten > 250,00 € bis 1.000,00 € Verteilung über 5 Jahre
- GWG Sofortabschreibung > 250,00 € bis 800,00 €
- Voraussetzung geringwertige Wirtschaftsgüter -beweglich -abnutzbar -selbständig nutzbar
- notwendiges Betriebsvermögen R 4.2 Absatz 7 EStR eigenbetriebliche Nutzung eines Gebäudeteils
- gewillkürtes Betriebsvermögen R 4.2 Absatz 9 EStR fremdbetriebliche Nutzung oder entgeltliche Nutzung zu fremden Wohnzwecken
- notwendiges Privatvermögen R 4.2 Absatz 7 i.V.m. R 4.2 Absatz 9 EStR Umkehrschluss oder Absatz 10 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
- Untergeordnete Bedeutung R 4.2 Absatz 8 EStR, § 8 EStDV relative Grenze: 1/5 vom gemeinen Wert absolute Grenze: 20.500 €
- unselbständige Gebäudeteile Aufteilung wie Gebäudenutzung also ggf. anteilig
- selbständige Gebäudeteile eigenständige Wirtschaftsgüter
- Kaufpreisaufteilung H 7.3 (Kaufpreisaufteilung) EStH
- Erweiterung eines Gebäudes durch Anbau, Aufstockung, Vergrößerung, Vermehrung Substanz nachträgliche Herstellungskosten
- Wesentliche Verbesserung nachträgliche Herstellungskosten, wenn im Vergleich zum ursprünglichen Zustand (Anschaffungszeitpunkt) deutliche Verbesserung erreicht wird
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