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VOL01 - Ordnungstheorie und -politik (Subject) / Die Ordnungstheorie der Freiburger Schule (Lesson)

Die Ordnungstheorie der Freiburger Schule

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  • Womit beschäftigt sich die Ordnungstheorie? - Ordnungstheorie beschaftigt sich mit der Gestaltung einer Wirtschafts- oder Gesellschaftsordnung - Ordnungstheorie ist somit normativ - Ordnungstheorie diskutiert, welche "Spielregeln" (Gesetze) in dieser Ordnung gelten sollen - Wirtschaftssubjekte entscheiden anhand dieser Spielregeln uber ihre "Spielzuge\ (okonomischen Entscheidungen) - Wie "gut" oder "schlecht" eine Ordnung ist, beurteilen wir anhand des Ergebnisses aus der Interaktion der jeweiligen Akteure unter den gegebenen Spielregeln
  • Ordnungspolitik vs Prozesspolitik Ordnungspolitik In der Ordnungspolitik werden die Überlegungen der Ordnungstheorie umgesetzt und die Spielregeln (Gesetze) festgelegt. Dabei werden die "Spielzüuge" den privaten Akteuren überlassen. Prozesspolitik greift im Gegensatz zur Ordnungspolitik direkt in die Spielzüge (ökonomische Prozesse) ein.
  • Zentrale Punkte einer Wirtschaftsordnung 1. Allokationsproblem Wie werden in einer Volkswirtschaft Ressourcen und Guter/Dienstleistungen effizient verteilt? 2. Distributionsproblem Wie werden in einer Volkswirtschaft Einkommen, Vermögen und Konsum möoglichst gerecht verteilt? 3. Stabilisierungsproblem Wie können in einer Volkswirtschaft zu große konjunkturelle Schwankungen vermieden werden? --> Diese Ziele stehen häudig in Konflikt zueinander!
  • Planwirtschaft - In der Planwirtschaft bestimmt der Staat die Spielregeln und die Spielzüge - Für die Planung der Spielzüge benötigt der Staat extrem viele Informationen, wie      * Welche Güter sollen in welchen Mengen von welchen Unternehmen hergestellt werden?      * Welche Produktionsfakroren sollen dabei eingesetzt werden?      * Welche Komsumenten erhalten wie viele Güter/Dienstleistungen? - Für die optimale Entscheidung müsste der Planer also sowohl die Produktionstechnologie als auch die Präferenzen (Bedürfnisse) aller Menschen kennen - Somit ist in einer Planwirtschaft die Güterallokation nicht effizient (--> Allokationsproblem) - Zudem entscheidet der Planer, welchen Konsumenten welche Güter zustehen (--> Distributionsproblem)
  • Reine (Laissez-faire) Marktwirtschaft - hier überlässt der Staat sowohl Spielregeln als auch Spielzüge dem Wirtschaftsakteuren - dabei kann es zu konzentrierter marktmacht (Kartelle, Monopole) kommen - Monopolisten und Kartelle können diese Marktmacht nutzen, um auf Kosten der Konsumenten ihren Gewinn zu maximieren - hierdurch kann es zu einer ineffizienten Unterversorgung kommen (--> Allokationsproblem) - Zusätzlich löst die reine (laissez-faire) Marktwirtschaft das Distributionsproblem nicht      --> Verteilung von Einkommen und Vermögen wird von Marktmacht und Leistungsfähigkeit      bestimmt     --> kein sozialer Ausgleich
  • Die Alternativen Leitung durch - staatliche Zentralstellen:   Machtkonzentration, ineffiziente Versorgung, politische Gewalt - Gruppen (OPEC, "Stände",...):   Instabil, Machtkonzentration (Oligopole) - Konkurrenz:   Leitbild/Benchmark, nicht zwangsläufig "selbsterhaltend", in einigen Fällen nicht optimal (Externalitäten, öffentliche Güter)
  • Ordnungspolitik und Wettbewerbsordnung nach Eucken Ordnungpolititk dient nach Eucken dazu, die Formen des Wirtschaftens zu gestalten oder die Bedingungen zu beeinflussen, unter denen sie entstehen - gleichzeitig überlässt die Ordnungspolitik innerhalb dieser Formen das Planen und Handeln nach Haushalten und Unternehmen Wettbewerbsordnung nach Eucken - sichert die "Überwindung der Knappheit" (Allokationsziel) und die größtmögloche individuelle Freiheit. Prozesspolitische Maßnahmen sollten vermieden werden.
  • Euckens Wettbewerbsordnung - Grundprinzipien "Die Hauptsache ist es, den Preismechanismus funktionsfähig zu machen. Jede Wirtschaftspolitik scheitert, der dies nicht gelingt" - der Preismechanismus koordiniert wirtschaftl. Aktivität - Preise signalisieren Knappheit und setzen Anreiz für Angebot und Nachfrage - Damit alle Akteure sich an dieses Preissignal anpassen, dürfen sie nicht selbst in der Lage sein, den Preis zu bestimmen (wie bspw. im Monopol) - Somit ist das Ziel vollkommene Konkurrenz (oder äquivalentes Verhalten)
  • Die Wettbewerbsordnung - Die privaten Akteure sollen bei den einzelnen Handlungen (Spielzügen) frei entscheiden können. - Sie können aber nicht die Spielregeln nach eigenen Interessen beeinflussen - Betonung der individuellen Freiheit, begrenzt durch die Freiheitssphäre des anderen - Keine Detailvorschriften, sondern ordnungspolitische Grundordnung, anhand derer konkrete Politikbereiche und Maßnahmen ausgerichtet werden.
  • Konstituierende und regulierende Prinzipien (Wirtschaftsordnung) Konstituierende Prinzipien (Herstellung der WO) 1 Primat der Währungspolitik 2 Offene Markte 3 Privateigentum 4 Vertragsfreiheit 5 Haftung 6 Konstanz der Wirtschaftspolitik 7 Zusammengehörigkeit der konstituierenden Prinzipien   Regulierende Prinzipien (Sicherung des Wettbewerbs) 1 Das Monopolproblem 2 Einkommenspolitik 3 Wirtschaftsrechnung 4 Anomales Verhalten des Angebots   Ziel: Herstellung eines funktionsfähigen Preissystems vollständiger Konkurrenz
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  • Primat der Wahrungspolitik - Von zentraler Bedeutung fur die Funktion des Preismechanismus - Ziel: Geldwertstabilitat (Preis behält seine Signalwirkung, Planungssicherheit, Sicherung von Eigentum) - Instrument: Automatisierung der Geldpolitik - Auch heute aktuell:   * Unabhängige Zentralbanken (Lösung des Zeitinkonsistenzproblem der Geldpolitik)   * Mandat: Geldwertstabilitat   * Instrument: Monetary Targeting / Inflation Targeting   * Monetarismus
  • Offene Märkte Grundidee: Freier Markteintritt ist eine notwendige Voraussetzung fur vollständige Konkurrenz - Abbau von Markteintritts- und -austrittsbarrieren - Vermeidung von wettbewerbsbeschräankenden Manahmen, die durch Lobbyisten hervorgerufen werden - Keine Außenhandelsbeschräankungen - Lockerung des Ausschließlichkeitsrechts bei Patenten
  • Privateigentum - (Verfassungsrechtlich) geschutztes Recht auf Privateigentum ist notwendige Voraussetzung, um Anreize zu wirtschaftlicher Betätigung zu schaffen - Wenn Kontrolle durch Konkurrenz fehlt und ein Monopol entsteht, muss die Verfügungsmacht üuber das Privateigentum beschräankt werden.
  • Vertragsfreiheit - Vertragsfreiheit ist notwendig, um die Rechte am eigenen Eigentum auch nutzen zu können   - Vertragsfreiheit darf nicht zu dem Zwecke gewährt werden, um Verträge zu schließen, welche die Vertragsfreiheit beschränken oder beseitigen (z.B. Kartelle)   - Vertragsfreiheit sollte nur bei vollständiger Konkurrenz gewährt werden  --> Monopolisten können beispielsweise Vertragskonditionen diktieren  --> in diesem Fall: Monopolkontrolle, Kontrahierungszwang und Festlegung der Preise!
  • Monopson = nur ein Nachfrager Der Monopsonist wird seine Marktmacht nutzen, um die Löhne auf Kosten niedriger Beschäftigung zu drücken - Löohne und Beschäftigung ineffizient niedrig - (nicht zu hoher) bindender Mindestlohn (Eingriff in die Vertragsfreiheit!) erhöht auch L! - (nicht zu hoher) bindender Mindestlohn erhöht Wohlfahrt