70

Psychologie (Subject) / 2) Rahmenbedingungen (Repetitorium 3. Auf. (2017)) (Lesson)

Medizinethik, Berufsecht und psychosoziale Versorgungssysteme, Dokumentation und Evaluation psychotherapeutischer Behanbdlungsverläufe

This lesson was created by Steefano.

Learn lesson

Advertisement
  • Was sind die 4 Prinzipien der Medizinethik und Vom wem stammen sie? Beauchamp & Childress, 1989 1) Nichtschädigung = zentralste der Prinzipien und Teil des hippokratischen Eids: "primum non nocere" = Unterlasse alles, was dem Pat. an Leib, Leben, Eigentum und Psyche schaden könnte Bsp. unvorsichtige Deutungen, überhöhte Rechnungen 2) Fürsorge = Prinzip geht über das der Nichtschädigung weit hinaus: nicht nur nicht schaden, sondern helfen, Schaden zu verhindern, eingetretene Schäden zu lindern und den Zustand des Pat. zu verbessern 3) (Respekt) der Autonomie = betont Achtung vor Selbstbestimmung des Pat. man muss grundsätzlich respektieren, dass Pat. über sein Leben selbst entscheiden kann und soll, auch wenn das manchmal abwegig erscheint --> PT: Förderung der Autonomie ist Ziel! 4) Gleichheit = PT soll allen Menschen unabhängig von Nationalität, kultureller Herkunft, politischer, religiöser, sexueller Orientierung und finanziellen Möglichkeiten zukommen. Verbietet eigtl. Selektion der Pat., z.B. hinsichtlich kognitiver Differenziertheit oder Störungsbelastung+ - Konflikte zwischen Zielen im therapeutischen Handeln mgl. --> Bsp. Flooding bei Konfrontationstherapie: Prinzip der Nichtschädigung wird verletzt, da große Angst erzeugt wird; aber bewusste Entscheidung, da Pat. eine Bewältigung erlernen kann Prinzip der Fürsorge bei gravierendem selbst/ fremdschädlichem Verhalten Prinzip der Autonomie steht hinter Prinzip der Nichtschädigung therapeutische Entscheidungen sollten immer hinsichtlich Güterabwägung bzgl. der 4 Prinzipien erfolgen
  • Was ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen? gesetzlich verfügte Interessenvertretung aller gesetzlichen Krankenkassen mit Hauptaufgabe der Bündelung der Interessen der Krankenkassen, v.a. in Bezug auf bundeseinheitliche Regelungen
  • Was ist die Kassenärztliche Vereinigung (KV)? Kassenärztliche Vereinigung = Körperschaften des öffentlichen Rechts: Selbstverwaltungsorgane der Vertragsärzte und PT der jeweiligen KV gehören alle zugelassenen Ärzte und PT an, sobald sie für eine ambulante Behandlung gesetzlich versicherter Pat. zugelassen sind hierüber werden ärztliche und therapeutische Leistungen abgerechnet - Hauptaufgaben: Sicherstellung der ambulanten kassenärztlichen Versorgung Interessenvertretung ihrer Mitglieder
  • Was ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung? (KBV) kassenärztliche Bundesvereinigung - Organisation der kassenärztlichen Vereinigung auf Bundesebene unter Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit
  • Was ist der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und aus wem setzt er sich zusammen? = oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, PT, Krankenhäuser und Krankenkassen unter Rechtsaufsicht des Bundesministerium für Gesundheit gebildet von 4 Spitzenorganisationen kassenärztliche Bundesvereinigungkassenzahnärztliche Bundesvereinigungdt. Krankenhausgesellschaftdie Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV Spitzenverband) Patientenvertreter: sind antrags-, aber nicht stimmberechtigt an allen Beratungen beteiligt Hauptaufgabe: bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der GKV für mehr als 70 Millionen Versicherte: legt fest, welche Leistungen von GKV bezahlt werden
  • Was ist der MDK? Medizinische Dienste der Krankenkasse = beraten die gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen in Grundsatzfragen und führen Einzelfallbegutachtungen, z.B. zu folgenden Fragestellungen, durch: - Arbeitsunfähigkeitszeiten - Notwendigkeit, Art, Dauer, Umfang von Reha-Maßnahmen - Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel - Notwendigkeit von Krankenhausliegezeiten - Notwendigkeit und Dauer von Pflegebedürftigkeit    (prüft nicht alle Anträge auf PT gemäß der PT-RL: das machen die bestellten Gutachter der gesetzlichen Krankenkassen)
  • Was regelt Artikel 1 des Psychotherapeutengesetzes? Regelung des berufsrechtlichen Teiles für Approbierte KJP und PP - Therapeuten Inhalte: wichtige Inhalte 1) Berufsausübung  2) Approbation  3) Gebührenordnung 4) wissenschaftliche Anerkennung 5) wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie 6) Übergangsvorschriften, Aussagen über Organisation der Ausbildung, der staatlichen                    Prüfung, der Ausbildungsstätten, Hinweise zu Zuständigkeiten und Erlass von Rechtsverordnungen
  • Was regelt der Abschnitt Berufsausübung im Artikel 1 des PsychThG? Voraussetzung für Ausübung heilkundlicher Psychotherapie als PP oder KJP: Approbation Berufsbezeichnung darf nur von jm. geführt werden, der staatliche Prüfung bestanden hat Titelschutz -> Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt 
  • Was regelt der Abschnitt Approbation im Artikel 1 des PsychThG? Wann kann eine Approbation entzogen werden? a)  Voraussetzungen PP: Diplom in Psychologie KJP: abgeschlossenes Studium in (Sozial-)Pädagogik + erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung (Vollzeit 3, Teilzeit 5 Jahre) an staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut mit staatlicher Prüfung b) +kann entzogen/ nicht erteilt werden, wenn Antragsteller sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich Unwürdigkeit/ Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergeben kann jemand wegen körperlicher Gebrechen oder Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte ungeeignet erscheint jemand wegen einer Sucht zur Ausübung des Berufs unfähig oder ungeeignet erscheint bei eingeleiteten Strafverfahren, wenn sich Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit des Therapeuten ergeben kann
  • Was regelt der Abschnitt Wissenschaftliche Anerkennung im Artikel 1 des PsychThG? Gesetz bestimmt Verpflichtung auf wissenschaftlich anerkannte Verfahren und ermächtigt G-BA, die zur Krankenbehandlung geeigneten Verfahren in Richtlinien (PT-RL) festzulegen, es muss ein wissenschaftlicher Beirat gebildet werden, der die geforderte wissenschaftliche Anerkennung von Psychotherapieverfahren prüfen soll
  • Advertisement
  • Was regelt der Abschnitt Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie im Artikel 1 des PsychThG? setzt sich aus Vertretener der Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutennkammer zusammen und überprüft die Studienqualität eingereichter Psychotherapie-Studien anhand Kriterien. 6 Vertreter der Bundesärztekammer6 Vertreter der Bundespsychotherapeutenkammer Kriterien interne und externe Validität Ergebnisse einer Studie werden untersucht nach: + Zeigen sich signifikante Verbesserung in der Interventionsgruppe?+ Handelt es sich um  wissenschaftlich anerkannte PT-Verfahren? + Wurden Richtlinienverfahren angewandt? Verfahren Verhaltenstherapieanalytische PTtiefenpsychologisch fundierte PTSystemische Therapie  Gesprächspsychotherapie
  • Was regelt Artikel 2 des Psychotherapeutengesetzes? regelt die sozialrechtliche Einbindung der PT als den Ärzten gleichgestellte Berufsgruppe durch zahlreiche Änderungen des SGB V (regelt Verfahrensweise der gesetzl. Krankenkasse) wichtigsten Bestimmungen: - Definition der ärztlichen Behandlung - Verpflichtung zum Konsiliarverfahren - Einbezug der PT in den Sicherstellungsauftrag zur Sicherstellung der vertragsärztlichen                             Versorgung - Bestimmung eingeschränkter Rechte der PP und KJP gegenüber Ärzten (z.B. keine Befugnis, Arzneimittel oder Leistungen zur Reha zu verschreiben) - Bildung eines beratenden Fachausschusses Psychotherapie
  • Wie viel Min. pro Woche müssen niedergelassene Therapeuten mit vollem Versorgungsauftrag persönlich telefonisch zur Verfügung stehen? mind. 100, eigentlich 200 Minuten sind zu gewährleisten
  • Sind Pat. verpflichtet vor Beginn einer Probatorik/Akutbehandlung eine psychotherapeutische Sprechstunde zu absolvieren? Ja, seit dem 1.4.2018
  • Welche Dauer soll eine Sprechstunde bei Erwachsenen, Kinder und Jugendlichen entsprechen? Erwachsene: bis zu 150 Min je Krankheitsfall (Behandlung derselben Erkrankung innerhalb eines Jahres) Kinder und Jugendliche: bis zu 250 Min. je Krankheitsfall
  • Wie viele probatorische Sitzungen sollten bei Erwachsenen bzw. Kindern/Jugendlichen durchgeführt werden? Erwachsene: mind. 2 ,max. 4 á 50 Min.  Kinder: mind. 2, max. 6 á 50 Minuten. 
  • Wie lange sollte eine Akutbehandlung maximal andauern? 600 MIn.
  • Wie viele Stunden des Kontingents dürfen für eine Durchführung einer Rückfallprophylaxe nach Abschluss der Behandlung verwendet werden? bei > 40 Behandlungsstunden bis zu 8 Stunden, bei > 60 Behandlungsstunden bis zu 16 Stunden.
  • Wie groß ist die festgelegte Gruppengröße im Rahmen von Gruppenbehandlungen? mind. 3 und max. 9 Patienten. 
  • Nenne Psychotherapiemethoden, die nach PT-RL Anwendung finden dürfen! 1) Katathym Imaginative Psychotherapie (katatym: wunsch-/ affektbedingt)2) RET: rational-emotive Therapie (Ellis)3) EMDR: eye movement desensitization and reprocessing, Shapiro)
  • Wie lange dürfen Stunden eines verbleibenden Kontingents, nach Abschluss der Behandlung im Rahmen der Rezidivprophylaxe noch abgerechnet werden? verbleibenden Stunden aus Kontingent dürfen innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss der LZT durchgeführt werden
  • Auf wie viele Stunden ist die wöchentliche Frequenz an Therapiestunden begrenzt? 3 Stunden pro Woche
  • Unter welcher Voraussetzung besteht eine Indikation für eine PT bei bestehender Suchtmittelerkrankung? wenn bis zur 10. Behandlungsstunde Suchtmittelfreiheit erreicht werden
  • Für welche Diagnosen besteht neben Abhängigkeitserkrankung seit 2014 zusätzlich eine Indikation für PT? 1) Schizophrenie 2) wahnhafte Störungen 3) Schizotype Störungen 4) bipolare affektive Störungen zuvor nur zur Behandlung von psychischen Begleit-, Folge oder Residualsymptome dieser Erkrankungen
  • Nenne die Bedingungen für den Ausschluss von Psychotherapie als Leistung der GKV! PT ist ausgeschlossen, wenn zwar eine seelische Krankheit vorliegt, aber ein Behandlungserfolg nicht erwartet werden kann, weil folgende Punkte beim Pat. nicht gegeben sind:  1) Motivationslage2) Motivierbarkeit3) Umstellungsfähigkeit4) Eigenart der neurotischen Persönlichkeitsstruktur (ggf. einer Lebensumstände) dem Behandlungserfolg entgegenstehtin Probatorik zu prüfen!
  • Wann kann eine KZT gutachterpflichtig sein? 1) innerhalb der letzten 2 Jahre fand Therapie statt 2) Krankenkasse fordert im Einzelfall ein Gutachten
  • Wie lauten die zu beantragenden Therapiekontingente der jeweiligen Richtlinienverfahren (Einzel/Gruppe) bei Erwachsenen? Einzel-/Gruppentherapie                             Analytisch             1.:   160/80    2.:  300/150TP                        1.:     60/60    2.:  100/80VT                        1.:     60/60    2.:    80/80
  • Wie lauten die zu beantragenden Therapiekontingente (Einzel/Gruppen) der jeweiligen Richtlinienverfahren bei Kindern (d.h. unter 14 J.)?                                Einzel-/Gruppentherapie   Analytisch             1.:   70/60    2.:   150/90TP                        1.:   70/60    2.:   150/90VT                        1.:   60/60    2.:   80/80
  • Wie lauten die zu beantragenden Therapiekontingente (Einzel/Gruppen) der jeweiligen Richtlinienverfahren bei Jugendlichen (d.h. ab 14 J.-unter 21 J.)?                                Einzel-/Gruppentherapie   Analytisch             1.:  90/60   2.: 180/90TP                        1.:  90/60   2.: 180/90VT                        1.:  60/60   2.:  80/80
  • Was wurde 2017 durch die G-BA für Vertragspsychotherapeuten festgelegt? 1) Vornehmen von Krankenhauseinweisungen bei psychischen Erkrankungen 2) Verordnen von: a) Soziotherapieb) Krankentransportec) psychotherapeutische Rehabilitation
  • Advertisement
  • Was sind die Hauptaufgaben der Bundespsychotherapeutenkammer? 1) Überwachung der Rechte und Pflichten der Mitglieder2) disziplinarische Maßnahmen bei Verletzung der Berufspflicht3) Regelung der Weiterbildung4) Auftreten für Wahrung des Ansehens des Berufsstandes5) Beratung staatlicher Organe6) Ausformulierung des Berufsrechts durch Erlass der Berufsordnung
  • Was besagt die Sorgfaltspflicht der Berufsordnung? 1) PT muss in persönlichem Kontakt stattfinden 2) Diagnostische Abklärung inklusive Klärung des somatischen und psychosozialen Befundes 3) Pat. muss informiert werden, falls erkennbar ist, dass PT zu keinem weiteren Fortschritt mehr führt, und ggf. alternative Angebote gemacht werden sollen
  • Was besagt das Abstinenzgebot der Berufsordnung für PT? gefordert wird Gestaltung einer professionellen Beziehung, d.h. keine persönlichen, geschäftlichen, familiären Beziehungen; keine Befriedigung eigener Bedürfnisse und Interessen; Keine Annahme von Geschenken; keine sexuelle Beziehungen bleibt auch nach Abschluss der Behandlung weiter bestehen (Abstand zwischen Beendigung der Therapie und Aufnahme des Kontaktes mind. 1 Jahr) auch abstinente Haltung gegenüber dem Pat. nahestehenden Personen
  • Was besagt die Präsenzpflicht der PT-Berufsordnung? vom Antragssteller wird gefordert, dass er für die Versorgung der Versicherten in vollem Maß zur Verfügung stehen muss: "es gehört zu vertragsärztlichen Pflichten, entsprechend den Umständen genügend Sprechstunden, mind. aber 20 Std. (bei vollem Versorgungsauftrag) anzubieten" (Stellpflug)
  • Was besagt das WANZ-Gebot? WANZ (Wirtschaftlich - Ausreichend - Notwendig - Zweckmäßig) 1) Wirtschaftlichkeit - stehen mehrere Heilungsmethoden, die auch zweckmäßig sind, zur Auswahl, fällt die Wahl auf die wirtschaftlichste 2) Ausreichend - Leistungen der Kasse müssen ausreichend sein, dürfen also nicht ungenügend sein 3) Notwendigkeit - es darf nur so viel Leistung erfolgen, wie zum Erreichen eines Heilerfolgs notwendig ist, mehr nicht; z.B. ist Pat. bei bewilligter LZT nach 38 Stunden gesund, muss Therapie beendet werden 4) Zweckmäßigkeit -  es dürfen nur Leistungen erbracht werden, die auf die Behandlung der gegebenen Störung objektiv ausgerichtet sind und deren Wirksamkeit belegt ist
  • Was gilt es hinsichtlich des Einsichtsnahmerechts gegenüber Pat. zu bedenken? 1) Pat. muss keinen Grund für sein Begehren angeben. 2) Pat. kann eine Person seines Vertrauens mit Einsichtnahme beauftragen. 3) Pat. hat kein Recht auf Herausgabe der Unterlagen, aber auf Kopien 4) Besitzrecht bleibt beim Therapeuten     an Krankenkassen und anderen therapiefinanzierende Stellen sind nur Anträge, Nachfolgeanträge, Berichte und deren Bearbeitung weiterzuleiten  (nie: Gesamt-Doku!); 5) Bezüglich Therapieverlauf besteht Auskunftspflicht in Bezug auf Verlaufs- und Veränderungsdaten, nicht für Durchführungs- und Prozessdaten
  • Was beschreibt konkludentes Handeln im Rahmen des Behandlungsvertrags zwischen Pat. und Th.? Behandlungsvertrag wird mit Beginn der Behandlung, also mit Beginn des Gesprächs zwischen Arzt und Pat. stillschweigend und durch schlüssiges Handeln (konkludentes Handeln) geschlossen
  • Über welche Bereiche sollte ein Behandler seine Pat. aufklären? 1) Mitteilung über Diagnose, Indikation und darausfolgender Therapieplan 2) mögliche Behandlungsrisiken 3) ggf. Behandlungsalternativen (systematische Desensibilisierung anstelle von Flooding oder analytische PT anstelle von tiefenpsychologisch fundierte PT) 4) Informationen über Rahmenbedingungen, Setting (Stunden- frequenz, -dauer, Ausfallhonorar etc.) und Dauer der Therapie
  • Was beschreibt ein informed consent? bestes Ergebnis einer Aufklärung, da Pat. das Recht hat, frei und selbstbestimmt über Behandlung zu entscheiden (vgl. Prinzip der Autonomie, Beauchamp& Childress) = qualifizierte Form der Zustimmung = Einwilligung nach einer detallierten Aufklärung zur Absicherung: Einwilligung zur Behandlung im Behandlungsvertrag unterschreiben lassen, ggf. muss Therapeut Einwilligungsfähigkeit des Pat. überprüfen
  • Wie sollte eine Aufklärung erfolgen? 1) persönlich 2) mündlich 3) verständlich 4) mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf, so dass Pat. seine Entscheidung überdenken kann
  • Was muss eine Dokumentation enthalten? Stichworte reichen aus, muss nicht zwingend für Pat. verständlich sein. maßgeblich: Nachvollziehbarkeit des Therapieverlaufs für sachkundigen Fachkollegen dazu: 1) Datum 2) anamnestische Daten 3) Diagnosen 4) Fallkonzeptualisierung 5) psychometrische Maßnahmen 6) ggf. Ergebnisse der psychometrischen Daten
  • Wann müssen Daten über einen Pat. vernichtet werden? Praxis: nach 10 Jahren Klinik: nach 30 Jahren
  • Welche Ausnahmen existieren bei der Einsichtsnahme in Patientenakten? 1) wenn dies Pat. gesundheitlich gefährden würde 2) wenn Rechte Dritter betroffen sind 3) Wenn es sich bei den Aufzeichnungen um Aufzeichnungen des Therapeuten über seine emotionalen Erlebnisweisen im Rahmen des therapeutischen Geschehens (subj. Daten) handelt !!!! 3. Grund wägt Persönlichkeitsrechte des Therapeuten gegenüber Interessen des Pat. ab --> wurde mit Erlass des Patientenrechtegesetz quasi aufgehoben
  • Wie lautet das Einsichtsnahmerecht der Patientin? Dem Pat. ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtsnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtsnahme ist zu begründen. merke: nach dieser Rechtssprechung ist Einsichtsnahmerecht des Pat. nur noch einschränkbar, wenn Einsichtsnahme dem Pat. erheblich schaden könnte: Eine Verweigerung der Einsichtsnahme zum Schutze des Therapeuten erlaubt diese Formulierung kaum noch - hier bleibt Rechtssprechung abzuwarten.
  • Was gilt hinsichtlich des Rechts auf Einsichtnahme in die Akte im Falle des Todes eines Patienten? Im Fall des Todes des Pat. stehen die o.g. Rechte zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen seinen Erben zu. Gleiches gilt für die nächsten Angehörigen des Pat., soweit sie immaterielle Interessen geltend machen. Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn der Einsichtsnahme der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Pat. entgegensteht. Wenn sich Erben bezüglich Einsichtnahme auf die Wahrnehmung ihrer vermögensrechtlichen Interessen (z.B. Haftungsansprüche) berufen: ggf. Erbschein vor Bruch der Schweigepflicht zeigen lassen! bei Zweifel am mutmaßlichen Willen des Pat.: Therapeut darf annehmen, dass mutmaßliche Wille des Verstorbenen gegen die Weitergabe von Pat.-Informationen spricht --> es gelten Grundsätze der ärztlichen Schweigepflicht
  • Was besagt das Zeugnisverweigerungsrecht? im gerichtlichen Zivilverfahren um im Strafprozess sind PP und KJP (wie Ärzte) gemäß §383 Zivilprozessordnung (ZPO) und §53 StPO (Strafprozessordnung) zur Zeugnisverweigerung berechtigt --> keine Verpflichtung zum Schweigen, aber Berechtigung unter Abwägung der bestehenden Schweigepflicht zur Verweigerung von Zeugenaussagen
  • Wann verjähren Honorarforderungen gegenüber der GOP? nach 2 Jahren
  • Ab welchem Alter kann ein Jugendlicher selbstständig einer Therapie zustimmen? ab 15. LJ: aufgrund nötiger Reife gelten fortgeschrittene Urteils- und Einsichtsfähigkeit und relative Strafmündigkeit: sobald Jugendlicher umfassende Bedeutung einer Behandlung einsehen kann, kann er selbst in Therapie einwilligen Aber: juristisch gesehen: Vertragspartner sind die Eltern, d.h. das Rechtsgeschäft (=Behandlungsvertrag) kann nur mit Eltern abgeschlossen werden --> paradoxe Situation wegen Stadien der Geschäftsfähigkeit jedoch: Verweigern die Eltern die Einwilligung zu einer Behandlung, so kann das Familiengericht (§1666 BGB) die erforderlichen Maßnahmen anordnen getrennt lebende Eltern: nach 1687 BGB: getrennt lebende Elternteile, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, müssen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind das gegenseitige Einvernehmen herbeiführen --> Therapeut braucht schriftliche Behandlungseinwilligung beider Elternteile jedoch:  Notvertretungsrecht: in akuten Fällen reicht die Einwilligung eines Elternteils aus
  • Was ist hinsichtlich der Offenbarungspflicht gegenüber Eltern eines in Behandlung befindlichen Jugendlichen im Alter von fast 14 Jahren zu beachten? ab 14 LJ.: man geht von einsetzender Selbstbestimmung aus, gewisse Teile des Selbstbestimmungsrechts können von Jugendlichen selbst und unabhängig von Eltern wahrgenommen werden Schweigepflicht: mit 14. Lebensjahr liegt notwendige Urteils- und Einsichtsfähigkeit vor --> Weitergabe von Informationen und Geheimnissen an Eltern oder 3.Personen nur mit ausdrücklicher oder konkludenter Einwilligung der Jugendlichen zulässig
  • Wann kann im Rahmen einer Rechtssprechung §20 StGB vergeben werden? Wenn bei der Begehung einer Straftat eine Person "ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat..." 1) wegen einer krankhaften seelischen Störung (z.B. Psychosen, Rauschzustände) 2) wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung (affektive Ausnahmezustände) 3) wegen Schwachsinns (Gesamt-IQ<70) oder einer 4) schweren anderen seelischen Abartigkeit (z.B. gravierende neurotische Fehlentwicklung, Persönlichkeitsstörungen, abweichende sexuelle Entwicklung)  "... unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln