25

Rechtskunde (Subject) / Allgemeines Recht in der Landwirtschaft (Lesson)

Hier werden Themen wie Erbschaften behandelt.

This lesson was created by wisi8.

Learn lesson

This lesson is not released for learning.

Advertisement
  • Welche Formen der privaten Testamentserrichtung gibt es? eigenhändig: schriftlich mit eigenhändiger unterschrift, keine Zeugen notwendig fremdhändig: Unterschrift vor 3 Zeugen mit eigenhändig geschriebenen Zusatz "Mein Letzter Wille" Zeugen müssen mit dem Zusatz "als Testamentzeuge" unterschrieben (Inhalt müssen sie nicht kennen) Nottestament:  ♦ wenn man glaubt, dass Tod naht oder Testierfähigkeit verliert ♦ Letzter Wille vor 2 Zeugen erklären ♦ verliert 3 Monate nach Wegfall der Gefahr die Gültigkeit --> frühere Verfügung gilt wieder ♦ ab 14 Jahre Zeuge als Nottestament möglich
  • Wer ist pflichtteilsberechtigt und wie hoch ist der Anteil? Ehegatte und Kinder je 50% Erbanspruch
  • Wann spricht man von einem Erbhof? ♦ LuF Betrieb mit Hofstelle ♦ Eigentum von natürlichen Personen, Ehegatten, Elternteil und Kind ♦ Durchschnittsertrag kann 2-40 Personen erhalten Vorteile:  ♦ Mitereben werden von Übernahmspreis abgefunden (ist so zu bestimmen, dass der Anerbe         wohl bestehen kann) ♦ bei gewillkürter Erbfolge (Testament) kann Anerbenrecht zur Anwendung kommen ♦ Bei Hofübergabe kann begünstigter Übernahmepreis zur Abfindung der weichenden Kinder    herangezogen werden
  • Wie kann man Dienstbarkeiten (Servituten) erwerben? ♦ Erbschaft ♦ Vertrag ♦ Ersitzung
  • Nach welchen Fristen verjähren Dienstbarkeiten? ♦ Nach 3 Jahren, wenn nichts gegen Hindernis unternommen wird (Bsp.: Holzscheiter auf dem      Weg) ♦ bei Nichtausübung nach 30 Jahren (Kirche, Gemeinde, juristische Personen: 40 Jahre)
  • Welche persönlichen Dienstbarkeiten gibt es und wie unterscheiden sie sich? Fruchtgenussrecht: Fruchtgenussnehmer darf eine fremde Sache ohne Einschränkung unter Schonung der Substanz gebrauchen (kann auch an Dritte weitergegeben werden) Wohnungsrecht: das dingliche Recht eine eigene Wohnung für eigenen Bedarf zu nutzen
  • Welchen Unterschied zwischen Dienstbarkeiten und Reallasten gibt es? Eigentümer des belasteten Grundstücks muss nicht nur dulden, sondern etwas tun oder leisten
  • Was ist der Unterschied zwischen Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit? Rechtsfähigkeit: ♦ Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein ♦ alle natürlichen und juristischen Personen ♦ beginnt mit Geburt, endet mit Tod Geschäftsfähigkeit: ♦ Fähigkeit durch eigenes rechtsgeschäftliches Handeln zu Berechtigen und Verpflichten      ◊Bsp.: Annahme von Geschenk, Abschluss von Kaufvertrag
  • Welche relevanten Altersstufen in Bezug auf die Geschäftsfähigkeit gibt es? ♦ Kinder bis zum 7. Lebensjahr - geschäftsunfähig, Kauf im alltäglichen Leben möglich    (Jausenbrot) ♦ unmündige Minderjährige 7-14 Jahre - dürfen Geschenke annehmen,jedoch ohne Zustimmung    des gesetzlichen Vertreters keine Kaufpreiszahlungen möglich ♦ mündige Minderjährige 14-18 Jahre - dürfen selbst über Geld verfügen, solange Stillung der    Lebensbedürfnisse nicht gefährdet wird. Alle anderen Rechtsgeschäfte sind schwebend    unwirksam bis zur Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ♦ Volljährige - unbeschränkt geschäftsfähig 
  • Strafmündigkeit ♦ Jugendliche bis 14. Lebensjahr strafunmündig ♦ zwischen 14. und 18. Lebensjahr unterliegen sie Jugendstrafen  ♦ Junge Erwachsene 18.-21. Lebensjahr --> Besonderheiten auf Bezug des Strafrahmens
  • Advertisement
  • Was ist Bürgschaft? ♦ dient der Sicherstellung von Forderungen eines Gläubigers an einem Schuldner mit eigenem    Gesamtvermögen ♦ Bürge verpflichtet sich Schulden zu übernehmen, wenn Schuldner nicht zahlen kann
  • Welche Arten von Bürgschaften gibt es? Gewöhnliche Bürgschaft: Gläubiger muss zuerst beim Schuldner einklagen Ausfallsbürgschaft: Bürge zahlt nur dann, wenn gegen den Schuldner erfolglos Exekution geführt wurde --> angenehmste Form für Bürge Haftung als Bürge und Zahler: der Gläubiger kann sich den Haftenden aussuchen
  • In welcher Form muss ein Bürgschaftsvertrag abgeschlossen werden, damit er gültig ist? ♦ schriftlich
  • Landpachtgesetz Zweck: Pächterschutz Rechtsbehelfe:  ♦ Gerichtliche Verlängerung der Dauer eines Landpachtvertrags ♦ Gerichtliche Pachtzinsberichtigung Zusatz: Pächter kann im Vorhinein nicht wirksam auf seine Rechte aus dem LPG verzichten nicht umfasst sind Jagd- und Waldpachtverträge, sowie unentgeltliche Verträge
  • Was versteht man unter einem Pachtvertrag und wie kann man ihn beenden? ♦ entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch und zur Nutzung mit Einigung über Pachtgegenstand und Pachtzins ♦ kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden ♦ Beendigung   ◊ Ablauf der vereinbarten Zeit (befristet)   ◊ Kündigung (unbefristet, 6-monatige     Kündigungsfrist, nur 31. März oder 30. Nov. möglich)   ◊ Vorzeitiger Rücktritt vom Vertrag       ⊕ Pächter —> wenn Objekt unbrauchbar wird       ⊕ Verpächter —> wenn Pächter einen erheblichen nachteiligen Gebrauch macht (schlechte Bewirtschaftung) oder bei Nichtbezahlung trotz Mahnung   ◊ Auflösung im Einvernehmen
  • Erzählen Sie etwas über das NÖ Grundverkehrsgesetz! ♦ alle Rechtsgeschäfte unter Lebenden die ein LuF Grundstück betreffen und zum Gegenstand haben (Kauf, Tausch, Pacht, Schenkung...) ♦ Versagungsgründe   ◊ Nichtlandwirt als Erwerber (bäuerlicher       Interessent)   ◊ Überhöhter Kaufpreis bzw. Pachtzins   ◊ Gefahr für ordnungsmäßige Bewirtschaftung bzw. Entzug der LuF Nutzung
  • Erklären Sie das Vorkaufsrecht! ♦ Ist das einer bestimmten Person vertragliche eingeräumte Recht, eine Sache vor einem anderen käuflich zu erwerben ♦ Verkäufer muss die Sache bevor er sie an Dritte anbietet, dem Vorkaufsberechtigten anbieten
  • Welche Fristen müssen beim Vorkaufsrecht eingehalten werden? ♦ Bewegliche Sachen: 24 h ♦ Unbewegliche Sachen: 30 Tage
  • Welche Vorraussetzungen für die Errichtung eines Gebäudes auf Grünland gibt es? ♦ muss Landwirt sein (auch Nebenerwerb) ♦ keine geeigneten Bauflächen auf Baugrund vorhanden ♦ Prüfung der Erforderlichkeit (Bedarfsprüfung) —> Größe, Nutzung... ♦ Betriebskonzept
  • Welche Gewährleistungsfristen kennst du? ♦ bewegliche Sachen: 2 Jahre ♦ unbewegliche Sachen: 3 Jahre ♦ bei Viehmangel: 6 Wochen
  • Erzählen Sie mir etwas über die Flächenwidmung und Bauland-Agrar! Bauland-Agrar: ♦ LuF Betriebe ♦ Sonstige Tierhaltung ♦ andere Betriebe, wenn sie keine örtlichen unzumutbaren Belästigungen verursachen und in das Ortsbild passen ♦ Wohnnutzung bis max. 4 Wohneinheiten pro Grundstück  ♦ auch Nicht-Landwirte als Nachbarn möglich Grünland: ♦ Neuerrichtung und Abänderung von Bauwerken   ◊ für Ausübung der LuF    ◊ Buschenschank   ◊ Einstellung von fremden Reittieren ♦ weiters sind zur Befriedigung der familieneigenen Wohnbedürfnisse des Eigentümers, sowie für Privatzimmervermittlung von 10 Gäste-Betten im Hofverband zulässig   ◊ Zubauten und bauliche Abänderungen   ◊ Wiedererrichtung bestehender Wohngebäude   ◊ zusätzliche Neuerrichtung eines Wohngebäudes
  • Erzählen Sie mir etwas über das Grundbuch! besteht aus Hauptbuch und Urkundensammlung ♦ Hauptbuch - einzelne Grundbucheinlagen   ◊ Gutsbestand oder A-Blatt    ◊ Eigentums oder B-Blatt   ◊ Lasten oder C-Blatt jede Einlage enthält einen Grundbuchskörper, der aus ein oder mehreren Grundstücken gebildet ist  ♦ Urkundensammlung   ◊ Übergabsverträge   ◊ Kaufverträge   ◊ Schenkungsverträge
  • Welche Voraussetzungen für LuF Nebengewerbe gibt es? ♦ enge organisatorische Verbundenheit mit einer LuF ♦ wirtschaftliche Unterordnung zum LuF Betrieb ♦ äußeres Erscheinungsbild als absolute Grenze
  • Wie wird der gesetzliche Güterstand bezeichnet, wenn kein Ehevertrag vorhanden ist? Gütertrennung —> durch Ehepakt kann eine Gütergemeinschaft vereinbart werden
  • Welche Tätigkeiten zählen zur Urproduktion? ♦ pflanzliche Erzeugnisse, die ich mit Hilfe der Naturkräfte hervorbringen kann (Getreide) ♦ Haltung von Nutztieren (Zucht, Mast oder durch Gewinnung tierischer Erzeugnisse) ♦ Jagd und Fischerei