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2018 LMK OWiG (Subject) / 2018-06-13 Ordnungswidrigkeiten (Lesson)

Test- und Übungsfragen

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  • 2018-06-13 Was versteht man begrifflich unter einer Ordnungswidrigkeit? (10) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. *** Es handelt sich hierbei um Delikte, die der Gesetzgeber der strafrechtlichen Verfolgung und Ahndung bewusst entzogen und vollständig der Zuständigkeit der Verwaltung zugeordnet hat.
  • 2018-06-13 Welche drei Elemente müssen vorliegen, um von einer Ordnungswidrigkeit sprechen zu können? (11)  - eine tatbestandsmäßige Handlung (=Tatbestandsmäßigkeit) - die Rechtswidrigkeit des Handelns - die Vorwerfbarkeit der Ordnungswidrigkeit
  • 2018-06-13 Was versteht man unter dem so. „Organisationsverschulden“? (12) Die Festsetzung der Geldbuße nach § 30 OWiG auch an eine juristische Person oder Personenvereinigungen(die Geldbuße gegen die „hinter“ der verantwortlich handelnden Person stehende Firma zu festzusetzen)> um schneller an die Geldbuße zu kommen (Vereinfachung zugunsten der Verwaltung)> als Information an die Zentrale, dass in der Filiale nicht alles "rund" läuft. (Aufzeigen, dass der OWi-Verstoß auch für das Unternehmen nachteilige Folgen haben kann.) "Deliktstauglich" ist - wie im Strafrecht - jede natürliche Person, doch können unter den Voraussetzungen des § 30 OWiG Geldbußen auch gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen festgesetzt werden.Voraussetzung ist dabei stets das Vorliegen einer Bezugstat, die von einer natürlichen Person begangen worden ist.
  • 2018-06-13 Was bedeutet die „Organ- und Vertreterhaftung“ und wo ist dies gesetzlich geregelt? (13) Die Organ- und Vertreterhaftung ist in § 9 OWiG geregelt und dientder Ausfüllung einer – möglichen – Gesetzeslücke, die dadurch entsteht,dass die verletzte gesetzliche Bestimmung den Betroffenen zunächst nicht erfasst;auf solche (Sonder-) OWi-Tatbestände,die – ihrem Wortlaut nach – nur für bestimmte Personen gelten.Bsp: „Wer als Arbeitgeber…“ – wer hier für den (hier: ) Arbeitgeber handelt (Prokura), könnte nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da er die erforderlichen persönlichen Merkmale nicht erfüllt; der (hier: ) Arbeitgeber selbst hat nicht gehandelt und könnte somit - ebenfalls – nicht wegen des OWi-Verstoßes belangt werden.Um jedoch eine OWi-Verfolgung des Handelnden Vertreters (z.B. Beauftragter des Arbeitgebers) zu ermöglichen, wird - über § 9 OWiG – die personenbezogene Vorschrift auf ihn angewendet.
  • 2018-06-13 Erläutern Sie das „Gesetzlichkeitsprinzip“. (14)
  • 2018-06-13 Was sind „Blanketttatbestände“? (15)
  • 2018-06-13 Wann ist eine Ordnungwidrigkeit rechtswidrig? (16)
  • 2018-06-13 Welche Altersstufen gibt es im OWi-Recht? (17)
  • 2018-06-13 Was versteht man im OWi-Recht unter „Verfolgungshindernissen“? (18)
  • 2018-06-13 Sind „Unterbrechungshandlungen“ im OWiG geregelt? (19)
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  • (K) Kann eine Ordnungswidrigkeit auch durch Unterlassen begangen werden? (K) JaEine Begehung durch Unterlassen (zu vgl. § 8 OWiG) ist auch möglich, wenn zum gesetzlichen Tatbestand der Eintritt eines Erfolges gehört und der Täter für den Nichteintritt des Erfolges rechtlich einzustehen hat (sog. "unechte Unterlassungs-OWi").
  • (K) Unterscheide (mittelbare oder unmittelbare) Täter und andere Formen der Beteiligten im Strafrecht – und beim Ordnungswidrigkeitenrecht und die Auswirkungen (K) Strafrecht: Differenziert zwischen (mittelbaren oder unmittelbaren) Tätern und anderen Formen der Beteiligung (Mittäter bzw. Anstifter oder Gehilfe)OWiG: § 14 ohne weitere Unterscheidung, jeder Beteiligte an einer Ordnungswidrigkeit handelt ordnungswidrig, gleichgültig in welcher Weise er zur Verwirklichung des Tatbestandes beiträgt.Im OWi-Recht gilt danach das unterschiedslose, sog. „Einheitstäterprinzip“ Alle Teilnehmer an einer Ordnungswidrigkeit fallen unter denselben Bußgeldrahmen, die Höhe des verhängten Bußgeldes kann dabei allerdings an das individuelle Fehlverhalten angepasst werden.
  • (K) Welche Voraussetzungen müssen für eine Ordnungswidrigkeit erfüllt sein? (K) TatbestandsmäßigkeitRechtswidrigkeitVorwerfbarkeit (Verschulden im Strafrecht)
  • (K) Was bedeutet Tatbestandsmäßigkeit? (K) Die menschliche Handlung muss den Tatbestand eines Gesetzes verwirklichen, dass die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt (§1 Abs.2 OWiG)Die Handlung muss somit tatbestandsmäßig sein.Der „Tatbestand“ ist das konkrete Verbot.(Bsp. Tatbestand des § 111 OWiG – „Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde … über seinen Vor-, Familiennamen, Geburtsort … unrichtige Angaben macht oder die Angabe verweigert“).Diese bilden den Tatbestand im eigentlichen Sinne, auf den sich Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Handelns erstrecken müssen.
  • (K) Wann kann eine Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden? (K) Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war bevor die Handlung begangen wurde.