Vorsatz
der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner Tatumstände Wissen und Wollen bzgl. der Verwirklichung der objektiven Tatbestandsmerkmale Absicht Direkter Vorsatz Eventualvorsatz (Abgrenzung bewusste Fahrlässigkeit)
Handlung
vom Willen beherrschtes oder beherrschbares Verhalten, also keine Reflexe oder durch vis absoluta erzwungene Bewegungen
Kausalität
Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele Handlung des Täters muss auch kausal für den tatbestandlichen Erfolg gewesen sein Conditio-sine-qua-non-Formel
Objektive Zurechenbarkeit -> Prüfungspunkte
ist ein Erfolg dem Täter dann, wenn sich davon eine vom Täter geschaffene, nicht durch ein erlaubtes Risiko gedeckte Gefahr innerhalb der Reichweite eines Tatbestandes verwirklicht hat Schaffung eines unerlaubten Risikos Verwirklichung des unerlaubten Risikos Reichweite des Tatbestandes
Rechtswidrige Handlung
Eine Handlung ist rechtswidrig, wenn die einen Deliktstatbestand verwirklicht und nicht durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt ist
Straftat
menschliches Verhalten mit folgenden Attributen: Tatbestandsmäßigkeit Rechtswidrigkeit Schuld