Strafrecht (Fach) / Allgemein (Lektion)
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Strafrecht
Diese Lektion wurde von Jagonak erstellt.
- Vorsatz der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner Tatumstände Wissen und Wollen bzgl. der Verwirklichung der objektiven Tatbestandsmerkmale Absicht Direkter Vorsatz Eventualvorsatz (Abgrenzung bewusste Fahrlässigkeit)
- Handlung vom Willen beherrschtes oder beherrschbares Verhalten, also keine Reflexe oder durch vis absoluta erzwungene Bewegungen
- Kausalität Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele Handlung des Täters muss auch kausal für den tatbestandlichen Erfolg gewesen sein Conditio-sine-qua-non-Formel
- Objektive Zurechenbarkeit -> Prüfungspunkte ist ein Erfolg dem Täter dann, wenn sich davon eine vom Täter geschaffene, nicht durch ein erlaubtes Risiko gedeckte Gefahr innerhalb der Reichweite eines Tatbestandes verwirklicht hat Schaffung eines unerlaubten Risikos Verwirklichung des unerlaubten Risikos Reichweite des Tatbestandes
- Rechtswidrige Handlung Eine Handlung ist rechtswidrig, wenn die einen Deliktstatbestand verwirklicht und nicht durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt ist
- Straftat menschliches Verhalten mit folgenden Attributen: Tatbestandsmäßigkeit Rechtswidrigkeit Schuld