Personalmanagement (Subject) / Arbeitsrecht (Lesson)

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Grundlagen

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  • Worin besteht die Besonderheit des Arbeitsrechts? Die Besonderheit besteht darin, dass abweichend vom Rangprinzip ( das stärker schlägt die schwächere Regelung) die Günstigkeitsprinzip zu beachten ist! Rangprinzip: Öffentliches Recht ( Grundgesetz, Bundeslandesgesetz, Rechtsverordnungen und autonome Satzungen) Kollektives Recht ( Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen) Privatrecht ( individueller Arbeitsvertrag, individulle Anweisungen des Arbeitgebers)
  • Arbeitsvertrag 1) ist ein zweisseitiges Rechtgeschäft ( Schuldverhältnis)-> wie jedes schuldverhältnis bedarf es zwei übereinstimmendes Willenserklärungen-> der Arbeitsvertrag formfrei-> wird jedoch aus beweissicherungsgründen oft schriftlich festgelegt 2) der arbeitgeber muss mindestens einen Monat nach Arbeitsbeginn die Vertragsbedingungen schriftlich festlegen 3) bgb regelt die wechselseitigen ansprüche
  • Pflichten die aus dem Arbeitsvertrag resultieren 1) Die pflichten der einen seite sind die rechte der anderen seite 2) die Hauptpflichten stehen in einem austauschverhältnis: sprich der arbeitnehmer hat nur einen anspruch auf lohn wenn er seiner dienstleistungspflicht nachgekommen ist Hauptpflicht Arbeitgeber:Lohnzahlunspflicht Arbeitnehmer: DienstleistungspflichtNebenpflicht: Arbeitgeber:Fürsorgepflicht Arbeitnehmer: treuepflicht 3)die nebenpflichten bestehen unhabhängig davon ob der andere seine korrespondierende pflicht erfüllt
  • Vorraussetzung für die Existenz eines Betriebsrates Mindestens 5 Wahlberechtigte AN ( Müssen mindestens 18 sein und mind 6 monate im betrieb) davon müssen mindestens 3 wählbar sein -> ob es zu bildung kommt ist einzig und allein von der belegschaft abhängig
  • Größe eines Betriebsrates 5-20: 1 BR 21-50: 3 BR 200-500: 9 Betriebsratmitglieder, 1 Br freigestellt
  • Generelle Pflichten des Arbeitgeber gegenüber des Betriebsrates Der Betriebsrat sollte immer präventiv informiert und eingebunden sein
  • Generelle Pflichten des Betriebsrates Zu gunsten der Arbeitnehmer die geltenden Gesetze, den Tarifvertrag/ verordnungen und Betriebsvereinbarungen zu überwachen
  • Betriebsvereinbarung Freiwilliger Vertrag zwischen Betriebsrat (AN) und Arbeitgeber Z.b. Verteilung der Arbeitszeit, Gleitzeitregelung, Betriebsurlaub
  • Welche Aufgaben hat das Personalmanagement? Motivation, Bewertung, Entwicklung,Arbeitsschutz, Überblick behalten..Uraubsplanung und Ressourcenplanung
  • Wer übernimmt die Aufgaben des Personalmanagements? HR Führungskräfte im Haus ( Gruppen Team leiter) Führungskräfte außer Haus ( Area oder Store manager)
  • Personalmanagement ist ein Mix aus Betriebswirtschaftslehre ( Kostenmanagement) Psychologie( Mitarbeitergespräche) Soziologie ( Organisation) Pädagogik (Teamführung) Recht ( Vertragsstreitigkeiten)