Worin besteht die Besonderheit des Arbeitsrechts?
Die Besonderheit besteht darin, dass abweichend vom Rangprinzip ( das stärker schlägt die schwächere Regelung) die Günstigkeitsprinzip zu beachten ist! Rangprinzip: Öffentliches Recht ( Grundgesetz, Bundeslandesgesetz, Rechtsverordnungen und autonome Satzungen) Kollektives Recht ( Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen) Privatrecht ( individueller Arbeitsvertrag, individulle Anweisungen des Arbeitgebers)
Arbeitsvertrag
1) ist ein zweisseitiges Rechtgeschäft ( Schuldverhältnis)-> wie jedes schuldverhältnis bedarf es zwei übereinstimmendes Willenserklärungen-> der Arbeitsvertrag formfrei-> wird jedoch aus beweissicherungsgründen oft schriftlich festgelegt 2) der arbeitgeber muss mindestens einen Monat nach Arbeitsbeginn die Vertragsbedingungen schriftlich festlegen 3) bgb regelt die wechselseitigen ansprüche
Pflichten die aus dem Arbeitsvertrag resultieren
1) Die pflichten der einen seite sind die rechte der anderen seite 2) die Hauptpflichten stehen in einem austauschverhältnis: sprich der arbeitnehmer hat nur einen anspruch auf lohn wenn er seiner dienstleistungspflicht nachgekommen ist Hauptpflicht Arbeitgeber:Lohnzahlunspflicht Arbeitnehmer: DienstleistungspflichtNebenpflicht: Arbeitgeber:Fürsorgepflicht Arbeitnehmer: treuepflicht 3)die nebenpflichten bestehen unhabhängig davon ob der andere seine korrespondierende pflicht erfüllt
Vorraussetzung für die Existenz eines Betriebsrates
Mindestens 5 Wahlberechtigte AN ( Müssen mindestens 18 sein und mind 6 monate im betrieb) davon müssen mindestens 3 wählbar sein -> ob es zu bildung kommt ist einzig und allein von der belegschaft abhängig
Generelle Pflichten des Arbeitgeber gegenüber des Betriebsrates
Der Betriebsrat sollte immer präventiv informiert und eingebunden sein
Generelle Pflichten des Betriebsrates
Zu gunsten der Arbeitnehmer die geltenden Gesetze, den Tarifvertrag/ verordnungen und Betriebsvereinbarungen zu überwachen
Betriebsvereinbarung
Freiwilliger Vertrag zwischen Betriebsrat (AN) und Arbeitgeber Z.b. Verteilung der Arbeitszeit, Gleitzeitregelung, Betriebsurlaub
Welche Aufgaben hat das Personalmanagement?
Motivation, Bewertung, Entwicklung,Arbeitsschutz, Überblick behalten..Uraubsplanung und Ressourcenplanung
Wer übernimmt die Aufgaben des Personalmanagements?
HR Führungskräfte im Haus ( Gruppen Team leiter) Führungskräfte außer Haus ( Area oder Store manager)
Personalmanagement ist ein Mix aus
Betriebswirtschaftslehre ( Kostenmanagement) Psychologie( Mitarbeitergespräche) Soziologie ( Organisation) Pädagogik (Teamführung) Recht ( Vertragsstreitigkeiten)