16
Was noch so gar nicht klappt (Subject) / Regierungslehre (Lesson)
Advertisement
- Was sind die Grundelemente des historischen Institutionalismus? • Beschäftigt sich mit Entstehung und Veränderung von Institutionen • path dependency (Pfadabhängigkeit) • Alternativwahl: critical junctures (Wahl von Alternativen an Kreuzungspunkten) chaotisch an Kreuzungspunkten ◦ nicht intendierte (vorhersehbare) Konsequenzen • Positive Feedback-Elemente verhindern Pfadwechsel (lock-in effects; transaction cost) • Korrektur durch Lerneffekt; Gegenläufige Prozesse bei Schwellenüberschreitung
- Welche Amtszeiten der nachstehenden Bundeskanzler sind chronologisch richtig? ◦ 1. Konrad Adenauer ◦ 2. Ludwig Erhard ◦ 3. Kurt-Georg-Kiesinger ◦ 4. Willy Brandt ◦ 5. Helmut Schmidt ◦ 6. Helmut Kohl ◦ 7. Gerhard Schröder ◦ 8. Angela Merkel
- Was unterscheidet Rechtsverordnungen von Gesetzen im Bundesrecht? Gesetze sind von der Legislative gesetzte übergeordnete Regeln bezüglich eines Handlungsgegenstandes. Durch Gesetze können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu Gesetzen zu erlassen. Rechtsverordnungen sind sekundäres (ungesetzliches) Recht, mit denen die Exekutive den Inhalt von Gesetzen (der Legislative) spezifiziert. Inhalt, Zweck und Ausmaß von Ermächtigungen müssen im Gesetz bestimmt werden, um den Einfluss der Verordnungen zu begrenzen. Einige Rechtsverordnungen müssen – um die Hoheit der Legislative über die Gesetzgebung zu wahren – dabei durch den Bundesrat oder den Bundestag ex post Zustimmung erfahren, um rechtlich bindend zu sein.
- Welche der nachstehenden Aussagen zu den Eigenschaften des Bundesverfassungsgerichtes und der Richterwahl sind richtig? Aufbau: Zwillingsgericht: 2 Senate (8 Richter pro Senat) Aufgaben 1. Senat: • Grundrechtsschutz Aufgaben 2. Senat: · Abstrakte Normenkontrolle · Bund-Länder-Streitigkeiten · Verfasssungsbeschwerden beim öffentlichen Dienst · Strafrecht · Ausländerecht 6 Kammern Urteilsfindung: Varianten der Entscheidungen (laut Folie nicht vollständig) • vollständig verfassungswidrig • teilweise verfassungswidrig • verfassungskonforme Interpretation • verfassungskonform Entscheidung im Senat • Annahme von Anträgen bei 5:3 • Zurückweisung bei 4:4 oder 3:5 • abweichende Meinungen (dissenting and concurring) sind möglich • keine Veröffentlichung des individuellen Abstimmungsergebnisses Kammerentscheidungen (Beschlüsse) • nur einstimmig • nur bei zuvor dem Grunde nach entschiedenen Gegenständen • nur bei Verfassungsbeschwerden Richteramt: • mindestens 40 Jahre • zweites juristisches Staatsexamen abgeschlossen • 3/8 in jedem Senat ehemalige oberste Bundesrichte • Amtszeit 12 Jahre • keine Wiederwahl • keine Entlassung durch Wahlinstitutionen möglich Richterwahl: (formelles Verfahren) • Regelung im GG und Verfassungsgerichtsgesetz • Proporz-Verfahren (Verhältniswahl) • 50% Bundestag in beiden Senaten mit 2/3-Mehrheit • 50% Bundesrat in beiden Senaten mit 2/3-Mehrheit • Plenum des BVerfG darf Dreierliste vorlegen • Länderkammer stimmt im Plenum ab • Bundestag mit 12-köpfigem Ausschuss mit Proporz • Vertraulichkeit der Beratungen • Keine Veröffentlichung der Ergebnisse Richterwahl: (informelles Verfahren) • BT-Ausschuss ist nur der formale Rahmen • Findungskommission im BT aus Regierung und Opposition und im BR Landesjustizminister • Zwang zur Absprache durch 2/3-Mehrheit • Vorschlagsrecht im Wechsel SPD und CDU/CSU • drei von vier "eigenen" Richtern gehören der Partei an, der andere steht ihr nahe • Einbeziehung des kleineren Koalitionspartners im Senat
- Welche der nachstehenden Aussagen zu den Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht sind richtig? 1) Organstreitigkeiten • Umfang und Kompetenzen von obersten Bundesorganen • Klage: Abgeordnete, Parteien, Fraktionen, Bundesregierungs-Mitglieder 2) Abstrakte Normenkontrolle • Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht • Alle Rechtsnormen, auch vorkonstitutionell • Klage: Bundesregierung, Landesregierung, 1/3 Bundestag (bis 2009) 1/4 Bundestag (seit 2009) 3) Konkrete Normenkontrolle • Aktueller Fall vor Gericht nicht vereinbar mit Verfassung aus Sicht des verhandelnden Gerichtes • Formelle nachkonstitutionelle Gesetze • Verweis durch niedrigeres Gericht an das Bundesverfassungsgericht 4) Bund-Länder-Streitigkeiten • Rechte und Pflichten von Bund und Land und Länderstreite • Quantitativ selten vorkommend aber von qualitativer Bedeutung 5) Verfassungsbeschwerde • individuelle Grundrechtsverletzung • Klage: jedermann, inländische juristische Person • hohe Fallzahlen 6) Sonstiges • Parteienverbot (SRP 1952; KPD 1956) • Grundrechtsverwirkung • Bundespräsidentenanklage • Richteranklage • Wahlprüfung • Mandatsverlust
- Welche der nachfolgenden Aussagen zur süddeutschen (+andere) Bürgermeisterverfassung sind richtig? ◦ Unechte Magistratsverfassung (altes preußisches Modell) ▪ Hauptamtlicher, direkt gewählter Bürgermeister, teilweise ehrenamtliche Beigeordnete ▪ strikte Trennung von Rat und Bürgermeister / Magistrat ▪ Weimarer Republik, nach 1945 Hessen + Schleswig-Holstein ◦ Rheinische Bürgermeisterverfassung (altes französisches Modell) ▪ Analog zum süddeutschen Modell, ABER Wahl des Bürgermeisters durch Rat ▪ Saarland, Rheinland-Pfalz
- Beschreiben Sie bitte kurz die Funktionsweise des Prinzipal-Agent-Ansatzes Der Prinzipal Agent Ansatz beschreibt die Aufgabendelegation im kommunalen Raum. Der Prinzipal (Auftraggeber) delegiert dabei eine Aufgabe an den Agenten (Auftragnehmer), der dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich ist und eine Gegenleistung für die erledigte Aufgabe erhält. Der Prinzipal überwacht dabei den Agenten Ex-ante (durch vorherige Agentenauswahl) bzw. Ex-post regelmäßig während des Prozesses (police patrol) oder bei auftretenden Problemen (Fire alarm) unter anfallenden Transaktionskosten (Kosten von Vertragsschließung und Überwachung) um Probleme des PA-Ansatzes, wie abweichende Präferenzen des Auftragnehmers oder eventuelle Informationsasymmetrie zu verhindern.
- Ordnen Sie den Entwicklungsphasen (1-5) des deutschen Parteiensystems die jeweiligen Parteien und Zeiträume zu • Phase 1: Kontinuität und Neubeginn 1945-1951 ◦ SPD, KPD, FDP, CDU/CSU • Phase 2: Konzentration des Parteiensystems 1952-1961 • Aufsaugung der kleinen Parteien durch große Parteien • Anreiz der 5% Sperrklausel • Parteienverbot: SRP und KPD in 50er Jahren • CDU integriert Zentrum, BHE und DP • Ergebnis: CDU/CSU, FDP und SPD Phase 3: Das Zweieinhalb-Parteiensystem 1961-1983 • CDU/CSU, FDP und SPD als zentrale Parteien • FDP als pivotaler Akteur / Mehrheitsbeschaffer • Drift zur Mitte Phase 4: Das Zwei-Parteigruppensystem 1983-2006 Phase 5: Weiterentwicklung zum nationalen 5/6- Parteiensystem 2006 bis heute • Stabilisierung der Linken auch im Westen • De-Facto: 5-6-Parteiensystem auf Bundesebene: FDP, CDU/CSU, SPD, B90/Grüne, Linkspartei, AfD
- Was sind die 4 klassischen Cleavages nach Lipset/Rokkan? • Zentrum / Peripherie • Stadt / Land • Staat / Kirche • Arbeit / Kapital
- Nennen Sie vier mögliche Probleme des Vergleichs • Konzeptüberdehnung: Anwendungsgebiet eines Konzepts wird bis zur Verzerrung des Konzepts erweitert • Galton´s Problem: Drittvariable führt dazu, dass Fälle nicht mehr unabhängig sind • Ökologischer Fehlschluss: Aggregatdaten werden für Schlüsse auf Individuen genutzt • Überdeterminierung: Unerkannte weitere Variablen spielen eine Rolle Selektionsbias: Verzerrung der Stichprobe führt zu Fehlschlüssen
- Advertisement
- Nennen Sie die vier Kriterien einer fairen Entscheidung nach Arrows ◦ 1. Nondictatorship: Kein Individuum darf das Entscheidungsergebnis vollständig beeinflussen ◦ 2. Universal Admissability: Jede rationale Präferenzreihung für Wähler ist zulässig ◦ 3. Unanimity: Bei Einstimmigkeit müssen die individuelle Präferenzreihung mit der kollektiven übereinstimmen ◦ 4. Independence of irrelevant alternatives: Das Gruppenergebnis sollte nicht durch die Bewertung externer Entscheidungsalternativen beeinflusst werden
- Definieren Sie kurz den Begriff der funktionalen Äquivalenz Aus einer vergleichenden Perspektive ist es mitunter schwierig, die Gleichwertigkeit von Regeln hinsichtlich ihrer Wirkung zu erfassen. Dieses Problem wird als Äquivalenz bezeichnet. Die funktionale Äquivalenz gibt dabei an, inwiefern unterschiedliche institutionelle Regeln in verschiedenen Systemen – zum Beispiel direktdemokratische und repräsentativ-demokratische Regelungen – die gleiche funktionale Wirkung z.B. hinsichtlich ihrer demokratischen Wirkung verfolgen
- Welche drei Grundtypen an Verfassungen lassen sich laut Stone Sweet identifizieren? Ordnen Sie Deutschland, Großbritannien und Saudi-Arabien zu • Typ 1: Absolutistische Verfassung: Die Macht wird zentralisiert ausgeübt und auf wenige Personen bzw. Parteien beschränkt (autoritärer Typ). Beispiel: Saudi-Arabien • Typ 2: Parlamentssouveränität: Politische Institutionen werden durch die Verfassung etabliert, das Parlament ist durch Wahlen legitimiert (Britischer Typ). Beispiel: Großbritannien • Typ 3: Verfassungssouveränität: Politische Institutionen werden durch die Verfassung etabliert, das Parlament ist durch Wahlen legitimiert. Zusätzlich dazu beschränkt eine Reihe von Grundrechten (Abwehrrechten) die Macht des Staates. Beispiel: Bundesrepublik Deutschland
- Unterscheiden Sie das amerikanisch vom deutsch-österreichischen Modell der Verfassungsgerichtsbarkeit Im amerikanischen Modell der Verfassungsgerichtsbarkeit gilt das Supreme Court (SC) als oberstes Gericht der regulären Rechtssprechung, welches zusätzlich die Aufgabe der Normenkontrolle wahrnimmt. Die Rechtsprechung folgt dem „Richter-“ bzw. „Gewohnheitsrecht“, was dem Richter einen konkreten Spielraum in der Auslegung der Verfassung gibt. Die Normenkontrolle findet dezentralisiert statt, d.h.: Auch dem SC nachgeordnete Gerichte können Normen für nicht verfassungskonform erklären und sie folglich außer Kraft setzen. Die Kontrolle ist dabei konkret, d.h. konkrete, aktuelle Gerichtsfälle, nicht aber bloße Gesetzesentwürfe, können vom verhandelnden Gericht als nicht verfassungskonform erklärt werden. Im deutsch-österreichischen Modell der Verfassungsgerichtsbarkeit existiert mit dem Constitutional Court (CC) ein eigenes, nur für die Aufgabe der Normenkontrolle konzipiertes Verfassungsgericht. Die Rechtsprechung folgt einem durch den Gesetzgeber kodifiziertem Recht. Die Normenkontrolle findet dabei zentralisiert statt, d.h. Nur das Verfassungsgericht kann Normen für nicht verfassungskonform erklären. Neben der konkreten Kontrolle existiert im deutsch-österreichischen Modell auch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde, d.h. Bürger können – wenn sie sich in ihren individuellen Grundrechten verletzt fühlen – konkret Verfassungsbeschwerde einreichen. Außerdem verfügt das CC über die Möglichkeit der abstrakten Normenkontrolle. Es kann also einen Gesetzesentwurf, eine Idee etc. a priori oder a posteriori für grundsätzlich unvereinbar mit höherrangigem Recht erklären.
- Was bedeutet der Begriff der Justizialisierung? Was spricht dafür, dass oppositionelle Klagen diesen beschleunigen, was dagegen? Als Justizialisierung der Politik bezeichnet man eine Prozess der immer stärker werdenden rechtlichen Erwägungen bei politischen Entscheidungen, d.h. die zunehmende vorherige Vergewisserung der Verfassungskonformität z.B. eines Gesetzesvorschlages vor der eigentlichen Abstimmung über diesen. Regierung und Parlament passen sich also bei der Existenz eines Verfassungsgerichtes dessen (mutmaßlicher) Position an, um einer Beanstandung des Gesetzes aus dem Weg zu gehen. Die Möglichkeit oppositioneller Verfassungsbeschwerden kann den Prozess der Justizialisierung zusätzlich beschleunigen, da Gesetzesentwürfe nun nicht nur der konkreten bzw. abstrakten Kontrolle des Verfassungsgerichts gegenüber, sondern auch möglichen Verfassungsbeschwerden durch die Opposition gegenüber abgesichert werden müssen.
- Unterscheiden Sie Funktionsweise von Quotenverfahren und Divisorverfahren. Quotenverfahren Erreichen einer bestimmten Stimmenzahl garantiert Parlamentssitz Q(n)= Vd/Md+n Q: Quote n: Quotenzahl V: Zahl der gültigen Stimmen d: Wahlkreis M: Zahl der Mandate - da es verschiedene Quotenverfahren gibt, berechnen sich diese auch leicht unterschiedlich → die Quotenzahl variiert Hare-Niemeyer, n=0 Hagenbach-Bischoff, n=1 Droop, wie Hagenbach-Bischoff +1 ohne Dezimalzahl Imperali, n=2 Verstärktes Imperali, n=3 - es bleiben immer Stimmreste (Stimmen, die weniger als die Quote für einen Sitz ausmachen) - Stimmenreste können in Mandate umgewandelt werden - Größter Rest: Nach Vergabe der automatischen Sitze nach Quote werden noch nicht vergebene Sitze an die Parteien mit den größten Resten vergeben - Höchster Durchschnitt: Nach Vergabe der automatischen Sitze nach Quote, werden noch nicht vergebene Sitze verteilt, indem die Gesamtstimmenzahl durch die vergebenen Sitze geteilt und an die Parteien mit dem größten Durchschnitt vergeben Divisorverfahren - größte Durchschnitte - vergeben Mandate nach einem Divisionsprozess der Reihe nach an die höchsten Divisoren bis alle Mandate vergeben sind - Divisorenreihen unterscheiden sich je nach Verfahren (Viktor) d´Hont: 1,2,3,4, etc. (André) Saint-Lague: 1,3,5,7, etc. (Modifiziertes) Saint-Lague: 1.4,3,5,7, etc