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Verwaltungswissenschaft_AMK (Subject) / 2. Sitzung (Lesson)
- Welche vier Ebenen der Steuerverteilung gibt es und welche Steuern sind welcher Ebene zuzuordnen? · Bundessteuern (Z.B Zölle, Verbrauchsteuern (ohne Biersteuer), Versicherungssteuer, Ergänzungsabgabe zur ESt und KSt) · Landessteuern (z.B. KfZ., Erbschaftssteuer, Biersteuer, Spielbankenabgabe) · Gemeindestern (z.B. Gewerbe,- Grundsteuer, Zweitwohngssteuer)
- Definieren Sie verdammt nochmal die drei verfassungsrechtlichen Typen der Verwaltungsorganisation. Weisen Sie diesen Typen Rechts- und/oder Fachaufsicht zu. 1. Ministerialverwaltung = unmittelbare Staatsverwaltung (Ministerialprinzip: hierarchisch, monokratisch, funktional differenziert, mehrstufig, d.h. Rechts- und Fachaufsicht) 2. Kommunale Selbstverwaltung (rechtlich selbständig, eigenständige demokratische Legitimation, aber unter Rechts- und Fachaufsicht) 3. Funktionale Selbstverwaltung (meist Körperschaften öR mit gewählten Organen), z.B. Sozialversicherung, berufsständische Selbstverwaltung, Hochschulen, stehen jeweils unter Rechtsaufsicht
- Nun erklären Sie mir bitte, was ich unter den Begriffen Rechts- und Fachaufsicht? Rechtsaufsicht: Kontrolle, ob Recht oder Gesetz eingehalten werden: Z.B. Reisekosten oder Beschaffungskosten. Fachaufsicht: Totale Aufsicht, Verwaltung in jedem Schritt eingreifen, jegliche Verwaltungsentscheidungen können beeinflusst und kontrolliert werden. Kommunen können gegen diese klagen
- Was unterscheidet die ministerielle Verwaltung und die nichtministerielle Bundesverwaltung? Merkmale der Bundesministerien · Errichtung teilw. Im GG geregelt: BVert (Art. 65 GG), AA, Bundesfinanzverwaltung (Art. 87 Abs. 1GG), BMF (Art. 112 GG), aber meist Organisationserlass · Hierarchischer Aufbau (aber § 10 GGO) · Monokratische Leitung (Minister, Staatssekretäre) · Grundsätzlich: Referate und Abteilungen (§ 7 Abs. 1) · Zuständigkeit, Verantwortlichkeit, Gebot des Sachzusammenhanges (§ 7 Abs. 2 GGO) · Mindestgrößen bei Unterabteilungen, Referaten (§ 8 und 9 GGO) Merkmale nichtministerielle Bundesverwaltung: · Unterschiedliche Rechtsformen (siehe nächste Folie) · Errichtung aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, Beschluss der BReg, obligatorische u. fakultative BV · Überwiegend hierarchischer Aufbau, selten Kollegial-organe (Bsp. BKartA, BNetzA) · monokratische Leitung (Präsident, Direktor) · Organisation jeweils in Geschäftsordnung, selten gesetzlich geregelt Aufgaben u.a.: Wettbewerbsrecht, Arznei- u. Lebens-mittelsicherheit, Telekommunikation, Energieregulierung
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