Jus (Fach) / Verhältnis von Recht und Moral (Lektion)

Vorderseite Kategorische Imperativ (Immanuel Kant) Zwei Formeln Folgerungen/Ableitungen
Rückseite

Moralische Motivation (Pflicht - Moralität) = gemäß dem kategorischen Imperativ handeln

Rechtsprinzipien - Selbstzweckformel

Handle so, dass du die Menscheit (in deiner und in jeder anderen Person) nie bloß als Mittel, sondern immer zugleich als Zweck (an sich selbst) brauchest.

verbietet den Menschen zur bloßen Sache (zb der Strafverfolgung - Lebenslange Freiheitssrafe ohne Chance auf Freiheit = verboten) zu instrumentalisieren, weil er dadurch in seiner Freiheit und Würde bedroht wird.

Verallgemeinerungsformel

Handle nur nach derjenigen Maxime, von der du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz wird.

Ist die individuelle Maxime des Handelns (d.h. nachdem als ein allgemeines Prinzip formuliert wurde) auch noch widerspruchsfrei gültig, so ist sie moralisch gerechtfertigt. Lässt sie sich nicht verallgemeinern => ist sie verpönt

=>Daraus lässt sich ein Beurteilungsprinzip (ob Handeln moralisch oder nicht ist) ableiten

Beispiel: Wer eine Norm aus Angst befolgt handelt legal; Wer sie allerdings freiwillig aus Überzeugung (selbst wenn keine Rechtsfolgen drohen) befolgt, der handelt moralisch.

Folgerungen => Handeln aus Pflicht/Freiwilligkeit ist nicht erzwingbar => Möglichkeit des Zwanges = Unterscheidungskriterium von Legalität (Zwang) und Moralität (Pflicht/Freiwilligkeit)

Recht kann Moral nicht erzwingen, sie aber äußerlich ermöglichen.

Diese Karteikarte wurde von OliverMandl erstellt.